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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 04.12.1923
Umfang: 6
programmatischen Enzyklika aus drücklich feststellt«, Itaken Hab« vom Heiligen Stuhle nichts zu fürchten. Wiese friedfertigen Wörde kirchlicher Kreise haben guten Eindruck gemacht auf die erhitzten Gemüter, doch besteht kein Zweifel, daß sich die Antiklerikalen noch eiin gutes Weilchen der Note des „Osservatore Romano' bedienen weiden» wenn sie zwischen Staat und Kirche Zwist säen wollen. Vie Auflassung der Aaschettenslempel. Die 'Gazzetta Ufficiake' vom 30. v. M., Nr. 281, verlautbart das kgl. Dekret

vom 27. Nov. 1923, Nr. 2514, womi't die Fafchettenstempel auf , Schaumweine, Mineralwasser in Flaschen, Par fumerien und Medizinalspezialitäten aufgehoben j tv-orden. Artikel 1. Ab 1. Dezember 1923 werden die Stempelgebiihren für Verkäufe mif Schaum weine und Mineralwässer in Flaschen gemäß kgl. Dekretgesetze vom 21. Aug. 1921, Nr. 1250, und auf den Werkauf der Parfumerien und Me- dizinalfpez!! alitäten nach Art. 5 des Sonder- tarifes, Anhang B, des Gesamttextes des Stem- pclgesetzes vom 6. Jänner 1918

Nr. 135 und z'im kgl. Dekretgesetze vom 28. Dezember 1922, Nr. 1671, sowohl wenn sie Im Königreichs her gestellt als auch vom Auslande, eingeführt wer den, in joder Hinsicht durch die allgemeine Um satzstempelgebühr ersetzt, welche in der vom kgl. Dekretgefetz vom 18. März 1923 Nr. 550, und den folgenden Bestimmungen festgesetzten Form eingehoben wiird. Die genannte Umsatzgebühr ist im folgenden Ausmaße anzuwenden: Um- bis zu 100 Lire für je 20 Lire oder Bruch fumerien und das obligatorische

jener, ohne Berechtigung einer Ausrech nung den Käufern gegenüber. Artikel 3. In den Monaten Dezember 1923, Jänner, Feber und März 1924 müssen die Er zeugnisse nach Art. 1 des gegenwärtigen De kretes, welche in Verkaufslokalen oder daran anschließenden Magazinen, d!ie mit den- Ver kaufslokalen in einer Verbindung stehen, sofern dieselben nicht schon mit einer Stempelfaschette versehen sind, beim Verkaufe mit der Stempel fafchette gemäß Art. 3 des kgl. Dekretgesetzes vom 21. August 1383, Nr. 1260, und nach Ar tikel

1 des kgl. Dekretgesetzes vom 28. Dezember 1922. Nr. 1671, versehen werden. (Nach dieser Bestimmung findet die neue Stempelgebühr praktisch wohl erst mit 1. Slpril 1924 ihre volle Anwendung. D. Schristl.) Artikel 4. Die vom Artikel 3, Buchstabe a, des Tarifes Kr Regiftergebiihren festgesetzte Re gister gebühr wird «auf 3 Lire per 100 für den Verkauf von SchaumrveÜnen und Mineralwäs sern in Flaschen, Medizinalspezialitäten und Parfumerien, nach Art. 1 des gegenwärtigen Dekretes erhöht. Artikel

