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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 31.03.1922
Umfang: 8
vom 22. Jänner 1VW, Nr. 254, betreffend die Befreiung von der Entrichtung von Post- und Telegraphcngcbühren in den neuen Provinzen. Art. 1 des Dekretes sogt: Die Bestimmun gen über die Befreiung von der Entrichtung der Post- und Telegraphengebühren, die mir die kgl. Dekret vom 16. Nov. 1921. Nr. 182S, festgesetzt wurden, werden mit derselben Ablauszeit aus den Post- und Te- legraphendiensr der neuen Provinzen aus gedehnt. An. 2 zählt die gebührenfreien sogenann ten Staatstelegrannne aus. Wichtig ist Art

. 3. Dieser setzt sest, daß die Postgebühren-Besroiungen, die früher Körperschaften. Anstalten oder Perfonen zu standen, und von den Behörden des König reiches bestätigt wurden, einstweilen m>f- rcchi erhalten bleiben. Dies bis zu dem Zeitpunkte, an dem das Verzeichnis jener Körperschaften, denen das Recht der Ge- bührenfreiheit zuerkannt wurde, und das Verzeichnis jener, die in, Sinne de» Art. S des kgl. Dekret«» vom 1k. Nov. 1V21, Nr. 1K2S, einen mittleren Jahresbetrag für die Freiheit von den Gebühren

erlegen n.üsfen, fertig gestellt sein wird. Die genannten Ver zeichnis. -«den durch -in kgl. Dekret, boe Vorkehrungen bei Mangel an elektrischem Strom. Ein Dekret, welches Vorschriften auf uns ausdehnt, die in den alten Provinzen gelten. „Eazzcttll Ufficiale' Nr. 70 vom 24. März 1322 enthält das kgl. Dekret Nr. 27i5c vom S. Feber 1922, welches ,Hie im Regno getrof fenen Vorkehrungen im Falle eines Man gels elektrischer Energie auf die neuen Pro vinzen ausdehnt'. Nach Artikel 1 erhalten

die Generalkommissäre dieselben Vollmach ten, wie sie den Prasekten mit dem kgl. Ge- setzes-Dekrete Nr. 2547 vom 28. Dezember ISIS und Nr. 1KZ3c vom 1. Dezember 1!»21 übertragen wurden. Diese Vollmachten be treffen „Vorkehrungen im Falle ungenügen der oder ganz fehlender Zufuhr von elektr. Energie', wie sie z. V. im heurigen Winter infolge des grohxn Wassermangels in ganz Norditalien auftrat. Einen unseres Erachtens sehr schwe ren Rückschritt in der aus österr. Zeiten herstammenden sozialpolitischen Gesetzgebung

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