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Der Oberländer
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Seite 11 von 12
Datum: 11.07.1930
Umfang: 12
finden. Bedenken Sie doch, gnädige Frau, Ihr Fräulein Tochter soll die deutsche Treue verkör pern. Es ist sehr schade, daß Ihr Zustand Ihnen nicht erlaubt, das Festspiel zu besuchen." Die Majorin seufzte. „Das tut mir um so mehr leid, als ich nicht imstande bin, meiner Tochter Schutz und Geleit zu bieten. Und ich kann ihr auch nicht einmal unsere alte Dienerin mitgeben, da ich nicht allein bleiben soll." „Sie dürfen aber ganz unbesorgt sein, verehrte gnädige Frau, ich werde selbstverständlich dafür

Sorge tragen, daß Ihr Fräulein Tochter unge fährdet nach Hause kommt. Ich werde ihr mei nen Wagen zur Verfügung stellen." Die Majorin reichte ihm die Hand entgegen. „Ich danke Ihnen, das nimmt eine Sorge von meinem Herzen. Meine Tochter hat ja lei der einen Beruf ergreifen müssen, der sie aus dem Schutz des Hauses führt. Aber ich kann mich noch immer nicht an den Gedanken gewöhnen, daß sie unbeschützt durchs Leben gehen muß." Frank Manharts Herz schlug unruhig. Wie gern hätte er dieser von Leid

und Gram gebeug ten ehrwürdigen Frau gesagt: „Ich will deiner Tochter Schutz und Schirm sein für alle Zeit." Vielleicht lag etwas von diesem Wunsch in seinen Augen, denn Traube errötete jäh und schlang die Hände fest ineinander. „Mutter sieht dies alles viel schlimmer, als es ist," lenkte Traube ab. Frank sah durchs Fenster. „Sie wohnen hier sehr hübsch, das Häuschen hat etwas Idyllisches." „Ja, meine Tochter ist damals, als unsere Verhältnisse sich so jäh änderten, tagelang herum gelaufen

und geborgen wußte unter seinem Schutz. Man plauderte noch eine Weile. Dann er hob sich Frank. „Ich will nun nicht länger stören. Sie be dürfen der Ruhe, gnädige Frau." Die Majorin reichte ihm die Hand. „Es hat mich gefreut, Sie kennen zu lernen, Herr Manhart. Das fassen Sie bitte nicht als Phrase auf, ich meine es ehrlich." „Sie machen mich sehr stolz, gnädige Frau. Glauben Sie mir, ich bin heute zu Ihnen gekom men, wie man in eine Kirche geht. Ich weiß, daß Sie eine Märtyrerin sind." Sie sah ernst

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Der Arbeiter
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Seite 2 von 10
Datum: 11.12.1935
Umfang: 10
bezeichnet. Die liberale Staatsidee sah im Staat nur den sogenannten „Nachtwächterstaat", dessen Auf gabe in der Bestrafung der Verbrechen bestehe, der sich aber in die Verhältnisse der Wirtschaft nicht ein- mischen solle. Mit diesen liberalen Auffassungen hat nun Leo XIII. gründlich aufgeräumt und er betonte, daß der Staat vor allem ein Wohlfahrtsstaat sein müsse, der die Förderung des gesamten Staats volkes, besonders aber den Schutz der wirtschaftlich Schwachen in sein Programm aufzunehmen

habe. In Quadragesimo anno sagt der Papst hierüber: „Dieser (liberalen) Staatsausfassung, die im Staat nur den Wächter der Rechtsordnung erblicken will, setzte Leo unbeirrt die Lehre vom Rechts- und Wohl fahrtsstaat entgegen.... Der Initiative des ein zelnen Staatsbürgers und der Familie sei gewiß der gebührende Spielraum zu lassen: dieser finde aber seine Grenze am Gemeinwohl und am Rechte ande rer. Der Staatsgewalt obliege der machtvolle Schutz des Gesamtvolkes und aller seiner Glieder; bei Er füllung

dieser seiner Rechtsschutzausgabe habe der Staat in besonderer Weise -aus die Rechte der Schwa chen und Mittellosen Bedacht zu nehmen." Schon in Rerum novarum hatte der Papst mit aller Deutlichkeit gesagt: „Der Lohnarbeiterschaft, dieser Hauptmasse der Enterbten, schuldet der Staat daher ein ganz besonderes Matz von Obsorge und Fürsorge." Der Papst weist in Quadragesimo anno darauf hin, daß zwar schon vor dem Erscheinen von Herum nova rum in verschiedenen Staaten einzelne gesetzliche Be stimmungen zum Schutz der Arbeiterschaft

auf dem Papier und wurden nicht durchgeführt. Erst in den Achtzigerjahren des vergan genen Jahrhunderts setzte in Deutschland und in Oesterreich eine intensivere Arbeiterschutzgesetzgebung ein. In Schwung kam aber die Gesetzgebung zum Schutz der Arbeiterschaft hauptsächlich nach dem Er scheinen von Herum novarum. So bleibt es ein unsterb liches Verdienst Leos XIII. und der Kirche, vieles zu der nun folgenden Arbeiterschutzgesetzgebung beigetra gen zu haben. Männer wie Hitze und Hertling tn Deutschland

: „Diese unablässigen und unermüdlichen Bemühun gen brachten schließlich ein neues, dem vorigen Ge schlecht noch gänzlich unbekanntes Rschtsgebidt zur Entwicklung: das Arbeitsrecht, das den Schutz der Menschen- und Christenwürde des Arbeiters zum Gegenstand hat: Leben, Gesundheit, Kräfte, Familie, Heim, Arbeitsstätte, Arbeitslohn, Vetrisbsaefahren, kurz alles, was den Arbeiter und feine Lebensver hältnisse betrifft, zieht das Arbeitsrecht in seinen Kreis, unter besonderer Berücksicht gung der Frauen

