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Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 11.10.1928
Umfang: 12
Wälder liegen, die wegen der besonderen Wasserverhältnisse oder zur Verhütung von Bodenrutschungen unter Schutz der Forstbehörde gestellt wur dm. die neuen sorstpolizeilichen Dorschriften über die Ausnützung solcher Wälder durch 15 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegt und die Interessenten durch Anschlag auf der Amtstafel davon in Kenntnis gesetzt. Cs steht nämlich den Waldbesitzern das Recht zu, bin nen weiteren 15 Tagen nach der Auslage in der Gemeindekanzlei ihre Beschwerden

. Uff. Nr. 117 vom 17. Mai 1924), abgeändert durch das Gesetzdekret vom 3. Jänner 1926, Nr. 23, und auf die Durchführungsoorschrist zur Anwendung die ses Gesetzdekretes vom 16. Mai 1926, Nr. 1126 (oerlautbart in der Gaz. Uff. vom 6. Juli 1926, Nr. 154). Me diese Gesetze enthaltm Bestimmungen über den Schutz von Wäldern und von Grundstücken (Almen, Wiesen, Aecker) im Gebirge, deren schranken lose Ausnützung eine Gefahr kür den Bestand des Kulturgrundes oder für die Waffer-Der- sorgung oder Ableitung

bilden könnte. Die Forstverwaltung bezeichnet Gemeinde für Gemeinde auf einer Katastralmappe sene Wälder oder Grundstücke, die unter beson deren Schutz gestellt werden. Ein Exemplar dieser Karte wird durch 00 Tage bei der Ge meinde zur Einsicht ausgelegt. Die Eigen tümer der als geschützt (vincolati) eingetra genen Grundstücke können binnen der 90 Tage der Auflegung der Karte bei der Ge meinde dagegen eine Beschwerde auf stempel- freiem Papier beim Gemeindeamte ein- brkngen

, über die der Provinzialwirtschafts- rat, allenfalls nach Vornahme eines Augen scheines entscheidet. Gegen diese Entscheidung steift der Partei dann noch ein Rekurs an^ den Staatsrat zu, der binnen 90 Tagen nach Zustellung der Entscheidung einzubringm ist. Aus Grund der ersten Eintragung der ge schützten Wälder und Grundstücke und auf Grund der Entscheidungen über die ftnge- brachten Rekurse wird dann gemeindeweste die endgiltige Karte ausgearbeitet, in der de unter Schutz gestellten Flächen eingetragen sind. Diese Karte

sind, erfolgen. Der einzelne Wald- oder Grundbesitzer weiß also noch nicht, ob die neuen Bestimmungen auf seine Grundstücke Anwendung finden werden, ob sie also für Ihn besonderes Inter esse haben und ob er deshalb Einwendungen gegen einzelne Vorschriften erheben soll. Im allgemeinen kann aber wohl angenommen werden, daß alle jetzt schon in Bann und Schutz gelegten Wälder, dann die Wälder an der Vegetationsgrenze und alle Wälder, deren Abholung eine Waffergefahr oder eine Gefahr für Erdrutsch. Lawinen

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 12
Datum: 31.10.1870
Umfang: 12
und aus den zu schützenden Gründen vor handen sind, müssen von dem Eigenthümer zn diesem Zwecke gegen angemessene Entschädigung überlassen werden. ^ ^ ß 49- Zur Ausführung und Instandhaltung von Schutz-, RegulirnngS- oder sonstigen Wasserbauten müssen die Ufereigenthümcr gegen angemessene, nach s 37 zu ermittelnde Entschädigung, soweit nicht auf die nnentgcldliche Gestattuug ein Anspruch besteht, die nothwendige Betretnng und Benützung der Ufer znr Ab- und Znfnhr, dann zur Ablagerung nnd Berei tung der Materialien

Nachtheil abwende, dauu welches die Ziffer deS angemessenen Beitrages sei, ist im Verwaltungswege zn ermitteln nnd anSzufprechen und, wenn die Betheiligten dabei sich nicht beruhigen, vom Richter zn bestimmen. (Z 20 deS ReichSgesetzeS.) Vierter Abschnitt. Von den Wassergenossenschaften. s 52. Znr AnSführnng von Wasserbauten, welche den Schutz von Grnndeigenthnm oder die Negnlirnng des Laufes eines Gewässers bezwecken, dann zu Ent- wässernngS- und Bewässerungsanlagen können ent weder durch sreie

17 R. G.) verhalten werden (Z 21 des ReichSgesetzeS). Z 5 t. Diese Verpflichtung der Minderheit tritt aber uur dann ein, wenn zu Unternehmungen von Bewässerungsanlagen miiidesteuS zwei Drittheile, nnd zn Unteruehmnngen von EntwässeruugS-, Schutz- uud RcgnlirnngSbanten mehr als die Hälste der Bethei ligtcn zur Bildung einer Genossenschaft zugestimmt haben. Z 55. Die zur Bildung solcher Genossenschaften erforderlichen Stimmenmehrheit wird bei Unterneh mungen von EntwäffernngS- und BewässernngSarbei- ten

nach der Größe der betheiligtcn Grundflächen; bei Schutz- nnd NegnlirnngSbanten nach dein Werthe deS zu schützenden Eigenthums berechnet. Bei der Bewerthuug des Letzter» ist anch die dnrch den Bau zn erwartende WerthSerhöhnng in Anschlag zn bringen. Z 56. Jede Wassergenossenschaft mnß Statuten, eine VereinSleitnng und einen Vorstand haben, der sie nach Außen vertritt. Die rechtliche Existenz einer Wassergenossenschaft für den öffentlichen und bürger lichen Verkehr ist durch die Erlangung ihrer Anerken nung