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 30.01.1937
Umfang: 6
, daß sie laut den Verfügungen des kgl. Dekretes vom 27. Dezember 1933 Nr. 1746 Art. 13 verpflichtet sind, beim zuständigen Registeramte die effektiv umgesetzten Mengen von Wein und Fleisch die sie im Vorjahre umgesetzt haben, innerhalb des Mo nates Jänner anzumelden. Für Unterlassung der Anmeldung sind Strafen von 500 bis 1000 Lire vorgesehen. » Sozialversicherung durch Arbeitsunternehmungsn. Die kgl. Präfektur macht aufmerksam, daß dem Ministerium Fälle angezeigt worden sind, wobei die Firmen

in den Paktkontrakt die Klausel einzufügen haben, wonach die Unter nehmungen allen Verpflichtungen hinsichtlich der Versicherung der Arbeiter nachkommen müs sen: b) daß die öffentlichen Verwaltungen nicht früher die Auszahlung vornehmen, bevor sie nicht vom korporativen Inspektor«! die Bestätigung er halten haben, daß die Unternehmer dieser Ver pflichtung nachgekommen sind. » Abänderung des Regiflergesehes Die «Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Gesetzesdekret vom 13. Jänner 1936-XV Nr. 2313 bezüglich

der Abänderungen, welche am Negister- gefetze vorgenommen worden sind. Dem Dekrete geht ein Bericht an S. M. den Kö nig voraus, in dem erinnert wird, daß auf Grund des Art. 62 des Gesetzes vom 7. Jänner 1929 Nr. 4 vorgeschrieben wird, daß sich die Finanzgeietze mit dem Registergesetz (kgl. Dekret vom 30. De zember 1923 Nr. 3269) und dem folgenden Gesetze vom 12. Juni 1934 Nr. 742, durch das das erste abgeändert worden ist, koordinieren müssen. Im Berichte werden dann die einzelnen Abänderungen angeführt

. Vom Fremàen-Nlelàeàienst Verschiedene Podeftas haben Anfragen hinsicht lich des Fremdenmeldedienstes gemacht, weshalb es die kgl. Quästur für angezeigt hält, die wich tigsten Bestimmungen derüber bekannt zu geben. Laut den Bestiinmungen des Artikels 42 des Einheitstextes über die öffentliche Sicherheit ha ben die Fremden die Pflicht, innerhalb drei Tagen nach ihrer Einreise oder bei Wechsel ihres Aufent haltes — mit Aüsnakme der im letzten Absatz des erwähnten Artikels in Betracht gezogenen Fälle

— die Aufenthaltsanmeldung bei der lokalen Si cherheitsbehörde zu machen. Diese Ausenthaltsmeloung besteht nach dem mit Art. 277 des Reglementes für die Durchführung des erwähnten Gesetzes über die öffentliche Sicher heit vorgeschriebenen Formularen aus drei Teilen Ein Teil, in dem auch die eventuellen Veränderun gen des Aufenthaltes einzutragen sind, verbleibt dem Meldenden, der andere ist der kgl. Quästur zu übermitteln und der dritte oerbleibt bei der. Ce meinde. Wenn der Fremde erklärt, daß er sich weniger als zwei

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Südtiroler Heimat
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Seite 5 von 8
Datum: 15.02.1926
Umfang: 8
Girre ArrterpeUalisrr im Tiroler Karrdtag. Die Abgeordneten Dr. Straffner. Dr. Steidle, Dr. Huber. Dr. Gamper, Hüttenberger und Genossen haben an den Herrn Landeshauptmann folgende Anfrage gerichtet: „Die Tagespresse hat die Mitteilung gebracht, daß durch ein kgl. italienisches Dekret verfügt worden sein soll, daß im Bereiche von 30 Kilometer von den italienischen Grenzen Ausländer keinen Handel und ß kein Gewerbe treiben dürfen. Nach diesem Dekrete sollen jene Ausländer

, die in diesen Grenzgebieten eine dahingehende Erlaubnis bereits er halten haben und irgendeinem Gewerbe nachgehen, innerhalb von 3 Monaten ihrer Begünstigung für verlustig erklärt werden. Das kgl. Dekret würde, wenn es tatsächlich erlassen worden sein sollte, an der Tiroler Grenze geradezu kata strophal wirken. Nord- und Südtirol waren seit mehr als tausend Jahren nicht allein eine politische Einheit, sondern auch ein einheitliches Wirtschaftsgebiet. Dieses einheitliche Wirtschaftsgebiet hat es mit sich gebracht

