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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 01.04.1933
Umfang: 16
Dr. Dollfuß mit heutigem Tage die Aus lösung des Republikanischen Schutzbundes für das g e samte Bundesgebiet verfügt und ist jegliche Tätig keit desselben auch in anderer Form und unter an derem Namen untersagt. Ebenso ist das Tragen der Uniform und der Abzeichen des Republikanischen Schutz bundes verboten. In der Begründung des Verbotes wird ausgeführt: Abteilungen und Mitglieder des Republikanischen Schutz bundes haben in den vergangenen Jahren wiederholt die öffentliche Ruhe und Sicherheit gestört

. Verschiedene Ge walttätigkeiten gegen Teile der Bevölkerung wie auch gegen staatliche Exekutivorgane begangen und die Gesetze wie auch die eigenen Satzungen vielfach übertreten. Insbesondere haben bewaffnete Abteilungen des Republikanischen Schutz bundes in der letzten Zeit bei Waidhofen Besetzungen vortze- nommen und Passanten angehalten sowie in Kapfenberg den Gendarmerieposten mit bewaffneter Hand angegriffen. Schließlich wurde anläßlich der Auflösung des Republika- > Nischen Schutzbundes in Tirol

zur Kenntnis sie be schlagnahmten etwa sechs Stampiglien und einige tausend Briefpapiere. Auch in den Bezirksstellen des Wiener Schutz bundes wurde die Einstellung der Vereinstätigkeit verfügt. Es kam nirgend zu Zwischenfällen. Auch in den Bundeslän dern vollzogen sich die Amtshandlungen, die die Auflösung des Schutzbundes zur Folge hatten, überall reibungslos. In der Steiermark wurde in einigen Orten, so in Bruck, Leoben und Vordernberg, ergebnislos nach Waffen gesucht. Wirb die Regierung einseitig

handeln? Der Wiener Heimatschutz will die Aufhebung des Verbotes erreichen Wien, 31. März. (AN.) Die Pressestelle der Landesfüh rung des Wiener Heimatschutzes meldet: Bürgermeister Seitz hat als Landeshauptmann von Wien den Wiener Heimat schutz mit folgender Begründung aufgelöst: Der Verein pro- pagiert, wie aus übereinstimmenden unwidersprochenen Meldungen der Tagesblätter aus der letzten Zeit zu entneh men ist, eine gewaltsame Aenderung verfassungsrechtlicher Einrichtungen, also einen Staatsstreich

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Volksblatt
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Seite 3 von 12
Datum: 11.12.1897
Umfang: 12
richtet, auf deren Proclamierung wir gewählt worden sind, — und die unverhüllt dem öster reichischen Staatsgedanken gefährliche Tendenzen verfolgt. — Darin weiß ich mich auch eines Sinnes mit der löblichen Gemeindevertretung der stets patriotischen österreichischen und tirolischen Stadt Lienz. Hochachtungsvoll Zosef Waron Ai Kautt, Reichsrathsabgeordneter. Bozen, am 9. December 1897. Schutz der Teutschen im Auslande — Verfolgung im Jnlande. Wenn die Regierung des Deutschen Reiches gegen wärtig bemüht

ist, in China, auf Haiti und in Bra silien den Deutschen Schutz zu gewähren und für die Verletzung der Person oder des Eigenthumes von Deutschen im Auslande mit aller Entschiedenheit Genugthuung zu fordern, so wird sie dabei in Deutsch land aus allseitige Zustimmung rechnen können. Aber ist es nicht geradezu eine Ungeheuerlichkeit und ein schreiendes Unrecht, wenn die deutsche Regierung den Schutz und den friedlichen Genuss der Rechte, welche man von China für die Deutschen auf chinesischen Boden verlangt

Schutz auf chinesischem Boden sie außer scharfen diplomatischen Noten auch die Hilfe der Kreuzer und Kanonenboote in Anspruch nimmt. Während die chinesische Regierung allen religiösen Orden, auch den Jesuiten, daS Recht der Niederlassung und der freien Ausübung ihrer Ordensthätigkeit in Mitte einer nicht christlichen Bevölkerung gestattet, hält die deutsche Regierung ein Gesetz ausrecht, dass deutschen Frauen und Männern, die gewissen Ordensgesellschasten angehören, nicht nur das Recht

ihren Lebensberuf erfüllen! Bevor unsere „nationalen Blätter' von der „Man darinenwirtschaft' im Reiche des „Sohnes des Him mels' geringschätzig sprechen, mögen sie erst in der eige nen Heimath Umschau halten; und bevor sie den Schutz der Deutschen im Auslande so kategorisch verlangen, mögen sie erst darauf Bedacht nehmen, die Verfolgung von Deutschen im Jnlande einzustellen. Wären die in China ermordeten und ' verfolgten deutschen Missionäre Jesuiten gewesen, so wäre die deutsche Regierung in die Lage gebracht

worden, sür den Schutz deutscher Männer im Auslande einzutreten, die sie aus dem deutschen Heimatlande vertrieben hat, so wäre die deutsche Regierung genöthigt gewesen, denselben Männern in China das Recht der Niederlassung und der freien Ansübung ihrer Ordensthätigkeit zu sichern, denen sie selbst im Heimatlande diese Rechte geraubt hat Was will denn der deutsche Gesandte in China antworten, wenn das Tsung-li-Iamen bei der Beschwerde über Verletzung der Rechte deutscher Missionäre in China

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 4
Datum: 27.04.1921
Umfang: 4
gefordert hat, war nur möglich, weil die gesetzmäßig für die Sicherheit des Lebens und des Eigentums aller Staatsbürger verantwortlichen Organe in schnöder Weise ihre Pflicht verletzt haben. Die- 1er Vorwurf und die Verantwortung für das vergossene Blut und allen angerich- teten Schaden trifft ebensosehr die Be- Horden, welche ihre feierlichen Verspre- «Hungen, für ausgiebigen Schutz zu sor- gen, nicht eingehalten haben, wie auch ^ausführenden Organe der öffent- Uchen Sicherheit des Staates, welche Mcht

nur der deutschen Bevölkerung je ven Schutz versagt, sondern sogar mit oen Banditen gemeinsame Sache ge wacht haben. Die Bevölkerung Südtirols fordert oaher von der Staatsregierung: sofortige Enthebung aller für die vlutlgen Vorfälle des gestrigen Tages erantwortlichen Organe der zivilen. ^ n Karabinieri-Behörden. spe- c, ^ Hauptmanns Dagliavacca. Strafrechtliche Verfolgung und ex- mplansche Bestrafung nach dem Gesetze ^ blutigen Überfalle auf dem ostmarkte direkt beteiligten Faszisten. 6. Schadloshaltung

