, nach dem Willen ih rer Oberen, bewohnen, und die Vorschriften deS hell. Jgna« zius von Loyola befolgen durften, welche durch den Pabst Paul III. in den Gränzen jenes Reiches gebilligt und bestä tigt worden waren; ferner jedem andern Geistlichen, der zu jener Gesellschaft gehört hatte, einstweilen gestattet wurde, sich von anderen Ländern aus dorthin zu begeben, und zwar befon« ders auf die Empfehlung des Kaisers Paul I., der ihr« guten Sitten prieS, und den Wunsch zu erkennen gab, daß, zum Besten