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Neueste Zeitung
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Seite 11 von 16
Datum: 22.04.1938
Umfang: 16
in K u f- st e l n, die jedenfalls durch den Inn angeschwemmt worden ist, stehen unter Schutz. In 1630 Meter Höhe ragt einsam aus den Zuntern über der Arzler Alm die 1854 von Adolf Pichler und später als „Pichlers Wettertanne" von Del Pero besungene „Gal le n f e i ch t e". Gehen wir von Mühlau nach Arzl, stoßen wir bei der Maria-Hilf-Kapelle auf zwei große Platanen, die trotz ihrer fremden Herkunft gut in die Landschaft passen. Vom Arzler Kalvarienberg grüßt die von vielen Bildern vertraute Birke herunter. InHall

i. T.) N a t u r d e n k m ä l e r im Sinne des längst als vorbildlich verkannten, nunmehr auch bei uns an Stelle teilweise ver alteter Bestimmungen in Kraft tretenden Reichsnatur schutz g e s e tz e s von 1935 sind „Einzelschöpfungen der Natur, deren Erhaltung wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen, Heimat- und volkskundlichen Bedeutung oder wegen ihrer son stigen Eigenart im öffentlichen Interesse liegt". Unter, den im Lauf der letzten zwölf Jahre in T i r o l unter gesetzlichen Schutz gestellten Naturdenkmälern nehmen Bäume

weitaus die erste Stelle ein, ist doch allein in Nordtirol etwa hundert Einzelbäumen und Baumgruppen dieser Schutz Mil geworden. Nachdem vor kurzem durch den V e r e i n f ü r Heimatschutz in Verbindung mit der Berg wacht und her Landesfachstelle für Naturschutz die meisten der in und um ZnnsbruckgeschütztenBäum e durch Tafeln bezeichnet worden sind, wollen wir einige dieser Denkmäler kurz be trachten. Geschützte Bäume begegnen uns schon im Stadtgebiet: an her Innbrücke drei zur Erinnerung

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Der Südtiroler
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Seite 8 von 8
Datum: 01.04.1935
Umfang: 8
Eigenart und Kultur. Dabei wies es stets auf sein eigenes Beispiel hm, das es durch den tatsächlich großzügigen Schutz der französischen Minderheit im Aostatal gab, der es den Gebrauch ihrer Sprache nicht nur in der Schule und vor Gericht, son dern unter bestimmten Voraussetzungen auch im Parlament gewährte. Im Weltkrieg führte die Propaganda der feind lichen Mächte gegen die angebliche nationale Unterdrü ckung seitens der Mittelmächte und für das Selbstbestim- mungsrecht der Völker

pflichtet hatte, da es doch die gleichen Rechte, die es früher für die eigenen Volksgenossen in fremden Staaten gefor dert hatte, nun selbst einzuräumen verpflichtet war. Rach dem für Italien glücklichen Ausgange des Welt krieges, der ihm gegen eine Million anderssprach'ger Be wohner überantwortet hatte, war es naheliegend, für deren Schutz Sicherungen zu treffen, umsomehr, als gerade damals manche Staaten mit neuartigen Minderheitenschutzverträgen belastet wurden. Für deren Einhaltung

hatte nach der aus drücklichen Bestimmung dieser Verträge der Völkerbundrat, dessen ständiges Mitglied Italien war, zu sorgen und gegen jede Verletzung oder Gefahr einer solchen die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und allenfalls den ständigen in ternationalen Gerichtshof anzurufen. 4 ) Es ist nun selbst verständlich, daß ein Staat, auch wenn dies nicht aus drücklich vertraglich festgelegt ist. seinen eigenen Minderhei ten den gleichen Schutz gewähren muß. dessen Einhaltung er von einem anderen zu verlangen

die gegnerischen Hauptmächte in ihrer Man- telnote vom 2. September 1919 beruhigend, 5 ) indem sie auf die den Schutz der Minderheiten verheißenden Erklä rungen im römischen Parlament verwiesen. Zu solchen Kundgebungen in der ital. Kammer?) die mehrmals, und zwar vor und nach dieser Rote erfo.gten, sahen sich der König, der Ministerpräsident, der Außen minister und einflußreiche Politiker namentlich deshalb ver anlaßt, weil die zum Minderheitenschutz vertraglich verpflich teten Staaten seine Ausdehnung

haben, dem Schutze der Minderheiten ihr besonderes Interesse zu widmen. Am 21. September 1922 nahm die Plenarversammlung des Völkerbundes, 7 * ) obwohl sie auf noch weitergehende An träge Gilbert Murrays-Südafrika auf Einrichtung einer ständigen Kommission zum Schutz der Minderheiten und Walters-Estland auf Verallgemeinerung des Minderheiten schutzes nicht eingegangen war?) einstimmig, also auch mit der Stimme des italienischen Vertreters, eine Resolu tion an, in der der Wunsch ausgedrückt wurde, dag

