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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 4 von 16
Datum: 05.06.1903
Umfang: 16
und Ungarn beraten. In der Sitzung vom 27. Mai wurde der Artikel 22 dieses Gesetzes erledigt, welcher lautet: Schutz der Landwirtschaft! „Die beiden Regierungen werden im Interesse der Landwirtschaft die geeignetsten Vorkehrungen treffen, damit in beiden Staatsgebieten der Monarchie in Betreff des Kunst wein es (weinähnlicher und weinhältiger Getränke) sowie zur Hintanhaltung der Fälschung von wichtigeren landwirt- schaftlichenProdukten und von solchen Artikeln (Waren), welche der landwirtschaftlichen

Produktion dienen, tunlichst übereinstimmende Grundsätze in Geltung treten." Bei Beratung dieses Gesetzartikels hat der Ab geordnete Z>r. Schöpfer zu nachstehenden Ausführungen das Wort ergriffen: „Der in Beratung stehende Gesetzesartikel soll dazu dienen, die landwirtschaftliche Produktion gegen die unlautere Konkurrenz zu schützen. Wir brauchen für die Landwirtschaft einen doppelten Schutz, einen gegen die Konkurrenz des Auslandes, und über diesen Schutz, wird im Zollausschusse beraten

. (Die Schutzzölle haben ja den Zweck, die Ueber- flutung unseres Marktes durch ausländische Erzeug nisse zu verhindern); wir brauchen aber auch einen Schutz gegen jene inländische Konkurrenz, welche durch künstliche Nachahmung von Naturpro dukten der Landwirtschaft bereitet wird. Dieser Schutz ist nicht minder wichtig als die Schutzzölle gegen das Ausland. Denn wenn man die Fälschung von Wein, Milch, Butter rc. gewähren läßt, dann werden die erhöhten Zölle gar nicht viel nützen, und uern-Zettun

haben es die Fälscher und Schwindler des Inlandes in der Hand, der Schutzzoll-Gesetzgebung die ganze Wirkung zu nehmen. Der Schutz der echten Naturerzeugniffe gegen die Fälschungen ist aber nicht bloß „im Interesse der Landwirtschaft", er ist auch im Interesse der Konsumenten. Die Landwirte soll er schützen gegen den Preisdruck, die Konsumenten soll er dagegen schützen, daß sie nicht gefälschte Nahrungs mittel als echte bekommen, und daß, wenn sie künst lich erzeugte Nahrungsmittel, wie Kunstbutter und dergleichen

zu hintertreiben. Schutz dem Weinbau! Dies fehlt nun vor allem bei unserem Kunst weingesetz vom 16. Juni 1880. Es ist ja allbe kannt, daß dieses Gesetz, trotzdem es jetzt über 26 j Jahre besteht, ganz unwirksam ist. Warum ist es unwirksam? Der Grund ist leicht einzusehen. i Die Erzeugung von Kunstwein wird darin als be rechtigt anerkannt, wird sie ja in § 1 als konzessio niertes Gewerbe erklärt; nur dürfen (nach §4) tränke, welche auf die in § 1 bezeichneten Arten her- gestellt werden (Kunstwein und Halbwein

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Der Arbeiter
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Seite 1 von 10
Datum: 21.10.1925
Umfang: 10
zu heben. Krieg und Nach- ! Kriegszeit haben den AiLeiterfchutz in den Vorder- gmnd dieser Fürsorge geschoben; er ist dadurch ! zeitweilig zur Sozialpolitik selber geworden. ! Allerdings folgt ihm schon ein anderes Problem hart auf den Fersen: die Wiederaufrichtung des Mittel st andes, wobei der wirtschaftliche Niedergang des geistigen Mittelstandes Ausgaben erschließt, die bisher kaum noch beachtet werden konnten. Was den Arbeiter- und Angestellten schutz betrifft, der augenblicklich zur Beratung

zu leiten. Zumeist ist der Ar beitnehmer der Schwächere, der gegenüber dem Arbeitgeber erst annähernd gleichberechtigt gemacht werden kann. Daß dieser Schutz nicht so weit getrieben werden darf, um Staat oder Arbeitgeber ungebühr lich zu belasten und somit die Ges am t- wirtschaft zu gefährden, ist klar. So mit bewegt sich der staatliche Arbeiterschutz in Oesterreich in den Richtungen: der Gesundheit, der Sittlichkeit und der Wirtschaft. Gesundheitlicher Schutz. Er beginnt mit der Säuglingsfürsorge

und endet mit der Altersversorgung. Die körperlich noch nicht ausge reiste Jugend bedarf besonderen Schutzes: Ver bot der Kinderarbeit. Aber auch Erwachsene kön nen gewissen Schutz bei der Arbeit nicht ent behren, daher: Berufsberatung, Regelung schädi gender Arbeitsverfahren, Bemessung der Arbeits dauer, Forderung nach gesunden Arbeitsräumen, Unfallsversicherung. Sonderverfügungen hinsicht lich erwerbstätiger Frauen, als der Trägerinnen kommender Geschlechter, durch Verbot der gewerb lichen Nachtarbeit

