deS Anton Gut von dort einen Kurator beizugeben befunden, was hiemil zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. Land- und Kriminal-Gericht Feldkirch, den iü. Dez. »LZ,. v. Sterzinger, Landrichter. 3 Pacht - K » ndmachungS - Edikt. Von dem k. k. Stadt-- und Landrechte zu Salzburg, als VormundschaflS-Behörde der Joseph Mayr'schen Kin der erster und zweiter Ehe, wird hiemit bekannt gemacht: ES sey über Ansuchen der Vormundschaft wegen Min derjährigkeit der Pupillen die Verpachtung
deS zu dieser Pupillarmasse gehörigen Gasthauses zum goldenen Schiff in Salzburg, mir Vorbehalt der obervormundschastlicheu Genehmigung, bewilliget worden, und wird daher den Pachtlustigen zur Ueberreichung der schriftlichen Anböthe bei diesem k. k. Stadt- lind Landrecht die Frist bis läng stens iS. F?b ru a r »iZZs mit dem Anhange festgesetzt, daß die Pachtwerber mit ihren gemachten Anbothen bis zum ,S. März >832 verbindlich seyn sollen. DaS zu verpachtende Gasthaus zum goldenen Schiff ist in Folge deS häufigen
für daS erste Gasthaus in Salzburg , wird dieserhalb von allen Reisenden vom Stande besucht, und gewährt einem thätigen und indu striellen Unternehmer ein eben so vortheilhaftes, als siche res Erträgniß. Als Pachtbedkngungen werden festgesetzt : 1. Dem Pächter wird die Benützung des ganzen Gast hauses zum goldenen Schiffe in vollem Umfange, mitAuS- übung der damit verbundenen Wein- und BierschankSge- rechtigkeit und Traiierie zugestanden; nebstbei kann dem selben außerdem ans Verlange» eine bereits
mit diesem Gasthanse in Verbindung stehende Wohnung in einem Ne- benhause miethweise eingeräumt, und znm ollfälligen vor- theilhasteren GewerbSbetriebe im Großen auch die Ver pachtung zweier, ebenfalls zur Joseph Mayr'sche» Pu- pillarmasse gehöriger, kaumeine halbe Stunde weit von der Stadt Salzburg entfernter, gegenwärtig auf daS beste betriebener Landwirthschaften sammt dem darauf befindli chen s «ii<Itis iii5liuctt>5 angebothen werden. 2. Die Dauer der Pachtzeit wird von den» Tage der erfolgten gerichtliche
, als Joseph Mayr'scher Verlassenschafts-Kurator, zn wenden. Salzburg, den -o. Dezember »V3>. Obiges Edikt wird hiemit ausErsuchen deS vorbenann ten k. k. Stadt- und LandrechtS öffentlich bekannt g»- geben. . K. K. Stadt- und Landrecht Innsbruck, den s?. Dez. ,kZ3i. ^ Joh. Ritter v. Jenull, Präsident. Joh, Linser, Landrath. Dr. Jos. v. Attlmayr, Landrath. Jos. v. Kappeller, Sekretär. 3 Vom k. k. Land- und Kriminal-Untersuch,mgS-Ge richt« Bruneck wird durch gegenwärtiges Edikt allen denje nigen, denen daran