, daß eine große Zayl von Geschäftsleuten, die in Nordtirol beheimatet waren oder es noch heute sind, in Südtirol ihrem Berufe nachgehen. Auch das Umgekehrte ist der Fall. Sehr viele gebogne Süd tiroler sind in Nordtirol nicht allein als Beamte, sondern auch als Geschäftsleute tätig. Die Zahl der Nordtiroler und Deutschösterreicher, die sich innerhalb des im kgl. Dekrete vorgesehenen Grenzgürtels befinden, beträgt viele hundert Personen, die nunmehr um ihre Existenz gebracht und auch finanziell ruiniert

werden sollen. Der im kgl. Dekrete einge räumte Liquidierungstermin von 3 Monaten ist doch nichts anderes als eine Galgenfrist, die die faschistische Regierung dazu benützen will, möglichst verläßliche Faschisten an Stelle der alten, bewährten deutschen Geschäftsleute zu bringen. Die Gefahr der Entrechtung der österreichischen Ge schäftsleute wird noch dadurch erhöht, daß gemäß eines anderen kgl. Dekretes aus der jüngsten Zeit die Optionen jederzeit widerrufen werden können. Zahlreiche Nordtiroler

, die viele Jahre in Südtirol tätig waren, haben für Italien optiert, um die jahrhundertealten Familienbesitze weiter in der Familie zu erhalten. Diesen ehemaligen Nordtirolern kann nun die italienische Staatsbürgerschaft jederzeit abgesprochen werden, wenn ein faschistischer Agent findet, daß sich der -Optant der italienischen Staatsbürgerschaft unwürdig gemacht hat. Durch die Beibehaltung der alten deutschen Familien namen, die auf Grund eines weiteren kgl. Dekretes italiani- siert werden müssen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 01.08.1923
Umfang: 8
Mttwoch. den 1. August INW. .Der Tiroler Seite S SM Volkswirkschaft. Jer Ausgleich der Bant für Tirol und Vorarlberg. Wr bringen im Nachhang zu uns»« kurzen It-chncht m der Samstagnummer den Beschluß I„z Tribunals Bazen: Das kgl. Tribunal für Zivil- und Strafsachen Ii» Bozen bestätigt den oon der Repräsentanz für IlsLen der Bank für Tirol und Vorarlberg und Ihren intäiÄischen Filialen ihren Gläubigern an- I>edolen«n und von den Gläubigern bei der Aus- I^ichstaHatzung vom 2«. bis einschließlich

das ganze Vermögen der Repräsentanz den Gläubizern zu gute kommt, ist auch der Versagungsgrund des Z Sl Abs. 1 A. O. nicht gegeben. Ergänzungen des Dekretes öder die Mieten. Die Gazzet'a Ufficiale vom l7 Juli Nr lS7. bringt das kgl. Dskrel-Grfetz vom g. Juli 1Z2Z, Nr. l-t76. Art. 1. Die Uebertraaung des Besitz«? von Häusern verhindert den Besitzer nickt daran, e-ne Verlän gerung der Miete auf Grund des kgl Dekret- gesetzes vom 7 Jänner INZ. Nr ki. zu oerlan gen. Es gilt dies sowohl für Wohnhäuser

als den Mieter ist giltig. Doch kann der Käufer kei nesfalls sich der Verlängerung des Mietvertrages bis zum ZV. Juni l!W. falls sie der Mieter auf Grund des kgl. Dakretgesetzes vom S. Jänner 19A, Nr. 8, verlangt, widevsenen Auch di« Not wendigkeit des Haus«s als Wohnung oder Ge schäftsraum sür den Eigengebrauch oder für die Family« des Käufers ändert daran nichts. Eben so kann der Käufer nicht auf Grund des zweiten Absatzes des Art. I dieses Dekretes die Lösung des Vertrages verlangen, ^ianz gleich

