, die heute noch alle drei Ob jekte besetzt hält. Am 18. November erhielt der Präses des katholischen Gesellenvereines beiliegendes Dekret: Kgl. Präfektur der Venezia Trid. Provinzialamt der Oeffentlichen Sicherheit (Quästur). Der Präfekt der Provinz Trient, in Erwägung, daß die Vereinigung, genannt „Kath. Gesellenverein" in Brixen, eine Tätigkeit entfaltet, die der nationalen Ordnung des Staates entgegen gesetzt ist (svolge attivita contraria all' ordine na- zionale dello Statv); ' nach» Einsicht
in die Artikel 2 und 215 des kgl. Dekretes vom 6. November 1926, Nr. 1948, das das Gesetz über die Oeffentliche Sicherheit bestätigt, dekretiert: die Vereinigung, genannt „Kath. Gesellenverein" in Brixen, ist aufgelöst und das Vermögen der ge nannten Vereinigung ist konfisziert. Der Alnterpräfekt von Brixen ist mit der un mittelbaren Durchführung dieses Dekretes beauftragt. Trient, 9. November 1926. Der Präfekt: Guadagnini. Ein gleiches Dekret bekam der Obmann des deut schen Turnvereines
aus, daß die Gesellenvereine anderwärts (Bozen, Meran usw.) ganz unbehelligt geblieben find bis dato. Hier haust demnach» das ärgste Gesindel, leider stark durchsetzt mit Deutschen (wie Dr. Nußbau- mer, Senoner, Schlechter, Riedmann, Geist aus Wien usw.), die eine Hauptschuld tragen. — Das Jugendheim bleibt vorläufig dem kath. Jugendhort belassen. Zum Kulturkampf in Südtirol. Im nachfolgenden veröffentlichen wir eine Zu schrift des kgl. Provinzialschulamtes in Trient an die fürstbischöfliche Kurie, worin
komme. —o— Kgl. Studienprovveditoriat der Provinz Trient Prot. Nr. 10997 Tu. B. Klasse 34 Gegenstand: Religionsunterricht in der Muttersprache Trient. 25. Sept. 1926 ! Des Fürstbischofs Endrizzi und Ende. An die Verehrliche Bischöfliche Kurie von Brixen Zch gebe dieser Kurie bekannt, daß, wie ich gleichlautend be reits mündlich Ihrem Vertreter Er. Kochwürden Dr. Ernst Berta- gnolli mitgeteilt habe, der Unterrichtsminister zu Versuchszwecken an geordnet hat, die gegenwärtig für die Unterstufe
er um Mitarbeit wenden mühte, die ich dieser Kurie für das „NuHa Osta“ unverzüglich bekanntgeben werde. Der Kgl. Studienprovveditore^ M o l i n a. Wie bekannt, hat die 'fürstbischöfliche Kurie es un terlassen, das verlangte Verzeichnis an das Provinzial schulamt vorzulegen. Daraufhin wurden tatsächlich Lehr kräfte des Laienstandes mit der versuchsweisen Erteilung des Religionsunterrichtes in italienischer Sprache in der 4. Knaben- und Mädchenvolksschulklasse in Bcixen be traut. Diese teilweise Einführung