veranlaßt, den Kredit zu ge währen. In ganz ähnlicher Weise erstand Perkmann von der Bäuerin Terese Schenk einen Grauschimmel, gab ihr aber statt des Kaufschillings von 300 Kr., nur eine Angabe von 10 Kronen, ohne, wie ver- sprechen, den Rest zu bezahlen. Sowohl bei Obexer als auch bei der Bäuerin Schenk stellten sich als bald Bedenken ein, umfomehr als sie erfuhren, daß Perkmann ihnen einen falschen Namen angegeben halte. Der Schenk gelang es aber, den Perkmann trotzdem ausfindig
zu machen, und unter Androhung der Strafanzeige, händigte Perkmann der Schenk erst 60 Kronen und 'noch am selben Tag Z40 Kr. ein, so daß sie nur um 90 Kronen geschädigt ist. Obexer hingegen konnte im ganzen nur 169 Kronen bekommen, infolgedessen er einen Schaden von 241 Kronen erleidet. Perkmann war im Allgemeinen ge ständig, doch will er keine betrügerische Absicht gehabt haben und gibt an, zu beiden Käufen durch den Unter händler Molling veranlaßt worden zu sein, der auch im ganzen Prozesse eine sehr zweideutige Rolle
, daß es dem Perkmann nur durch Angabe falscher Tatsachen, welche seine Kreditfähigkeit dartun sollten, gelungen ist, den Handel mit Obexer und der Schenk abzu schließen und daß Perkmann das Bestreben hatte, durch raschen Verkauf der erhandelten Pferde, sich bald in den Besitz von barem Gelde zu setzen. Na mentlich stützt sich die Bäurin Schenk darauf, daß der Angeklagte ihr gesagt habe, daß er mit Schafen handle, ein Gütel besitze und ein gekauftes Pferd mit über 300 fl. ausbezahlt habe, was allein der Grund sei
Hauptfragen vorgelegt und zwar 1. Hauptfrage: Ist Johann. Perkmann schuldig, am 26. Mai in Klausen den Bauern Obexer durch Ankauf eines Pferdes um den Betrag von 410 X geschädigt zu haben. 2. Haupt frage: Ist Johann Perkmann schuldig, die Bäuerin Schenk durch Ankauf eines Pferdes um den Betrag von 290 Kronen geschädigt zu haben. Die Geschwo renen beantworteten beide Hauptfragen mit 12 Stimmen j a, jedoch mit dem Zusätze, daß in beiden Fällen der Betrag als nur auf die Hälfte angenom« men wird. Nach kurzer