wie die Mietverträge lauten. (Für die Stadl Rom und noch andere zu be. stimmende Städte bringt dieser Artikel für be> stimmte Umstände noch besondere iveitergehende Bestimmungen.) Art 4. Die Bestimmungen der vorhergehenden Artikel mit Ausnahme des Ar'. 2 gelten auch iür , Uebertraaungen des Besitzes, welche »ach der Veröffentlichung des kgl. Dekretes vom 7. Jän ner lWZ, Nr. 8, erfolgten. Es bleiben aber di« , von der Schiedskommission ausgcgedenen Ent- j scheidungen über die Vermietung van Aohnun- ! gen, soweit

si« oor dem Datiun des gegenwärti- t gen Dekretes «rlassen wurden aufrecht. > Die Entscheidungen der Schiedskommissionen, ' welche sich auf Lokale beziehen, die nicht zu Wohnzwecken dienen, und drei! Befist durch All« unt«r Lebenden nach B«röffen Eichung des kgl. Dekreiqesetzes vom 7. Iiinner l!>A in .an deren Besitz übergegangen sind, können falls dies« Entscheidungen die Verlängerung des Miet vertrages verweigern oder die Delogierung des Mieters verfügten und falls si? am Ta-t der Er- ' lassung

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 18.02.1941
Umfang: 4
: 1. P. I. Veronese Luigia P. IVO; 1. mit gleicher Wertung Falcherò Francesca P. 100; 3. P. I. Pedri Eleonora P. 97; 1. G. I. Mangiatori»! Gina P. 100. Kgl. industrielle Vorbildungsschule: 1. B. Ferrari Zaro P. 83; 2. B. Felli Vi nicio P. 88; 3. B. Albieri Nellusco P. 87. — 1. A. Felisatti Egidio P. 90; 2. A. Brunello Ettore P. 85; 3. A. Borto- laminelli Gino P. 84. Kgl. technische Industrieschule: I. A. Della Giacoma Guido P.' 89; 2. A. Maffei Marco P. 87; 3. A. Maurino Bruno P. 83; — G. F. Binante Gio vanni

P. 87. Kgl. Technisches Industrie-Institut: 1. A. Trivelli Guido P. 91; mit gleicher Wertung A. Dc Vito Ardeo P. 91; 3. A. Golzio Mario P. 89; — 1. G. F. Cor rosa Giuseppe P, 91; 2. G. F. Parianti Pietro P. 89; 3. G. F. Mascia Pietro 73 Punkte. Kgl. landwirtschaftliche Vorbildungs- Ichule: 1. B. Purcu Angelo P. 75; 2. L. Dall'Acqua Ottone P. 70; — P. I. Montagna Giovanna P. 95; — 1. A. Goliardi Giacomo P. 80: 2. A. Pedry- ieiti Lorenzo P. 7S. Kunst: 1. A. Scagnet Luigi P. 8S; — G. I. Paissan Renata

P. Lì). Kgl.' Kommerzielle Vorbildungsschule: ) B. De Gauden Gilberto P. 95; 2. B. Wenter Arturo P. 85; 3. B. Leiui Ga stone P. 80. — 1. P. I. Massimi Giu liana P. IM; 2. P. I. Fabbian Natalina -st. 80; 3. P. I. Poccianti Luigia P. 80. l, A. Sperandio Livio P. 92; 2. A. Mi- noli Aurelio P. 90; 3. A. Aniello Pa squale P. 80; — 1. G. I. Petilli Dome nica P. 90; 2. G. I. Piva Edda P. 80; 3 H. I. Tamanini Romana P. 70. Kgl. Technisch-Kommerzielle Schule: 1. ? .I, Prighel Olga P. 98; I. mit alei- à Wertung