, durch verkürzte Arbeitszeit, Unterstützungen für Schwangere und Wöchnerin nen. In dieses Gebiet gehören weiter die Regelung der Arbeitspausen, der Sonntagsruhe, des Er holungsurlaubes sowie alle Bestimmungen, welche die Durchführung und die Kontrolle dieser Ver fügungen gewährleisten. Sittlicher Schutz. Wir müssen daraus be harren, daß die Arbeit niemals den Arbeitnehmer bis zur Ausschöpfung beanspruche. Ihm muß Zeit erübrigen, um sich zu erholen, aber auch, um sich zu bilden, sich geistig, sittlich

von Personen verschiedenen Geschlechtes möglichst sittlich ein wandfrei zu gestalten, ist selbstverständlich. Wirtschaftlicher Schutz. Wirtschaftliche Fragen sind Lebensftagen, stehen daher regel mäßig im Vordergrund. Der Arbeitnehmer muß von seiner Arbeit menschenwürdig leben und ebenso die Seinen erhalten können. Er muß gebührenden Anteil an den Kulturgütern der Menschheit haben. Ein Anspruch aus ein Luxusleben besteht dabei nicht. Grundsatz bleibt: der Lohn ist die Existenz grundlage des Arbeiters

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Tiroler Wastl
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Seite 7 von 8
Datum: 16.07.1924
Umfang: 8
dieser Verhöhnung darin, daß eine dieser Persönlichkeiten nicht zum Festessen geladen war. Zum Schutz ihrer engeren Heimat und zur Förderung der Heimatkunde, hat das Unterinntal die „Heimatblätter" gegründet. Das für uns verlorene Südtirol hat ein ähn liches Organ in dem seit 1920 erscheinenden „Schlern". In diesen Zeitschriften wird die Heimatkunde und der Heimatschutz in alten Einzelheiten gepflegt. Es erscheinen Abhandlungen historischen Inhalts, über Landeskunde, Sagen, Sitten, Gebräuche, Namenskunde usw

. Betrachtet man die Tätigkeit der Vereine und die Abhandlungen der genannten Zeitschrifteil näher, so fin det man, daß sie sich mehr oder weniger mit materiellen Dingen, mit leblosen Wesen und mit Vergangenem be fassen. Nur der Verein für Heimatschutz erstreckt seine Tätigkeit auch auf den Schutz gewisser Tiere und Pflanzen. Der „Schkern" ist allerdings in seiner Tätigkeit infolge der Umstände sehr eingeschränkt und darf über gewisse Grenzen nicht hinaus. Wie hoch auch die Tätigkeit des Vereines

für Heimat schutz einzuschätzen ist und die Heimatblätter ihr Gebiet ganz besonders gründlich! behandeln ,so kann ich nicht umhin, die Behauptung aufzustellen, daß beide einen schweren Mangel aufweisen. Es fehlt der Schutz des Tirolers. Könnte der Verein nicht seine Tätigkeit auch auf den Schutz des Urbetvohners dieses schönen Landes^ dessen Naturschönheiten und Denkmäler er zu erhalten anstrebt, ausdehnen? Ist nicht gerade der Tiroler die Seele und zum Großteil auch der Schöpfer der Werke

, die dem Schutze des Vereines unterstellt find? Ist nicht vieles von den herrlichen Schöpfungen, die den Schutz genießen, ein Erbe unserer Mpren. Um die Erhaltung eines Teak mals, des Steinadlers, der Eibe, verschiedener Pflan zen rc. wird gesorgt, bemüht sich der Verein in dankens werter Weise: die alten Trachten werden als wertvolles Kleinod, als eine Seltenheit, als ein Külturdoküment mit Sorgfalt bewahrt und geschützt. Der Bewohner, der Tiroler niit seinen Eigenheiten, mit seiner ruhmvollen Geschichte

Märnrer vorr Bedeutung, echte Tiroler, zum Teil Nachj- kommen berühmter, alter Tiroler Geschlechter. An diese stelle ich die Frage, ob der Schutz der Heimat im Sinne der Bestrebungen des Vereines unter solchen Entwick lungen gewährleistet ist. Ich bezweifle dies. Man verfolge nur die Tagesblätter und marr wird die Wahrnehmung machen, daß die Tiroler fort und fort und in jeder Hin sicht unterdrückt werden. Es wird der Tag kommen, wo der Tiroler ebenso selten sein wird wie seine Trachten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 31.03.1956
Umfang: 16
Sicherheit insbesondere die Volks Pension für die Selbständigen. Mehr Schutz für Mutter. Kind und Familie Familienwohnungsbeihilfen für Haushalte mit .-lehr als zwei Kinde,und Heiratsdax- leben für junge Paare. Mehr Schutz gegen Berufsunfälle und Be rufskrankheiten; Förderung der beruflichen Eingliederung von Körperversehrten und Invaliden- Gesunde Wohnungen — glückliche Menschen Die Sozialisten treten für das Recht aller auf menschenwürdige und gesunde Woh nungen ein; sie wollen mehr und moderne

Wohnungen! Die Sozialisten fordern daher: Der Mieterschutz muß erhalten und ge festigt werden. Schutz vor dem Wucher mit freiwerden den Wohnungen. Neue Wohnungen müssen geschaffen, die alten verbessert und saniert werden. Insbe sondere die jungen Menschen brauchen Woh nungen. Der Neubau von Volkswohnungen soll durch zusätzliche Förderungsmittel aus dem Bundesbudget verstärkt werden; be sondere Hilfsmaßnahmen für Schwerpunkte der Wohnungsnot und zur Beseitigung des Barackenelends. Billige Kredite sollen

von Landmaschinenhöfen und Dorfgemeinsehaftshäusern. Bekämpfung jenes Zwischenhandels, der die Preise der Produzenten drückt und die des Konsumenten ungebührlich erhöht. Volkspension für die selbständigen Bauern und Bäuerinnen. Schutz für den Gewerbetreibenden, Vor sorge für sein Alter. Die Sozialisten sind überzeugt, daß in der Wirtschaft neben der Industrie die gewerb lichen Betriebe unentbehrlich sind; sie for dern daher: Die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Gewerbetreibenden von Kartellen und Mo nopolen