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 11.01.1934
Umfang: 16
, daß ihre Bemühungen nicht nur absichtlich mißdeutet, sondern geradezu mißbraucht worden find. Sie fft daher entschlossen, nunmehr mrt allen, auch den s ch ä r f st e n M i t t e l n diesen Akten des Terrors und der Demonstrationen ein für allemal ein Ende zu setzen. Mit heutigem Tage wurden daher starke Abtei lungen des Freiwilligen Schutz korps auf- geboten, die gemeinsam mit Polizei und Gendarmerie alle Versuche, dieses verbrecherische Treiben fortzusetzen, zunichte machen werden. Jeder Oesterreicher

des Staates ankämpft, wer Leben, Gesundheit und Eigentum der Bevölkerung dieses Staates gefährdet, der hat auch keinen Anspruch aus den Schutz des Staates, der ist ein Schädling am Staate und seiner friedliebenden Bevölkerung und hat der verdienten Strafe zugeführt zu werden. Die Regierung hat die Pflicht, die Mehrheit der Bevölkerung vor diesen Elementen zu schützen. Sie wird dieser ihrer Pflicht bis zum Aeußersten Nachkommen. Was gibt es Neues in der Wett? Mirüsterrat. Dieser Tage fand unter dem Vorsitz

des Bundes kanzlers Dr. Dollfuß ein längerer Minffterrat statt. Da bei wurden über die Vorarbeiten für die Volkszäh lung 1934 berichtet, die am 22. März l. I. durchgeführt werden wird. WeiterS wurde eine Verordnung, betreffend Schutz maßnahmen für das Fremdenbeherbergungsgewerbe, be- schloffen. Der Ministerrat genehmigte ferner die Herabsetzung der Postgebühren für Verterlungsdrucksachen um ein fung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Grün dung einer Familie eine weitere wichtige Aufgabe

der Fa milienpolitik. Mt Befriedigung kann ich feststellen, daß es der Bundesregierung gelungen ist, in einer wirtschaft lich sehr schweren Lage neue Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, die Währung zu stabilisieren und die Staatswirt schaft in Ordnung zu halten. Die Familie ist der Grund pfeiler jeder gesellschaftlichen Ordnung. Wenn wir an die Neugestaltung des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens treten, dann ist es eine Selbstverständlichkeit, 'daß wir der Familie in jeder Weise Schutz und Hilfe angedeihen

laffen." jederJahnzsuzit *C Sp® Kaisers - Brust-Carameilen./ mit den 3 Tannen Plakate zehendie Verkaufs feiten an . ßeutei 50 6fr Dose 60 ö fr und J Drittel, die insbesondere der Geschäftswelt zugute kommen wird. Sodann lvurde eine Verordnung beschlossen, die den längst verlangten Schutz der Briefmarkensammler und -Händler vor Fälschungen und Uebervorteilungen zum In halt hat. Eine weitere Verordnung befaßt sich mit Angelegen heiten der Kunstförderung und der Bereifftellung von Mitteln

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Alpenländer-Bote
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Seite 2 von 20
Datum: 09.01.1927
Umfang: 20
. Hoheit der Bischöfe zurückschreckte, sondern die besten Katholiken verfolgte, die durch ihren Glauben und die Religion, durch ihre Organisationen und Werke, die zuverlässigsten und beruhigendsten Hüter der Ordnung und Ruhe sind. Wir haben mit diesen Katholiken gelitten und für ihren Schutz gebetet. Der Sturm ist wie über eine reife Ernte hereingebrochen und hat daher ganz besonders schweren Schaden und große Verheerung angerich- tat. Blühende Organisationen und Werke. Früchte gewissenhafter Arbeit

und daß jeder Stand für die Bedürfnisse und Rechte der anderen Stände ein wohlwollendes Verständnis besitze. Sie erblickt das Ziel der Politik in dem richtigen Ausgleich der berechtigten In- teresfen aller Teile des Volkes und lehnt den Klassen Kampf ab. in. Da die Familie ein Hauptpfeiler der Gesellschaft und des Staates ist. verlangt die christlichsoziale Partei deren Schutz in sittlicher und sozialer, wie auch wirt schaftlicher Hinsicht, das Festhalten am kathoüschen Eherechte für Katholiken und den Schutz

des keimen den Lebens. Sie fordert den sittlichen und rechtlichen Schutz der Frau, den sittlichen und leiblichen Schutz der Jugend, religiös-sittliche Erziehung in .e>aus und Schule, Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit wie auch der schlechten Literatur und Presse. In einer gründlichen Schulbildung, die sich in har monischer Weise aus Geistes- und Charakterbildung wie auch auf die körperliche Ertüchtigung der Juaend erstrecken muß, erblickt die christlichsoziale Partei di- Vorbedingung

und der Arbeitskraft zum Schaden der Gesamtheit oder des Einzelnen hintangehalten wird. Dis christlichsoziale Vartei hält demnach eine Ent eignung rechtmäßigen Eigentums nur aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohles und gegen eine ange messene Entschädigung zulässig. Sie verlangt vollen Schutz der e h r l i ch e n g e i st i g e n und m a n u e l - j len Arbeit sowohl gegen terroristische Behinde rung als auch gegen selbstsüchtige Ausbeutung. Sie fordert den Ausbau der sozialen Gesetz gebung unter Bedachtnahme

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Der Arbeiter
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Seite 2 von 10
Datum: 19.06.1935
Umfang: 10
Wenn der Leiter der Deutschen Arbeitsfront öffent lich erklärt, fein Vorgehen verstoße nicht im gering sten gegen das Konkordat, fei also rechtmäßig, so stel len wir Bischöfe nochmals fest: Nach unserer übereinstimmenden Auffassung wi derspricht das Verbot der Doppelmitgliedschaft dem Wortlaut und dem Sinn des Reichskonkordates. Unsere Pflicht ist es, nach wie vor die im Reichs konkordat feierlich verbrieften Rechte zu wahren und den im Artikel 31 zugesagten Schutz auch wirklich zu fordern