G. I. De Bombardi Elda P, 98; 1. mit gleicher Wertung G. I. Marini Editta P. 98; -> 1. A. Poier Albino P. 88; 1. mit gleicher Wertung A. Gilli Massimo P. 88; 3. A. Dalsasso Bruno P. 83; — 1. G. F. Scuderi Gior gio P. 88; 1. mit gleicher Wertung G. Ü. Giacomelli Francesco P. 88; — B. Lotti Balilla P. 73; Ku n st.- G- I. Beda Maria Antonietta P. 85. ^ Kgl. Mittelschule: P. I. Riva Giuliana P. 96; mit gleicher Wertung Eumer Sil vana P. 96; mit gleicher Wertung Po- dini Leonella P. 9ö; mit gleicher Wer tung

P. I. Pasquali Adriana P. 96; — 1. Bal. Jaforte Romualdo P. 82; mit gleicher Wertung B. Lorella Gianfranco P. 92; 3. B. Corazzala Silvio P. 80; — G. I. Rampula Emma P. 88. Kgl. technisches Institut „Cesare Bat tisti': 1. B. Urzi Mario P. 90; 2. B. Foglietti Giuseppe P. 88; 3. B. Seno Elio P. 80; — A. Casagrande Tristano P. 82; 2. A. Sbranati Pierino P. 78; 3. A. Pugno Luciano P, 70; — 1. (!'. F. Tessoni Cesare P. 80; 2. G. F. Venta Mario P. 75; 3. G. F. Conforti Rodolfo P. 7»; — E. I. Tessoni Bianca

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 02.01.1930
Umfang: 6
. 1. Jänner Morgen, den 3. Jänner wird, wie bereits an gekündigt. wird der italienische Hofzug die bel gische Königsfamilie nach Roma br ngen. Außer der Prinzessin Maria Jose werden ich auch ihre kgl. Eltern, der Kronprinz Leopold mit leiner erlauchten Gemahlin Prinzessin Astrid und Prinz Karl Graf von Flandern an der Reise beteiligen. Prinzessin Maria Jose wird von der Ehren» dam« Gräfin De La Santheere begleitet sein. Wetters befinden sich in ihrem Gefolge die nach stehende»? Persönlichkeiten

aus dem Hofstaate des Königs Albert: Graf Channoy, Großhofmei- ster, Cavalier De Patoul, Hofkanzler, Marschall Eoffimet, General Swagers, Feldadsurant des Königs und Graf de Meus, Ordensoff^zier de» Königs. Vom Hofstaate der Königin werden sich sol» gende Damen Nack? Noma begeben: Gräfin de Hcbiano, Gräfin De Caraman-Ehimay, Gräfm Van Den Steen de Jehay, Baronin Grenier. Im Gefolge befinden sich außerdem die Prin zessin De igne. Graf Durazzo, kgl. Botschafter von Italien in Brüssel mit seiner Frau Gemah- lin

, hat sie bereits ihrem Volke die Abschiedsgrüße entboten. Vor dem Publikum wird sie sich nur nocb einmal anläßlich des Konzertes im Saale Plavel zeigen. Die Konzerte, welche im genann ten Saale abgehalten werden, waren immer von S. M. dem König, der bekanntlich ein^ fsinfühll- , her Pianist ist, sehr fleißig besucht. vis ttuläigung à pgnlamentss Die Senatsveriretung, welche sich am 6. Jän ner zum kgl. Palaste begeben, ist aus dem Prä- - sidentschaftsrate und dreißig ausgelosten Sena toren zusammengesetzt

werden. Kràrli'gs IiMpenparà Anläßlich der Hochzeit des Kronprinzen wird auch eine großartige, vom Kriegsministerium organisierte Militärparade stattfinden. Die Truppentörper werden sich am 9. Jänner früh auf dem Rennplätze von Parlali versammeln. Dabei werden Vertretungen der gesamten be waffneten Macht zugegen sein, und zwar des kgl. Heeres, der Marine, der Luftflotte, der kgl. Finanzwache, der freiwilligen Mliz, des Korps der Agenteil für öffentliche Sicherheit und der Kolonialtruppen. Außer dem Korps

der Neichshauptstadt wer den sich an der Parade das 92. Infanterieregi ment, das Regiment von Torino, kommandiert von Sr. kgl. Hoheit dem Prinzen von Piemont, und weitere vier Jnfanterieregimenter. die für diesen Anlo^ in Roma 5on^nt>-ier» wurden, mit ihren glorreichen Fahnen beteiligen. Weiters werden sich auch die Vertretungen aller Militär akademien des Reiches, der Infanterie, der Ka vallerie, der Artillerie, der Genietruppen, der Marine und der Aeronauti! zur Parade ein finden. Ebenso werden die Tanks