. Steuererleichterungen für die kleinen und mittleren Selbständigen; Schutz gegen Kre ditwucher. Billige Betriebskredite zur Ver besserung und Modernisierung ihrer Unter nehmen. Gerechte Beteiligung des Gewerbes an öf fentlichen Aufträgen. Schutz vor Verelendung im Alte r , Einbe ziehung der Selbständigen in die Volks pension. Für den Rechtsstaat! Gegen Protektion und Korruption! Die Sozialistische Partei fordert die streng ste Beachtung der Grundsätze des Rechts, staätes. Die Verwaltung hat dem Staatsbür ger zu dienen, er muß

vor Willkürakten der Verwaltung geschützt werden. Die Soziali sten fordern daher: Unparteilichkeit in der Verwaltung, Aus schaltung von Protektion und Korruption. Oeffentliche Ausschreibung der freien Stellen in der Verwaltung und ihre Ver gebung nach Eignung. Volle Kontrolle der freigewählter» Volks vertretung über das Staatsvermögen’' Größte Sparsamkeit in der Verwaltung; Vereinfachung des Steuer, und Abgabe wesens. Schutz des Staatsbürgers gegen Will kür der Finanzbehörden. » Die Sozialistische Partei

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 17 von 24
Datum: 14.03.1902
Umfang: 24
werde, damit endlich jene Gesetze, die der Landwirtschaft zu Schaden sind, auf gehoben oder, wie sich's gehört, ab geändert, anderseits Gesetze gemacht werden, die einen kräftigen Schutz für die Landwirtschaft und besonders für den Bauernstand bedeuten. Darauf sollen die Agrarier besonders hinarbeiten. Sind die Agrarier erst von gestern? Man hat früher nie etwas von „Agrariern" gehört oder gelesen. Hat es also keine Agrarier gegeben? Ja und nein. Es hat immer Leute gegeben, welche eingesehen haben, wie wichtig

rc. rc. wurden immer höher, die Productenpreise sanken, der Absatz wurde schwieriger, der Credit wurde untergraben, die zwangsweisen Versteigerungen waren an der Tagesordnung. Den Grundbesitzern und ihren Freunden giengen dabei doch immer mehr die Augen auf; sie sahen immer besser ein, dass es so nicht weitergehen dürfe. Fast in allen Ländern bildete sich eine Volksbewegung, die „Schutz der Landwirtschaft und der Land wirte" zum Ziele hatte. Dabei gieng es, wie mit dem Schneeballen, der im Schnee

weitergerollt wird; er wird wie von selbst immer größer. Die Freunde der Landwirtschaft wurden immer zahlreicher, sie wurden immer muthiger und sie erklärten immer lauter, dass Schutz der Landwirtschaft die erste und nothwendigste Aufgabe des Staates in wirtschaftlicher Hinsicht sei. Sie legten auch immer größeren Wert auf den engen Zusammen schluss der Standesgenoffen und ihrer Freunde. So kam es von selber dazu, dass die zur gemeinsamen thatkräftigen Förderung der landwirtschaftlichen Interessen

machen sie sich besonders mit den Zoll- und Handelsfragen zu schaffen, weil ja die alten Handelsverträge ablaufen und neue zu schließen sind. Jetzt ist die Zeit, wo sich die Agrarier um ihre Haut wehren müssen, damit sie nicht zu kurz kommen. Was verlangen sie aber? Aufs einzelne können wir uns jetzt nicht einlaffen; im allgemeinen ver langen sie einen ausgiebigen Schutz der ein heimischen Landwirtschaft gegen die aus wärtige Concurrrenz; sie verlangen darum für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse so hohe

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Tiroler Grenzbote
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Seite 4 von 4
Datum: 07.12.1921
Umfang: 4
sreundlichst ein 4127 Der Cbeatervercin Kulifein. > Einladung zu dem am Sonutag de« 11. Dez. 1921 stattfindendm Preiswatten RuIruN Der deutschvölkische Schutz- und Trutzbund für Oester- reich fordert im Einvernehmen mit dem Oedenburger Heimatdienst alle Deutschen Oesterreichs, vor allem seine Mitglieder aus, die,.Oedenburgerspende" zu zeichnen. Die deutsche Stadt Oedenburg muß deutsch bleiben, muß an Oesterreich fallen. Wir alle müssen helfen und müssen unser Echerslein für die großen Kosten

der volkssbttimmmrg in Oedenburg, welche im Dezember stattfindet, beisteuern. Zeichnungen für die Oedenburgerspenden des deutsch- völkischen Schutz- und Trutzbundes nehmen entgegen: 1. Die Hauptgeschäftsstelle des deutschvölkifchen Schutz- und Trutzbundes, Wien, VII., Bandgasse 32. 2. Die Zentralbank deutscher Sparkassen in Wien und in ollen Filialen unter dem Titel „Oedenburger- svende" des deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes. 3. Das Postsparkaffenkonto, Zahl 120.700, unter „Geben» burgerspende