, daß sie von Seite des Staates keinerlei sichere Gewahr für ihr Leben und ihr Hab und Gut zu erwar- ten hat, sieht sie sich gezwungen, ihren Schutz selbst in die Hand zu nehmen und wird von nun ab gesetzwidrigem Ban ditentum die -natürliche .Notwehr ent- gegensetzen. ... ' ... Die Bevölkerung Sijdtirols wird die in dieser Entschließung enthaltenen For- 7derungen zur Grundlage ihres weiteren 'Verhaltens 'g^enüber. der italienischen ' Regierung, machen , und , wird dafür Sorge tragen, daß die ganze' Welt

mir allen der Staatsgewalt zu Gebote ste henden Mitteln zu schützen. Anstatt für ausrei chenden Schutz zu sorgen, verhandelte. Herr Ge neralkommissär mit den hiesigen'Fascistenhäup- tern Und war glücklich darüber, mir mitteilen zu können, daß diese sich protokollarisch verpflichte ten, ' verhalten, nachdem der Fest ausschuß die Erklärung abgegeben hatte, dafür zu sorgen, daß alle Ansprachen uyd Gesang., beim Festzuge unterbleiben, und daß auch keine Fahnen mitgefühlt werden, damit die mordlu stigen Faszisten

Tggliavache deu Schutz der Deut-' »chen gegen iLall^enische Angreifer zu handhabe pflegt. Der Herr (^eneralkommissär glaubte aber noch ein Uebriges z utun, indem er, um die Faszisten zu..berichigen, den Befehl erteilte, daß - am Walt Herplatze Zwischen di<? beiden vön hie sigen Künstlern zu Reklamezwecken aufgestellten Fahnen eine. italieni'^' Trikolpre hingehängt . tverde. ^ ^ ' - ' ' ''' ' Ten.Gang der Ereignisse während des Fest- zilges brauche ich dem Gemeinderate nicht im Einzelnen mitzuteilen

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Volksblatt
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Seite 9 von 16
Datum: 30.04.1921
Umfang: 16
aller Staatsbürger verantwortlichen Organe in schnöder Weise ihre Pflicht verletzt haben. Die- ser Vorwurf und die Verantwortung für das vergossene Blut und allen angerich- teten Schaden trifft ebensosehr die Be- Hörden, welche ihre feierlichen Berspre- chungen, für ausgiebigen Schutz zu sor- gen, nicht eingehalten haben, wie auch die ausfuhrenden Organe der offent- llchen Sicherheit des . Staates, welche uicht nur der deutschen Bevölkerung je- den Schutz versagt, sondern sogar mit den Banditen gemeinsame Sache

, ihren ! Schutz selbst in die Hand zu nehmen und ! wird von nun ab gesetzwidrigem Ban- i ditentum die natürliche Notwehr ent- » gegensetzen. ! Die Bevölkerung Südtirols wird die - in dieser Entschließung enthaltenen Fo^- ; derungen zur Grundlage ihres weiteren j Verhaltens gegenüber der italienischen j Regierung machen und wird dafür j Sorge tragen, daß die ganze Welt er- z fährt, in welch schmachvoller Weise das ! primitivste Recht eines Volkes.das Recht ^ zu leben, mit Füßen getreten wird. s Die Resolution

, das Zivilkommissa- riat und den Herrn Generalkommissär auf die für jeden leicht erkennbaren Gefahren aufmerk sam. Die der italienischen Behörden lag unter solchen Umständen klar am Tage: sie be stand mit kurzen Worten ausgedrückt darin, die ruhige, friedliebende Bevölkerung von Bozen und von uns aus festlichem Anlasse hieher g> betenen Gäste aus Südtirol vor dem fremden Pöbel mit allen der Staatsgewalt zu Gebote ste henden Mitteln zu schützen. Anstatt für ausrei chenden Schutz zu sorgen/ verhandelte Herr

zur Verfügung stehen, daß die ganze Garnison in der Kaserne Bereitschaft halte, und daß er nicht anstehen werde, faM es notwendig sein sollte, alle tau send Faszisten verhaften zu lassen. Ich säumte nicht, seine Exzellenz auf den sehr zweifelhaften Wert dieser Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam zu machen, da wir ja alle aus Erfahrung wissen, wie der Kommandant der Carabinieri, Herr Hauptmann Tagliavache den Schutz der Deut schen gegen italienische Angreifer zu handhabe:! pflegt. Der Herr Generalkommissär

europäische Fchmach bezeich nen kann. Ich frage, wo bleiben die Verspre chungen, die uns in feierlichster Weise hundert mal von den italien. Staatsmännern gegeben wurden, die Versprechungen auf den Schutz un seres Volktums, unserer Sprache, unserer Eigen art, unserer Kultur, unserer berechtigten Ge fühle und Empfindungen? Ein friedliches echt tirolisches, patriotisches Fest wird unter dem Schutz der Staatsorgane von einer Mörder bande, die von auswärts gedungen wurde, zu schweren Verbrechen gegen unsere

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 26.04.1921
Umfang: 8
, welche ihre feierlichen Versprechungen, für aus giebigen Schlitz zu sorgen, nicht eingehalten haben, wie auch die ausführenden Organe der öffentlichen Sicherheit des Staates, welche nicht nur der deutschen Bevölkerung jeden Schutz versagt, sondern sogar mit den Banditen gemeinsame Sache gemacht haben. Die Bevölkerung Südtirols fordert daher von der Staats regierung: 1. Sofortige Enthebung aller für die blutigen Dorfälle des gestrigen Tages verantwortlichen Organe der zivilen, Militär- und Carabinieri-Behärden

tirol, sei es per Bahn oder auf anderem Wege unternommen werden können. Da die Bevölkerung ohne Unterschied der Partei zur trauri gen Erkenntnis gelangen mußte, daß sie von seiten des Staates keinerlei sichere Gewähr für ihr Leben und ihr Hab und Gut zu erwarten hat, sieht sie sich gezwungen, ihren Schutz selbst in die Hand zu nehmen, und wird von nun an gesetzwidrigem Banditentum die natürliche Notwehr entgegensetzen. Die Bevölkerung Südtirols wird die in dieser Ent schließung enthaltenen