, beziehungsweise der Schutz- uud Negnlirnngsban, aus diese Weise am zweck mäßigsten erzielt wird; und b) die vorhandene Anlage oder der geführte Bau ohne Nachtheil der bisherigen Theilnehmer' zur cht^^»ng gemeinsamen Bedürfnisses Hin- Ist die Ausnahme eines benachbarten GrundstiilkeA in den Genossenschaftsverband blos mittelst beson derer Einrichtungen oder Abänderungen der Anlage oder des BaneS möglich, so hat der Aufzunehmende überdies die ganzen Kosten der neuen Einrichtung zu tragen. 8 63. Die Ausscheidung

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 31.12.1927
Umfang: 6
in die Samtpoliter des Diwans zurück und schlürfte ihre S^?ko- lads. „Wer klopft denn da schon wieder?' fragte sie, als sich jetzt an der Tür, welche in das Vor zimmer führte, ein leises Klopfen vernehmen ließ. ArbeiternnMe und Schutz der Arbeiter Die Probleme der sozialen Fürsorge sind in letzter Zeit unter dem fascistischen Regime sv bedeutungsvoll und aktuell geworden, daß es für alle nötig ist, die Auswärtsbelvegung der selben zu verfolgen. Das Gesetz über die Arbeitsunfälle, das vor- etwa 30 Fahren verfaßt

wurde, weist beute zahlreiche Lücke» auf, deren Aufzählung viel zu lang wäre. Im Kapitel 27 der „Carta del La voro' wird auch ganz richtig „die Vervollständi gung der Unfallversicherung' vorgeschlagen. In diesem Artikel wollen wir uns aber Haupt- sächlich mit dem legalen Schutz der verunglückten Arbeiter befassen. . Im vergangenen Monat hat das Reichspatro- nat der fascistischen Syndikate einen Kongreß der legalen Äemter des Patronates selbst veran staltet, der in Bologna unter zahlreicher Beteili

gung stattfand. . In diesem Kongreß wurden mehr als in jedem anderen die die Arbeitsunfälle betreffen-- den Probleme sehr eingehend überprüft und be» sprachen, unter Berücksichtigung jedoch eines einziaen^Zleles: das Interesse der Produktion, der Arbeit und in Zusammenhang oämit der Nation. Auf die Beschlüsse jenes Kongresses stutzen wir uns nun, um zu behaupten, daß der Schutz der verunglückten Arbeiter eine NotwendMeir des Augenblickes ist, eines der höchsten Pro bleme, das »ms von den Umständen

ist, sondern die Arbeitsunfälle wie ein soziales Phänomen studiert; aber diese Ver- oienste können erst dann ins richtige Licht ge- rückt werden, »renn wir mit der Tätigkeit des Patronates die Tätigkeit der vielen privaten Beschützer, die den Schutz der Arbeiter wie ein sehr einträgliches Geschäft betreiben, indem sie die Schmerzen der Arbeiter dazu ausnützen, um die eigenen Taschen zu füllen, vergleichen. . Diesem Zustande muß ein Ende gemacht wer den. Es ist klar, daß einige freie Professioni ste» auch ganz ehrlich

haben können, daß keine Spekulation gemacht werden darf.' , In der „Carta del Lavoro', Erklärung 28, ist vorgesehen, daß „die. gesetzlich anerkannten syndikalen Verbände mit dem Schutz des Ar beiters auch in administrativen und gerichtlichen Verfahren, betreffend Arbeitsunfälle und sozial« Versicherung, beauftragt werden'. Auf Grund dieser Erklärung hat Ado. Roberti lei dem Kongreß von Bologna folgenden Vor» chlag gemacht: „Ich schlage vor, daß die Vectre, ung und der Schutz der Arbeiter bei dem ad ministrativen

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Volksblatt
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Seite 2 von 10
Datum: 11.06.1904
Umfang: 10
mittels Z 14 zum Gesetze zu machen. Wir fordern die Abgeordneten landwirtschaftlicher Kreise auf, mit allen Mitteln für die Berawng und Aenderung dieser Vorlagen einzutreten und dahin zu wirken, daß nebst dem Getreidebau auch die Viehzucht, der Obst-, Wein- und Flachsbau und die Waldwirtschaft entsprechenden Schutz finden. Wir for dern die Regierung und Abgeordneten auf, nimmer zu ruhen, bis auch die Viehzucht, der Wein-, Obst- und Flachs bau und die Waldwirtschaft denselben Schutz finden

und fordern sämtliche Abgeordnete Tirols auf, sobald das Abgeordnetenhaus zusammentritt, einen Dringlichkeits antrag einzubringen, daß die Exporttarife im Elbeumschlag- und Verbandsvenehre mit Sachsen sofort zurückgezogen werden. Wir fordern endlich den Schutz unserer Wald wirtschaft durch eine entsprechende Tarispolitik und prote stieren gegen die beabsichtigte Herabdrückung der Holzpreise durch die Entziehung der bisherigen Begünstigungen für Rundholz. Bei dem Ausgleich mit Ungarn verlangen wir volle

Wahrung unserer Interessen und ausreichenden Schutz gegen die Verpestung unserer Viehbestände und Einschleppung anderer Viehseuchen. 6. In Forstangelegenheiten: Da die Viehzucht in vielen Gegenden von Tirol die einzige Erwerbsquelle des Bauern und hiefür die Weide die ganz notwendige Voraussetzung ist, so fordert der erste Tiroler Bauerntag die hohe Regierung auf, dafür zu sorgen: 1. daß bei Auf forderungen die wohlerworbenen und bei der heutigen Not lage des Bauernstandes doppelt notwendigen

eines allgemeinen Tiroler^ Bauernbundes als die wirksamste Tat und den ersten Schritt zur Rettung des be drängten Bauernstandes: wo alles sich vereinigt zu Schutz und Trutz, und der Kapitalismus Orgien feiert, darf der Bauer mcht mehr vereinzelt bleiben, wenn er länger noch Stütze und Rückgrat des Staates sein soll. Wir er kennen, daß in der Einigung unsere Kraft liegt, daß wir verloren sind, wenn nicht alle für einen und einer für alle eintreten. Wir begrüßen daher die Einigung aller Bauern auf rein

agrarischem Programme zu Schutz und Trutz, zur Wahrung unserer wirtschaftlichen Interessen und mit Aus schließung aller politischen Zänkereien. Die grüne Fahne der Landwirtschaft soll unser Banner sein, des Pfluges Erz unser Symbol, deutsche Männertreue das Band, das uns eint, dann können wir ruhig in die Zukunft blicken, und unsere Kinder werden den Tag preisen und segnen, an dem sich die Bauern von Tirol in^Sterzing gegenseitig das be drängte Herz ausgeschüttet und die schwielenbedeckten Hände zum Bunde

