104 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DERSU/1928/01_06_1928/DERSU_1928_06_01_1_object_7914982.png
Seite 1 von 10
Datum: 01.06.1928
Umfang: 10
11 Innsbruck, 1. Juni 1928 Faschistische Experimente. Das Schicksal der katholischen Iugendvereme in Südtirol. Mit Dekret vom 11. Mai hat der Präfekt der Provinz Bozen aus Grund des Kgl. Dekretes vom 9. April 1928 Nr. 696, das den Wirkungskreis, die Organisation und Aufgaben der „Opera Nationale Balilla" (faschistischer Jugendverband) bestimmt, die folgenden katholischen deut schen Jugendvereine in der Provinz Bozen als aufgelöst er klärt. Da aus dem Dekrete nicht eindeutig hervorgeht, wel ches

Unterweisung auch Theatervorstellungen, Turnübungen usw. bietet: nach Umsicht in das Kgl. Dekret vom 9. April 1928 Nr. 696 uach Einsicht in den Art. 215 des Gesetzes der öffentlichen Sicherheit Gesamttext vom 6. November 1926 Nr. 1848. Die Vereinigung „Katholischer Jugendverein" iü... ist aufgelöst mit unmittelbarer Wirksamkeit. Die beweglichen Güter werden zu Guw-, sten des Staatsschatzes beschlagnahmt. . Was die unbeweglichen Güter betrifft, so wird in ernem späteren Dekrete darüber bestimmt

werden. Der Kgl. jQuästor ist mit der Ausführung des gegen-» wartigen Dekretes beauftragt, das auch dem Herrn Fi- uanzmtendanten mitgeteilt wird, um Maßnahmen zu tref- die in feine Kompetenz fallen. Bozen, am 11. iMai 1928, Jahr 6. Der Präfekt: Umberto Ricci. Dieser Verfügung liegt folgende Vorgeschichte zu -? m ar 27 -, März hat der Papst bekanntlich zu dem be rtPfl™ Audienz erschienenen Wiener Kardinal über sein, tir s lung zur Frage des Religionsunterrichtes in Süd in,°? H 1 ! Anschlüsse daran

des Kgl. Gesetzesdekretes" zurückgenommen. Im bezüglichen Erlasse heißt es: „Zur genauen Auslegung des Kgl. Gesetzesdekretes vom 9. April 1928, Nr. 696, und betreff der Durchfüh rung des Rundschreibens vom 17. desselben Monats wird bestätigt, daß die Dispositionen des genannten Gesetzt)«- kretes über die Aufhebung der im kgl. Gesetzdekrete vom 9. Januar 1927, Nr. 5, festgesetzten Ausnahmen, sich aus schließlich auf jene Jugendverbände halbmilitärischer For mation beziehen, die im Gegensatz zur Opera

1
Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DERSU/1927/15_02_1927/DERSU_1927_02_15_6_object_7914771.png
Seite 6 von 8
Datum: 15.02.1927
Umfang: 8
beitrugen, mit den Strafen belegt, die das vor liegende Gesetz Vorsicht. Das Sondergericht. Art. 7. — Die Zuständigkeit für die hier vorgesehenen Verbrechen wird einem Sondergerichte übertragen, das aus einem Vorsitzenden besteht, der unter den Offizieren mit Generalsrang des königl. Heeres, der königl. Marine, des kgl Flugwesens oder der Freiwilligen Miliz für nationale Sicherheit ernannt wird, sowie aus fünf Richtern, die unter den Offizieren mit Konsulsrang der Freiwilligen Miliz für die nationale

ist. Fünfjährige Gültigkeit des Staatsschutzgesetzes. Art. 8. — Bezüglich der Befugnisse, die der Regierung mit Gesetz vom 24. Dezember 1925, Nr. 2260, übertragen wurden, wird nichts geändert. Das vorliegende Gesetz tritt am Tage seiner Verlautbarung im Amtsblatte des Königreiches in Kraft (d i. am 6. Dezember 1926. Die Schriftleitung) und tritt fünf Jahre nach jenem Tage außer Kraft, vorbehaltlich des Vollzuges bereits gefällter Urteile. Innerhalb derselben Frist hat die kgl. Regierung die Befugnis