Schutz zu sorgen, verhandelte Herr Generalkommissär mit deil hiesigen Faschistenhäuptern und war glücklich darüber, mir Mit teilen zu können, daß diese sich protokollarisch verpflichteten, sich ruhig zu verhalten, nachdem der Festausschuß die Erklärung abgegeben hatte, dafür zu sorgen, daß alle Ansprachen und Gelange beim Festzuge unterbleiben u»d ' daß auch keine Fahnen initgefülirt werden, damit die mvrdlusligen Faschisten nicht gereizt werde». Der Herr Generalkommissär fügte

noch bei, daß Ihm überdies zweihundert Karabinieri zur Verfügung stehen, daß die ganze Garnison in der Kaserne Bereitschaft halte und daß er nicht anslehen werde, falls es notwendig sein sollte, alle tausend Faschisten verhaften zu lassen. Ich säumte nicht, seine Exzellenz auf den sehr zweifelhaften Wert dieser Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam zu machen, da wir >a alle aus Erfahrung wissen, wie der Kommandant der Karabinieri Hauptmann Tagliavache den Schutz der Deutschen gegen ita> linische Angreifer zu handhaben pflegt

europäische Schmach bezeichnen kailn. Ich frage, wo bleiben die Versprechungen, die uns in feierlichster Weise hundertmal von den italienischen Staatsmänner» gegeben wurden, die Versprechungen ans den Schutz linseres Volkstums, unserer Sprache, unserer Eigenart, unserer Kultur, unserer berechtigten Gefühle und Empfindungen? Ein friedliches, echt tirolisches, patriotisches Fest wird unter dem Schutz der Staatsorgane von einer Mördcrbande, die von auswärts ge dungen wurde, zu schweren Verbrechen

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 31.12.1927
Umfang: 6
in die Samtpoliter des Diwans zurück und schlürfte ihre S^?ko- lads. „Wer klopft denn da schon wieder?' fragte sie, als sich jetzt an der Tür, welche in das Vor zimmer führte, ein leises Klopfen vernehmen ließ. ArbeiternnMe und Schutz der Arbeiter Die Probleme der sozialen Fürsorge sind in letzter Zeit unter dem fascistischen Regime sv bedeutungsvoll und aktuell geworden, daß es für alle nötig ist, die Auswärtsbelvegung der selben zu verfolgen. Das Gesetz über die Arbeitsunfälle, das vor- etwa 30 Fahren verfaßt

wurde, weist beute zahlreiche Lücke» auf, deren Aufzählung viel zu lang wäre. Im Kapitel 27 der „Carta del La voro' wird auch ganz richtig „die Vervollständi gung der Unfallversicherung' vorgeschlagen. In diesem Artikel wollen wir uns aber Haupt- sächlich mit dem legalen Schutz der verunglückten Arbeiter befassen. . Im vergangenen Monat hat das Reichspatro- nat der fascistischen Syndikate einen Kongreß der legalen Äemter des Patronates selbst veran staltet, der in Bologna unter zahlreicher Beteili

gung stattfand. . In diesem Kongreß wurden mehr als in jedem anderen die die Arbeitsunfälle betreffen-- den Probleme sehr eingehend überprüft und be» sprachen, unter Berücksichtigung jedoch eines einziaen^Zleles: das Interesse der Produktion, der Arbeit und in Zusammenhang oämit der Nation. Auf die Beschlüsse jenes Kongresses stutzen wir uns nun, um zu behaupten, daß der Schutz der verunglückten Arbeiter eine NotwendMeir des Augenblickes ist, eines der höchsten Pro bleme, das »ms von den Umständen

ist, sondern die Arbeitsunfälle wie ein soziales Phänomen studiert; aber diese Ver- oienste können erst dann ins richtige Licht ge- rückt werden, »renn wir mit der Tätigkeit des Patronates die Tätigkeit der vielen privaten Beschützer, die den Schutz der Arbeiter wie ein sehr einträgliches Geschäft betreiben, indem sie die Schmerzen der Arbeiter dazu ausnützen, um die eigenen Taschen zu füllen, vergleichen. . Diesem Zustande muß ein Ende gemacht wer den. Es ist klar, daß einige freie Professioni ste» auch ganz ehrlich

haben können, daß keine Spekulation gemacht werden darf.' , In der „Carta del Lavoro', Erklärung 28, ist vorgesehen, daß „die. gesetzlich anerkannten syndikalen Verbände mit dem Schutz des Ar beiters auch in administrativen und gerichtlichen Verfahren, betreffend Arbeitsunfälle und sozial« Versicherung, beauftragt werden'. Auf Grund dieser Erklärung hat Ado. Roberti lei dem Kongreß von Bologna folgenden Vor» chlag gemacht: „Ich schlage vor, daß die Vectre, ung und der Schutz der Arbeiter bei dem ad ministrativen

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 15.09.1914
Umfang: 8
alt, Maria-Schmolln, (Oberösterr.), 1. Fest.-Art.-Bat., (superarb. w. Fußleid.) R awag n e Silvio, 23 Jahre alt, 1. Kaiserj.-Reg., (Schutz 1. Hand). S t e i n h auser Kajetan, 27 Jahre alt, Prettau, 1. Kai serj.-Reg., (Schuß beide Hände). Spreng e r Joses, Zugssührer, Dornbirn; 2. Kaiserj.- Reg., (Schutz l. Arm). Spalensky Karl, Korporal, 37 Jahre alt, 1. Fest.- Art.-Bat., (suberarb. wegen Magenleiden). Simbriger Erwin, Dr., Leutnant i. R., 30 Jahre alt, 49 Jns.-Reg., (Schrapnellschutz r. Fuß

