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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 09.11.1914
Umfang: 8
.-R., 9. K., verw. — Biber Josef, Lt. i. d. Res., 1. Lsch.-R., 7 K., tot. Cernizza Heinrich v., Oblt., 1. Lsch.-R., Grenz- schutz-K. 3/4, tot. - Ctes Karl Freih. v., Lt., I.Lsch.- R., 1. K., verw. — Comploj Dominik, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenzsch.-K. 3/5, verw. — Crazzo- lara Josef, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenz. schutz-K. 1/4, tot. — Cusiata Johann, Kdt. i. d. Res., 3. Kj.-R., 2. K., verw. — Czulius Walter, Kdt. i. d. Res., 3.Kj.-R., 8 K., verw. Depoto Max, Kdt., 1. Lsch.-R., Grenzschutz

.-R., 3. Baon- Stb., verw. Habermann Carl, Oblt., 1. Lsch.-R., Grenzschutz- K. 2/6, verw. — Haidl Rudolf, Lt., 1. Lsch.-R., 7. K., tot. — Halhammer Johann, Oblt., 3. Kj.-R., 1. K., verw. — Haschke Franz, Oblt., 1. Lsch.-R., Grenz- schutz-K. 3/6, verw. — Heindl, Fähnr., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 6/1, verw. — Helm Friedrich, Oblt., 1. Lsch.-R., 2. BaonStb., verw. — Hentschel Franz, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 1/6, tot. — Herwerthner Heinrich, Oblt., 1. Lsch.-R., Grenzschu-K. 6/4, verw

., 28. Jnf.-R., 12. K., Bozen, Wolkenstein, verw. — Pernthaler Giovanni, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 3/6, tot. - Pfleger Franz, Lt., 1. Lsch.-R., 2. K., verw. — Pillinger Anton, Lt. i. d. Res., 1. Lsch.-R., 6. K., tot. - Pohanka Theodor, Oblt., 1. Lsch.-R., 1. K., tot. - Poletilovic Josef, Obstl., 3. Kj.-R., 1. K., verw. - Polin Ignaz, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenz schutz-K., 1/4, tot. Reiß Friedrich, Dr. Phil., Lt. i. d. Res., 3. Kj.-R., 4. K., kriegsgef. — Reitmayer Robert

. — Thummerer Robert, Lt., 1. Lsch.-R., 1. K., verw. — Tomasi Guido, Fähnr., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K., 2/6, ver wundet. — Tomek Anton, Oblt., 1. Lsch.-R., Grenz schutz-K. 1/5, verw. — Trafojer Peter, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 1/6, tot. Urbanek Franz, Lt. i. d. Res., 3. Kj.-R., 4. K., verw., kriegsgef. Verdroß Edler v. Droßberg, Paul, Lt., 3. Kj.-R., 8. K., tot. - Vogt Eduard, Lt., 1. Lsch.-R., 6. K., tot. Wagner Franz, Dr. jur., Lt. i. d. Res., 1. Lsch.- R., 3. K., verw. — Wanke

., 1. Lsch.-R., 2. K., tot. — Achatz Bernhard, 1. Lsch.-R., 2. K., verw. — Adam Franz, Ptrf., 1. Lsch.-R., 3. K., verw. — Affenzeller Michael, 2. Lst.-Jnf.-R., 1. K., tot. - Agar Agid, 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 2/4, verw. — Agnolo Costante, 3. Kj.-R., 4. K., kriegsgef. — Agosti Antenori, 1. Lsch.-R., Grenz schutz-K. 2/4, verw. — Agostini Luigi, 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 6/1, verw. Agreiter Alois, TitPtrf., 3. Kj.-R., 4. K., verw., kriegsgef. — Ahrer Heinr., I. Lsch.-R., 7. K., verw. -Aigner Johann