, den sie von ihren Vätern übernommen haben und an ihre Kin der weitervererben wollen. Auch das einfache Volk nimmt Anstoß daran, wenn „Kraft durch Freude" die Hin- und Rückfahrt der Echolungsreisen vielfach so einrichtet, daß die katholischen Teilnehmer ihre Sonn tagspflicht nicht erfüllen können. Wir Bischöfe können es mit unserem Gewissen nicht vereinbaren, die katholischen Arbeiter- und Arbeiterin nenvereine, die mit ihren Einrichtungen und ihrem Vermögen unter unserer Aufsicht und unserem Schutz stehen

sind also, wir wieder holen, alle parteipolitischen und gewerkschaftlichen Ziele grundsätzlich ausgeschlossen und die katholischen Arbeiter- und Arbeiterinnenvereine in jene Gruppe von Organisationen mit rein religiösen, kulturellen und karitativen Aufgaben eingeceiht. denen in Ar tikel 31, Absatz 1, des Reichskonkordates der staat liche Schutz z u g e s a g t wurde. Damit ist auch der Grund zu einem Verbot der Doppelmitgliedschaft weg gefallen, weil die Arbeiter- und Arbeiterinnenvereine nicht als gewerkschaftliche

in keiner Weise durch terroristische Unruhe stifter gestört werden dürfen und wirklich den im Konkordat verbürgten staatlichen Schutz genießen. Wir Bischöfe nehmen die Gelegenheit wahr, den Mitgliedern der katholischen Vereine und besonders den hochwürdigen Präsides sowie den Laienführern und Vertrauensleuten oberhirtlichen Dank auszusprechen für den opferwilligen und treu kirch lichen Apostelgeist, den sie im Dienste des Werkvol kes oft bewährt haben. Papst Leo XIII. hat den Satz gesprochen: „Wo immer

und staatlichen Auto rität. Das christliche Werkvolk hat sich in seinen hei ligsten Traditionen an das Haus von Nazareth, dieses ewige Vorbild der christlichen werktätigen Familie, an geschlossen. Mögen unserem treuen Werkvolk auch in der gegenwärtigen Stunde die Fürbitte und der mäch tige Schutz der heiligen werktätigen Familie von Na zareth nicht fehlen! Gegeben am 1. Juni 1935. M. Kardinal Faulhaber. Erzbischof von München. Iaeobus von H a u ck, Erzbischof von Bamberg. ünd noch einmal die Kartelle

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Der Arbeiter
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Seite 1 von 10
Datum: 11.12.1935
Umfang: 10
verbittern müssen. Und nun erhebt sich der Hirtenbrief zu einem leuch tenden Wegweiser der Zukunft, indem er aufzeigt, wie man am besten den Schutz der Arbeiterrechte verbür gen und durchführey könnte. Bor allem wollen dm Bischöfe den Arbeitern die Selbstverwaltung ihrer sozialen Einrichtungen anvertraut wissen. Die Ar- beitsqerichtsbarkeit und eine berufstandischeKon trolle des Gewerkschaftsbundes sollen die Mißbrauche in den Betrieben verhüten und den Lohn der Arbeiter und Angestellten sichern

. Auch für die Ueberwmdung der Arbeitslosigkeit zeigen die Bischöfe einen Weg m der Siedelungstätigkeit auf. Zwei der grötzten Rechte des Unselbständigen finden also ihre Würdigung und ihren Schutz: Das Recht aus Arbeit und das Recht auf den gerechten Lohn. Damit ist einmal klar und deutlich von höchster kirchlicher Seite erklärt, datz diese gerechten Forderungen der arbeitenden Massen nichts mit „Bolschewismus" zu tun haben, wie so gern gewisse Kreise vermeinen. Die Bischöfe wissen, datz es in wirtschaftlichen Dmgen

auch der Bundeskanzler vor österreichischen Wirtschastsführern gegeitzelt hat. Der freie Wettbewerb, der nur den höheren Gewinn kennt, ohne Rücksicht auf die All gemeinheit, ohne Schutz des Armen und Kleinen, diese Irrlehre einer Vergangenheit, die noch heute zur Aus beutung von Millionen mitzbraucht wird, gehört mit Stumps und Stiel ausgerottet. Das sagt auch der Kanzler, wenn er erklärt: In diesem Zusammenhang möchte ich einige Worte über den Begriff organisierte Wirtschaft sprechen. Man mag vielleicht dem Einwand

fühlt und sich ihren Schutz besonders ange legen sein lätzt. Möge der Geist, der aus diesem Hir tenschreiben weht, immer mehr in < die Herzen der Menschen einziehen, damit jener Weihnachtsfriede er steht, nach de:n sich alle sehnen und der heute am schwersten erschüttert ist, der soziale Friede, aus dem der politische und der Friede der Welt überhaupt erst erwächst. F. B. Kunösebuns Mi österreichischen Bischöfe zu einigen Fragen -er sozialen Gerechtigkeit Die österreichische B i s ch o f s Kon

um den Schutz ihrer Rechte im neuen Oesterreich bestellt ist. Besonders zu begrüßen ist die angekündigte Schaf fung einer A r b e i t s g e r i ch t s b a r k e i t unter Verbindlicherklärung von Schiedssprüchen. Dabei wird eine Möglichkeit gegeben sein, an einer besonders empfindlichen Stelle des sozialen Lebens berufs ständische Einrichtungen wirksam werden zu lassen, da ja nach „Quadragesimo anno" die Acbeits- gerichtsbarkeit in den ersten Instanzen in besonderer Weise Sache der berussständischen

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Lienzer Nachrichten
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Seite 1 von 14
Datum: 11.12.1936
Umfang: 14
aus dem Selbst erhaltungstrieb heraus begreiflich zu machen, baß für den Schutz des Staates, für die Sicherung der Existenz der friedlichen Staats bevölkerung, der Frauen, Greise und Kinder, die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Die Ziffern, die Generalmajor Kubena zu den Nüstungen in der Welt an führte, machten diese Notwendigkeit noch deut licher. Oesterreich steht heute ^rotz der Er höhung der Mehrausgaben gegenüber dem 'Lahre 1935 in seiner Nüstung an letztet Stelle der europäischen Staaten