). Schöch Franz Joses, 37 Jahre alt, Gösis (Vorarlberg), ! 3^ Kaiserj.-Reg., (Hüstenschuß). j S ch^n e l z Joses, 23 Jahre alt, Wien, 1. Fest.-3lrt.-Bat., z (superarbitriert). i Schachinger Friedrich, 25 Jahre alt, 1. Fest.-Art.-Bat., Z (superarbitriert wegen Herzfehler). ! T r e n k wa l d e r Anton, Patrouillesührer, 32 Jahre alt, 2. Kaiserj.-Reg., (Schutz linker Futz). Trassier Peter, 30 Jahre alt, Stilss, 4. Kaiserj.-Reg., (Epileptiker). Tscholl Peter, 32 Jahre alt, Morter im Vntschgau, 2. Landessch

alt, Achenkirch, 2/11. Landst.-Jns.-Reg., (Schutzverletzung im Rücken). Wüstner Johann, 39 Jahre alt, Rankweil, 3. Kaiserj.- Reg., (Schutz l. Hand). Wurm Josef, 22 Jahre alt, Stummerberg, 2. Kaiserj.- Reg., (Schutzverletzung im rechten Oberschenkel). Wolf Simon, 31 Jahre alt, Brixlegg, 2. Kaiserj.-Reg., (Schutz rechte Schulter). W a l s e r Oswald, 26 Jahre alt, Rankweil, 3. Kaiserj.- Reg., (Schutz in der Brust und im Becken). Zangerle Franz, 23 Jahre alt, Hasenweiler (Würt temberg), 2. Kaiserj

.-Reg., (Schutz im rechten Futz). Zemlinge r Franz, Oberkanonier, 35 Jahre alt, Stif tung (Oberösterr.), 1. Fest.-Art.-Bat., (suberarbitriert wegen Lungenleiden). Die Uerlustliste Ur. 11 ist eingetroffen un d m Fr. Mosers B uchhandlung zu beheben. Filiale der Bank für Tirol u. Vorarlberg in Kozen.' -' Spareinlagen (Rentensteuer zahlt die Bank) bis auf Weiteres ' 5'/« Kontobucheinlagen - bis auf Weiteres 5 '/» Konlokorrenteiniagen ' .. „ „ 5'/» Heimatliches. Hof- und Personalnachrichten. Aus Wien

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 28.05.1935
Umfang: 6
im bourbonischen Heer in Napoli und hatte das Kriegssanitätswe en, das zu der Zeit noch ganz im Argen lag, und alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen zum Gegenstand eingehender Erhebungen gemacht, Die Wahrnehmung, daß hier so gut wie alles noch zu tun sei, veranlaßt? ihn zu der Formulierung der programmatischen These, daß das Leben der Kriegsverwundeten heilig, ja, daß sie ats Neu trale anzusehen feien und deshalb berechtigten An spruch auf die Hilfe und den Schutz beider krieg-- sühnenden Parteien hätten

oersteht sich. Krieg sinoen wie schon vor einem Jahrtausend, Ab und zu trifft man auch auf Männer, die vor ein tröstender Beweis dafür, daß die Menschheit einem meist recht verschlissenen Koffer stehen, sich eifrig bemüht, die Wunden, die sie schlägt, Dar'.n haben sie Zigarettenbilder verstaut, dis auch wieder zil heilen. Schon damals schlössen sich nach der Quote 2.1 getauscht werden. Sie er- Bereine zum Schutz und zur Pflege der Genossen freuen sich des Zuspruchs vornehmlich der Kinder, zusammen

'. ' S.Z. Krieges, den Frankreich und Piemont 1869 um den Besitz der Lombardei gegen Oesterreich führ en, einen Aufruf an die Völker und die Regie renden zum Schutze der verwundeten Soldaten erließ. Am 22. August 1864 wurde in Gens ein Bertrag abgeschlossen, der, in neuer Fassung, am k. Juli 19V6 als Konvention „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der im Felde stehenden Heere' neu unterzeichnet wurde. Der Vertrag regelt den Schutz der Verwundeten und Kranken; er bestimmt gewisse

letzte Dienste gegen den Toten, z. B. Abnahme der Erkennungs marken, der Ausweise, sowie des privaten Besit zes der Gefallenen. Er gewährt Schonung lind Schutz unter allen Umständen den das Heer be gleitenden Sanitätsformationen und den ständi gen Sanitätsanstalten. Zu diesem Zwecke wird auch das allbekannte Schutz- uno Erkennungszei chen des „Roten Kreuzes' (im weißen Felde) ein geführt. Schließlich hat die Genfer Konvention auch die Verwendung der Dum-Dum-Geschosse verboten

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 24.06.1941
Umfang: 4
: Vie Teilnchmer am Treffen werden sich spätestes um 22.30 Uhr zurückziehen. Das Uebernachten ist für die Seilschaften gestchert, welche die Einschreibung für Betten, Matratzenlager oder Bretterlager gemacht haben. Die Aufnahme im «inen wie im anderen Schutzhause wird nach den orgnifatori- schen Erfordernissen gemacht: Wenn es möglich ist, wird den Wünschen, welche die Teilnehmer bereits ausgesprochen ha ben, entge gengekommen. 2L. Juni: Tagwa^e auf der Schutz hütte Gardeccia um S Uhr

de» Treffens mitzuarbeiten. In Pera werden alle er forderlichen Weisungen, sowie die Schutz hütten für das Uebernachten und die zu gewiesenen Routen bekanntgegeben. Auf den Schutzhütten Gardeccia und Bajolet ist die Verpflegung für alle Teilnehmer gesichert. Es wird aufmerksam gemacht, sich diszi pliniert zu verhalten, und unnötige Dis kussionen zu oermeiden. Wer nicht regel recht eingeschrieben ist, kann nicht an den Klettertouren teilnehmen, sondern muß sich mit den Ausflügen bis zu den Schutz hütten

und den leicht erreichbaren Pässen begnügen. Für die Wandergruppen gelten die nachstehenden Bestimmungen: Die Schutzhütten Gardeccia und Vajo let, Preuß und Re Alberto sind gänzlich für die eingeschriebenen Seuschasten re serviert. Die Wandergruppen müssen da her für das Uebernachten auf den Schutz- Hütten Coronelle, Eiampedie oder in Pera am LS. Juni Sorge tragen. Es wird anempfohlen, rechtzeitig die An meldung zu machen. Für die SchuMütte Coronelle beim Bergführer Luigi Miche- luzzi, Villa Margherita

, Canazei; für die Schutzhütte Eiampedie bei den Schwe stern De Toma, Pozza di Fassa; für Pera bei Herrn Angelo Rizzi, Albergo Rizzi, Pera di Fassa. Kein Teilnehmer an der Wanderungen darf allein oder in Gruppen an Ausflügen teilnehmen, die mit Klettern verbunden sind oder irgendwelche Gefahren bieten. Die Teilnehmer, welche auf der Schutz hütte Coronelle Unterkunst nehmen, sind aufmerksam gemacht, daß der Santner- paß infolge der Schneeoerhältnisse als gefährlich anzusehen ist. weshalb ernst lich