. Nach Einsichtnahme in die eigene Verordnung vom 25. No vember 1925, Nr. 12-996, B-34, über Religionsunterricht und nach Konstatierung, daß alle königl. Inspektoren und Unterrichtsdirektoren mit regelrechter Lehrdefähigungsprüfung für Religion versehen sind, es daher üderflüffig find, das; sie von anderen Personen auf Grund des Kgl. Dekretes vom 2. Jänner l925. Nr- 47, begleitet oder sub stituiert seien, ordne ich aus Grund des Artikels 6 des T. 1l. 22. Jänner 1925, Nr. 432, über Elementar-Unterricht Folgendes

an: Art. 6 der eigenen Verordnung vom 25. November 1925, Nr. II. 996, 6-34, ist ersetzt durch den folgenden: Die Feststellung, wie der Religionsunterricht erteilt und ent wickelt werde, ist mit gesetzlicher Wirksamkeit den Kgl. Schul inspektoren und den kompetenten Unterrichtsdirektoren anvertraut. Den Amtsinhabern der einzelnen Dekanate steht es frei, auf ihr eigenes Konto und ohne jede gesetzliche Wirksamkeit den Religionsunterricht zu inspizieren, sie müssen jedoch 30 bis 15 Tage vorher den Ort

, den Tag und die Stunde an den zustän digen klg. Schulinspektor bekanntgeben, welcher, im Falle er eine Aenderung des Tages und der Stunde für notwendig hielte, in nerhalb fünf Tagen nach Erhalt der Anzeige eine motivierte schriftliche Mitteilung mit Bekannigabe des definitiven Tages und der Stunde geben wird. Den geistlichen Inspektionen kann sowohl der Kgl. Iusoektor als der Unterrichtsdirektor beiwohnen, welcher vom erfteren im voraus von den Prüfungen benachrichtigt wird. Das italienische

4
Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DERSU/1925/01_12_1925/DERSU_1925_12_01_2_object_7914571.png
Seite 2 von 6
Datum: 01.12.1925
Umfang: 6
, ohne daß denselben das Postdebit ent zogen wurde, werden entgegen den Bestimmungen des Welt postvereines, dem auch das Königreich Italien beigetreten ist, den Adressaten durch die kgl. italienische Post nicht zugestellt. Diese Verhältnisse bedeuten eine schwere Verletzung des inter nationalen Rechtes und eine Gefährdung der Oesterreich garantierten Unabhängigkeit. Die Gefertigten stellen deshalb an den Landeshaupt mann die Anfrage: Ist der Landeshauptmann bereit, die Bundesregierung auf die Bedrohung Nordtirols durch Italien

aufmerksam zu machen und zu verlangen, daß die Bundes regierung bei der nächsten Sitzung des Völkerbundes auf diese Verhältnisse aufmerksam macht, falls unmittelbare Vorstellun gen bei der kgl. italienischen Regierung nichts fruchten sollten? Die Ausrottungspolitik gegerr die Deutschen in Italien und Jugoslawien. Die großdeutschen Abgeordneten Grailer und Genossen haben an den Außenminister eine Anfrage wegen der in Jugoslawien und in Italien betriebenen Politik einer gewalt samen Entdeutschung und Hetze

. Die Vrelselmebelung in Sudtirol. Der Abgeordnete Clessin und Genossen stellten am 4. November an den Bundesminister für auswärtige Ange legenheiten nachstehende Anfrage: Seit ungefähr zwei Monaten wird die in Innsbruck erscheinende Tageszeitung „Innsbrucker Nachrichten" den in Südtirol befindlichen Adressaten durch die Organe der italie nischen Postverwaltung nicht mehr zugestellt, ohne daß gegen das Blatt von der kgl. italienischen Regierung ein Verbreitungs verbot erlassen worden wäre. Die Verwaltung

des Blattes hat sich deshalb unmittelbar an die kgl. italienische Regierung gewendet, hat jedoch bis jetzt auf die dringlich gehaltene Ein gabe keine Antwort erhalten. Die Verwaltung hat weiter, dn von der kgl. italienischen Regierung eine Antwort auf dir dringliche Eingabe nicht erfolgte, das österreichische Außen amt ersucht, gegen die Uebergriffe voraussichtlich unbefugter Organe der italienischen Postverwaltung bei der italienischen Regierung Protest einzulegen. Auch auf dieses Ersuchen er folgte