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Tiroler Volksbote
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Seite 13 von 16
Datum: 18.09.1914
Umfang: 16
Freitag den 18, September 1S14. „Tiroler yolksbote.' Nr. SV. Seite 13. Herr. Fließ. Schuß im Knie. Jung Franz, Pauders, Knieschutz. Kleinhans Franz. Lechtal, Schrypnellschuß Ha?ü>. Pisfrada Andrä, St. Georgen, Schrapnell rechte Hüfte. Punt Josef, Burgois, Lungenschuh. Sul- mann Vinzenz. Albeins, Schutz im Fuß. Sechl Anton, Schuß linken Brust. Senn Johann, Fleins b. Sterzing, Streifschuh Gesicht und Hand. Singer Josef» Reutte, Schuß l. Fuß. Falch Norbert, St. Anton, Fußquetschung. Fischnaller

Joses, Briden, Schrapnellverwundung, Galetti Franz, Schruns, Prellung des Fußes. Hilbsx Damian, Montan, Schuß l. Arm. Hottler Johann, Stumerberg. Schuß Rücken. Hell Anton, Streifschuß am Rücken. Haraffer Johann, Kien», Süftenfchuh. Helbert Rudolf. Flaurling. Fuhfchuß. Kletnhyus Georg, Pettneu, Kopfschuh, Kulm Geoxg. Weißenbach. Schutz linke Hand. Kneringer Josef, Schönwies, Schrapnell rechten Fuß. Lengauer Alois, Pill, Schienbeinschutz^ Lenz Josef, Mals, Schuß linken N?m. Element Franz, Wengen

, Schulterschutz, Alinger Johann, Wanden, berg, Schutz rechtes Knie. Mellitze? Petex, St. Veit i. Defereggen, Brustschutz. Mellms? Johann, Pitztal, Schuß rechten Fuß und Prüft, Obsrleitner Friedrich. Aurach h. Kitzbühel. Prustschutz. Oberstaller Alois, Tsistßn. Schutz linker Oberschenkel. Pircher Johanns Prsd» Seitenschutz. Reiner Georg, Leifers, Schutz im Rücken. Spitäler Johann, Gargazon, Schrapnellschuß rechten Hand. Tammerl Josef, Strengen, Schuß an den Hüsten, Trogmann Johann. Sans. Fuß? und Hand schutz

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 07.06.1904
Umfang: 8
«vd der Kandetsverkage protestieren wir : - 1. gegen jeden Versuch, den Ausgleich oder den autonomen Zolltarif in der von den Ausschüssen beschlossenen Fassung mittelst § 14 zum Gesetze zu machen. Wir fordern die Abgeordneten landwirt- chaftlicher Kreise auf, mit allen Mitteln für die Beratung und Aenderung dieser Vorlagen einzu treten und dahin zu wirken, daß nebst dem Getreide bau auch die Viehzucht, der Obst-, Wein- und Flachs bau und die Waldwirtschaft entsprechenden Schutz 5nden. Wir fordern die Regierung

und Abzeordneten auf, nimmer zu ruhen, bis auch die Viehzucht, der Wein-, Obst und Flachsbau und die Waldwirtschaft denselben Schutz finden - wie der Getreidebau und erwarten von unseren, Kollegen aller Länder, daß fie solidarisch auch für' unsere speziellen Interessen eintreten. - Beim Abschlüsse der Zoll- und Handelsverträge ordern wir die möglichste Erhaltung der gegen wärtigen Absatzgebiete-für unser Obst, Wein und Vieh und wenn sich das als unmöglich erweist, die Sicherung des Absatzes im Lande

. Wir fordern auch die absolute Absperrung unserer Grenzen gegen lede Vieh- und Fleischeinfuhr auS Rußland, den Balkanstaaten und den überseeischen Ländern und ordern sämtliche Abgeordnete Tirols auf, sobald das Abgeordnetenhaus zusammentritt, einen Dri'nglich- Msantrag einzubringen, daß die Exporttarife im Elbe-Umschlag- und Verbandsverkehre mit Sachsen ofort zurückgezogen werden. Wir fordern endlich den Schutz unserer Wald wirtschaft durch eine entsprechende Tarifpolitik und protestieren

gegen die beabsichtigte Herabdrückung ler Holzpreise durch die Entziehung der bisherigen Begünstigungen für Rundholz. Bei dem Ausgleich mit Ungarn verlangen wir volle Wahrung unserer Interessen und ausreichenden Schutz gegen die Verpestung unserer Viehbestände und die Einschleppung anderer Viehseuchen. VI. An Jorstangetegenyeiten. Da die Viehzucht in vielen Gegenden von Tirol )ie einzige Erwerbsquelle deS Bauern und hiefür die Weide die ganz notwendige Voraussetzung ist, fordert der erste Tiroler Bauerntag die hohe

verlangt, daß die Voltschule den Bedürfnissen des Bauernoolkes mehr angepaßt und insbesondere der Schulplan darnach eingerichtet werde. Der Bauerntag fordert den Staat auf, daß er einen Beitrag zu. den Lehrer gehalten leiste. IX. Aaneruotganisatton. Wir begrüßen die Gründung eines allgemeinen Tiroler Bauernbundes als die wirksamste Tat und den ersten Schritt zur Rettung des bedrängten Bauernstandes; wo alles sich vereinigt zu Schutz und Trutz, und der Kapitalismus Orgien feiert, darf der Bauer