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 12
Datum: 26.10.1919
Umfang: 12
Leiden abzuw» den, gebietet Vorarlberg, der Tatsache deS Zus«» menbruches durch die Tatsache der Erklärung dt Selbständigkeit zuvorzukommen. Es' ist klar, d» Vorarlberg sich dabei nach Schutz umsehen muß, w bei der Stimmung der übergroßen Mehrheit dürst es nicht einen Augenblick lang zögern, den Schutz d' Schweiz anzurufen. Die Schweiz, und vor allem ihre Regierunz, h« sich bisher in dieser ganzen Anschlußfrage sehr i>' rückhaltend benommen. Diese Zurückhaltung wurd vom Wunsch diktiert

zu existiere« au gehört hat: Ruft also das autonome VororM' unseren Schuh an, so besteht, soweit unser nis zu Deutschösterreich in Frage kommt,-kei» '' für uns, diesen Schutz abzulehnen. Wenn die Schweiz unter solchen Verhält,ist- den Schutz übernimmt, so wird die Menschlichlc»' gebieten, sich auch des Vorarlberger Volkes n» zug auf die Lebensmittel- unk Kohlenversorg»ng ^ zunehmen. Es entspricht nicht schweizerischer Tic tion, diese mit einem politischen Geschäft zu den. Wir können uns denken

, daß diese Versorgu» aktion durch ein schweizerisches Jincmzko»svl > durchgeführt wird, dem Vorarlberg seine s und Gemeindewaldungen zum Pfand Slbt. Schweiz würde im Gegenteil erklären, daß die s?a staatsrechtliche Stellung des Landes Vorarlberg vorbehalten bleiben, und daß sie dem Entsch' Völkerbundes soll unterstellt werden. Bor°'°- müßte sich also selber regieren. Die Schwei» - es ihm durch ihren Schutz, vor allem ab» ^ Sicherstellung der Versorgung einzig crmogl'^. Selbstregierung durchzuführen

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 6 von 6
Datum: 30.07.1920
Umfang: 6
Zeit der Spruch überkommen: „Ju stitia hat eine wächserne Nase.' Aber an den Nasen der Ver treter Justitias in Südtirol, unserem bodenständigen Richter stande» war n i e v t e l umzusormen. vr. 8. Die Zagdvorschristen. (Schlutz., Art. 8. Die Verpachtung der Jagd erfolgt gemäß den dies bezüglich geltenden Bestimmungen. Die Jagden müsien je doch dem Meistbietenden oder demjenigen Pachtwerber zu- geschlagen werden, welcher die besten Bürgschaften für den Schutz des Wildstandes, weidgerechte

Iagdausübung und Be obachtung der bei der Versteigerung festgesetzten Bestimmun gen über die Wiederbesetzung des Reviers bietet. Art. 7. Jeder Iagdpächter hat für Ueberwachung und den Schutz der Jagd Sorge zu tragen. Gemäß den Anoronun- gen der politischen Dezirksbehörde hat er das zur Aussicht nötige Personal (Iagdhüter) ernennen, bestätigen, und be eiden zu lassen. Ale Jagdaufseher können alle Jagddecech- tigten sowie die Pächter selbst und alle jene Personen, welche die nötigen Eigenschaften besitzen

ist. Widerrechtlich in den Handel gebrachtes Wild ist zu k siszierten und zugunsten des Fonds für den Schutz und die Wiederbefetzung der Jagdreviere zu verkaufen. Art. 11. Das innerhalb der in Art. 2 angegebenen Schutz, zetten erlegte Mild darf höchstens noch acht Tage nach Be- 6 inn de« Schonzeit für die betreffende Wildgattung in Han- el gebracht werden. Jegliches Wild, woher es auch stamme, das nach Ablauf dieser achttägigen Frist in den Handel ge- bracht wird, ist zu konfiszieren und gemäß den Vorschriften

gegenwärtiger Verordnung wird, insoferne sie nicht eine unter das Strafgesetz faüeuöe strafbare Handlung darstellt, von den politischen Deho.de!> an Geld mit 100 bis 600 Lire bestraft, welche zugunsten des Fonds für den Schutz und die die Wiederbefetzung der Jagd fallen. . Beim Straferkenntnis hat die politische Behörde auch deil Verfall der beschlagnahmten Waffen auszusprechen. 1 lös aus dem Verkauf im Wege der öffentlich Versteigerung die zu erfolgen hat, sobald das Erkenntnis in Rechtskraft erwachst

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 4 von 16
Datum: 10.03.1927
Umfang: 16
sie dieselben nicht bloß mit einem Käfig, son dern geht sogar soweit, ihnen geradezu ein Dorf zu errichten, das „Affendorf'. Aber die Regierung, die die Affen schützt, kümmert sich nicht, auch die Kinder zu schützen. In allen Teilen des Landes, in Verschleißen, Bibliotheken, Buchhandlungen, auf offener Straße reichen Tag für Tag Tausende und Abertausende von Giftmischern in Form von unsittlichen Zeitungen, Giftpastillen an schutz lose Kinder. Und niemand macht sich daraus eine Sorge, indem man den Giftverschleißern

freies Spiel läßt. In einem Augenblick ge rechten Unwillens trete ich dazwischen und vernichte einige der verfänglichen Gift pastillen und von allen Seiten schreit man daß das ein Skandal ist. Drauf, drauf auf den Gewaltmenschen, retten wir die Pastillen, er hat kein Recht, sie anzurühren, bezahlen soll er sie. Wozu dieser unwürdige Lärm gegen einen Bürgernder seine gesellschaftliche Pflicht er füllt, indem er die Jugend in Schutz nehmen will. Wenn er die Affen schützte, würde er bejubelt

und gefeiert, aber die Seele der Kin der gelten für die Mörder ihrer Unschuld und deren Komplizen viel weniger. Die öffentliche Gewalt läßt der Ernte Schutz angedeihen . . . Ein Bauer sieht Tauben seine Saat auf picken. Die Tauben gehören'dem Nachbarn. Aber die Saat gehört ihm. Darum will er sie schützen. Cr greift nach seinem Gewehr und mit ein paar Schüssen streckt er ein halb Dutzend Tauben nieder. Niemand wird es wagen, ihm unrecht zu geben, weil der Ernte Schutz zuteil werden muß. Aber um den Schutz

