eine schriftliche Anmeldung in doppelter Ausfertigung einreichen, nach folgendem Muster: „In Befolgung des Art. 185, Absatz 1, des kgl. Dekretes vom 24. September 1923, Nr. 2030, erklärt der Gefertigte die Traubenernte ! auf seinem Grund, benannt be findlich in der Fraktion . in der Zeit vom .... bis zum.... durchzu- führen. Er erklärt gleichfalls die obgenann ten Trauben direkt in sein in be findliches Magazin zu bringen, mit dem Vorbehalte, für die außerhalb der Steuer linie zu versenden, respektive an dritte
zu bringen oder sonstwie in der Stadt zu veräußern, ohne weiteres kraft Art. 40 des kgl. Dekret vom 24. Sep tember 1923, Nr. 2030, mit einer Strafe bis zum zehnfachen der geschuldeten Steuern belegt wird. Derselben Strafe verfallen alle diejenigen, die sich auf irgend eine Weife eines Betruges schuldig machen; diejenigen Unterlassungen oder Uebertretungen hin gegen, die keinen Betrug darstellen, werden laut Art. 46 genannten Gesetzes bestraft wer den. Zur Aufklärung der Interessenten wird mitgeteilt
, daß alle Erkundigungen und Drucksorten für die Anmeldungen bei der s Konsumsteuerleitung eingeholt werden kön nen. (Im Rathaus von halb 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr an Werktagen und von 9 bis 12 Uhr an Feiertagen.) einem Quadratmeter zu sein, und hat auf dem weißen Grunde das kgl. Wappen ohne Krone zu tragen, da diese nur die staatlichen - und ihnen gleichgestellten Aemter führen dürfen. Die Delegation behält sich vor, die Durch führung dieser Verordnung zu kontrollieren. m Degen Verspottung der Earabinieri
. Der Vorstand übernimmt somit für etwaige ordnungswidrige Fälle keinerlei Verant wortung. m Sparkasten-vereinigung. Die „Gazzetta ufficiale' vom 19. September bringt ein kgl. Dekret vom 12. August 1927, Nr. 1599. durch welches dis Sparkasse Silandro mir jener-van Merano vereinigt wird. m Fremdenfrequenz am 19. September 1927. Die Zahl der in Merano zu länge rem Aufenthalt einirefsenden Gäste ist in stetigem Steigen begriffen. In den zwei Tagen 18. und 19. ds. hat die Zahl der stän digen Kurgäste
wieder zu lassen und ans Land zu ziehen. Dagegen ge lang es einigen herbeigeholten Stadtpolizisten und Forstmilizlern nicht, den Renzi heraus- ;uziehsn. Der kleine Markus erhielt vom Dr. Marchi die erste Hilfeleistung, wurde von diesem als außer Gefahr erklärt und heim- geliefert zu seinen Eltern, die von dem Unglück gehört hatten und ihr Kind schon tot glaub ten. Der ertrunkene Renzi, Schuldiener bei der kgl. Handelsschule in Trento. hinterläß! eine junge Witwe, die Mutterfreuden ent- gegeicheht. Der Fall