der Kongrest nicht jene Unterstützung, nicht ie- nen Schutz erfährt, den, wi, vor einigen Tagen ein katholisches Blatt schrieb, „die Katholiken im katho lischen Oesterreich wohl zu fordern berechtigt sind". Natürlich kann kein Zweifel aufkommen, welche Un terstützung und welchen Sckmtz die Klerikalen noch heischen: sie wollen, dast die Staatsanwälte gegen alle Zeitungen einschrciten, alle Ausführungen un barmherzig konfiszieren, die der klerikalen Veran staltung nicht das von den Pfaffen begehrte Lob
Kongresses, dast es seine Art hatte. Womit natürlich die klerikalen Mäuler noch lange nicht ge stopft sind. Sie schreien unentwegt weiter nach Schutz und Unterstützung, und um für ihr Geschrei wenigstens den Schein eines Arguments zu erbrin gen, sind sie in den letzten Tagen auf eine originelle Idee verfallen. Sie behaupten, dast der Kongrest mit der Politik so gut wie gar nichts zu schaffen habe, eine „religiöse Veranstaltung sei, die kei nen politischen Gegner zu bekümmern habe": — eine religiöse
Veranstaltung, versteht sich, die unter den Schutz des Gesetzes über die Religionsstörung falle. Und die konkrete Forderung, dast gegen alle Zeitungen, welche die klerikale Veranstaltung kri tisch würdigen, das Gesetz gegen die Religions störung angewendet werde, wird, je näher der Kon grest heranrückt, umso ungestümer erhoben werden. Nun sage man uns, was an der Veranstaltung eigentlich das Religiöse ist. Gehen wir kurz die hauptsächlichsten Akte des Kongresses durch: Ist der Massentransport nach Wien
, etwa der Transport der 10.000 Slowaken, die eine besonders bigotte Gräfin in Vieh wägen nach Wien führen lästt, eine religiöse Handlung? Oder die Transporte aus dem übrigen Oesterreich? Oder sind gar die Luxus züge, in welchen groste und kleine Ausbeuter nach Wien eilen, um an dein Kongrest die Generalabso lution für das Leutesckbnden zu empfangen, ein geheiligtes Requisit der Kirche geworden? Oder haben die diversen Auszüge, die in Wien veranstal tet werden, Anspruch auf gesetzlichen Schutz? Etwa