Rechtsbruch gleich. Die Gefertigten stellen deshalb die Anfragen: 1. Hat der Herr Bundesminster auf Grund des Ersn- chens der Verwaltung der „Innsbrucker Nachrichten" bei der kgl. italienischen Regierung bereits interveniert? 2 . und falls dies der Fall ist, welche Antwort hat die italienische Regierung erteilt? Falls keine Antwort erfolgt ist, 3. ist der Herr Bundesminister bereit, sofort bei der kgl. italienischen Regierung vorstellig zu werden, damit die Uebergriffe der italienischen Postorgane

7
Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DERSU/1927/01_01_1927/DERSU_1927_01_01_2_object_7914751.png
Seite 2 von 4
Datum: 01.01.1927
Umfang: 4
G r u n d e n t e i g n u n g e n. Eine politische Maßnahme schjwerstwiegenden Cha rakters bildet das. kgl. Gesetzesdekret vom 6. 'November 1926 über die „Regulierung der Etsch und ihrer Neben flüsse" (Gazz. Uff., 11. November 1926, Nr. 1870), (Wortlaut siehe „Südtirol" Folge 23), welches der „Opera Nazionale dei Combattenti" (Nationaler Front kämpfer Verb and) das Recht gibt, die Enteignung von Grundstücken vorzunehmen, die für die Erbauung von Siedlungen im Etschgebiete notwendig sind. Nach diesem Gesetze hat die „Opera Nazionale" überdies

. In Meran haben wir 400 italienische Familien angesiedelt, wer tere 100 sind in der Nachbarschaft beschäftigt. Das Land muß italienisch werden." 7. Verwelschung deutscher Familiennamen. Zu Beginn des Monates November 1926 hat der Schulinspektor von Bozen von sämtlichen Lehrpersonen der Bozner Schulen folgende Erklärung abverlangt: „An das kgl. Studienprovve'oitoriat in Trient. Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen, des kgl. Dekretes vom 10. Jänner 1926, Nr. 17, Zir kularerlaß vom 7. Oktober

l. I., Nr. 12.379/A/I dieses kgl. Provveditoriates teile ich mit, daß mein „fremdländischer" Schreib name nicht von einer ur sprünglich italienischen Form, die unter dein früheren Regime in's Deutsche übertragen wurde abgeleitet ist. In tiefster Hochachtung In manchen Bezirken war der Druck auf die Lehrerschaft ein besonders energischer; tatsächlich sind auch in einer Südtirvler Gemeinde Gefuchst um die Umwandlung der gut deutschen Familiennamen „Rainer, Ebner, Gruber und Egger" in „Raineri, Ebnen usw

: „Zum Zwecke einer lückenlosen Durchführung des kgl. Gesetzesdekretes vom 29. März 1923, Nr. 800, wird verfügt, daß die Adressen im gesamten Post- und Telegraphenverkehre aus dem Königreiche an einen andern Ort des Königreiches ausschließlich in italie nischer Sprache abgefaßt sein müssen. Postsendungen (Briese, Karten usw.), die innerhalb des Königreiches aufgegeben werden und an einen Ort im Königreiche gerichtet sind, werden, wenn, die Adresse in einer nicht italienischen Sprache abgefaßt

sie in der Gemeinde nicht beheimatet waren, in ihre Heimatgemeinde abgeschoben und dort polizeilich überwacht. Die Lehrmittel wurden beschlagnahmt. Nach den italienischen Schulgesetzen, insbesondere Art. 4 des kgl. Dekretes von: 31. Dezember 1923, Nr. 3126, können die Eltern oder deren Stellvertreter die Kinder privat unterrichten lassen, und haben sie lediglich den Nachweis Ku erbringen, daß sie hiezu die Mittel be sitzen. Die Kinder, welche öffentliche Schulen nicht be suchen, müssen sich dann im 14. Jahre