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 11.06.1904
Umfang: 8
Bauerntag gegen jeden Versuch, den Ausgleich oder den auto nomen Zolltarif in der von den Ausschüssen be schlossenen Fassung mittels Z 14 zum Gesetz zu machen. Alle Abgeordneten landwirtschaftlicher Kreise werden aufgefordert, mit allen Mitteln für die Beratung und Aenderung düser Vorlagen ein zutreten und dahin zu wirken, daß neost dem Getreidebau auch die Viehzucht, der Obst-, Wein- und Flachsbau und die Forstwirtschaft entsprechenden Schutz finden. Man hat es zwar nicht mehr gewagt, den Landwirten

- und Flachsbau und die Waldwirtschaft denselben Schutz finden wie der Getreidebau, und wir erwart,n von unseren Kollegen aller Länder, daß sie solidarisch mit uns auch für unsere speziellen Interessen eintreten. Bei dem Ausgleich mit Ungarn ver langen wir volle Wahrung unserer Interessen und ausreichenden Schutz gegen die Verpestung unserer Viehbestände und Einschleppung anderer Vieh seuchen. Beim Abschluß der Zoll- und Handels verträge fordern wir die möglichste Erhaltung der gegenwärtigen Absatzgebiete

für unser Obst, Wein und Vieh; wenn das nicht mehr möglich sein sollte, die Sicherung des Absatzes im Inland. Wir fordern die absolute Absperrung unserer Grenzen gegen die Vieh- und Fleischeinfuhr aus Rußland, den Bal kanstaaten undüberseeischen Ländern. Wir fordern endlich den Schutz unserer Waldwirtschaft durch eine entsprechende Zoll- und Tarifpolitik und protestieren gegen die beabsich tigte Herabdrückun'g der Holzpreise durch Ent ziehung der bisherigen Begünstigungen für das Rundholz. Wir fordern

Gelegenheit zu geben, ihren Forderungen mit dem Stimmzettel Geltung zu verschaffen. III. Organisation der Bauern. Der erste allgemeine Tiroler Bauerntag be grüßt die Gründung eines allgemeinen Tiroler Bauernbundes als den wirk samsten Schritt zur Rettung des schwer bedrängten Bauernstandes. Wo alles sich vereinigt zu Schutz und Trutz, wo der Kapitalismus Orgien feiert, darf der Bauer nicht mehr vereinzelt bleiben, wenn er länger noch Stütze und Rückgrat des Staates fein soll. Wir erkennen

, daß in der Einigung unsere Kraft liegt, daß wir verloren sind, wenn nicht alle für einen und einer für alle eintreten. Wir begrüßen daher die Einigung aller Bauern auf dem Boden des agranschen Programms zu Schutz und Trutz, zur Wahrung unserer wirtschaftlichen uud Standesinteressen und mit Ansschließung allerpoli tischen Zänkerein. Grigmal-Korrelpondenzen. Abdruck unserer vria.»«orrelponde»,en nur mtt Ouellenongabe gestattet. Vom Gisack. 8. Juni. (Zum B auerntag.) Gelegentlich der Wahl eines Delegierten

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 03.12.1872
Umfang: 6
. 58. Jahrgang. Amtlicher Theil. SZollmgsvorschrtft von» RS November A8SS zu dem Gesetze vom 13. November 1372 über den zeitweiligen Schutz der auf der Weltausstellung des Jahres 1373 in Wien zur Ausstellung gelangenden Gegenstände. (Schluß) Zu Art. 2. Bei Gewährung der Schutzcertifikate wird der Generaldirektor der Weltausstellung stets in engem Einvernehmen mit dem von dem Ministerium der Länder der ungarischen Krone hiezu bestimmten Organe vorgehen. Die Schutzcertifikate sind von dem Generaldirektor

des SachverhalteS um Ueber- kommung eines Pare'» der den betreffenden Schutz certifikaten zu Grunde liegenden Beschreibungen,. Marken oder Muster an den Generaldirektor der Weltausstellung zu wenden haben, von welchem ihnen dasselbe unter Erwähnung des Umstände», ob die Geheimhaltung verlangt wurde oder nicht, gegen nachmalige Rückstellung und gleichzeitige entsprechende Vormerkung im Register (Art. 4) stet« anstandslos auszufolgen sein wird. Zu Art. 3. Beschwerden gegell die Verweige rung

Nummern jedes gewährte Schutz certifikat vor dessen AuSfolgung mit dem Datum seiner Erlheilung und den übrigen bereits zu Art. 2 hervorgehobenen wesentlichen Daten einzutragen und überdieß in einer Anmerkungsrubrik ersichtlich zu machen ist, ob in dem betreffenden Gesuche die Ge heimhaltung der Beschreibung, rücksichtlich des Musters oder Modelles verlangt wurde oder nicht. Die Nummer, unter welcher die Eintragung in das Register erfolgt, ist sowohl auf dem Schutz' certifikate

' zu veröffentlichen. Die analoge Veröffentlichung im ungarischen Amts» blatte veranlaßt der Vertreter des kön. ungarischen Ministeriums. Die Einsicht in da» über die ertheilten Schutz certifikate zu führende Register ist jedermann unbe- dingt, die Einsicht in die bezüglichen Beschreibungen, Pläne, Muster u. dgl. aber nur insoserne zu ge stalte», als in den betreffenden Gesuchen nicht die Geheimhaltung derselben verlangt wurde. Zu Art. 6. Ueber Anstünde, welche ungeachtet der vorstehenden Weisungen

ausgestellten Gegenstand, d. i vom , Privilegiums-» den ^ Marken- ^ Schutz für die Zeit l Muster« j al« dem Tage der Einbringung bis einschließlich 31. Dezember 1373 erworben hat. Wien, am Für d»S k. Ministerium der Länder der ungarischen Krone: Der k. k. wirkl. geHelme Rath und Generaldirektor der Weltausstellung. Kundmachung. Aus Rücksichten für die bestehende Gefahr der Cinschleppung der Rinderpest wird die Einfuhr von ») Rindvieh, Schafen und Ziegen, sowie d) Abfäl len und Rohstoffen dieser Thiere