". Der H«uptvorfta«d des derrtschvöttischsn Schutz- uud Trutzbuudes für Oesterreich. 4H3 fiolrverkauk. Bei der Forstverwaltung Rufstein ge langen mit dem Termine vom l2. De zember 1921 zur Ausschreibung rund 70 Festmeter Bauholz, 8356 Festmeter Fichten- Rutzholz, 45 Festmeter Buchen - Nutzholz, 2724 Raummeter Dauben-u. Bodenholz, 374 Raummeter Brennholz in 19 Partien. Rnbotsfsrmulare sind bei der genannten Forstverwaltung gegen Erlag von 10 Rr. erhältlich. Die Erholung von Ausfuhrbewilligungen ist Zache

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Der Arbeiter
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Seite 2 von 10
Datum: 11.12.1935
Umfang: 10
bezeichnet. Die liberale Staatsidee sah im Staat nur den sogenannten „Nachtwächterstaat", dessen Auf gabe in der Bestrafung der Verbrechen bestehe, der sich aber in die Verhältnisse der Wirtschaft nicht ein- mischen solle. Mit diesen liberalen Auffassungen hat nun Leo XIII. gründlich aufgeräumt und er betonte, daß der Staat vor allem ein Wohlfahrtsstaat sein müsse, der die Förderung des gesamten Staats volkes, besonders aber den Schutz der wirtschaftlich Schwachen in sein Programm aufzunehmen

habe. In Quadragesimo anno sagt der Papst hierüber: „Dieser (liberalen) Staatsausfassung, die im Staat nur den Wächter der Rechtsordnung erblicken will, setzte Leo unbeirrt die Lehre vom Rechts- und Wohl fahrtsstaat entgegen.... Der Initiative des ein zelnen Staatsbürgers und der Familie sei gewiß der gebührende Spielraum zu lassen: dieser finde aber seine Grenze am Gemeinwohl und am Rechte ande rer. Der Staatsgewalt obliege der machtvolle Schutz des Gesamtvolkes und aller seiner Glieder; bei Er füllung

dieser seiner Rechtsschutzausgabe habe der Staat in besonderer Weise -aus die Rechte der Schwa chen und Mittellosen Bedacht zu nehmen." Schon in Rerum novarum hatte der Papst mit aller Deutlichkeit gesagt: „Der Lohnarbeiterschaft, dieser Hauptmasse der Enterbten, schuldet der Staat daher ein ganz besonderes Matz von Obsorge und Fürsorge." Der Papst weist in Quadragesimo anno darauf hin, daß zwar schon vor dem Erscheinen von Herum nova rum in verschiedenen Staaten einzelne gesetzliche Be stimmungen zum Schutz der Arbeiterschaft

auf dem Papier und wurden nicht durchgeführt. Erst in den Achtzigerjahren des vergan genen Jahrhunderts setzte in Deutschland und in Oesterreich eine intensivere Arbeiterschutzgesetzgebung ein. In Schwung kam aber die Gesetzgebung zum Schutz der Arbeiterschaft hauptsächlich nach dem Er scheinen von Herum novarum. So bleibt es ein unsterb liches Verdienst Leos XIII. und der Kirche, vieles zu der nun folgenden Arbeiterschutzgesetzgebung beigetra gen zu haben. Männer wie Hitze und Hertling tn Deutschland

: „Diese unablässigen und unermüdlichen Bemühun gen brachten schließlich ein neues, dem vorigen Ge schlecht noch gänzlich unbekanntes Rschtsgebidt zur Entwicklung: das Arbeitsrecht, das den Schutz der Menschen- und Christenwürde des Arbeiters zum Gegenstand hat: Leben, Gesundheit, Kräfte, Familie, Heim, Arbeitsstätte, Arbeitslohn, Vetrisbsaefahren, kurz alles, was den Arbeiter und feine Lebensver hältnisse betrifft, zieht das Arbeitsrecht in seinen Kreis, unter besonderer Berücksicht gung der Frauen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 18
Datum: 22.11.1924
Umfang: 18
. durch die Kchiporteur» und ourch die Post für Deul,ch.Oesterreich: 28.000 K, für Deutsch» land 35.000 K Üebr. Ausland 45.000 K Nr. 268 Funsbruck. Samstag Leu 22. November 1824 32. Fahr». Republikanischer Schutzbund. Die Fahnenenthüllung in Innsbruck. Das Ziel des Bundes, der am morgigen Sonn tag in Innsbruck eine seiner Fahnen enthüllen wird, ist mit eindeutiger Klarheit umschrieben: Schutz der Republik! Schutz den Freiheiten, die sie den Dolksmassen gebracht, und Schutz den sozialen Errungenschaften

, welche die Arbeiterschast aus dem erweiterten Kanrpsesboden der wahren Demokratie sich erringen konnte! Schutz gegen jeden, der seine Hand zu erheben wagt, um niederreißen zu ver suchen, was uns heilig und wertvoller Gewinn ist. Dieser unbeugsame und darum eiserne Entschluß ist natürlich den mannigfachsten Mißdeutungen ausgesetzt. Mißdeutungen bei den Leuten, die sich zwar Re publikaner nennen, aber glauben, die neue Staats form sei durch die eigenen Machtmittel so gefestigt, daß ein besonderer Schutz