. Während die anderen Völker und Staaten 12 bis 40 Pro zent ihres gesamten Staatsbudget es dafür aufwenden, die Wehrmacht zu verstärken, gibt Oesterreich heute, obwohl es sehr viel nach zuholen hat, nur 10 Prozent seines BuögeteS für die Wehrhaftmachung, für den Schutz der Grenzen und der Bevölkerung aus. Daß diese Busgaben von dem Gebot der Notwendigkeit diktiert sind, erläutert sich viel leicht am besten aus dem, wo,s Äng. Kubena zur strategischen Lage unseres Vaterlandes sagte. Oesterreich liegt halt einmal im Mittel

. » Diese beiden Tatsachen, die sich in der Bud getdebatte einem zwanglos öarstellten, das Beispiel von Spanien und das Wissen um Form und Entwicklungsmöglichkeit eines mög licherweise kommenden Krieges, sprechen eine so deutliche Sprache, daß die Aufforderung Generalmajors Kubenas, schon im Frieden alles zum Schutz des Vaterlandes und zum Schutz der Zivilbevölkerung vorzukehren, was vorzukehren notwendig ist, nicht überhört wer den kann, und zwar — das ist das Wichtige daran — von jedem einzelnen

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Der Arbeiter
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Seite 8 von 12
Datum: 19.10.1913
Umfang: 12
in aller Her zen sich mächtig regte. Schutz den Frauen und Mädchen, Schutz unserer Jugend, Schutz und Hilfe unserer Familie, das ist der Mächtige Ruf aller mit tausendfacher Stimme, und widerhallen soll er im Volkshaus: „Verbot der Frauen arbeiter am Samstag-Nachmittag." Unter den Indu striearbeitern leiden dir Textilarbeiter der Zahl nach am meisten durch die gesundheitsschädlichen Einflüsse der Fabriksarbeit, die tuberkulöse Volksseuche rafft jähr lich erschrecklich viele unserer Nebcuarbeiter dahin

, darum Hilfe und Schutz, wo immer möglich, darum her aus mit dem freien Sanstag-Nachmittag! Alle Textilarbeiter rufen begehrlich und mit Nach druck nach Schutz, Hilfe u.nb Schonung der Frauen und Kinder, selbst die rotorxanifierten Arbeiter rufen mit und erkennen die Notwendigkeit der Forderung. Aber der rote Textilarbeiterverbaud schlägt wütend um sich und verbietet seinen Mitgliedern die Mitarbeit zu dieser großen Aktion, Warum? Die Vorbedingungen seien nicht geschaffen, es müsse zuerst

chen und Krauen und auch Familienväter Vieser Be triebe brauchen Hilfe und Schutz. Und wenn der 11- Stundentag noch nicht verschwindet, so sollen 100.000 Stimmen mächtig rufen: Heraus mit dem freien Samstag-Nachmittag für unsere ärmsten Kollegen uird Kolleginnen; und während wib diese Wohltat für uns alle als ein not wendiges Recht fordern, soll es auch jenen anderen zu kommen, der Kamps um den gesetzlichen 10-Stunden- tag soll darum nicht ruhen; hätten die Sozialdemokra ten die Sozialversicherung

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 30.12.1921
Umfang: 12
Serke 2 Wf. 51’. ' „Dsktz ttrr ''sfft tf e t »#€ t t <u n g- . ffietEoff, ben 23. MzWrber IÜ2L Gmte oder böse Zeichen! Das Lßerreichisch-tschechischr Uebereiukommr«. — Gim «ene RkgirrnnssKoaMio«? — Urriss-rbe kntholr scher PrikziPien? In den letzten Tagen vor Weihnachten brachte der Telegraf eine Meldung, die nicht nur in Oesterreich und in der Tschechoslowakei, sondern wohl auch in den Kreisen der Entente berechtigtes Aufsehen erregte. Sie betrifft das Schutz- und Trutzbündnis, welches zu Lana

es vorbebalten blieb, dem Deutschen Oesterreichs die Hand hmzuhalten, denen dieser Mann stets ein Hasser war. Darüber wollen wir aber hertte nicht reden, weil wir wissen, daß dem armen Oesterreich nichts anderes übrig bleibt, als irgendwo eine Stütze zu suchen, um sich zu retten. Die naheliegendste Stütze für uns wäre zweifellos das deutsche Reich gewesen, wohin wir von Natur aus gehören, x Diese Stütze hat man jedoch zu wenig gesucht. Vom nationalen Standpunkte aus ist also dieses Schutz- und Trutzbündnis

sich. Die Tschechen kehren sich ab von derPolitikFrankreichs! Freilich hat diese Abkehr der Tschechen von Frankreich seinen guten Hintergrund. Dieses Schutz- und Trutzbündnis ist nämlich geboren aus der nicht hinwegzuleugnenden Gefahr des Zerfalles und der droh<mden Austeilung Oesterreichs. Um nun zu verhindern, daß dieses'Oesterreich zerfällt, daß andere Staaten zu ihren eroberten Gebieten noch weitere Brocken dazubekommen, lediglich aus dem Grunde, hat die Tschecho slowakei den Oesterreichern die Hand

haben sich zu diesem Schutz- und Trntzbündnis offiziell noch nicht geäußert. Mag nun aber die Ansicht der Parteien eine solche oder andere sein, die große Wahrscheinlichkeit besteht, daß das Schutz- und Trntzbündnis seine Genehmigung finden wird, weil eben Oesterreich leben muß und leben will! Nun noch etwas! Dieses Schutz- und Trutzbündnis bildet weiters die Plattform für eine neue Regierung! Heute schon spricht man davon, daß wir es in nicht allzuferner Zeit mit einer neuen Koalition zwischen den Christlichsozialen