13
Bücher
Jahr:
(1892)
¬Der¬ Gebirgs-Wasserbau (Flußregulierung und Hauptschlucht-Verbauung) im alpinen Etsch-Becken und seine Beziehungen zum Flußbau des oberitalienischen Schwemmlandes ; [Textbd. 2])
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Seite 93 von 210
Umfang: S. [214] - 421 : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Xerokopie. - Enth. T. 5 - 8 und Anh.;
Signatur: IV 102.197/2
Intern-ID: 162484
muss man unbedingt rechnen.' Um dem. Ansuchen der Interessenten gemäss eine Ueber- prüfung der Durchflussprofile der regulierten Etsch vornehmen zu können, m-usste. die Frage erörtert werden, inwiefern e die schon in den'.*''oberen Sectionen erwähnten beiden Hauptauf gaben der Regulierung, nämlich die Normalisierung und der Schutz vor tJeberschwemmungen, erreicht worden seien. Was den'-erstell.- Theil der Aufgabe anbelangt, so ist nach der vorgenommenen. Localbesichtigung als erwiesen zu be trachten, dass

der blühenden Bebengelände und .dem diesbezüglichen \a.us.t drücklichen Zugeständnisse zahlreicher- massgebender liiter : essenten mit Sicherheit entnommen werden konnte. . Was den zweiten Theil der Reg-Ulierungsaufgabe, nämlich'' den Schutz des Thaies gegen UebèrsChwemmnngen durch .'die.' zerstörenden Hochwasser anbelangt,- so ist dieser jetzt weitaus besser erreicht, 'als dies vor der Regulierung im Jahre 1Ö8Ö. der Fall war. •' Aus dein Längenprofile ist nämlich zu entnehmen, dass im Jahre 1880 schon

Hochwässer viel' 3 bis 4 m Höhe enihr dierten, während gegenwärtig noch -solche von durchschnittlich 6 m über dem Niedenvasser schadlos abgeführt werden können. Obwohl je do ch ein so ausgiebige; 1 Schutz in der weitaus, grössten Anzahl der Elementarfälle genügen dürfte, so haben doch die Erfahrungen des letzten -Décenniums gelehrt,--dfiss noch ein weiter gehender Schutz, bezw, ein Schutz gegen noch etwas grössere Hochwässer nöthig ist, um das Etscli-Tliàl auch den höchsten Hochwässern

Decennium nicht* weniger als fünfmal. èijv? I getroffen sind. ' v/ \ •' Unter solchen nicht vorausgesehenen und nicht voran sVe&-_ baren Verhältnissen erscheint es'- /zum letzten Ausbaiivdioi? Etsch-ßegulierung nnerlässlicly auch noch für die schadlos^-'-- Abfulir des unerwartet hinzugekommenen Wnssorquaritunrs - Sorge zu tragen, um das leiteäcle, ; Princip der Reguli'tómhg» nämlich den Schutz des' Thaies v'òr l r eber.schwemniungiui,.c^i^ sequent zur Durchführung zu bringen, und den Segen 'idejr

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 19.10.1860
Umfang: 10
an die lohe Regie rung die. Bitte zu stellen, daß den berechtigten In teressen der Oesterreichischen Industrie unter- allen Umständen ein genügender Schutz gewährt werden möge. ' ' „Daß die Oesterreichisclie Jndnsteie eines solchen Schutzes bedarf, ist nicht so ganz ihre Schuld al» lein. Ich glaube, daß , wenn man in- die Vergan genheit zurückblickt, man leicht erkennen wird, daß sie dnrch so manche Schwierigkeit gehemmt war, indem es an Kommünikationsmitseln, an Industrie schulen zur Heranbildung

Interessen der Oesterreichischen Industrie einen kräftigeren Schutz angedeihen zu lassen. Von meinem Standpunkte aus fühle ich mich verpflichtet, diesen Wnnfch, diese Bitte auf das Nachdrücklichste und Wärmste zn unter stützen. Ich bin, durchaus nicht gewillt, irgend einen Gegenstand zu erwähnen und eine Disknfsion dar über hervorzurufen; ich glaube aber, es sei unsere Aufgabe als Vertreter der Interessen der heimischen Industrie, die Interessen, Mängel und Gebrechen derselben,, in soweit sie uns bekannt

Industrie sich bezüglich der Zollgesetze der Industrie.anderen. Staaten gegenüber, im Nachtheile befindet nnd daß der Schutz, den die Oesterreichischen Industriellen in den Donaufürstenthümern genießen, noch sebr viel zu wünschen übrig, läßt. Ich bitte also, in dem all gemeinen Rahmen dessen, was der Herr Reichsrath^ von May er aufgesprochen hat: . der Oesterreichischen Industr/e und den berechtigt«nIm»ressen derselben kräftigeren Schutz angedeihen zu lassen, diese» auch, anzuwenden

auf einen, kräftigeren Schutz unserer Industrie ij« den Doyflufürstenthümern. Reichsrath W o h l.w end: »Wenn, ich richtig ver standen habe, so hat der. Herri Vorredner auq Ga,' lizien den Wunsch ausgebrüht, die Zölle, auf da«i Getreide zu erhöhen- Das mag vielleicht für Ga lizien, zweckmäßig sein, dagegen aber bei Weitem, nicht: in Jenen Ländern, welche, nothmendiger Weise' ihr. Getreide aus fremden Ländern, und auswärtigen Staaten beziehen müssen. »Wenn nun in diesen Ländern, zumal bei den be stehenden

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 12
Datum: 02.11.1870
Umfang: 12
oder Gemeindemittel» Sorge zu trafen ist, wird von Fall zu Fall im Wege der La»dcsgesetzgeb»ng be- stimmt.^ N^^„dstiickcn, welche durch Auflassung herrenlos geworden sind, liegt, so lange sie herren los bleiben, die Verpslichtnng zu Schntz-^ und Regn- lirnngSwasserbautcn, wenn diese Grnndslücke im Be reiche einer Schutz- und NegulirungSgenossenschast sich besinden. der letzteren ob. H 47. Der durch NegulirungSbanteu un Bereiche derselben gewonnene Grund und Boden sallt denjeni- qen

zu. welche die Kosten der Unternehmung tragen. 8 43. Wenn Schutz-, Ufcrrcgnlir»ngS-, Eut- wäsftruiigs- und andere Wasserbauten im öffentlichen Interesse nnternommen werden, muß gegen angemep sene Entschädigung die Abtretung des nöthigen Grun des nnd Bodens und sonstiger Liegenschaften Werke und Slnstalten erfolgen, oder die erforderliche Grund- dienstbarkeit eingeräumt werde». ?lnch köuueu Wasserleitungen und Canäle, weun eö össentliche Interessen erheischen, und wenn eö, ohne Gefährdung des Zweckes