sind und der Bestand der demokrattschen Republik gesichert ist, hat der republikanische Schutz bund seinen Zweck erfüllt und wird sich freiwillig auflösen. Aber bis zu diesem noch fernen Tage bleibt der Bund und er wird seine Aufgabe, die wehrfähigen Männer zur Verteidigung der Republik und der Freiheiten, die sie kennt, zu sammeln, mit ganzer Kraft erfüllen. Solange der Republik Gefahren drohen, wird der Schutzbund bestehen und werden feine Fahnen stolz im Winde flattern und allen Feinden der Republik den festen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 23.11.1937
Umfang: 8
werden. Denn bei diesem stellt die Arbeitskraft ja die Grundlage der Existenz, die Voraussetzung für seine Verwendbarkeit in der Wirtschaft dar. Wie wird nun heute die Arbeitskraft geschützt? Einmal allgemein durch das Strafgesetzbuch, das Angriffe aus Leben und Gesundheit mit Strafe bedroht. Dann durch besondere Vorschriften, welche den Schutz der Arbeitskraft im weiteren und engeren Sinne darstellen: angefangen vom Rechte des Zusammenschlusses (iKoälitionsrecht) über die mannigfaltigen Bestimmungen betreffend die Maximal

arbeitszeit, Frauen- und Kinderarbeit, Urlaub usw. bis zu den Vorschriften über Schutzvorkehrungen in den Betrieben und vorbeugende Maßnahmen gegen Berufserkrankungen. Hieher gehört auch das Sozialverstcherungsrecht, welches der Wiedergutmachung von Schädigungen der Arbeitskraft dient. Der Schutz vor Ausbeutung der Arbeitskraft Der Begriff „Ausbeutung" soll an dieser Stelle nicht in dem Sinne verstanden werden, daß jeder Lohnempfänger das Ausbeutungsobjekt seines Arbeitgebers ist. Unleugbare Tatsache

hatte und dessen schlagfertiger Beweisführung es gelungen war, ihn dem Zuchthaus zu überantworten. Er begrüßte den ihm wohlbekannten Pfarrer und bat ihn. Platz zu nehmen. Schutz der Arbeitskrust beitskrast wird gegen, den. bösen Willen gewisser Unterneh merkreise nicht hinreichend geschützt: es fehlt immer noch an Bestimmungen, welche dem auf seine Arbeitskraft angewie senen Volksgenossen einen gleich wirksamen Schutz ange deihen lassen wie dem Kapitalbesitzer. Gleiches Recht für alle? In der modernen

, den schilt man Dieb und Betrüger! Der unsoziale Unternehmer aber, der sich aus einer Dienstleistung, also aus der mensch lichen Arbeitskraft, Vorteile aneignet, die ihm gesetzlich nicht Zustehen, gilt nicht als Verbrecher, sondern bloß als 'Schuldner: denn nur zivilrechtlich, ohne den Schutz des Strafgesetzes, kann der geschädigte Arbeitnehmer eventuell Ersatz seines Schadens fordern. Der Sklave ist ein Sachwert Die Rechtsordnungen der meisten europäischen Staaten weisen diesen Zwiespalt auf. Ein Blick

angesehenen Güter schützen, so genügte der zivilrechtliche und strafrechtliche Schutz des „Eigentums". Da der Sklave der Menschenwürde entbehrte, 'brauchte er bezw. seine Arbeitskraft nicht geschützt zu werden. Um ein neues Arbeitsschutzrecht Die wirtschaftlichen Wandlungen haben die Institution der Sklaverei in den zivilisierten Staaten beseitgt. Das gel tende, aus der römischen Sklavenwirtschaft fußende Recht aber hat sich diesem sozialen Strukturwandel noch nicht angepaßt. Nun, da der arbeitende Mensch

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Zeitungen & Zeitschriften
Neueste Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 19.03.1936
Umfang: 6
von Pressenachrichten und dem Schutz von Titel und Ausstattung eines Werkes. Das ersteHauptstück, welches das Urheberrecht an Wer ken der Literatur und der Kunst behandelt, umschreibt zunächst den Kreis der in Frage kommenden Werke, wobei im Gebiet derbildendenKunst Werke der Baukunst und des Kunst gewerbes, aber nicht jene Leistungen des Jngenieurwesens an geführt werden, die außerhalb dieser beiden Gebiete liegen. Der Schutz derartiger Leistungen bleibt vielmehr Aufgabe des Patentrechtes. Innerhalb der Literatur

dem Schutz des Originalwerkes selbständig besteht. Zwi schen Benützung und Bearbeitung zieht der Entwurf eine genaue Grenze. Die bisher ungeschützte selbständige Lei stung des Bühnenregifseurs erfährt durch die Be stimmungen des 8 66 entsprechenden Schutz, wo festgelegt ist, daß bei Ausführungen, die „durch das Zusammenwirken meh rerer Personen unter einer einheitlichen Leitung zustande kom men" die Verwertungsrechte dem Leiter und den mitwirkenden Personen zustehen. Auch die Aufnahme auf Bild

wird Zwischen Tondichter und Textdichter einer Oper oder Operette genau unterschieden, was allerdings zur Folge haben kann, daß zum Beispiel bei einer durch den Tod des Tondichters und den Ablauf der Schutzfrist frei gewordenen Oper oder Operette auch der Tondichter keinen Urheberrechts- schutz mehr genießt, obwohl, wie zum Beispiel im Falle Mil löcker, manche seiner Textdichter das Freiwerden der Werke noch persönlich erlebt haben und bisher auch für ihre Werke Urheberrechtsschutz genossen. Wesentlich unterscheidet

die Eigenschaft einer eigentümlichen gei stigen Schöpfung zukommt und bestimmt insbesondere, daß die Urheberbezeichnung in den Ankündigungen von öffentlichen Aufführungen und Rundfunksendungen anzuführen ist. Zeitungsaufsätze über wirtschaftliche, politische und religiöse Tagesfragen unterliegen im allgemeinen der Nach druckfreiheit, doch kann diese durch ein ausdrückliches Verbot ausgeschlossen werden. Einfache Mitteilungen genießen eben falls keinen urheberrechtlichen Schutz, doch werden die Nach richten