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Lienzer Zeitung
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Seite 9 von 20
Datum: 11.06.1904
Umfang: 20
Ausgleiches mit Llngsrn unääer k)snäels- Verträge protestieren wir: 1. gegen jeden Versuch, den Ausgleich oder den autonomen Zolltarif in der von den Aus schüssen beschlossenen Fassung mittelst Z 14 zum Gesetze zu machen. Wir fordern die Abgeord neten landwirtschaftlicher Kreise auf, mit allen Mitteln für die Beratung und Aenderung dieser Vorlagen einzutreten und dahin zu wirken, daß nebst dem Getreidebau auch die Viehzucht der Obst-, Wein- und Flachsbau und die Waldwirt schaft entsprechenden Schutz

finden. Wir fordern die Regierung und Abgeordneten auf, nimmer zu ruhen, bis auch die Viehzucht, der Weinbau-, Obst- und Flachsbau und die Waldwirtschaft den selben Schutz finden, wie der Getreidebau und erwarten von unseren Kollegen aller Länder, daß sie solidarisch auch für unsere speziellen In teressen eintreten. , Beim Abschlüsse der Zoll- und Handelsver träge fordern wir die möglichste Erhaltung der gegenwärtigen Absatzgebiete für unser Obst, Wein und Vieh und wenn sich das als unmöglich

er weist, die Sicherung des Absatzes im Lande. Wir fordern auch die absolute Absperrung unserer Grenzen gegen jede Vieh- und Fleischeinfuhr aus Rußland, den Balkanstaaten und den überseeischen Ländern und fordern sämtliche Abgeordnete Tirols auf, sobald das Abgeordnetenhaus zusammentritt, einen Dringlichkeitsantrag einzubringen, daß die Exporttarife im Elbe-Umschlag- und Verbands verkehre mit Sachsen sofort zurückgezogen werden. Wir fordern endlich den Schutz unserer Waldwirtschaft

durch eine ' entsprechende Tarif politik und protestieren gegen die beabsichtigte Herabdrückung der Holzpreise durch die Entziehung der bisherigen Begünstigungen für Rundholz. Bei dem Ausgleich mit Ungarn verlangen wir volle Wahrung unserer Interessen und ausreichenden Schutz gegen die Verpestung unserer Viehbestände und die Einschleppung anderer Viehseuchen. b. In fv?stsngelegenkeiten. Da die Viehzucht in vielen Gegenden von Tirol die einzige Erwerbsquelle des Bauern und hiefür die Weide die ganz notwendige Voraus

zu verschaffen. 8. Volkssckule. Der erste Tiroler Bauerntag verlangt, daß die Volksschuleden Bedürfnissen des Bauernvol kes mehr angepaßt und insbesondere der Schul plan darnach eingerichtet werde. Der Bauerntag fordert den Staat auf, daß er einen Beitrag zu den Lehrergehalten leiste. h. Ksuernovgsnikation. Wir begrüßen die Gründung eines allge meinen Tiroler Bauernbundes als die wirksamste Tat und den ersten Schritt zur Rettung des bedrängten Bauernstandes; wo alles sich vereinigt zu Schutz und Trutz

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 4 von 16
Datum: 10.03.1927
Umfang: 16
sie dieselben nicht bloß mit einem Käfig, son dern geht sogar soweit, ihnen geradezu ein Dorf zu errichten, das „Affendorf'. Aber die Regierung, die die Affen schützt, kümmert sich nicht, auch die Kinder zu schützen. In allen Teilen des Landes, in Verschleißen, Bibliotheken, Buchhandlungen, auf offener Straße reichen Tag für Tag Tausende und Abertausende von Giftmischern in Form von unsittlichen Zeitungen, Giftpastillen an schutz lose Kinder. Und niemand macht sich daraus eine Sorge, indem man den Giftverschleißern

freies Spiel läßt. In einem Augenblick ge rechten Unwillens trete ich dazwischen und vernichte einige der verfänglichen Gift pastillen und von allen Seiten schreit man daß das ein Skandal ist. Drauf, drauf auf den Gewaltmenschen, retten wir die Pastillen, er hat kein Recht, sie anzurühren, bezahlen soll er sie. Wozu dieser unwürdige Lärm gegen einen Bürgernder seine gesellschaftliche Pflicht er füllt, indem er die Jugend in Schutz nehmen will. Wenn er die Affen schützte, würde er bejubelt

und gefeiert, aber die Seele der Kin der gelten für die Mörder ihrer Unschuld und deren Komplizen viel weniger. Die öffentliche Gewalt läßt der Ernte Schutz angedeihen . . . Ein Bauer sieht Tauben seine Saat auf picken. Die Tauben gehören'dem Nachbarn. Aber die Saat gehört ihm. Darum will er sie schützen. Cr greift nach seinem Gewehr und mit ein paar Schüssen streckt er ein halb Dutzend Tauben nieder. Niemand wird es wagen, ihm unrecht zu geben, weil der Ernte Schutz zuteil werden muß. Aber um den Schutz

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 03.08.1892
Umfang: 8
Mission im Sudan begeben zu den armen Negern. Möge der Schutz des Himmels und der Schutz nnd Schirm Mariens ihn begleiten auf allen seinen Wegen. EhronA. Kaiserliche Spende. Se. Majestät der Kaiser hat für die durch Feuersbrunst beschädigten und einer Unterstützung bedürftigen Einwohner von Male eine Unterstützung von 3000 fl. zu spenden geruht. Fremde Orden. Se. Majestät der Kaiser hat dem Besitzer der Wagner'schen UniverfitätS-Buchhand- lung in Innsbruck Anton Schumacher gestattet