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Lienzer Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 15.10.1915
Umfang: 8
P l a u tz. Schutzengelhund. Die Schule hat wieder be gonnen und so kann auch der Schutzengelbund seine geordnete Tätigkeit wieder aufnehmen. Heute Dienstag, nachmittags, versammelten sich das erstemal in diesem Schuljahre die Schutz- jengelbundkinder der Klosterschule im neuen prachtvollen und gut eingerichteten Turnsaale der Dominikanerinnenschule. Dor'tselbst hielt Ihnen der hochw. Herr Feldkurat Sora, der gerade zum 'Besuche der hier verbliebenen Standschützen in Lienz weilte, einen kleinen Vortrag. Er munterte

die Kinder zum treuen 'Festhalten an ihrem Versprechen auf, erzählte ihnen von den Mühen und Opfern der Solda ten im Felde und ermunterte sie durch das -Gott zuliebe gebrachte Opfer der Abstinenz sowie durch Gebet und Sakramentempfang 'Gottes Schutz und Segen auf die Soldaten, be sonders auch aus die Standschützen des Lienzer 'Bezirkes herabzuflehen. Die Schar der jungen, begeisterten Kämpferinnen gegen König Alko hol hörte aufmerksam und sang dann zum i . ,.l iliu.uhiilhb Dergisset Dima nur ein Tag

, es ist der böse Geist. 'Dimas: Sag an, wie dann dein Namen heißt! 'Schluß das Bundeslied sowie „Was Lied vom Wasser." — Binnen kurzem findet die zweite feierliche Aufnahme von Kindern in den Schutz engelbund statt. Die Eltern werden hieunt darauf aufmerksam gemacht und ersucht, ihre Kinder in den für unsere Zeit so notwendigen Schutzengelbund zu führen. Leisach, 10. Okt. (Die Sekundiz) un seres hochwürdigen Landsmannes Pater Josef von Rupertin Rere fand am Rofarisonntage we gen des Krieges

, getraut. — Thomas Oberkircher, Fähnrich im 3. TKJR, der den heurigen Feldzug gegen die Russen bis in die Ge gend von Krasnik mit machte, wo er verwundet wurde, ist wieder gesund und wurde mit der sil bernen Tapferkeitsmedaille erster Klasse ausge zeichnet. — Die Stelle des zum Militär einge rückten Lehrers Flatscher vertritt jetzt Frl.Lehrerin Steinwandte r. Hilkus: Ich bin zwar ein gar arme Haut, Doch hat man mir gar hiÄ vertraut. Schutz en g el: Zum größten Untergang der Seel, Die er geführt

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Tiroler Wastl
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Seite 9 von 16
Datum: 22.10.1911
Umfang: 16
son auch das Papsttum als solches getroffen. In dieser Beziehung gestatte ich mir, auf einige ge setzliche Bestimmungen hinzuweisen, die im vorlie genden Falle wesentlich sind. Zunächst auf § 303 an dessen Aufhebung wir seit Jahrzehnten arbeiten. Nun ist imj ß 303 eine Einrichtung der katholischen Kirche unter den besonderen Schutz des Gesetzes gestellt. Als Einrichtung der katholischen Kirche, wie dieses dem Sinne des Gesetzes entspricht, kann nicht eine Person aufgefaßt

, dem staatlich der Schutz des Gesetzes im Sinne des 8 497 St. G. zur Verfügung steht, jedoch kein weiterer Das müssen wir uns vor Augen halten und nur an der Hand dieser im Gesetze begründeten Fest stellungen können wir daran gehen, zu untersuchen, ob im vorliegenden Falle die Person als solche verletzt wurde, der jetzige Träger der Krone, oder ' das Papsttum als solches. Bekanntlich stehen nicht alle Staaten auf diesem Standpunkte und ich ge statte mir in Erinnerung zu rufen, daß im Deutschen Reiche

der jeweilige Träger des Papsttumes unter Schutz gestellt ist, während das Papsttum als sol ches nicht geschützt ist. Wenn wir uns diese Diffe renzierung vor Augen halten, werden wir sofort zum Schluffe kommen inüssen, daß mit diesem Briefe und mit dem darin niedergelegten anscheinenden Hohne nicht das Papsttum als Einrichtung der ka tholischen Kirche getroffen werden sollte, sondern daß er sich nur gegen den jetzigen Träger gewendet hat, und nicht bloß objektiv, sondern auch subjektiv

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Oberinntaler Wochenpost
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Seite 4 von 4
Datum: 21.09.1934
Umfang: 4
O K M A SOHLEN UND ABSÄTZE GLEITSICHER, BILLIG FAST UNVERWÜSTLICH SCHUTZ FOR EMPFINDLICH* FOSSE UND GEGEN NASS6 MIM SCHUHMACHMMCISn* MMUVTUOU Voraussichtlich dürste man den Ausweg darin finden datz der Durchmesser der Münze unverändert bletbt, jedoch statt des Wappens die Wertziffer geprägt wird, so datz aus beiden Seiten der Münze die Ziffer 50 zu lesen ist. Am 1. Oktober sollen auch die Zweischillingsstücke mit dem Bildnis des verewigten Bundeskanzler Dr. Dollfutz ausge geben werden. Die Kaltbarkeit