. F i l m w e r k e genießen drei st i g I a h r e nach der Aufnahme Urheberschutz. Geschützt sind alle Werke österreichischer Bundesbürger, gleichgültig, wo sie erschienen sind, überdies alle im Inland erschienenen Werke und die im Ausland erschienenen Werke ausländischer Urheber, dem Inhalt der Staatsverträge ent sprechend, doch kann der Schutz von Werken ausländischer Autoren, auch wenn sie im Inland erschienen sind, durch Ver ordnung beschränkt und ausgeschlossen werden, wenn der Staat, dem der Urheber angehört

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 11.01.1934
Umfang: 16
, daß ihre Bemühungen nicht nur absichtlich mißdeutet, sondern geradezu mißbraucht worden find. Sie fft daher entschlossen, nunmehr mrt allen, auch den s ch ä r f st e n M i t t e l n diesen Akten des Terrors und der Demonstrationen ein für allemal ein Ende zu setzen. Mit heutigem Tage wurden daher starke Abtei lungen des Freiwilligen Schutz korps auf- geboten, die gemeinsam mit Polizei und Gendarmerie alle Versuche, dieses verbrecherische Treiben fortzusetzen, zunichte machen werden. Jeder Oesterreicher

des Staates ankämpft, wer Leben, Gesundheit und Eigentum der Bevölkerung dieses Staates gefährdet, der hat auch keinen Anspruch aus den Schutz des Staates, der ist ein Schädling am Staate und seiner friedliebenden Bevölkerung und hat der verdienten Strafe zugeführt zu werden. Die Regierung hat die Pflicht, die Mehrheit der Bevölkerung vor diesen Elementen zu schützen. Sie wird dieser ihrer Pflicht bis zum Aeußersten Nachkommen. Was gibt es Neues in der Wett? Mirüsterrat. Dieser Tage fand unter dem Vorsitz

des Bundes kanzlers Dr. Dollfuß ein längerer Minffterrat statt. Da bei wurden über die Vorarbeiten für die Volkszäh lung 1934 berichtet, die am 22. März l. I. durchgeführt werden wird. WeiterS wurde eine Verordnung, betreffend Schutz maßnahmen für das Fremdenbeherbergungsgewerbe, be- schloffen. Der Ministerrat genehmigte ferner die Herabsetzung der Postgebühren für Verterlungsdrucksachen um ein fung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Grün dung einer Familie eine weitere wichtige Aufgabe

der Fa milienpolitik. Mt Befriedigung kann ich feststellen, daß es der Bundesregierung gelungen ist, in einer wirtschaft lich sehr schweren Lage neue Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, die Währung zu stabilisieren und die Staatswirt schaft in Ordnung zu halten. Die Familie ist der Grund pfeiler jeder gesellschaftlichen Ordnung. Wenn wir an die Neugestaltung des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens treten, dann ist es eine Selbstverständlichkeit, 'daß wir der Familie in jeder Weise Schutz und Hilfe angedeihen

laffen." jederJahnzsuzit *C Sp® Kaisers - Brust-Carameilen./ mit den 3 Tannen Plakate zehendie Verkaufs feiten an . ßeutei 50 6fr Dose 60 ö fr und J Drittel, die insbesondere der Geschäftswelt zugute kommen wird. Sodann lvurde eine Verordnung beschlossen, die den längst verlangten Schutz der Briefmarkensammler und -Händler vor Fälschungen und Uebervorteilungen zum In halt hat. Eine weitere Verordnung befaßt sich mit Angelegen heiten der Kunstförderung und der Bereifftellung von Mitteln

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 10
Datum: 20.05.1888
Umfang: 10
seine Würde, ehret uns der Hände Fleiß'". Die durch das Gesetz vom 17. Juni 1883 eingeführte Gewerbe-Inspektion bil det einen wichtigen Bcstandtheil der sozia len Reform, und ist ein unentbehrliches Hilfsmittel zur Durchführung jener Gesetze und Verordnungen, wodurch die soziale Pflicht des Staates als oberstes Organ der gesellschaftlichen Ordnung in die Pro- duktions- und Arbeitsverhältnisse der Staats angehörigen regulirend einzugreifen, und für den gesellschaftlichen Schutz der vom bloßen Arbeitserträge

lebenden Bevölkerung zu sorgen, sich offenbart. Wenn ich nun, von diesem gewiß unan fechtbaren Standpunkte ausgehend die Thä- tigkeit der Gewerbeinspektoren auf Grund des von ihnen veröffentlichten Berichtes über das Amtsjahr 1887 einer Prüfung unter ziehe, so ist es selbstverständlich, daß meinen Ausführungen nicht ein vager Humanitäts- slandpnnkt zu Grunde liegt, sondern das Recht des Arbeiters auf gesetzlichen Schutz und die Pflicht des Staates, ihm diesen Schutz jedesrnal im vollsten Maße

sei, so lange nicht eine entsprechende Anzahl von Orga nen zur Bewältigung dieser Aufgaben ge schaffen ist. Ich habe schon im vergangenen Jahre ans dieses Mißverhältmß aufmerksaul ge- macht und dringend Abhilfe verlangt, je- doch bisher ohne Erfolg. Mag auch der Inspektor von dem redlichsten Willen be seelt sein, den Schutz der Arbeiter auf Grund der gesetzlichen Vorschriften zu er zielen, und in der umsichtigsten Weise seine Anordnungen treffen, um diesen Zweck zu erreichen, der ihm nicht etwa