bisherige BenütznngSweise für den Besitzer vor- theilhaster ist. als diejenige, welche dnrch die Anlage beabsichtigt wird, nicht znr Theilnahme, sondern nur znr Gestattnng einer Servitnt oder zur Grnndabtre- tnng im Sinue der ZA 27, 36 nnd 37 (15, 10 und 17 R. G.) verhalten werden (8 21 des ReichSgesetzeS). 8 5-1. Diese Verpflichtung der Minderheit tritt aber nur dauu ein. weuu zu Unternehmungen von Bewässerungsanlagen mindestens zwei Drittheile, nnd zn Unternehmungen von Entwässerungs-, Schutz- nnd

barte Grundstücke auf Verlaugeu der Eigenthümer gegen vcrhältnißuiäßigen Beitrag zn den HerstcllnngS- und Unterhaltungskosten nachträglich in ihren Ver band aufzunehmen, weun: k) für diese Grundstücke die Entwässerung oder Bewässerung, beziehungsweise der Schutz- und Rcg»lir»ugSbau, aus diese Weise am zweck mäßigste» «-zielt wird; und ti) die vorhandene Anlage oder der geführte Ball » ohne Nachtheil der bisherigen Theilnehnier zur Befriedigung des gemeinsamen Bedürfnisses hin reicht

sind, deren Ein- theilniig in Classen mit entsprechend größerer und kleinerer Beitragsleistung zum Anhalte zn dienen. Z 66. Die Kosten gemeinschaftlicher Schutz- uud ReguliruugS-Wasserbauteu tragen, wenn nicht dnrch besondere Gesetze, Statuten oder Uebereinkoiiniien ein anderer Maßstab festgesetzt worden ist, die Betheiligten nach Verhältniß des zu erlangende» Vortheiles, oder nach dem Grade der zu beseitigende» Gefahr allen falls mit Eintheilnng in Classen (8 65), oder, in so weit sich die Betheiligung

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Südtiroler Heimat
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Seite 8 von 8
Datum: 01.04.1935
Umfang: 8
ihrer nationalen Eigenart und Kultur. Dabei wies es stets auf sein eigenes Beispiel hin, das es durch den tatsächlich großzügigen Schutz der französischen Minderheit im Aostatal gab. der es den Gebrauch ihrer Sprache nicht mrr in der Schule und vor Gericht, son dern unter bestimmten Voraussetzungen auch im Parlament gewährte. Im Weltkrieg führte die Pwpaganda der feind lichen Mächte gegen die angebliche nationale Unterdrü ckung seitens der Mittelmächte und für das Selbstbestiin- mnngsrecht der Völker

pflichtet hatte, da es doch die gleichen Rechte, die es früher für die eigenen Volksgenossen in fremden Staaten gefor dert hatte, nun selbst einzuräumen verpflichtet war. Nach dem für Italien glücklichen Ausgange des Welt krieges, der ihm gegen eine Million anderssprachiger Be wohner überantwortet hatte, war es naheliegend, für deren Schutz Sicherungen zu treffen, umsomehr, als gerade damals manche Staaten mit neuartigen Minderheitenschutzverträgen belastet wurden. Für deren Einhaltung hatte nach dev

aus drücklichen Bestimmung dieser Verträge der Völkerbundrat, dessen ständiges Mitglied Italien war, zu sorgen und gegen jede Verletzung oder Gefahr einer solchen die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und allenfalls den ständigen in ternationalen Gerichtshof anzurufen.'') Es ist nun selbst verständlich, daß ein Staat, auch wenn dies nicht aus drücklich vertraglich festgelegt ist, seinen eigenen Minderhei ten den gleichen Schutz gewähren muß. dessen Einhaltung er von einem anderen zu verlangen

die gegnerischen Hauptmächte in ihrer Man telnote vom 2. September 1919 beruhigend, 3 ) indem sie auf die den Schutz der Minderheiten verheißenden Erklä rungen im römischen Parlament verwiesen. Zu solchen Kundgebungen in der ital. Kammer,') die mehrmals, und zwar vor und nach dieser Note crfo.gten, sahen sich der König, der Ministerpräsident, der Außen minister und einflußreiche Politiker namentlich deshalb ver anlaßt, weil die zum Minderheitenschutz vertraglich verpflich teten Staaten seine Ausdehnung

haben, den: Schutze der Minderheiten ihr besonderes Interesse zu widmen. Am 21. Septenrber 1922 nahm die Plenarversammlung des Völkerbundes, 3 ) obwohl sie auf noch weitergehende An träge Gilbert Murrays-Südafrika auf Einrichtung einer ständigen Kommission zum Schutz der Minderheiten und Walters-Estland auf Verallgemeinerung des Minderheiten schutzes nicht eingegangen war?) einstimmig, also auch mit der Stimme des italienischen Vertreters, eine Resolu tion air, in der der Wunsch cuisgedrückt wurde, datz

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 27.08.1881
Umfang: 6
. Der Wahlaufruf erklärt: „Unser Programm ist: 1. Christliche Grundlage des Staates ohne Beeinträchtigung wohlerworbener Rechte anderer Konfessionen: Schutz und freie Uebung der Religion und darum die konfessionelle Schule und Er» Ziehung der Jugend und die Wahrung des religiösen Charakters der Ehe. 2. Gerechtigkeit. — Schutz und gerechte und wirksame Vertretung aller geistigen und materiellen Interessen der Stände, der Länder und Nationalitäten. Gleiche Pflichten gleiche Rechte! 3. Erhaltung und Schutz

, welche die Bedingungen, von denen die deutsch - liberale Parter nach ihrer Anschauung den Ausgleich mit den Czechen abhängig zu machen hätte, in »achstehender Weise definirt: „Vorbehaltlose Aner kennung der Verfassung. Anerkennung der deutschen Sprache als einzig mögliche, daher nothwendige Staats sprache und gesicherter Schutz des deutschen Cultur ele- ments'. Das genannte Blatt fügt hinzu „Das ist Alles was wir fordern, fordern in unserem wie im Staats interesse, und wir dächten, es wäre

es mit einem Gesühl voll banger Sorge und Demüthigung, wie er es nie zuvor empfunden hatte. Elise hatte von ihrem Onkel, wenn sie Veranlassung hatte, ihn zu erwähnen, stets als von einem Manne gesprochen, der freundlich gegen sie war und sie gegen seine boshafte Frau, so gut er konnte, in Schutz nahm. Dieser angetrunkene beleidigende Mensch nut seinen Verdächtigungen und Drohungen ent sprach aber ihren Schilderungen nicht im Entferntesten. Uebrigens hatte er von ihren LebenSbeziehungen auf dem Tannenvorwerk