8
Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DERSU/1927/01_12_1927/DERSU_1927_12_01_5_object_7914890.png
Seite 5 von 6
Datum: 01.12.1927
Umfang: 6
nicht bezieht, auch wenn sie auf Bestimmungen des Art. 8 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, oder des Art. 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jän- A 1922, Nr. 43, Anwendung finden konnten. Solche Personen, iei denen nach dem Inkrafttreten des kgl. Dekretes vom 27. Juni ' 1923 die Bedingungen zutrafen, von denen in Punkt 2 und 3 les oben angeführten Artikels 3 des Gesetzes vom 13. Juni 1912, fr. 555, die Rede ist und welche die vorgesehenen möglichen Er- ilämngen nicht innerhalb der festgesetzen

und mit kgl. Dekret vom 16 . Oktober 1924, Nr. 1781, sowie mit kgl. Dekret vom 5. April, fr. 443, 1924, verlängerten Frist abgegeben haben, können diese irklärungen binnen Jahresfrist nach Inkrafttreten des vorliegen- tat Dekretes abgeben. Die angedeutete Fristverlängerung erfolgte Ä die aus triftigen Gründen nicht rechtzeitig eingebrachten Op- ionsgesuche. Art. 3. Vorliegendes Dekret tritt am Tage nach seiner Ver- wtbarung in der „Gazzeta Ufiiciale" in Kraft. So der Wortlaut des neuen Dekretes

der italienischen Staatsbürgerschaft nach Art. 3 des Gesetzes vom 13. Juni 1912 Anspruch erheben. Das neue Gesetzdekret hebt noch ausdrücklich hervor, daß die nichtausgeschlossenen Personen (also jene, die nicht solche Optanten waren, welche am 16. Juli 1920 in einer Ge meinde des alten Oesterreich Heimatsberechtigung besaßen) auch dann nach Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Juni 1912 die Staatsbürgerschaft erlangen können, wenn sie auf Grund des Art. 8 des kgl. Gesetzdekretes vom 29. Jänner 1922, Nr. 43, hätten

vom 13. Juni 1912 zutreffen, noch ein Jahr zur Abgabe der Erklärung, die ital. Staatsbürger schaft zu wählen, zur Verfügung steht. Anwendung des Sprachendekretes. Die kgl. Präfektur verlautbart: Nr. 7622 Gab. Bozen, 16. November 1927. Gegenstand: Gebrauch der italienischen Sprache. An die Herren Amtsbürgermeister der Provinz Bozen! Es sind einzelne Zweifel über die Anwendung der Ver- ftigungen meines Runderlasses vom 11. Oktober, Uli. 6480, be treffend den Gebrauch der italienischen Sprache in dieser Pro

9
Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DERSU/1926/15_09_1926/DERSU_1926_09_15_8_object_7914699.png
Seite 8 von 8
Datum: 15.09.1926
Umfang: 8
interessante Präsek- tursdekrete: Kgl. Präfektursdekret vom 23. November 1925. Betrifft: Enthebung des Gemeindevor stehers von B u r g st a l l. Der Präsekr der Provinz Trient. „Nach einwandfreien Feststellungen auf Grund von Nachrichten und eingeleiteten Erhebungen, daß der Gemeindevorsteher von Burgstall die Erteilung geheimen Unterrichtes in deutscher Sprache nicht nur geduldet, sondern überdies dadurch gefördert hat, daß er seine Kinder zum Besuche veranlaßte. „In der Ueb'erzeugung, daß ein solches Ver

halten einerseits eine Verletzung der klaren gesetz lichen Bestimmungen darstellt und andererseits mit der Eigenschaft eines öffentlichen Regierungsbeamten unvereinbar ist. „Nach Einsichtnahme in den Art. 159 des Kom munal- und Provinzialgesetzes und in den Art. 30 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1923, Nr. 2839, dekretiert: „Herr .Josef Burger ist seines Amtes als Bür germeister der Gemeinde Burgstall enthoben. „Der Unterpräfekt von Meran wird init der Durchführung des vorliegenden Dekretes