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Tiroler Wastl
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Seite 5 von 12
Datum: 26.08.1906
Umfang: 12
einleiten mtb beides zur Beruhigung der Bürger von Bozett öffentlich bekannt machen müassen. Davon hat man aber nix g'heart, und drum ist es höchst wahrscheinlich, daß dö zuni Schutz des Publikums ang'stellten Mörder heut no in Amt und Würden sein, als ob tlix g'scheh'n wär. Um so neugieriger kann man aber fein, wia lang die Bozner Be völkerung sich dö Polizei und deren Häupter no g'fallen lassen wird. Wer in das Treiben der Bozner Polizei einen Einblick Der Kezirksrichter von Mauders

machen, daß der in einem Jahr verübte dreifache Mord der Brixner Polizei weder von Seite der Statthalterei noch von 'der Staats anwaltschaft untersucht oder gar gesühnt worden ist, obivohl das vierte und letzte Opfer der Ermordung grad no mit knapper Not entgangen ist, aber ganz vergeblich an den Schutz der Behörden appelliert hat. Dö Unterlassungssünden rächen sich jetzt eben, denn wenn die genannten Behörden jetzt die Bozner Mörder und deren Mitschuldige zur Ver- nutivortung ziehen wollt, könnt die Bürgermeisterei

nicht sehr schmerzlichen Erfolg ein Ein bruch versucht worden. Auf den letzten, am vergangenen Sonntag gemachten Versuch hin, haben die Betroffenen in der Polizeistube Schutz und Hilfe suchen »vollen, sie aber nicht ge funden. Der diensthabende Führer, ein alter griesgrämiger Herr, namens Neururer, hat den Hilfesuchenden sehr un wirsch empfangen und schließlich die mehr als merkwürdige Antwort von sich gegeben, daß er da nix machen kann und sich der Hilfesuchende an die Wach- und Schließgesellschaft wenden

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 3 von 8
Datum: 03.08.1890
Umfang: 8
unzureichend ist, dann auch die sich augenscheinlich als unerläßlich ergebenden Damm- Erhöhungen und Verstärkungen nach Menschenmög lichkeit zu fördern, damit bis zum Eintritte der Herbsthochwässer doch wieder einiger Schutz ge boten fei. Der Ausschuß hält eS ferner für geboten, daß die Berechnun gen, auf Grund welcher die Flußbreite, Dammhöhe und Dammstärke des jetzigen Projektes festgestellt wurde, von einer durch Vertrauensmänner der Genossenschaft verstärkter) techni schen Kommission einer eingehenden

Ueberprüfung unterzogen werden und hieber insbesondere eine durchgängige Dammrück- Versetzung oder Dammüberhöhung mit der damaligen Damm krone als geflasterter Berme ins Auge gefaßt werde. Nachdem die technische EtschregulirungSkommission bei Fest stellung des gegenwärtigen Projektes es ausgesprochen hat, daß durch die Ausführung dieses Projektes der Schutz des Grund besitzes und der Kommunikationen längs der zu regulirenden Flußstrecke nur dann thunlichst erreicht werde, wenn die, daS fragliche

nicht beirrt werden, weil ja die Bevölkerung vor Allem schleunigsten Schutz für die Kulturen verlangt, und dieser nur durch hohe und starke Hochwafferdämme bei ent sprechender Breite des Flußbettes erreicht werden kann. Die allmälige Verbauung der Wildbäche hat nach Ansicht des Aus schusses nur dann einen Werth, wenn inzwischen auch die Kul tur im Thale geschützt wird, weil andernfalls der für die Wild- bäche zu machende Aufwand zum Schutz von Wüsten vergeudet würde. Die finanzielle Bedeckung

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 5 von 8
Datum: 02.03.1890
Umfang: 8
Paragraphe ein: 8 506. Mit Haft oder an Geld bis zu 300 fl. ist zu bestrafen, wer 1. auf fremdem Waldgrund Vieh weiden läßt; wer 2. auf fremdem Waldgrunde abgefallenes Holz (wie oben) sammelt rc. Und im § 507 heißt es: Mit Haft bis zu vierzehn Tagen oder an Geld bis zu 70 fl. ist zu bestrafen, wer 1. vom fremdem Waldgrunde Rasen sticht, Erde, Lehm, Gyps und dgl. gräbt, oder Steine bricht rc. Die Regierung beantragt also den Schutz von Grund und Boden überhaupt, der Strafgesetzaus schuß stellt

hauptsächlich nur den Schutz des Waldes in den Vordergrund. Wer hat nun Recht? Wir wollen gern anerkennen, daß der Wald des strengsten Schutzes gegen jeden Frevel bedarf. Unerfindlich ist es aber, schreiben die „Freien Stimmen", daß ein dem Forste zugefügter Schade etwa durch Weiden von Vieh, durch Rasenstechen und dgl. nach dem Strafgesetze zu ahnden ist, während das Weiden von Vieh auf saftigen, üppig bestandenen fremden Wiesen, daß Entlauben von an Rainen gesetzten Bäumen, das Mähen auf fremdem Grunde