öu Reformen gemacht worden sind. Was wir aber heute laut und deutlich sage» müssen, ist, daß die Re gierung nun au die Durchführung ihres wirthschaftlicheu und christlichen Programmes schreiten müßte, wenn der Dienst der Konservativen mehr sein soll als Handlanger dienst. Jetzt ist nämlich so ziemlich alles unter Dach gebracht, was der Staat „in seinem Interesse' fordern wollte; jetzt ist eS an der Zeit, des Volkes zu gedenken. Wir wollen ausgiebigen Schutz des Mittelstandes. Wir begehren die Rettung

wir die konfessionelle, die billige und praktische Volks schule; wir begehren ausgiebigen Schutz für die religiösen Interessen. Darüber ist genug geredet worden, und da kein Mensch mehr daran glaubt, daß eS sich hier nur um ein einseitig „klerikales' Interesse handelt, daß die Thatsachen laut um Abhilfe rufen, so wird man jetzt ernstlich die Frage stellen dürfen: „Wir oder die Liberalen?' Dieser Meinung also sind wir, daß für die Konservativen die Zeit des TransigirenS vorüber ist. Wir — aufrichtigen katholischen

einredeten, wobei bemerkenswerth ist, daß alle Wurstmacher durchwegs Deutsche find. Der polizeiliche Schutz wurde darauf sehr verschärft. — Auch in Warschau und in Perm sind mehrere Cholera- sälle vorgekommen. Krande. Ans Kopenhagen wird gemeldet, daß die Staats'Gewehrfabrik zur Hälkte eingeäschert wurde. — JnBudapest brannte ein hölzernes Fouragemagazin ab; der Schaden beträgt mehrere tausend Guldeu. — Bei Toulon in Frankreich zerstörte ein furchtbarer Waldbrand 10.000 Hektar Waldungen. Glementar

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Dolomiten
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Seite 3 von 20
Datum: 28.04.1934
Umfang: 20
ebenso einfach ist wie die des Herrn Tschenett, aber bei weitem nicht diesen lbrad der Annäherung (6 Hunderttausendstel gegenüber 7 Millionstel) erreicht. Gewiß gilt bezüglich der praktischen Brauchbarkeit auch hier das Obengesagte: wenn aber die Leistung des bc-rn Kopf von der Eroßpresse als etwas ganz Außerordentliches bezeichnet wird — und gewiß ganz mit Recht! — so braucht sich Herr Tschenett m *t seiner Arbeit sicherlich nicht zu verstecken? Bolzano, 26. April 1934. De. 3«g. JlfllW*. Schutz

der Alpenpflanzen Wie bereits am Donnerstag in der Stadtausgabe des „Dolksbote' berichtet wurde, hat der Präfekt der Provinz Bolzano mit Dekret vom 12. April ds. I. ein Dekret über den Schutz einiger Arten von Alpenpflanzen erlaffen. Schon feit langem trat die Oeffentlichkeit und für sie das Kollegium der Konser vatoren des Naturhistorischen Museums der Venezia Tridentina für die Erlaffung eines solchen Dekretes ein. denn es bestand die Gefahr, daß einige der schönsten Zier den unserer Bergwelt

der geschützten Blumen Herstellen zu kaffen und überall an den Ausgangspunkten der Ausflüge, besonders ober in den Bahnhöfen der Bergbahnen, in den Höhen-Gasthöfen und Schutzhütten anzubringen, einerseits, um alle an das Gebot zu erinnern und andererseits, um auch Nichtkennern zu zeigen, welche Blumen unter Schutz stehen. Der Wortlaut des Schutz-Dekretes ist: „Der Präfekt der Provinz Bolzano verfügt in Anbetracht der Notwendigkeit bestimmter Maß nahmen zum Schutze gewisser alpiner Pflanzen, deren Fortbestand

durch maßloses Sammeln und übermäßigen Handel gefährdet ist, und in Er wartung endgültiger gesetzlicher Vorschriften durch das Landwirtschaftsministerium: Art. 1. Nachstehende Pflanzen stehen unter dem Schutz der vorliegenden Verordnung: 1. Leonkopodium alpinum: Edelweiß. 2. Artemisia mulellina: Edelrauke (Bei fußgewächse). 3. Gentiana tukea. punkaka und panno- nica: gelber, punkfferker und ungarischer Enzian. 4. Rymphaea alba und Ruphar lukeum: weiße Seerose und gelbe Teichrose (Rixen blume). 5. Folgende

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 14.08.1935
Umfang: 6
nur marschieren kann, in die Luke, in der er immer stand, wenn er nicht gebraucht wurde. In welche Bitume schlSgt àer Blitz ein? Evàjèuchttgkeit — Bäume schlitzen HSuser Mit Recht gilt es als gefährlich, während eines Gewitters unter einem Baum—besonder» «inem alleinstehenden — Schutz vor Regen zu suchen, da die Bäume im allgemeinen blitzgefährdet sind. Sie wirken al» Blitzableiter. Der Blitz entsteht be kanntlich durch den plötzlichen, Ausgleich der elek trischen Spannungen zwischen einer Wolke

einschlägt, zum Beispiel in die Eiche, während andere, wie die Buche, meist verschont bleiben. Schon im Altertum galt der Lorbeer baum — und wohl mit Recht -- als frei von Blitz gefahr. Soweit sich feststellen läßt, werden Men schen hauptsächlich dann vom Blitz erschlagen, wenn sie unter Lärchen, Fichten, Päppeln und Tannen, Eichen, Weiden — besonders Kopfweiden — Ulmen Linden. Eschen und Birnbäumen Schutz vor dem Gewitterregen suchen. Unter Roßkastanien, Hain buchen, Ahornen und Platanen

bewachsen, die das Wasser nur schwer festhalten können, fo entstehen ebenfalls abwechselnd trockene und nasse Stellen, und das ist besonders gefährlich. ^ - . Mer also daran denkt) unter einem Baume Schutz vox, dem^Gàtterregèn suchen, der wirdi-sich vor^àllìlff.'MW^èMii' Mckauf die 'Rinde Mvon überzeugen,'ob sie gleichmäßig und stark benetzt ist! Wenn sie trockene Stellen aüweist, wird man sich hüten, unter dem Baum zu stehen; es könnte schlecht , bekommen. Besonders schwer benetzbar ist die Rinde

berührt, ob man in der Nähe eines Hauses der Blitzgefahr wegen Bäume anpflanzen' soll oder nicht. Bei Wochenendhäusern, ist das unter Um ständen wichtig. Es gibt Leute, die der Ansicht sind, daß Bäume dois Haus gefährden und ander«, die sie als Blitzableiter empfehlen. Auch über diese Frage liegen genaue Beobachtungen und Untersuchungen vor. Sie haben ergeben; daß der Bäum eher ein Schutz als eine Gefahr für das Haus ist. Der Blitz schlägt zwar in den Baum ein, aber er springt nur selten aus das Haus