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 28.01.1937
Umfang: 6
für Säuglingspflege von Gries <Kinderail,l): Besichtigung je den Donnerstag von 13.30 bis IS Uhr. Beratungsstelle kür Sàugtingspslege in Bolzano (Via Duca d'Aosta»: Besichtigung Montag. Mittwoch und Samstag von 13 30 bis 15 Uhr. «lem 6e?ieklk5»aale ÜI»»« ZLxstal»«»»!»« Am Nachfolgenden bringen wir den Wortlaut des kgl. Dekretes vom à Oktober 1336/XV, Nr. -M, das die grundlegenden Bestimmungen hin Wtlich der Luftabwehr enthält: ^ I 'Art. 1: Der Schutz gegen Luftangriffe besitzt na Minies Interesse

und wird vom Staate geregelt. Art. 2: Die Organisation und die Durchführung ver Luftabwehr ist für das Königreich dem 'uegsininisterium anvertraut, dap sich des inter wuislerialen Zentralkomitees für die Luftobwehr »w konsultierendes Organ bedient und für die iKo- k°n,en ist die Abwehr dem Kolonialministerium ^vertraut. Kriegszeiten und in den Territorien, die als r^legsgebiete erklärt sind, ist die Koordinierung W!>chtlich des Schutzes und des Schutzes der 'Uppen den Truppenkommanden anvertraut. ì>° Schutz

gegen Fliegerangriffe ist in- ^Missen: Organifative Maßnahmen: Räumung. Ardunkelung. Alarm, Maskierung, technische »tMiahmen jn den Bauten, Unterstände, Abrich- » »g des Personals der Hilfsaktionen. Unterwei» iu»g der Bevölkerung, Schutz der Kunstgegenstän- U und der wissenschaftlichen Geräte, unverzügliche Zunahmen gegen die Auswirkungen der Luft- I m.'e: sanitärer Schutz, Gasschutz, Brandschutz. D>e öffentlichen Aemter und die privaten ve, u nationale Interessen zu vertreten ha- Ick. ^en ein eigenes Programm

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 29.08.1942
Umfang: 4
von Wallfahrtskirchen in ihrem Au dienzraum fehlen, hat die so holde Stifs- Patronin doch ebenso guten Anspruch auf Verehrung und Vertrauen, — nur wirkt und erhört sie ohne Aufsehen, mehr im Geheimen. Und nicht nur die Stiftsmit glieder, die sich seit jeher nach dem Wil len und Vorbild ihres heiligmäßigsn Grüadirs unter ihren Schutz gestellt und vor bald 500 Jahren dieses Gnadenbild zum Gexenstand eigener wie allgemeiner Verehrung gemacht haben konnten fort und fort der Gottesmutter Huld und Hilfe erfahren

und sich ihrem besonderen Schutze zu empfehlen. Man sieht im allgemeinen mehr Fremde als Einheimische in dem stimmungsvollen Heiligtum knien und beten,in der letzigen Kriegszeit besonders Soldaten, die ja besonderen Schutz brauchen und bei der Andacht vor der Madonna wohl auch an ein Gnadenbild ihrer fernen Heimat denken mögen, von dem sie sich einst schweren Herzens verabschiedet ha ben und vor dem nun ihre Angehörigen um glückliche Heimkehr des Kriegers be ten und Kerzen opfern. Die Verehrung der hilfreichen Gottes

an der Außenseite von Kirchen, die an alten Straßenzügen und Gebirgsübergängen liegen: Von diesem hl. Nothelfer galt vor zeiten die Meinung, daß er als Patron der Reisenden und Fuhrleute vor Unfall und jähem Tode jeden bewahrender am gleichen Tage sein Bild mit Vertrauen anschaute. So mag auch der AnbliA di? fromme Begrüßung dieses Marienbilde? den Vorbeiziehenden Schutz verheißen haben, wenn sie sich dessen nicht in der Gnadenkapelle versichern konnten. » Dieser kräftige Schutz der Gnadenmur ter von Novacella

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 16.11.1938
Umfang: 6
bestchenden à echenden Vorschriften zum Schutze des NW estand es. Bergbau imà Wàlckbesltz à der Entwiàng des Bergwerks- ms gegen Ende des^Mittelaltcrs. wa- die GraKHc^ten bestreb: den Wald löffigt wurde. Es bestanden wohl früher schon diesbezüglich« Vorschriften, ki« ge nügten aber nicht für einen tatsSchlich «irrfamen Schutz des Waldbestand«». Der Dutt sagte: Ich liebe die BLumei schützt sie und ich werde euch behilflich sein, si« zu schützen. Im Jahr« 1SSS erschien das kal. Gesetz Z)«tr«t Nr. 3267

über die Koordinierung und die Reform der Forstgefttzgebung Und der Btstimmungen zum Schutz« der G^>irg«jon«n. T» wurden «in« Reihe oon «Ken Lestimmunà beseitigt und da- flit in 18k Artikeln alle Schutzbestimmun gen zusammengefaßt. Im Alto Adige wurden dies« neuen Bestimmungen, die «inen wirksamen Schutz des Waldbestandes darstellen, von der Bevölkerung mit der bewährten Disziplin und dem Bewußtsein, daß da- mit «in Reichtum ihrer Region geschützt wird, aufgenomaun. - MerMgs wurde in der Nachkriegszeit

Wgeteilt K, HMet er eine ^unerläßlich: Cmncchlnsquelle Mr dèn'às. da der Er trag der Felder mid-des BieWutpes Mr die Wirtschaft «icht ausreicht. ÄvgemejsLeoe Zchutzvorschristep Auch die drohenden Lawinen uch> «ildbäche zeigen immer wieder die Not-! wendigkeit des Wäldes als Schutz gegen! àse Gefahren auf. ^ Alles dies .führte zur Einführung stren ger Schutzvorschriften und zum Wönen Waldbeftand, der in den meisten Teilen °er Provinz erhalten schlichen ist. .Die ftMere Forstverwaltüng behielt

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