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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 114
Datum: 31.12.1921
Umfang: 114
festgesetzt. Die Verkehrsdichte betrug wie im Porfahre auf der Stadt- und Obermaissrstrecke 12- und auf der Forsterstrecks 20-Minu» ten-Wagenfolge. An Sonn- und Feiertagen mußten auf der Forsterlinie nach Bedarf wiederum Nachlaufwagen eingescho ben werden. Der Betrieb auf der Stadtlinie wurde bis zum neuen Ver waltungsgebäude der Etschwerke ausgedehnt. Im Laufe des Berichtsjahres wurde auch für die Balm- unternehmungen der neuen Provinzen die Anwendung des kgl. ital. Dekretes vom 10. März 1920 (Cquo

gegeben hat, daß die Auszahlung der neuen Teuerungs- zulage auch auf die neuen Provinzen im Gesetzeswege Anwen dung finden werde und die Betriebe ermächtigt feien, hierauf hin dem Personale Vorschüsse zu geben. Die Ausdehnung dieses Gesetzs auf die neuen Provinzen erfolgte Ende Mai und wurde zur Bestreitung der Auslagen für diese Teuerungszulage auf Grund eines kgl. Dekretes die Ctnhebung eines Staatszu» fchlages auf alle Fahrscheine und Fahrtausweise ab 7. Juni 1921 verfügt. Seit Einführung des kgl

. Dekretes vom 10. März 1920 (Equo Trattamenio) leistet die kgl. ital. Regierung zu den Löhnen des Personales Zuschüsse in der Weise, daß die Diffe renz zwischen den beim Zeitpunkte der Einführung des Dekretes Li-stantzentt!! Loh.clätzsn und denjenigen des Dekrete» «fun diert wird. Di« Beiträge für die Altersverforgnung derjenigen Bediensteten, welche bisher nicht versicherungspflichtig waren, ersetzt ebenfalls die kgl. ital. Regierung. Der mit Ende November 1920 abgelaufene Betriebsver trag

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Zeitungen & Zeitschriften
Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Seite 10 von 14
Datum: 14.10.1922
Umfang: 14
Firme 807 Sor, 134-33 CAMBIAMENTI in; unar società già inscritta. Il 27 settembre 1922 venne scritto nel registro delle società nei riguardi! della ditta Ferrovia transatesina, con la sede a Bolzano, che sono entrati quali consiglieri d'amministrazione con diritto statutario di firma.: Arnoldo Sjchwarz, banchiere a Bolzano. Giuseppe cav. de Podhäysky, vicedirettore del- rnit seinem Geschäftsanteile und dem fünf fachen Betrage desselben. KGL. TRIBUNAL FUER ZIVIL U. STRAF SACHEN BOZEN

Co sta limi Ettore Armani, ala solche Ing. Cav. Gian Domenico Lareher, Avv. Dr. Carlo Ossan na und Giovanni Dallatorre in den Vorstand gewählt. Weiters wurdq Rag. Guido Disertori als Pro kurist mit statutenmässigen Firtaierungsrechte bestellt. KGL. TRIBUNAL FUER ZIVIL U. STRAF SACHEN BOZEN alsi Handelsgericht Abt. IV, am 27. Septesmber 1922. BAUR ... 860 Firm. 91.9 Einz. II 122-10 AENDERUNGEN BEI EINER BEREITS EINGETRAGENEN FIRMA Eingetragen wurde im Register, für Einzel- firmen : Sitz der Firma

: Bozen» Firmawortlaut; C. J. Rubatscher. Beitriebsgegenstand: Modewarengeschäft; ge storben der Inhaber Josef Rubatseher. Nunmehrige Inhaberin: Marianne Jank. Gelöscht die Prokura der Marianne Jank. Prokura: erteilt dem Eheglatten der Inhaberin Dr. Hans Jank. Datum der Eintragung: 27. 9. 1922. KGL. TRIBUNAL FUER ZIVIL U. STRAF SACHEN BOZEN als Handelsgericht Abt. IV, am 27. September 1922. BAUR 861 Finn. 807 Ges. I 134-33 AENDERUNGEN BEI EINER BEREITS EINGETRAGEN GENOSSENSCHAFT Eingetragen wurde

Lamdesausisohuisses von Tirol Dr. Oskar Stein, Advokat ini Wien Dr. Paul Frh. v. Sternbach ejhem. Landesaais- schussbeisitzer Albert Mayer, Rechtsanwalt in Ulm Hermann Vogl, Justizrat; in Rfegensburg Oiskar Schüler, Ing. in Wien. KGL. TRIBUNAL FUER ZIVIL U., STRAF SACHEN BOZEN alsi Handelsgericht Abt. IV- am 27. September 1922. BAUR 8^2 Firm. 924 Rg. A 411 2,97-2 EINTRAGUNG DER FIRMA EINE'S EINZE.LKAUFMANNES Edngc(tra«gen wurde in das Register Abt.. A : - Sitz der Firma: Meran. Firmawortlaut: deutsch: R. Rehei's