der Butter Will man Butler längere Zeit gut aufbewahren, mutz man sie auch vor Licht schützen. Die ultravioletten Strahlen rufen Oxidationsvorgänge hervor, die mit Geschmacksvsr- änderung und Entfärbung verbunden sind. Den besten Schutz dar-egen bietet ein Pergumentpapter, dem bei der Lerstellung Stoffe beigeseht werden, welche die ultravioletten Strahlen absorbieren. Dieses Papier heitzt Illtramenl. Kanzler-Dollsußplatz in Telss. Am Dienstag den 11. September fand unter dem K sitze des Bürgermeisters

im katholischen Vereinshaus anschloß. weil Leii Reg ästet bere Za gegl bew sen. Rai Todessstl Frau Anna Markt, gtb. Waldhart, ist infolge schm Verletzungen im 78. Lebensjahre verschieden. Das Begri nis fand am Montag, den 17. September unter grch e Beteiligung in Telss statt. Der beste Schutz gegen vorzeitige Ermüdung V Palma-Konkav-Absätze. Sie verleihen Ihren Füßen em elastischen Gang. Für den Schulbedarf kaufen Sie alles am besten u. billigsten in der all bekannten (12 Buch- und Papierhandlung Maria Kastei

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 18.04.1910
Umfang: 8
Strafgesetzentwurfes, die zu besprechen wären, das 19. Hcmptstück näher ins Auge; desselbe handelt über strafbare Hand lungen in bezug auf die Religion und die Ruhe der Toten. Gemäß Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 Nr. 142 R.-G.-B. wird in diesem Hauptstücke den gesetzlich! anerkannten Ne- ligionsgenossenschaften der staatliche Schutz gewährt. Ob nun derselbe zu weitgehend sei oder nicht, lassen wir unberücksichtigt; datz dieser Schutz aber gegeben ist, ist nur recht und billig. Aber ebenso

IX. in seiner Allokution vom 22. Juni 1868 verdammt wurden. Ter Schutz des ein zelnen ist somit um so notwendiger, als jedermann einer Macht gegenübersteht, die die Oberhoheit über den Staat und die geistige Sklaverei jedes einzel nen sich zum Ziele gesetzt hat. Tier Vorzitierte Artikel 14 des österreich Staats grundgesetzes vom 21. Dezember 1867 Nr. 142 R.- G.-B. lautet: Die volle Glaubens- und Gewis sensfreiheit ist jedermann gewährlei ste L. Ter Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte

ist von dem Religionsbekenntnisse unab hängig; doch darf den staatsbürgerlichen Pflich ten durch das Religionsbekenntnis kein Ab bruch geschehen. Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an einer kirchlich!en Feierlich keit gezwungen werden, insofern er nicht der nach dem Gesetze hiezu berechtigten Gewalt eines än deren untersteht. Nachdem dieser Schutz für jedermann in die sem Gesetze gewährleistet wird, so mutz er auch ge radeso im Strafgesetze zum Ausdruck kommen, wie der Schutz

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Arbeiter
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Seite 2 von 10
Datum: 23.08.1933
Umfang: 10
wird durch dieses Gebot aus drücklich anerkannt und es verbietet, daß rechtlich Er worbenes willkürlich weggenommen, gestohlen werde. Wer aber glauben würde, die Bedeutung des 7. Ge botes sei mit der Anerkennung des Privateigentums und dem Schutz vor Diebstahl in seinen groben For men erschöpft, ginge weit in die Irre. Vergegenwär tigen wir uns einige Worte Leos XIII.: „Daß die Er bitterung der ärmeren Volksklassen gänzlich grundlos wäre, das können wir leider nicht behauptet. . . . Es liegt klar zutage

geworden und so konnten wenige übermäßig Reiche der Masse von Besitzlosen ein nahezu sklavi sches Joch auferlegen." (Rerum novarum.) Hier legt Leo XIII. den Finger auf schwere, eiternde Wunden unserer Zeit, deckt eine ganze Reihe von Verfehlungen und Sünden wider das 7. Gebot auf. das eben dem Armen, dem Arbeiter und Angestellten in seinem har ten Existenzkampf der beste Schutz und Schirm ist. Es schützt ihn vor jeder Ueberforderung im Handel und Erwerbsleben, das, vollkommen entchristlicht, allzu

ein auskömmliches Dasein gewährt, ihm bei wei ser Sparsamkeit die Möglichkeit zu Rücklagen bietet und auch ausreicht, um die F a m ilie erhalten zu können (Familienlohn). Wenn die katholische Kirche und die Religion so sehr verlästert werden als Schirm und Schutz der Kapitali sten, so müssen wir bei einiger Ehrlichkeit nach Betrach tung des Inhaltes dieses Gebotes sagen, daß tatsäch lich nur das rechtlich erworbene Eigentum vor u n - befugtem und willkürlichem Eingriff Schutz findet

, damit aber auch das Eigentum des Arbeiters, zu dem ihm gerade ein Leo XIII. und die anderen ka tholischen Soziologen bis Pius XI. wieder verhelfen wollen, und daß es keine bessere Hilfe und keinen bes seren Schutz gegen alle Uebergrisfe des Kapitalismus für den Arbeiter gibt als dieses Gebot. Nur die Gottes leugnung und der ungläubige Materialismus, die wie kein erstes auch kein siebentes Gebot anerkennen, ha ben der Arbeiterschaft ihr heutiges Sklavenjoch aufer legt und sie in das heutige Elend hineingestürzt, wäh rend

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 29.08.1912
Umfang: 8
der Kongrest nicht jene Unterstützung, nicht ie- nen Schutz erfährt, den, wi, vor einigen Tagen ein katholisches Blatt schrieb, „die Katholiken im katho lischen Oesterreich wohl zu fordern berechtigt sind". Natürlich kann kein Zweifel aufkommen, welche Un terstützung und welchen Sckmtz die Klerikalen noch heischen: sie wollen, dast die Staatsanwälte gegen alle Zeitungen einschrciten, alle Ausführungen un barmherzig konfiszieren, die der klerikalen Veran staltung nicht das von den Pfaffen begehrte Lob

