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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 15.07.1924
Umfang: 6
-a- !>on nicht den Mit zu weiteren Aktionen zu lerlieren. Da ward der Gedanke geboren, sich an die Regierung in Rom zu wenden und sie um den Schutz des Kurortes zu bitten. Auf eine Bitt christ an.Exzellenz Mussolini um seine Hilfe ivurden vom Aktionskomitee innerhalb vieru-nd- Manzig Stunden fast 4000 Unterschriften der Bevölkerung des Kurortes gesammelt. Von übelwollender Seite iv-urde die Meimmg 'erbreitet und anscheinend selbst behördlicherseits 'edauerlicherweise geglaubt, das Aktionskomitee arbeite aus nationalen Gründen

mitbekommen: 1. Anstreben der Verlegung der Fabrik in einen Abstand -von 'wenigstens 10 Kilometer unter Zugrundelegung des Branzoller Pro jekte». 2. Wenn dies unerreichbar, als letzte annehm bare Lösung sich auf die Gründe .Tjchermser Au' festzulegen. S. Bei der LSfung „Sinntch^ jegliche Opfer der 2tM abzulehnen. Der Vertreter des Ministeriums des Innern, Tamm. Moroni, hatte den Schutz de» Kurorte» erklärt und unter dieser Bovaussetzung den Montecatini empfohlen, eine Einig-una mit der Stadt zu finden

worden wäre. Eine Ver größerung der Fabrik gegenüber dem ursprüng lichen Plane sei nicht vorge«selven und könne auch nicht stattfinden. Jede Vergrößerung der Fabrik falle unter dir HZ 32 bis 3^l des Sich>er- heitsgesetzes. Das Ergebnis dieser städtischen Beiratssitzung dürfte nim in der Bevölkerung wohl allge meine Befriedigung und Beruhigung auslösen, scheint jetzt doch alles, was nach den gegebenen Datsachen noch erreichbar war, erreicht und der Schutz des Kurortes In weitgehendem Maße

Zeltbeschrändmgen vereinbart, welche erNitrke ^ Bergsportler wenig berühren, jedoch nicht- Er «uMbenden Klubmitgliedern unbequem sind: es sollen demnach die ermäßigten Karten für die Bergsfahrt bis 10 Uhr vormittags und ab 4 Uhr nachmittags gelten, da ein Bergsportler im all gemeinen nur dies« Zeiten benützt: hingegen das isbrige Publicum die Seilbahn mehr ab 10 bis 4 Uhr für Bergfahrt frequentiert. ^ Mr die Talfahrt wurde als bester Schutz der Är betonte' ^UeVs, daß^der Herr Präfekt in ^ Seitliche Nachrang

werden!. 2. Wenn gleichzeitig mit dem Abschluß mit Montecatini, da« Reglement der Staot gemäß S ZS des öffentlichen Sichecheitsgesetzes erlassen wird. S. Wenn die Regierung zur Abgabe einer öffentlichen Erklärung veranlaßt werde, wonach sie offiziell 'das Interesse am Weiterbestehen des Kurortes dokumentiert und ihn in ihren besonderen Schutz nimmt. 4. Die Erlassung eines staatlichen Lustschutz- gssetzes Gr ollle Kurort« intenlswst betrieben werbe. PrSfekturskommissär Dr. Markart sich mit diesen Antragen einverstanden

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