, das Sammeln von Fallobst, widerrechtliche Obsternte, die Wegnahme des Düngers vom Felde, das Stechen von Rasen und dgl., vom N n tz g r u n d e des Bauern nur nach den milden Normen des Feldschutzgesetzes oder nach dem bürgl. Gesetzbuche behandelt werden sollen. In derlei Fällen, wie die angeführten, ist es wohl über jeden Z'veifel erhaben, daß dem Landwirthe ein bedeutend größerer Schade erwächst, als dem Forste, warum soll also zum mindesten dem Bauer nicht auch der gleiche Schutz werden? Wir sind daher

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Der Südtiroler
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Seite 7 von 8
Datum: 15.05.1934
Umfang: 8
, in dem die poln'fche Regierung die Bitte ausspricht den folgenden Resolutionsentwurf auf die Tagesordnung der nächsten Völkerbundverfammlung zu setzen: ' i „Im Hinblicke darauf, daß die gegenwärtig in Kraft befindl lichen Minderheitenverträge ebenso wie die Erklärungen über den internationalen Schutz der Minderheiten, die von einigen Staaten vor dem Rat abgegeben worden sind, nur einen Teil der Mitglie der des Völkerbundes binden, während andere Mitglieder des Völkerbundes von jeder juristischen Verpflichtung

nach dieser Hin sicht befreit bleiben, überzeugt davon, daß diese Lage nur gewissen Minderheiten eine internationale Garantie gibt, dagegen andere ohne Schutz läßt, in der Erwägung, daß ein derartiger Unterschied zwischen geschützten und nichtgeschützten Minderheiten im Wider spruch mit dem Gefühl der Gleichheit und der Gerechtigkeit ist,, und der Tatsache Rechnung tragend, daß die Minderheiten der Rasse, der Sprache und der Religion, die durch den gegenwärtigen Minderheitenschutz nicht gedeckt

werden, .sich in jedem europäischen und außereuropäischen Lande befinden, spricht die Völkerbundver sammlung die Ueberzeugung aus, daß die gegenwärtigen Bedin gungen des internationalen Minderheitenschutzes nicht im Einklang stehen mit den grundlegenden Prinzipien der internationalen Mo ral und glaubt, daß es nötig ist, hier abzuhelfen durch den Ab schluß eines allgemeinen Abkommens über den Schutz der Minder heiten. Diese Konvention müßte allen Mitgliedern des Völker bundes dieselben Verpflichtungen auferlegen und gleichzeitig

den internationalen Schutz auf alle Minderheiten der Sprache, der Rasse und der Religion ausdehnen". In demselben Resolutionsentwurf heißt es abschließend: „Die Versammlung beschließt zu diesem Zweck eine international; Kon ferenz einzuberufen, an der alle Mitglieder des Völkerbundes teil- nehms.n eine Konferenz, die den Auftrag erhält^ ein allgemeines Abkommen über den Schutz der Minderheiten auszuarbeiten. Die Versammluna bittet den Völkerbundrat. geeignete Mittel zu er- gxeksen. um diese Konferenz bald

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Der Südtiroler
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Seite 2 von 4
Datum: 01.07.1930
Umfang: 4
, ch \ in einem Landesteil, in dem die deutsche Umgangssprache nich - auszurotten ist, solange kann von einer VersöhnungspoU ! keine Rede sein. Der neue Kampfruf gegen den Religionsunterricht dich ! vielleicht auch jene wieder nachdenklich stimmen, die sich dauern! dafür einsetzen, daß eine deutsch-italienische Freundschaft uni« ! Beiseiteschiebung der Südtiroler Frage inauguriert wird." Die rechtlichen Grundlagen für den Schutz der Deulfchen in Südtirol. Italien Pflegt, seitdem es der Faschismus beherrscht