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Maiser Wochenblatt
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Seite 6 von 12
Datum: 10.10.1908
Umfang: 12
keine Tagespolitik und haben sich derselben statutengemäß ;u enthalten. 2. Die Mitglieder dieser Verbindungen sind in Hinkunft zu den Mitteln der Selbst hilfe und Notwehr gezwungen, wenn ihnen der jedem Staatsbürger in der Ausübung seiner Rechte gebührende Schutz verweigert oder nicht ausreichend gewährt werden sollte. Brenner, am 4. Oktober 1908. Der Vollzugsausschuß: Dr. Karl Knoflach, prall. Arzt in Innsbruck; Dr. Jakob Köllensperger, Advokat in Lana; Franz Mayr, Architekt in Innsbruck; Dr. Benedikt Pobitzer

kann man sagen: Tier- „Schutz den Stärkeren.' ^ schütz ist Menschenschutz. Mustert ein Mensch häufig die Mit-, Mit Recht könnte man den Spruch: Quäle menschen, mit denen er täglich-umgeht, ob' n j e c , u Tier zum Scherz, umwandeln in schwache, abhängige oder wehrlose darunter ■ „Quäle nie ein Tier, denn du.ruinierst dich sind, so läuft er nicht leicht mehr Gefahr,'mehr als das Tier.' Iw!* unl> Pf C v”! 9 ö' j Im eigenen Interesse legen wir uns Diese Musterung ^settigt nwnche Gefahren l ^ tcr§ die Frage

vor: Mißbrauchst^ du auch und könnte man sie »Schutz des Stärkeren > Gewalt, deinen Einfluß, deine Stellung? nennen. Ein gutes Mittel zur Erkenntnis o»..™. v... J..a „w seiner selbst und seiner Mitmenschen finden wir in der Behandlung von Tieren. Gerade .weil die Tiere sich nicht wehren und be schweren können, zeigt es sich am deutlichsten, ob der Mensch zur Milde oder Roheit geneigt ist. Der sogenannte „Tierschutzverein', der die Bestrafung des Tierquälers veranlaßt, Läufst du auch Gefahr, rechthaberisch

wir unser Aug^merk Ordnungsstrafe ist der Schutz des Stärkeren, ! auf die größeren Kinder, sei cs m der Schule indem sie ihn in seine Schranken zurück- ! adsr ln der Familie. Schutzen wir die großen, weiset und vor Ausschreitungen und Ver-: kräftigen Kinder durch ernste Mahmmgen schützt j odcr. wenn notig, durch empfindsame Strafe. Die starken Pferde vor dein schwerbe- damit sie nicht Gefahr laufen, als Streit- ladencn Lastwagen, welche oft durch unbarm- und Kampfhahne in die Welt zu gehen. Ver- herzige

Schläge von einem jugendlichen Hitz- sagen wir hier den Stärkeren unseren Schutz köpfäugetriebe»werde»,sinddie „Schwächeren', nicht. Der Stärkere, hier der jugendliche Führer, Gasthaus „Zum weissen Kreuz“ BOZEN, Kornplatz 3. 3 Minuten vom Bahnhofe. flusschanK von ausgezeichneten echten Tiroler weinen. Verabreichung von warmen und Kalten Speisen zu jeder Tageszeit. Billige Fremdenzimmer. Bürgerliche Preise. 836 Paul Hair.

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 12
Datum: 02.11.1870
Umfang: 12
oder Gemeindemittel» Sorge zu trafen ist, wird von Fall zu Fall im Wege der La»dcsgesetzgeb»ng be- stimmt.^ N^^„dstiickcn, welche durch Auflassung herrenlos geworden sind, liegt, so lange sie herren los bleiben, die Verpslichtnng zu Schntz-^ und Regn- lirnngSwasserbautcn, wenn diese Grnndslücke im Be reiche einer Schutz- und NegulirungSgenossenschast sich besinden. der letzteren ob. H 47. Der durch NegulirungSbanteu un Bereiche derselben gewonnene Grund und Boden sallt denjeni- qen

zu. welche die Kosten der Unternehmung tragen. 8 43. Wenn Schutz-, Ufcrrcgnlir»ngS-, Eut- wäsftruiigs- und andere Wasserbauten im öffentlichen Interesse nnternommen werden, muß gegen angemep sene Entschädigung die Abtretung des nöthigen Grun des nnd Bodens und sonstiger Liegenschaften Werke und Slnstalten erfolgen, oder die erforderliche Grund- dienstbarkeit eingeräumt werde». ?lnch köuueu Wasserleitungen und Canäle, weun eö össentliche Interessen erheischen, und wenn eö, ohne Gefährdung des Zweckes

bisherige BenütznngSweise für den Besitzer vor- theilhaster ist. als diejenige, welche dnrch die Anlage beabsichtigt wird, nicht znr Theilnahme, sondern nur znr Gestattnng einer Servitnt oder zur Grnndabtre- tnng im Sinue der ZA 27, 36 nnd 37 (15, 10 und 17 R. G.) verhalten werden (8 21 des ReichSgesetzeS). 8 5-1. Diese Verpflichtung der Minderheit tritt aber nur dauu ein. weuu zu Unternehmungen von Bewässerungsanlagen mindestens zwei Drittheile, nnd zn Unternehmungen von Entwässerungs-, Schutz- nnd

