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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 24
Datum: 28.12.1911
Umfang: 24
. 3. Die Gebühr für ge wöhnliche Briefe beträgt: Im Ortsverkehr wie im Fernver kehr nach dem Jnlande, nach Ungarn, Bosnien, Herzegowina und Deutschland: bis 20 g 10 Hell., über 20—250 g 20 Hell.; nach Serbien und Montenegro für je 20 g 10 Hell., nach dem übrigen Auslande bis 20 g 25 Hell., für je wei tere 20 Gr. 16 Heller. 4. Korrespondenzkarten müssen offen (ohne Umschlag) versendet werden. Es ist verboten, außer den Frankierungsmarken irgend welche Gegenstände den Korrespondenzkarten beizufügen

; doch ist es gestattet, auf der Rückseite und dem linken Teile der Vorderseite Vigneten oder Photographien auf sehr dünnem Papier anzubringen, vor ausgesetzt, daß sie vollständig auf der Karte festgeklebt sind. Derlei Abbildungen müssen sich von Post-- und Stempelmar-» ken in Farbe, Form und Größe auffallend unterscheiden. Korrespondenzkarten unterliegen einer Gebühr von 6 Hell, nach dem Jnkmd, Ungarn, Bosnien, Herzegowina, Deutsch land, Serbien und Montenegro. Im übrigen Auslandsver kehr 10 Hell. Mit Antwort

: 10 bezw. 20 Hell. 6. Offen auf gegebene Visit- und Neujahrskarten mit Begrüßungen, Glüökvünschen, Danksagungen, Beileidskundgebungen und anderen Höflichkeitsformeln in höchstens fünf Worten oder durch die herkömmlichenAbkürzungen (p. f. etc.), weiters Ansichtskarten mit Handschriftlichen, auf das Neujahrsfest bezüglichen Glückwünschen bis zu fünf Worten wenden als Drucksache befordert, und zloar gegen die ermäßigt Gebühr von 3 Hell, nach dem Inland, Ungarn, Bosnien, Heyyw- wina und Deutschland

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