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Dolomiten
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Seite 6 von 8
Datum: 23.04.1935
Umfang: 8
« zum Ausrufspreise von 69.896.48 Lire beim kgl. Tribunal Bolzano am 15. Mai. um 11 Uhr vormittag». 1417b) Auf Anttag d«s Adv. de Euelmi in Bol zano. durch Adv. Baron A. Fiorio wurde vir Zwangsversteigerung der Grundbuchs- Einlagen 14/1, 56/n Postal, 316/11 Lana, 76/11 42/n, 108/11 Postal, Eigentum des Josef, Alois und Georg Genetti in Postal, bewilligt. Wiederversteigerung der nicht verkauften dritten und vierten Partie (E.-E. 76/ll, 42/n und 108/n Postal) zu den Ausrufspreisen von 20.006 Lire und 14.000 Sit

«, beim kgl. Tribunal Bolzano, Um 24. April, um 11 Uhr vormittag». 1418c Auf Antrag des Alois Gänsbacher, wohn haft in Bolzano »S. Pietro, wurde die Zwangsversteigerung der Grundbuchs-Ein lagen 30/1 Eeves, Eigentum des Ludwig Eschlieher sen. und 15/1 Elvas. Eiaentum des Ludwig Eschlieher, bewilligt. Meder versteigerung zu den herabgesetzten Aus« rufsprcisen von 30.000 Lire und 17.000 Lire beim kgl. Tribunal Bolzano am 22. Mai. um 11 Uhr vormittags. 1419b) Auf Antrag des Josef Ehristandl in Tubre wurde

di« Zwangsv«rsteig«rung der Grundbuchs-Einlage« 127/ü und 628/11 Eengles, Eigentum de, Josef Gander in Cengles-Lasa, bewilligt. Wtederversteige« rung in zwei Partien zu den herabgesetzten Ausrufspreisen von 16.050 Lire und 6790 Lire beim kgl. Tribunal Bolzano am 29. Mai, um 11 Uhr vormittags. 1413 Realschatzungen. Um die Ernennung von Sachverständigen zu den exekutiven gerichtlichen Schätzungen von Liegenschaften zum Zwecke d«r Zwangsversteigerung haben angesucht: a) Die Banea dek Trentino « dell'Alt

als Bezirkssektion obiger An stalt um 82.326 Lire zugeschlagen. 1433 f) Die bei der kgl. Prätur Monguelfo im Konkurse der Eheleute Georg und Fklo- mena Viertlet in Dobbiaco versteigerten Liegenschaften in Erundbuchs-Einl. 150/11 Dobbiaco wurden vorläufig Hermann Jenewein um 26.406 Lire zugeschlagen, neberbotsfrist für a) bis e) bis 25., für 1435 f) bis 23. April. Re, ' ‘ ' -alversteigernnge«. «) Am 22. Mai. um 11 Uhr vormittags, findet beim kgl. Tribunal Bolzano die Zwangsverstei gerung der Grundbuchs-Einlage

26/1 Sesto, Eigentum des Josef Jnnerkofler, „Stein metz' in Sesto, zum Ausrufspreis von 15.600 Lire. Vadium 3000 Lire, Ueberbote 500 Lire, statt. 1436 b) Auf Antrag der Bodenkreditanstalt in Verona durch Dr. V. Foradori in Bolzano wurde die Zwangsversteigerung der Liegen schaften („Oberparggerhof') des Franz Echett in Prato alla Drava bewilligt. Wiederversteigerung zu dem auf 76.006 Lire herabgesetzten Ausrufspreis. Vadium 14.666 Lire, beim kgl. Tribunal Bolzano am 12. Juni, um 11 Uhr vormittags. 1425