, zu den letzteren die innerstaatliche Gesetzgebung. Demnach können Staaten, auch ohne internationale Verpflichtung eingegangen zu sein, ihren Minderheiten aus eigener Initiative mittels autonomer Gesetzgebung einen besonderen Schutz gewähren. In Europa ist eine Anzhahl sprachlicher Minderheiten nicht durch internationale Verträge, sondern autonom geschützt. Zum Beispiel schützt die Schweiz ihre italienische Minder heit, ohne irgend eine Verpflichtung gegenüber Italien eingegangen zu sein, und auch im alten

? Sind denn diese vielen Zusagen tat sächlich so wertlos, wie dies der Faschismus stets iw stellen möchte? Oder muß nicht jeder Jurist, nein bessv jeder ehrliche Mann darin denn doch eine Grundlage ft den Schutz der Südtiroler sehen- die Italien zum Schu» der Deutschen verpflichtet? Es ist doch klar: Jedes ernst gegebene und angenommene Verstrichen bick den Versprechenden und verpflichtet ihn zur Erfüllung. Der Unterschied zwischen Italien und jenen Staate« welche Minderheitsabkonrmen unterzeichnet haben, beste

^ schütz vor: i „Jenen Bruchteilen eines Volles, welche in den GE eines anderen verbleiben wollen, wird das Recht aus ^ Schutz seiner Sprache, seiner Kultur und feiner moralischen» wirtschaftlichen Interessen znerkannt und gewährleistet weroe^ Rach Abschluß des Weltkrieges forderten einM^ lienische Vereine, Patrioten und Zeitschriften den SA für die einverleibten sprachlichen Minderheiten. Auf * Kongresse der Unione Jtaliana erklärte der frühere « lienische Minister (Sozialdemokrat) Bissolati unter aüg

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Alpenland
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Seite 3 von 4
Datum: 22.09.1928
Umfang: 4
Mischen Parteikonferenz, Ne vor einigen Tagen in Wiener- abgehalten wurde, deutlich hervor, daß die Sozial- hMokmten am 7. Oktober in Wiener-Neustadt die Heimat- ^ürkundgebung verhindern wollen. Sie werben für einen M'assenzuzug der sozialdemokratischen Organisationen nach Miener-Noustadt. Im gleichen Sinne sprach sich der Schutz- ^Mäuptling Dr. Deutsch in einem Wiener Montags- Mtte aus. In demselben Montagsblatte wurde aber auch der Kedanlke vertreten, es seien — beide für den 7. Oktober

'diesen klaren Sachverhalt reicht Munkeln. Unserer Meinung nach müssen auch die staatlichen Machtmittel eingesetzt werden, um einen Sieg des roten Ter rors zu verhindern. Hier gilt es den Schutz demokratischer Grundrechte gegen den antidemokratischen Terror. Dieser Schutz muß gewährt werden, wenn wir nicht wollen, daß der Terror aus der ganzen 'Linie unseres öffentlichen, wirtschaft en und sozialen Lebens einen Erfolg erzielt, der ihm nicht so bald wieder entrissen werden könnte. 9er Rektor der Innsbrucker

. Es betrifft dies: i. Das Gesetz betreffs Heil- und P f l e g e a n ft a l t e n sowie Gebär- u n d I r r e n a n st a l t e n (Krankenanstal tengesetz); 2 das Gesetz betreffs die W i e d e r b e s i e d l u n g ; 3. --das Elekt ri zit ä ts weg e g esetz ; 4. das Gesetz über A r m e n v e r s o r g u n g, über Zwangs- und Besserungsanstalten, über A.b- ich a f f u n g und A b s ch i e b u n g aus dem Lande und end lich über den Schutz von Ziehkindern und unehe lichen K i nd e r n. Nach entsprechenden