Kongresses, dast es seine Art hatte. Womit natürlich die klerikalen Mäuler noch lange nicht ge stopft sind. Sie schreien unentwegt weiter nach Schutz und Unterstützung, und um für ihr Geschrei wenigstens den Schein eines Arguments zu erbrin gen, sind sie in den letzten Tagen auf eine originelle Idee verfallen. Sie behaupten, dast der Kongrest mit der Politik so gut wie gar nichts zu schaffen habe, eine „religiöse Veranstaltung sei, die kei nen politischen Gegner zu bekümmern habe": — eine religiöse

Veranstaltung, versteht sich, die unter den Schutz des Gesetzes über die Religionsstörung falle. Und die konkrete Forderung, dast gegen alle Zeitungen, welche die klerikale Veranstaltung kri tisch würdigen, das Gesetz gegen die Religions störung angewendet werde, wird, je näher der Kon grest heranrückt, umso ungestümer erhoben werden. Nun sage man uns, was an der Veranstaltung eigentlich das Religiöse ist. Gehen wir kurz die hauptsächlichsten Akte des Kongresses durch: Ist der Massentransport nach Wien

, etwa der Transport der 10.000 Slowaken, die eine besonders bigotte Gräfin in Vieh wägen nach Wien führen lästt, eine religiöse Handlung? Oder die Transporte aus dem übrigen Oesterreich? Oder sind gar die Luxus züge, in welchen groste und kleine Ausbeuter nach Wien eilen, um an dein Kongrest die Generalabso lution für das Leutesckbnden zu empfangen, ein geheiligtes Requisit der Kirche geworden? Oder haben die diversen Auszüge, die in Wien veranstal tet werden, Anspruch auf gesetzlichen Schutz? Etwa

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 22.06.1914
Umfang: 8
wir in einem bürgerlichen Blatte — ^nichts anderes als eine Folge des sozialdemokrati schen Terrors. Der Mann mußte zur Selbsthilfe grei fen, weil ihm, dom Arbeitswilligen, das Gesetz den Notwendigen Schutz versagte. Solange kein Schutz- Gesetz besteht, das jedem die Freiheit, jederzeit Arbeit AU nehmen, garantiert, solange werden sich Fälle von Selbsthilfe wiederholen." Wie dieses Blatt, das viel leicht ein Werkzeug der Scharfmacherorganisationen ist, schreibt, so denken viele Tausende Menschen aus Äem Bürgertum

, die in die Organisation hineingepreßt werden, wäh rend sie selbständig bleiben wollen. Aber das ist nicht die Wahrheit lWirhabenkeinen Notschrei derArbeitswilligen! Sieht man von gewis sen in Scheinorganisationen zusammengefaßten, dem Unternehmertum verschriebenen Leuten, die in Wirklichkeit ihre Freiheit verkauft haben, ab, so hat sich nirgends aus der Arbeiterschaft heraus ein Verlangen nach einer Verstärkung ihres Schutzes ge gen Zwang zur Koalition gezeigt. Bei uns ruft je mand anders nach Schutz

des Strafgesetzbuches im Sinne einer er-' weiterten Interpretation der Begriffe Bedrohung und Nötigung verlangt. Aber der Schutz der Arbeits-' willigen ist heute schon in ausreichendem Maße da.- Die Polizeibehörde hat heute schon Mittel genug in der Hand, das Streikpostenstehen nahezu illusorisch zu machen. Aber es soll die Tätigkeit, die zur Durch führung der Organisation und Koalition ausgeübt wird, in eine Sphäre der U n g e s e tz l i ch k e it ge-, stellt werden, die ganze Durchführung von sozialer^ Kämpfen

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Tiroler Post
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Seite 1 von 8
Datum: 04.10.1902
Umfang: 8
„zum Stern", wie wir bereits gemeldet haben, in animiertester Weise verlaufen war, wurden ZEm Montag die Beratungen begonnen, und zwar in zwei Abteilungen, die gleichzeitig tagten. Baronin Biegeleb en referierte über „Mädchen schutz und weibliche Fortbildungsschulen", erging sich über das Patronagenwesen und schilderte die ein schlägigen Verhältnisse in Tirol. P. Abel, freudig begrüßt, sprach über „Kinderschutz" in Fabriksorten und Verkehrszentren, und zwar nur über den Schutz geistig und körperlich

normaler Kinder. Er teilt die Kinder nach dem Alter in vier Klassen, deren jede besonderen Schutz und besondere Fürsorge erheische. Diese Fürsorge könnte am besten durch eigene Kinder schutzstationen gepflogen werden. Von diesen seien besonders hervorzuheben und anzustreben die Tages heimstätten, die Nachtschutzstationen und eine kontrol lierende Zentrale. In den ersteren sollt.en die Kinder arbeitender Eltern während ihrer schulfreien Zeit vor den Gefahren der Straße gesichert, vor Müßig gang

er in einen kanonischen Prozeß verwickelt, der sich zwei Jahre hinauszog, aus welchem aber Don Albertario triumphierend hervorging. Sein Erzbischof, der schwache, allzu regierungsfreundliche Monsignore Calabiana, war ihm sehr abgeneigt und suchte gegen seine An griffe bei dem weltlichen Gerichte Schutz. Seine Angriffe gegen die Regierung trugen ihm zahllose Geldstrafen ein. Am schwersten wurde er im Jahre 1898 gelegentlich des Mai-Aufstandes gestraft. Das Kriegsgericht verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis

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