betraut. Trient, am 23. November 1923. Der Präfekt: Guadignini m. p." Das zweite in der gleichen Nummer des italie nischen Amtsblattes vom 1. Juli 1926 verlautbarte Dekret trägt folgenden Wortlaut: Präfektursdekret vom 19. Jänner 1926. Betrifft: Enthebung des Gemeindevor stehers von G r a u n. „Nach Feststellung, daß Herr Doktor Cassian Noggler, Gemeindevorsteher von Graun, auf eine Ein ladung des kgl. Finanzwachkommandos von Reschen sich weigerte, als Vertreter der Gemeindeverwaltung

an der Siegesfeier teilzunehmen und Verhinderungs gründe vorschützte, welche die Erhebungen als gänz lich ungerechtfertigt erwiesen haben. „Im Bewußtsein, daß die Haltung des Bürger meisters von Graun mit seiner Eigenschaft als öffent licher Regiecungsfunktionär unvereinbar ist. „Nach Einsichtnahme in den Art. 149 des Kom munal- und Provinzialgesetzes und in den Art. 30 des kgl. Dekretes vom 30. Nov. 1923, Nr. 2839, dekretiert der Präfekt der Provinz Trient: „Herr Doktor Cassian Noggler ist seines Amtes

10
Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DERSU/1924/01_07_1924/DERSU_1924_07_01_3_object_7914415.png
Seite 3 von 4
Datum: 01.07.1924
Umfang: 4
durch Unterreoungen mit den Kindern, durch gegenständliche kleine Unterrichtsstunden und Schreibübungen bei ausgiebigem Gebrauche der schwarzen Schultafel zu erfolgen und zwar nur mit lateinischen Buchstaben." Umwandlung der deutschen Kindergarten in italienische. Erlaß des Schulamtes Trient vom Mai 1924: „Das Schulamt in Trient hat auf Grund der Art. 1, 4 und 17 des kgl. Dekretes vom 1. Oktober 1923 Nr. 2185 folgendes diktiert: Vom 1. Oktober 1924 ist die Unterrichtssprache in den öffentlichen Asylen

und der Erklärung dienen." Religionsunterricht. Kgl. Provveditorato Trento Nr. 19241/6 34. Trento, am 17. Dezember 1923. An die Unterpräfekturen Bozen, Brixen, Bruneck, Meran. In Abänderung der getroffenen Verfügungen und einem Beschlüsse des Ministeriums gemäß verfüge ich. daß in den unteren Klaffen der anderssprachigen Schulen, die gemäß kgl. Dekret vom 1. Oktober 1923, Nr. 2185 in italienische umgewandelt wurden, der Religions unterricht dort in deutscher Sprache erteilt werden kann, wo die Kinder

den Unterricht in der italienischen nicht verstehen können." Der kgl. Provveditore: Molina. Wen« man inSalnrn drntsch betet... Im „Landsmann" lesen wir: Die Zustände in der Pfarrkirche von Salurn entwickeln sich nicht gerade im Sinne christlicher Nächstenliebe. Für Ruhe und Ordnung sorgt der Maresciallo der Earabinieri. Als vor kurzem einige Burschen, die etwas spät zur Messe kamen und keinen Platz mehr fanden, ihre Kameraden auf deutsch baten, etwas zusammenzurücken, wurde ihnen das bös verübelt

11
Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DERSU/1928/15_09_1928/DERSU_1928_09_15_6_object_7915049.png
Seite 6 von 8
Datum: 15.09.1928
Umfang: 8
der Italiener tim Südtirol.) Mntschlgauev Oberland, am 30 August 1928. Am 23. August kamen vom Naudererberg etwa 60 Schafe über die Guenze. Der Hirte, der auf dem österrei chischen Boden stand, konnte sie nicht hinüberholen, da der Grenzübertritt mit Lebensgefahr verbunden ist, d. h. die kgl. italienischen Finanzieri haben den Auftrag, gegen Grenzüberschreiter von der Waffe Gebrauch zu machen. Die kgl. Grenzsoldaten trieben nun die hirtenlose Herde als Schmuggelware zu Tal, und zwar auf eine so rohe Weise