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 16
Datum: 17.09.1914
Umfang: 16
am Oberschenkel). Amraser Peter, 24 Jahre alt, Kals, 2. Kaiserj.-Neg., (Schulterschutz). Casagrand a Joses. 28 Jahre alt, Norgare, 3. Kaiser j.-Reg.. (Rippenprellung). Eider Alois. 27 Jahre alt, Ahornach, 1. Kaiserj.-Reg., (Schutz r. Fuß). Folgareit Venanzio, 30 Jahre alt, Terragnolo, L.-R., (Schrapnellschuß im Knie). Fran k Raimund, 23 Jahre alt, Zams, 2. Kaiserj.-Reg., (Streifschuß l. Fuß). Franceschini Tomaso. 23 Jahre alt, Currano, 2. Kai serj.-Reg., (linker Armschuß). Fuchs Johann, 22 Jahre alt

, Hopfgarten, 2. Kaiserj.- ? Reg., (ma'rschmarod). Futscher Joses, 29 Jahre alt, Frastanz, Kaiserj.-Reg., (Armschutz). G a l v a n Benedetto, 40 Jahre alt, Borgo, L.-Reg., »(Schuß im Gesätz). Holzman n Tl)eodor, 26 Jahre alt, Sterling, 3. Kaiser- j:-Reg., (Schutz i. l. Futz). Kunz Hermann, 28 Jahre alt, Sulz, 2. Kaiserj.-Reg., (rechter Armschutz). Manz Joses. 24 Jahre alt, Nassereith, 2. Kaiserj.-Reg., .(Kreuzschutz). Nav e Attilia, 27 Jahre alt, Rovereto, 1. L.-Sch.-Reg., .(Handschutz). Spött l Julius

, 35 Jahre alt, Schlünders, 1. L.-Reg., Unterjäger/.(Schutz im rechten Knie): Wieser Peter, 24 Jahre alt, 1. Kaiserj.-Reg., (Kolben hieb in den Bauch). Zanella Alexander, 23 Jahre alt, Borgo, 1. L.-Reg., (Schutz i. d. l. Hand). Bachinger Franz, 26 Jahre alt, Wels, 2. L.-Reg., 6. K., ^ (Kolbenschlag a. d. Unterleib). Balkarin Cäsar, 31 Jahre alt, Castell Tesino, Kaiserj.- Reg., (Schutz l. Hand). B ach e r Michael, 27 Jahre alt, Patsch. 1. Kaiserj.-Neg., (l.Futzschuß). Fe >>rizzi Tullio, 22 Jahre alt

, Carschatte,-4. Kaiserj.- Reg.^ (Schutz l. Hand). Giov^annasi Ernesto, 30 Jahre alt, Arco. Kaiserj.- Reg., 11/7., (l. Handschutz). Issinge r Franz, 25 Jahre alt, St. Johann i. Ahrntal, 4. Kaiserj.-Reg.. (Schutz l. Arm). Lidauer Karl, 34 Jahre alt, Wimsbach, 2. L.-Reg., (Schutz). Lenz ig Quirins, 31 Jahre alt, Montagaqa, 4. Kaiserj.- Reg., (Schutz r. Futz). Losch Philipps, 33 Jahre alt. Primiero, 3. Kaiserj.-Reg., (Schrapnellverwundg. l. Schulter). Nardelli Pompeo, 26 Jahre alt, Cadine, 3. Kaiserj.- Reg

., (Rheuma). Piccolo Giuseppe, 31 Jahre alt, Trient, L.-Reg., 1/4, (innere Verletzung). Rech, Emilio, 40 Jahre alt, Folgaria, 2. L.-Reg., (Hand schutz). Reinstadler Franz, 23 Jahre alt, Jerzens, 4. Kaiserj.- Reg., (Schutz l. Hand). Schul er Anton, 24 Jahre alt, Fähnrich, Innsbruck, 2. L.-Reg., (Schutz i. Futz). Thür Anton, 30 Jahre alt, Zugssührer. Matzleinsdorf, 1/. L.-Reg., (Prellung). Ulm Heinrichs 23 Jahre alt, Unterjäger, Neumarkt, 4. Kaiserj.-Reg., tzÄhu^ t.kHLmd>. z, 17. September 1914. Rr i89