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Tiroler Grenzbote
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Seite 9 von 14
Datum: 26.04.1903
Umfang: 14
Magentropfcn (MariaMer). I» Biele Tausende Dank- und Anerkennungs schreiben ! Hü Preis einer Flasche samt Gebrauchsanweisung 80 Heller. — Doppelflaschen K. 1.40. $j^* In Apotheken er hältlich. "ME Wo nicht erhältlich, versendet der Central versandt C. Brady, Apotheke „Zum König von Ungarn", Wien, I-, Fleischmarkt 1, gegen Vorhersendung von K 5.— sechs kleine Flaschen oder K 4.50 drei große Flaschen franko. Vor Fälschungen wird gewarnt, die echten Mariazeller Magen tropfen müssen „Schutz- £>.rrrZ77

oder 6 Doppel flaschen 4 Kronen versendet nur gegen Vorausanweisung Apotheker Merry (Adolf) 'Schutz engel-Apotheke in Aregrada 6ei Htohitsch- SauerVrunn. Allein echter Balsam aus der Schutzengel-Apotheke des A.Thierry in Pregrada hei Rnhilsch-Sauerhrunn.' A. Thierry's echte Centi- 35 p soliensalbe ist die kräftigste Zugsalbe, übt durch gründliche Reinigung seine schmerzstillende, rasch neilendeWirkung. befreit durch Erweichung von eingedrunge nen Fremdkörpern aller Art. Ist für Touristen, Radfahrer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 01.04.1933
Umfang: 16
Dr. Dollfuß mit heutigem Tage die Aus lösung des Republikanischen Schutzbundes für das g e samte Bundesgebiet verfügt und ist jegliche Tätig keit desselben auch in anderer Form und unter an derem Namen untersagt. Ebenso ist das Tragen der Uniform und der Abzeichen des Republikanischen Schutz bundes verboten. In der Begründung des Verbotes wird ausgeführt: Abteilungen und Mitglieder des Republikanischen Schutz bundes haben in den vergangenen Jahren wiederholt die öffentliche Ruhe und Sicherheit gestört

. Verschiedene Ge walttätigkeiten gegen Teile der Bevölkerung wie auch gegen staatliche Exekutivorgane begangen und die Gesetze wie auch die eigenen Satzungen vielfach übertreten. Insbesondere haben bewaffnete Abteilungen des Republikanischen Schutz bundes in der letzten Zeit bei Waidhofen Besetzungen vortze- nommen und Passanten angehalten sowie in Kapfenberg den Gendarmerieposten mit bewaffneter Hand angegriffen. Schließlich wurde anläßlich der Auflösung des Republika- > Nischen Schutzbundes in Tirol

zur Kenntnis sie be schlagnahmten etwa sechs Stampiglien und einige tausend Briefpapiere. Auch in den Bezirksstellen des Wiener Schutz bundes wurde die Einstellung der Vereinstätigkeit verfügt. Es kam nirgend zu Zwischenfällen. Auch in den Bundeslän dern vollzogen sich die Amtshandlungen, die die Auflösung des Schutzbundes zur Folge hatten, überall reibungslos. In der Steiermark wurde in einigen Orten, so in Bruck, Leoben und Vordernberg, ergebnislos nach Waffen gesucht. Wirb die Regierung einseitig

handeln? Der Wiener Heimatschutz will die Aufhebung des Verbotes erreichen Wien, 31. März. (AN.) Die Pressestelle der Landesfüh rung des Wiener Heimatschutzes meldet: Bürgermeister Seitz hat als Landeshauptmann von Wien den Wiener Heimat schutz mit folgender Begründung aufgelöst: Der Verein pro- pagiert, wie aus übereinstimmenden unwidersprochenen Meldungen der Tagesblätter aus der letzten Zeit zu entneh men ist, eine gewaltsame Aenderung verfassungsrechtlicher Einrichtungen, also einen Staatsstreich

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Alpenländer-Bote
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Seite 5 von 16
Datum: 27.09.1931
Umfang: 16
Nach Hem Pfeimrr Putsch. Von dem unglücklichen Putsch wird immer noch ge redet und vielleicht noch lange geredet werden. Hof fentlich wird nicht bloß geredet, sondern auch entspre chend gehandelt. Was geschehen muß, ist, daß die Heimatwehr von ihren unglückseligen und unverläß- ttchen Führern erlöst und zu ihrem eigentlichen Zweck, zum Schutz, der Heimat, Zurückgeführt wird. Die Hei matwehr soll Waffen haben, sie soll sich in denselben üben, sie soll aber das Politisieren lassen