barte Grundstücke auf Verlaugeu der Eigenthümer gegen vcrhältnißuiäßigen Beitrag zn den HerstcllnngS- und Unterhaltungskosten nachträglich in ihren Ver band aufzunehmen, weun: k) für diese Grundstücke die Entwässerung oder Bewässerung, beziehungsweise der Schutz- und Rcg»lir»ugSbau, aus diese Weise am zweck mäßigste» «-zielt wird; und ti) die vorhandene Anlage oder der geführte Ball » ohne Nachtheil der bisherigen Theilnehnier zur Befriedigung des gemeinsamen Bedürfnisses hin reicht

sind, deren Ein- theilniig in Classen mit entsprechend größerer und kleinerer Beitragsleistung zum Anhalte zn dienen. Z 66. Die Kosten gemeinschaftlicher Schutz- uud ReguliruugS-Wasserbauteu tragen, wenn nicht dnrch besondere Gesetze, Statuten oder Uebereinkoiiniien ein anderer Maßstab festgesetzt worden ist, die Betheiligten nach Verhältniß des zu erlangende» Vortheiles, oder nach dem Grade der zu beseitigende» Gefahr allen falls mit Eintheilnng in Classen (8 65), oder, in so weit sich die Betheiligung

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 26.10.1885
Umfang: 6
den beabsichtigten dauernden Schutz um so sicherer zu biete» imstande seien. Wenn dieser beabsichtigte Zweck da und dort noch nicht erreicht wnrde, wenn anch im Jahre 1885 Häuser und Grundstücke zerstört, der Verkehr auf össentlichen Wegen aller Art unterbrochen murre und iheilweise noch uuterbrochen ist, und dies alles, weil cS noch nicht möglich war, die projectierten !L?chutz- banten auszuführen, oder weil die ausgeführten Schutz- bauten nicht in der allseits erwünschten Weise dem wilden Elemente gegenüber

, bei Jnnichen, bei Abfqlteröbach im Erlbach, am Debantbach, im obern Aviso-Laufe, bei Grigno, bei Trient (Fersina) u, s. w. — Schutz- und RegulierungSbauteu ausgeführt worden, so wären die Wirkungen der letzten Elementarereignisse im Be zug auf Verheerungen und Zerstörungen ganzer Ge meinden, blühender, ausgedehnter Culturen uud der öffentlichen Commuuicationen aller Art noch ungleich größer, als jene des Jahres 1882. Diese Thatsache muss und kann nicht oft genng betont werden, damit die hohe Regiernng

, aber anch der hohe Reichsrath die feste Ueberzeugung gewinne, dass die im Jahre 1883 dem unglücklichen Lande gespendete Hilfe bei dem Zusammenwirken der Behörden, wie der Bevölkerung in bestmöglicher Weise und mit dem red lichsten Willen dazu verwendet wurde, allseits, wo eS Noth that, ausgiebigen und dauernden Schutz zu schassen. — Weuu dieser Zweck noch nicht überall im vollen Maße erreicht wurde, so darf nicht übersehen werden, dass die Punkte, wo Hilfe dringend Noth that, so zahlreich waren, wogegen

wieder hergestellt, sondern auch verstärkt werden müssen. Hierauf gründen sich die vielen Nothschreie aus den Kreisen der Besitzer, welche, kaum dass sie ihr Hab und Gut wieder ausgerichtet, in das frühere Elend vom Jahre 1882 zurückgeworfen und darum der neuen Hilfe des Staates doppelt würdig sind, weil diese Hilfe nicht Bettlern, sondern Männern geboten werden soll, die trotz des gräfslichen Unglückes noch die Energie besitzen, sich auszurichten, wenn ihnen an ders die unbedingt nothwendige Hilfe, d. h. Schutz

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 22.02.1909
Umfang: 8
(unter II und V) kundgemacht.,? Diesem Madrider Abkommen gehören derzeit außer Österreich die nachfolgenden Staaten an: Belgien, Brasilien^ Frankreich mit Algier und den Kolonien, Italien, Kuba, die Niederlande mit Nieder- ländisch-Jndien, Surinam und Curaxao, Portugal mit den Azoren und Madena, Spanien, die Schweiz. Tunis ui-d Ungarn. Eine in Österreich zur internationalen Registrierung hinterlegte und sodann im Register des internationalen ' Bureaus für den Schutz des gewerblichen Eigen tums in Bern registrierte Marke

erwirbt hiedurch den Schutz in den genannten Staaten und ihren obengenannten Kolonien. Hingegen ist die inter nationale Registrierung für andere als die genannten Staaten (also insbesondere auch für das Deutsche Reich) ohne jede Wirkung und kann für die Ge biete dieser Staaten der Markenschutz wie bisher nur durch unmi telbare Hinterlegung der Marke bei den zuständigen Stellen dieser Staaten erworben werden. Bezüglich der Erlangung des Markenschutzes für die Länder der ungarischen Krone ist überdies

ist einem dem Abkommen neu beitretenden Staate vom Berner internationalen Bureau ein Gesamtverzeichnis aller bis zum Tage des Beitrittes international registrierten Marken zu übersenden; durch diese Mit teilung wird diesen Marken, soweit sie noch aufrecht bestehen, der Schutz im Gebiete des neu beitretenden Staates gesichert. Im Sinne des Artikels XI wurden nunmehr seitens des Berner internationalen Bureaus die bis 31. Dezember 1908 international registrierten Marken Str. 1 bis 7456 anher mitgeteilt, welche sonach

mit Ausnahme von 41 im Verner internationalen Re gister bereits gelöschten Marken in Österreich Schutz erlangt haben. Nach Artikel V und XI des Madrider Abkommens kann allerdings binnen Jahresfrist deu- jenigen dieser Marken, welche im Rahmen der B^ stimmuugen des Pariser Unionsvertrages (Artikel VI und Punkt 4 des SchlußprvtokolleS) n.'ch dem in ländischen Rechte nicht registrierbar erscheinen, im Inlands der Schutz verweigert werdet». ^ Die Prüfung dieser Marken auf ihre Registrier- barkeit ist im Zuge

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