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 19.12.1914
Umfang: 8
., Grenzschutzk. 1/6. — Andreatta Riccardo, 1. K. — Andreatta Silvio, Grenzschutzk. 1/6. — Andreollo Giacomo, Ers.-Res., Grenzschutzk. 1/4. — Andrighettoni Ettore, Grenz schutzk. 3/4. — Anesi, 7. K. — Anesi Cesari, Zugsf., 2. K. — Angeli Augusto, Grenzschutzk. 1/6, tot. Angerer Alois, 10. K. — Antoniazza Anton, Grenz schutz!. 4/4, kriegsgef. — Armani Ettore, Ers.-Res., Grenzschutzk. 1/4. — Auer Alois, 3. K. — Auer Josef I, 3. K. — Aufhammer Alois, 3. K., tot. — Azzolini Enrico, Grenzschutzk. 3/4. Bachmann

, 1. K. — Bazzeli Giuseppe, 1. K. — Beber Francesco, Grenz schutz!. 4/4, kriegsgef. — Bedrotti Severino, Patrf., Grenzschutzk. 1/4. — Begher Abramo, Grenzschutz komp. 1/6. — Bein Anton, Grenzschutzk. 1/6. — Benda Friedrich Patrf., 8. K., tot. — Bendl Otto, Patrf., 9. K. — Benedetti Angelo, Grenzschutzk. 4/4, kriegsgef. — Benedetti Domenico, Pionier, 1. K. — Benedetti Giuseppe, 1. K. — Benoni Ado ne, Grenzschutzk. 3/4, tot. — Berdoni Giovanni, 13. K. — Berger Josef, 3. K. — Bergmann, 7. K. — Bergner Johann

. 1/5. - Cisch Basilio, Unterj., Masch.-Gew.- Abt. 3/1. — Clement! Oreste, 1. K. — Clerici Giu seppe, Grenzschutzk. 1/6. — Colardi Luigi, Grenz schutz?. 1/6. — Colla Fortunato, 8. K. — Colmano Adolf, 9. K. — Compen Giuseppe, Patrf., Grenz- schütz!. 4/4. — Comper Guido, Ers.-Res., Grenz schutzk. 1/4. — Conci Josef, Unterj., 9. K. — Co- radi Felix, Grenzschutzk. 1/6. — Coradi Luigi, Tit.- Zugsf., Grenzschutz!. 4/4. — Corona Berando, Grenzschutzk. 1/6. — Corrazza Giov., 13. Komp. — Coser Ermugel, Zugsf

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 18.03.1954
Umfang: 10
Einzelpreis 1 Schilling DER BAUERNBUND IST SCHUTZ UND WEHR TIROLER BAUERN RECHT UND EHR" , Nr. 11 43. Jahrgang Amtliches Organ der Landeslandwirfschaffskammer Tirol und Mitteilungsblatt der landwirtschaftlichen Genossenschaften Donnerstag, 18. März 1954 Auf dem Wege zu einer gerechten Fumilienpolilik Letzthin ist auf der Schlußkundgebung der familienpolitischen Woche, die vom Institut für Sozialpolitik und Sozialreform gemeinsam mit dem Österreichischen Familienbund in Wien ver anstaltet wurde

- (Fortsetzung auf Seite 2) Bäueiliche Heimarbeit erleichtert den Arbeitsmarkt Die Parlamcntsdebatte über das Heimarbeitsgesetz hat trotz der nachfolgenden einstim migen Annahme dieses Gesetzes geoffenbart, daß sowohl innerhalb der verschiedenen Parteien wie in der Meinung der Parteiprogramme die einzelnen Gesetzesbestimmungen sehr gegenteiligen Auffassungen begegneten. Einerseits wollte man den Heimarbeitern den nötigen gesetzlichen Schutz gegen Unternehmerübergriffe gewähren, andererseits ließ die Debatte

als Konkurrenten der Lohnarbeit zurückzudrängen und so mit dem gewiß anerken nenswerten Schutz für den Heimarbeiter eine mindestens unfreundliche Einstellung gegen den Heimarbeiter offenbart. Diese Einstellung wird aber für die bergbäuer lichen Gebiete Tirols teilweise zur Existenzge fährdung, denn sie benötigen diese Heimarbeit, die auch nicht immer und überall genossen schaftlich durchgeführt werden kann, um über haupt leben zu können. Wenn in früheren Zeiten die männlichen Fami lienmitglieder sommersüber

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