, umringten ihn etwa $—10 Finanzieri und behaupteten, daß er die Kalbin gestohlen oder geschmuggelt habe. Der herbeigerufene Berg- imeister von Reschen wies sie als vom Reschenerberge kommend aus. Trotzdem wurde der junge Bursche zwei Stunden in den Arrest gesteckt. In Begleitung zweier der „tapfersten" kgl. Grenzsoldaten konnte er abends die Kalbin nach Mals weitertreiben. Dort w änderte er wieder zwei Stunden in den Arrest. Am folgenden Tage 8 Uhr abends kamen zwei Finanziert zum Vater des jungen

„Missetäters", Jasef Lachsalber sen. und welschten ihm etwas vor. Dieser verstand selbstverständlich ihr Begehren nicht. Da fielen die „tapferen" über den alten Vater her, warfen ihn zu Baden, würgten ihn, schlugen auf ihn und schleppten ihn über die Haustüre und dann nach Mals zu zwei Stunden Arrest. D«er so mißhandelte Vater ist ein Greis von 70 Jahren, ein Ehrenmann von der Fußsohle bis zum Scheitel und war Jahrzehnte Vorsteher von Laatsch. Der Fall wurde sofort bei den kgl. Karabinieri in Mals

bekanntgegeben. — Man lachte dazu. — Ist nur ein Deutscher. — Rechtlos, schutzlos, vogelfrei. * Am 28. August trieb der Grauner Ziegenhirte Jo hann Plangger, 14 Jahre alt, seine Ziegen auf den Graunerberg. Er war weit von der Reichsgrenze entfernt, da hörte er jauchzen; er meinte, die Grauner Galtvieh- Hirten täten dies' und erwiderte das Rufen. In diesem Augenblicke sausten schon 6—8 Gewehrkugeln nahe an ihm vorbei; Gott lob verfehlten alle das Ziel. Hierauf kamen 3 kgl. Finanzieri

12
Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DERSU/1928/01_10_1928/DERSU_1928_10_01_4_object_7915055.png
Seite 4 von 8
Datum: 01.10.1928
Umfang: 8
,." Das Gesetzesdekret hat folgenden Wortlaut: j Art. 1. — Der Große Rat des Faschismus, entstanden aus I der Revolution im Oktober 1922, ist das oberste Organ des Regi- i mes, dessen gesamte Tätigkeit er ordnet. Ihm stehen außer- ? dem in den vom Gesetze vorgesehenen Fällen entscheidende Funk- ! tionen zu. Außerdem wird der Große Rat in jeder ihm von der kgl. Regierung unterbreiteten Frage auf politischem, wirtschaft lichen und sozialen Gebiete, die von nationalem Interesse ist, : sein Gutachten abgeben. Art

der faschistischen Arbeitnehmer syndikate sowie der freien Berufe, der Präsident des Reichs- verbandes der Genossenschaften, der Präsident des Balilla- reichswerkes, der Präsident des Sondertribunals für die Vertei digung des Staates. Die Eigenschaft als gewöhnliches Mitglied des Großen Faschi stischen Rates wird mit kgl. Dekret über Vorschlag des Regie-' rungschefes verliehen. Die Mitglieder. Art. 4. — Der Regierungschef kann mittels Dekret zur Teil nahme an den Arbeiten des Großen Rates auf eine unbestimmte

, welche sich mit der Nachfolge aus den Thron, mit den Machtvollkommenheiten des Königs und den kgl. Prärogativen befassen, ferner die Zusammenstellung und das Funktionieren des Großen Rates, des Senates und der Depu tiertenkammer, die Machtvollkommenheiten und die Prärogativen des Regierungschefs, des ersten Ministers und Staatssekretärs, die Fähigkeit der exekutiven Macht, juridische Normen zu er lassen, die syndikale und korporative Organisierung, die Beziehun gen zwischen dem Staats und der katholischen Kirche, die inter

werden. Mit kgl. Dekrete über Vorschlag des Regierungschefs kann der Parteisekretär zu den Sitzungen des Ministerrates bemfen werden. Durch das neue Gesetz wird der letzte Rest der Verfas- ' sung in Italien beseitigt. Die Regierungsgewalt wird aus schließlich vom faschistischen Großrat ausgehen. Die um fassenden staatsrechtlichen Funktionen, die er jetzt dem großen Faschistenrat zuweist, machen auch! den Senat über flüssig. Damit ist die letzte politische Körperschaft, die sich noch «einer gewissen