, sie soll sein Schutz und Schirm gegen die Elemente des Umsturzes, Schutz und Schirm gegen den roten Druck und Terror, eine Stütze der Staatsgewalt. Nach dem Putsche ist sehr bald Ruhe eingetreten, das ging um so leichter, da der Führer entflohen und ein Teil der Geführten, wie es scheint, der Meinung war, daß sie im Verein mit Militär und Gendarmerie einen Umsturzversuch der Sozialdemokraten niederwerfen sollten. Wir haben letztesmal von zahlreichen Verhaftungen berichtet. Ein Gutteil wurde wieder auf freien Fuß

und das Bundesheer in gröblichster Weise beschimpfte. Als nach Schluß der Versammlung die Situation für den Abgeordneten Wallisch kritisch zu werden begann und er Tätlichkeiten befürchten mußte, erklärte er, daß ihm der Schutz der Gendar merie, die ihn zum Bahnhof begleiten sollte, nicht ge nüge und er daraus bestehen müsse, daß ihm auch militärischer Schutz gewährt werde. Tatsächlich geleite ten dann auch Soldaten des Bundesheeres den Abge ordneten zum Bahnhof von Kindberg. Teile der Kom pagnie wurden abends

auch nach Haumühl und Ha- dersdorf nächst Kindberg zur Unterstützung der Gen darmerie beordert, da es in diesen Orten zu Zusam menstößen zu kommen drohte. Wallisch unter mili tärischem Schutz ist kein schlechter Spaß. In Graz wurden neuerlich zahlreicke Verhaftungen vorgenommen. Es wurden wegen Verdachtes des Ver brechens des Hochverrates und der Vorschubleistung verhaftet: Oberst a. D. Kober, Rechtsanwalt Dr. Kurt Kienzl, die Oberstleutnants i. R. Ernst Hassenbauer und Felix Fröhlich, Hauptmann i. R. Alfred

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Außferner Zeitung
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Seite 3 von 20
Datum: 19.07.1914
Umfang: 20
und daß man an allen Oesterreichern und Ungarn. in Belgrad „Rache" nehmen werde.. Die Folge dieser Nachricht war eine Panik in der österreichisch-un garischen Kolonie und viele derselben flüchteten am Sonntag über. die Donaubrücke nach. Semlin oder suchten Schutz im Gesandtschaftsgebäüde, wo der österreichische Vertreter auf seinem Posten aus harrte. Er hatte vom serbischen Ministerpräsidenten energisch Schutz für die Gesandtschaft und die Oe sterreicher und Ungarn gefordert, worauf P a s i c den geforderten Schutz

durch ein starkes Polizeiauf gebot beistellte, so daß die Verbrecherpläne aufgege ben werden mußten. Auch für den Tag der Bei setzung des russischen Gesandten von Hartwig, am 14. Juli, waren wieder arge Demonstrationen ge gen die Oesterreicher und Ungarn angekündigt, so daß sowohl das österreichische Gesandtschaftsgebäüde, aber auch das bulgarische Konsulat unter starken militärischen Schutz gestellt werden mußten. Auf innerpolitischem Gebiet ist erwähnenswert, daß Ministerpräsident Graf Stürgkh einige neue

§ 14-Verordnungen erlas sen hat, worunter besonders des K r i e g e r k o r p s- gesetz es Erwähnung getan sei, das für die Ve teranenschaft des Reiches und für den inneren Schutz in bewegten Zeiten von großer Bedeutung ist und den Angehörigen des Kriegerkorps ähnliche große Vorteile bringt, wie dies in Deutschland be reits länger der Fall ist. Der S o z i a l v e r siche rn ngs aus schuß hat endlich seine Arbeiten be endet, so daß die Alters- und Invaliden-« Versicherungsvorlage, wenn das Parla ment im Herbst

überwiesen. Bezüglich eines Ansuchens des Stadtmagistrates Füssen um Beitragsleistung für Prospekt der Automobilverbindung F ü s s e n—• Reutt e—S onthofen wird beschlossen, erst einen Musterprospekt einzuholen, um dessen Wert und Zweckmäßigkeit für die Marktgemeinde prüfen zu können. Die M u r b r u ch v e r b a u u n g bei der elektrischen Zentrale ist ehestens herzustellen, da es sich um den Schutz der Hauptrohrleitung han delt. Zum Zwecke der Schaffung eines Spielraumes für die Kinderbewahr- anstalt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 05.06.1919
Umfang: 8
sind aus ständig. Auch in der Provinz streiken viele Ar beiterorganisationen. „Populaire" meldet, daß etwa 380.000 Arbeiter im Ausstande sind. Einzelheiten zum Friedens- vertrag. Bestimmungen über den Schutz der nationalen Minoritäten. Der Entwurf des Friedensvertrages enthält folgende Bestimmungen über den Schutz der Minoritäten: Teil III. Politische Klauseln des Abschnittes 5. Schutz der Minoritäten. Artikel 1: Oesterreich verpflichtet sich, seine Einrichtungen mit den Grundsätzen von Frei heit

und vollständigen Schutz von Leben und Freiheit zu sichern. Alle Einwohner von Oester reich sollen das Recht haben, öffentlich oder' pri- ve-t jede Art von Glauben oder Religion frei auszuüben, soweit Äeren Uebung nicht mit der öffentlichen Ordnung in Widerspruch steht. Artikel 3: Alle österreichischen Staatsangehöri gen ohne Unterschied von Sprache, Religion und Rasse sollen gleich sein vor dem Gesetze und die selben bürgerlichen Pflichten und Rechte genie ßen. Keinem österreichischen Staatsangehörigen dürfen

werden. Artikel 8: Wenn der gegenwärtige Vertrag oder Verträge, die von den alliierten und assozi ierten Mächten mit Deutschland, Ungarn und Rußland geschlossen worden sind, das Recht ge währen, für die österreichischen Minderheiten zu optieren, darf Oesterreich der Ausübung dieses Rechtes kein Hindernis in den Weg stellen. Artikel 9: Vorschriften dieses Abschnittes über den Schutz von Rasse, Religion oder Sprache einer Minderheit stehen unter dem Schutze des Völkerbundes und jede Aenderung darin

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