Be hauptungen. Den Angeklagten Kriegeisteiner befragte der Vorsitzende wiederholt, ob er auch diesmal dabei bleibe, daß er nicht un terschrieben habe. Kriegeisteiner antwortete jedesmal: „Ich bin mir nicht bewußt, den Befehl unter schrieben zu haben!“ Hell, welchen der Vor- -- sitzende als die große Ueberraschung der letzten Verhandlung bezeichnete, betonte, daß er seine ersten Aussagen vor dem Unter suchungsrichter noch ganz unter dem Ein druck des Unglücks gemacht habe und sich deshalb einige Abweichungen
ergeben hät ten. Er habe schon damals aufmerksam ge macht, daß man seinen Angaben nicht volle Gültigkeit beimessen könne. Danach wurden mehrere Zeugen vernom men. Gepäckarbeiter Prugg sagte aus, daß der Zug noch gestanden ist, als er mit der „Eidechse“ vom Gepäckwagen wegfuhr; Zug führer Hell hatte dagegen behauptet, daß der Fahrdienstleiter das Abfahrtssignal völlig überraschend gegeben hätte, so daß der Ge päckarbeiter aus dem anfahrenden Zug springen mußte. Wagenmeister Eberl bestä tigte
. Eine überraschende Aussage machte OLGR Dr. Stürzenbaum, der vorerst schilderte, wie das Vernehmungsprotokoll des Angeklagten Hell zustandegekommen ist. Alle Ausdrücke des Protokolls stammen von ihm. Auch habe Hell damals gesagt, daß er übersehen habe, den Fahrbefehl zu lesen. Zum Fall Kriegeisteiner machte dann OLGR Dr. Stürzenbaum die im Auditorium erheb liche Bewegung auslösende Feststellung, daß dieser ihm gegenüber bei einem zufälligen Treffen auf Vorhalte, warum er denn mit dem Verleugnen der Unterschrift
nicht weiter eingegangen. Rechtsanwalt Dr. Höflinger stellte den Antrag, das Gutachten des Schriftsachver ständigen vom Kriminologischen Institut in Graz überprüfen zu lassen. Diesen Antrag lehnte das Gericht ab. Das Urteil Es wurden alle drei Angeklagten schuldig gesprochen. Lokführer Hell erhielt 8 Mo nate strengen Arrest, unbedingt, Zugsführer Kriegeisteiner 6 Monate strengen Arrest, unbedingt, Fahrdienstleiter S ch n a I- ler 5 Monate strengen Arrest, bedingt auf 3 Jahre. Für Vollbeschäftigung in Waliens gesorgt