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 6
Datum: 13.01.1923
Umfang: 6
Gewerbes (die nämlich auf Grund des diesbezüglichen seinerzeit verlautbarten Präfektur dekretes hierzu verpflichtet sind) doppelsprachig zu sein, haben, mit Voraussetzung des italien. Textes. Der deutsche Name muß nur in lateinischen Buchstaben angebracht sein, damit er auch für die Italiener leser lich ist. l Der Verwaltungsrat der Tiroler Vereins- VereinSbanr» Vripsn ersucht uns um Aufnahme der folgenden offiziellen Verlautbarung: Der von uns am 18. Oktober 1922 beim kgl. Tribunal in Bozen

der Medizin', aber auch als „Kauf mann'. „Bote' usw. aufgetreten sei, u. a. in. einem Mailänder Spital auch ärztliche Dienste geleistet habe und nun auch in Bozen sein Glück versuchen wollte. Allein „Glück und Glas .. .' Zu Ehrenbürgern hat die Gemeinde Waidbruck ihren Seelsorgen Hochw. Johann Mitterhofer und Altvorsteher Christian Kompatscher. Gebühren von Regierungskovzeffionen. Mit kgl. Dekret vom 10. Dezember 1922 wurden mit Wirk samkeit vom 1. Jänner 1923 an auf die annektterten Gebiete

*58, überreichte Äusgleichsanttag wmbe, obwohl bie mi-,Tauss^in;^^tttenzeugnis;'5.) für Bewerberinnen 9850, »^BuenosAirE'''-7» Präg.15'15, gebotene Ausgleichsquote rechnungsmäßig gesicherter- um ein Stipenbium ein Mittellosigkeitszeugnis nach Budapest^O'2050» Bukarest^-*—Belgrad —, Soff« schien; in letzter Stunde zurückgezogen, nachdem einer«' dem für Schulen vorgeschriebenen Formulare. Ueber seits ' durch bie Richwerlängerung des Ausgleichs« bie erfolgte Aufnahme werben bie Bewerk termines durch bie kgl

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Der Burggräfler
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Seite 9 von 10
Datum: 04.06.1924
Umfang: 10
von Partschins, im 43. Lebensjahre. — Am 2. ds. verschieo im 00. Lebensjahre Gustav v. G a b r i e l l i, Buchhalter aus Wien. Sie Aufnahmeprüfung in Sie erste Klasse öer Mittelschulen zerfällt nach dein Kgl. Dekret vom 14. Oktober 1923, Sir. 2345, in zwei Prüfungen, eine allge meine und eine besondere. Ueber den.Inhalt dieser Prüfungen enthält das Dekret Bestim- nmngen, die in deutscher Uebersetzung lauten: A. Allgemeine Prüfung. Deutsch, schriftlich: ein Diktat, ziemlich schnell und ohne Rechtschreibfehler

. Jahrgängen der Volks schulen von einigermaßen talentierten Schülern erworben werden. Was aber in dem obigen kgl. Dekret vom 14. Oktober 1923 für die Ausnahms prüfung gefordert wird, übersteigt bei wertem die Fassungskraft nicht nur der Schüler der er sten 4 Klassen der Volksschule, sondern auch der nächstfolgenden Klassen bezw. Jahrgänge und wird nan'.entlich heute, wo die Volksschule durch die den Schülern von Hause aus vollständig fremde italienische Sprache belastet ist, von den Schülern kaum

der Universitä ten. Einen Ausweg erblicken wir in dem Um stande, daß schließlich der Prüfungskommission es offen steht, was und wie viel sie von den im Kgl. Dekrete bezeichneten Prüsungsjt-isf von den Prüflingen fordern will. Mitglieder der Prüfungskoinmission mit einiger Kenntnis des Unterrichtsbetriebes in den Volksschulen und einer Portion gesunden Hausverstandes werden über die entsprechende Wahl des Prüfungsstos- fes nicht verlegen sein und die Prüfung so ein zurichten wissen

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Der Burggräfler
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Seite 9 von 10
Datum: 04.05.1924
Umfang: 10
. — Am 2. ds. verschied im 60. Lebensjahre Gustav v. G a l> r i e l l i. Buchhalter aus Wien. Sie /lufnahmsprüfung kn öle erste Klasse -er Mittelschulen zerfällt nach dem Kgl. Dekret vom 14. Oktober 1923, Nr. 2349, in zwei Prüfungen, eine allge meine und eine besondere. Ueber den.Inhalt dieser Prüfungen enthält das Dekret Bestim- nmngen, die in deutscher Uebersetzung lauten: A. Allgemeine Prüfung. Deutsch, schriftlich: ein Diktat, ziemlich schnell und ohne Rechtschreibfehler geschrieben, im Umfange von 10 Druckzeilen

schulen von einigermaßen talentierten Schülern erworben werden. Was aber in dem obigen kgl. Dekret voin 14. Oktober 1923 für die Aufnahms- Prüfung gefordert wird, übersteigt bei wettv'.n die Fassungskraft nicht nur der Schüler der er sten 4 Klassen der Volksschule, sondern auch der nächstfolgenden Klassen bezw. Jahrgänge und ivird namentlich heute, wo die Volksschule durch die den Schülern von Hause aus vollständig fremde italienische Sprache belastet ist, von den Schülern kaum irgendivie angeeignet

. daß schließlich der Prüfungskommission es offen steht, was und wie viel sie von den im Kgl. Dekrete bezeichneten Prüfungsit-Rf von den Prüflingen fordern will. Mitglieder der Prüfungskommission mit einiger Kenntnis des Unterrichtsbetriebes in den Volksschulen und einer Portion gesunden Hausverstandes werden über die entsprechende Wahl des Prüfungsstof- fes nicht verlegen fein und die Prüfung so ein zurichten wissen, daß sie sich von jener der Ver gangenheit nicht allzusehr unterscheidet. Immer hin bleibt der Aufnahmsprüsungserlaß in der

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