aller Pflanzenschutzgesetze, sogar milder als das sechs Jahre früher entstandene Salzburger Gesetz. Da m anderen Alpenländern umfassendere und strengere Alpenpflanzenschutzgesetzebestehen, so in Kärnten, Krain, Niederösterreich, Bayern, Vorarlberg, Liechtenstein, Graubünden, St. Gallen, Appenzell, Glarus, Luzern, Wallis usw., muß auch Tirol den Schutz seiner Alpenpflanzen verschärfen und erweitern. Denn außer dem Edelweiß sind noch zahlreiche andere Alpen- ganzen in ihrem Bestände gefährdet, insbesondere Edelraute, Platenigl