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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 06.01.1889
Umfang: 8
ohne Unterschied, seien es Gastwirthe, Krämer, Schuhmacher, Schneider, Buch binder, Fleischhauer zc. haben die in ihrem Gewerbe betriebe bediensteten Gehilfen oder Gehilfinnen und Lehrlinge bei ihrem Eintritts in den Dienst für die Arbeiter-Krankenversicherung anzumelden und beim Austritte aus dem Dienste abzumelden, da eben alle Gewerbe ohne Unterschied der Krankenversicherung unterliegen. Diese An- und Abmeldung wird dem nach eine fortlaufende sein, das heißt eben: Wenn ein Gehilfe aufgenommen

zessin von Wales zu begeben. ^Kaiserliche Spenden.) Die Beträge, welche der Kaiser im Laufe des Jahres 1383 zur Förderung außer, wo du's am wenigsten vermeinst. Daß i wie narrisch in der Welt hcrumg'lausen bin, darüber haben die Leut' nur was zum Lachen gehabt und wie dann plötzlich mein'Gerhab sein Anwesen, meine liebe Heimat abbrennt ist, haben die Gendarmen keine schwere Arbeit braucht.' „DaS Feuer war gelegt und wer soll das auch gethan haben, wenn nicht der Schneider JSrgele. DaS war schon

immerling so ein verrückter Mensch. Erst hat er durchaus nit wollen Schneider werden, der Narr; so ein feines, sitzendes Geschäft, und dann hat er sich gar giftet, daß sein Gerhob «in armes Madl heimsührt. Selber hat er sie wollen heirathen! zum Lachen. Was hätten die zwei Leut' denn gessen? Auf die Gemeinde-Weid' hätte er sein Weib vielleicht führen können, oder in die Lotterhütt. Und bei Gericht erst! Natürli hab' i das Haus anzünden und jemehr i geleugnet hab, desto a verstockterer Sünder

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