14
Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DERSU/1927/01_02_1927/DERSU_1927_02_01_5_object_7914762.png
Seite 5 von 8
Datum: 01.02.1927
Umfang: 8
am gleichen Tage über nommen und wird die Verwaltung, die aus fünf M t- gliedern und fünf Ersatzmännern besteht, in den näch sten Tagen ernennen. Anläßlich^ dieser Ernennurrg hat Conte Vittorelli an den Präsidenten der kgl. Kommission in Trient sollendes bezeichnete Telegramm gerichtet: „Die heute gesetzlich errichtete Provinz Bolzano entbietet der Provinz Trento ihren herzlichen Gruß in der sicheren Hoffnung, daß das Trentino und das Alto Adige immer von unauflöslichen Bruder banden (!) im gemeinsamen

und Trient schon seit langem bestanden, die Ursache der Pwvinzgründung von Bozen warm, so kann man eine derartige Anftrudelung, die die Gefühle der ge samten deutschen Bevölkerung verleben muß, nur als unehrlich und als unaufrichtig bezeichnen. Der Haß der Südtiroler gegen die Welschen, insbesondere aber Wen die Trentiner, ist eingefleischtes Erbgut von ilwäterzeiten und wird anch dann sich nicht in Liebe handeln lassen, wenn kgl. Kommissäre in Ausnützung der gegenwärtigen Machtpolitik eine Meinung

und das Staatsbürger- schaftszeugnis, sowie eine Stempelmarke zu drei Lire beizulegen. Die Gesuche sind bis spätestens 15. Fe bruar 1927 bei der kgl. Qnästur in Bozen einzu reichen. Die faschistischeIugendorganisation. Eine Abänderung des Gesetzdekretes vom 3. April 1926 sichert der unter dem Namen „Balilla" (die „Balilla"-Organisativn umfaßt . die Kinder, die Avan- guardisten-Organisation der Jünglinge) bekannten fa schistischen Jugendorganisation das Monopol der Jugend- Organisationen überhaupt. In Zukunft

16
Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DERSU/1930/15_02_1930/DERSU_1930_02_15_5_object_7915312.png
Seite 5 von 8
Datum: 15.02.1930
Umfang: 8
auf Straßen und Plätzen. In Bozen wurde vor einigen Tagen verlautbart: „Ter kgl. Quästor der Provinz Bozen ordnet an: Es ist während der Faschingszeit dieses Jahres ver boten, maskiert auf öffentlichen Plätzen, auch im Wagen, zu erscheinen. Das Tragen von Masken ist bei Faschings- vmanstaltungen in öffentlichen Lokalen nach den folgenden, Vorschriften gestattet, die auch eventuell bei der Gewährung der Lizenz für die Veranstaltung mit den Organisatoren derselben festgesetzt werden können: 1. Verboten

ist gestattet, sofern dieselben aus sauberem und leichten Papier hergestellt sind. Der Verkauf von Koriandolis ist ebenfalls gestattet, jedoch müssen die in einem Säckchen enthaltenen Koriandolis von einer einzigen Farbe sein. Das Werfen von Koriandolis, die vom Boden aus gelesen wurden, ist nicht erlaubt. Für jede Form von Maskenumzügen, Blumenkorso usw. muß die Ermächtigung der kgl. Quästur eingeholt werden. Zuwiderhandelnde werden verhaftet und der Gerichtsbehörde zur Anzeige gebracht. Die Beamten

und Agenten der Quästur, die kgl. Karabimeri und die übrigen Agenten der öffentlichen Macht sind mit der Durchführung dieser Verordnung betraut. Die Podesta der Provinz werden die genannte Verord nung dem Publikum in jener Form, die sie für angezeigt halten, bekanntgeben. Wenn nicht passend* Geld zurück! Trikot-Reste Fehlerfrei, 6—8 Mtr. lang ungebleicht, gelb . . 8 7.50 per Kilo In jeder gewünschten Farbe u. Stärke, auch gebleicht 8 10.— per Kilo franko und spesenfrei per Nachnahme Alle Wäsche

21