Lob und ganze Aner kennung für seine tadellos fachgemäße Arbeit gezollt wurde. Möge auch in Zukunft der hiesige Obst- und Gemüsebau zum Segen und Nutzen der ganzen Bevölke- rng recht blühen und gedeihen! Gerichtssaal. Schwere Körperbeschädigung. Johann Hell, der schon seit einigen Jahren bei dem Bauern Peter Pgul Köhler in Jmsterberg als Knecht diente, hatte diesen am Karsamstag 1912 bei einem Streite gegen eine Bretterwand gestoßen, so daß Köhler einen Rip penbruch erlitt. Wegen
dieses Verbrechens hatte sich nun Hell gestern, Diontag, vor dem Erkenntnissenate des Innsbrucker Landesgerichtes zu verantworten. Der Angeklagte gab bei seiner Rechtfertigung an, Köhler, der überhaupt sehr streitsüchtig sei, habe an jenem Tage, ohne irgend welchen Grund Streit mit ihm angefangen. Er sei ihm ausgewichen und habe sich in den Stadel be geben, um seiner Arbeit nachzugehen. Köhler sei ihm aber auch dorthin gefolgt, um den Streit fortzusetzen. Infolge der fortwährenden Beschimpfungen durch Köh ler
sei er in Aufregung gekommen. Und als ihm dann Köhler beim Verlassen des Stadels nachging und ein Bein stellte, damit er zu Fall kommen sollte, sei er (der Bauer) selbst mit der Brust gegen die Bretterwand ge fallen. Dem gegenüber erklärte der als Zeuge vernom mene Köhler — ein betagter, schwächlicher Mann — der Angeklagte habe ihn von hinten gepackt und mrt voller Wucht gegen die Bretterwand geworfen, wo er mit der Brust ausgefallen sei. Weiterhin gab er an. Hell sei ihm schon seit längerer Zeit
feindselig gegenübergestanden, weil er ihm früher einmal sein Anwesen versprochen hatte und es ihm jetzt, wegen der schlechten Behandlung, die Hell ihm habe angedeihen lassen, nicht mehr zu geben gewillt war. Da jedoch Köhler seine Aussage über die Art, wie ihn Hell damals gepackt habe, nicht mit voller Bestimmtheit aufrecht zu erhalten vermochte, das Leu mundszeugnis überdies seine Glaubwürdigkeit in Zwei fel zieht, der Angeklagte hingegen in allen Verhören bei der gleichen Aussage blieb, bisher
noch vollkommen un bescholten war und sich des besten Leumundes erfreut, konnte sich der Gerichtshof nicht davon überzeugen, daß Hell in feindseliger Absicht gegen Köhler gehandelt habe und sprach ihn somit von der Anklage wegen schwerer körperlicher Beschädigung frei. Nur wenige Reisende entstiegen demselben, darunter eine Frau, welche leichtes Handgepäck trug und ein kaum sechsjähriges, liebliches Mädchen an der Hand führte. Sie schien hier nicht fremd zu sein; denn sie schlug den nächsten und wenig