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Volksbote
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Seite 13 von 16
Datum: 18.10.1934
Umfang: 16
-Einlagen 174/ll und 1711/ll Appiano Eigentum des Siegfried Tfchöll. wohnhaft in Lornaiano, bewilligt. Ver steigerung in vier Partien zu den Ausrufs- prsisen von 187.085 Lire, 28.808 Lire, 10.806 Lire und 54.724.40 Lire beim kgl. Tribunal Bolzano am 21. Konemief, um 11 Uhr vormittags. 490 n) Auf Antrag des Josef Siqnorini in Merano durch Adv. Baron Aloise Fiorio in Merano wurde die Zwangsversteigerung der Erundbuchs-Einlaae 130/1 Maia. Eigen tum der Anna Menghtn. geb. Estrein. wohn haft in Meran

», bewilligt. Versteigerung in einer Partie zum Äusrufsvreis von 48.000 Lire beim kgl. Tribunal Bolzano am 21. November, uw 11 Ubr vormittags. 407 c) Auf, Antrag der Ralffeisenkaffs Lana durch. Ado. Dr. I. Vinatzsr kn Lana wurde die Zwangsversteiaerung der Grundbuchs- Einlagen 502/11. OpÖ/II und 986/11 Lana, Eigentum der Ebeleuts Johann und Rosa Maraestn. geb. Auer« in Lana-S., Pietro, bewilligt. Versteigerung in drei Partien zu den Ausrusspreifen von 28.000 Lire. 12.400 Lite und SM Sire beim kgl. Tribunal

Bpl- , ganz am 6. Dezember, um 11 Uhr vor mittag». .. Nv.42— Seite. 13 n ■_ 408 d) Im Konkurse des, Johann Eraffer »n Billabafsa findet.' am L5'.'Öktober. um 3 Uhr nachmittags, bei der kgl. Prätur Mouguelf» die öffeittliche Zwangsversteigerung^ der Grundbuchs-Einlage 94/11 Billabafsa (Wohn haus Nr. 112 Villabaffa, Gasthaus «im ..Fischback' genannt, samt nebenliegemien Oekonomtegebäuden) in einer Partie zum Ausrufspreis von 40.000 Lire (Schätzwert 110.500.00 Lire) statt. ', . Rr. 20 vom 10. Oktober

mit Obstbäumen) Eav, Uff. Dr. K. Tegelhöfer für einen zü bezeichnenden Ersteber um 27.100 Lire und neunte Partie (G.-E. 53/11 Appiano. Acker)' Franz Schmied in Franaarto um 3110 Lire. Ueberbotsfrist bis 25. Oktober. 516 Realverstefgerungxn. a).Äm 14.No« ' 'vömber. um 11 Uhr vormittags, findet bei der kgl. Prätur Merano die öffentliche Zwangsversteigerung' folgendelj zur' Ko'n» kursmasse der Elise Kiechl, verehelichte Ortner. Gastwirtin in Meratu», aehörkgeit Liegenschaften in Eiundbuchs-Ernlage. 31/ll Merano

von -48.000 ß* Vadium und Svefengarantie 9000 L., beim kgl. Tribunal Bolzano am 31. Oktober, um 11 Uhr vormittags. 518 c) Auf Antrag der Sparläffe Merano:.würde die Zwangsverstejgerung der Grundbuchs- Einlagen 293/11 und 1207/Il Maia, Eigen tum des Josef, Franz,.der Maria;'TbSrert und des Karl Tapveiner. bewilligt, Der- steiasrung in zwei Partien zu den Ausrufsi preisen von 31.218.50 Lire und 2781.50 Lire beim kgl. Tribunal Bolzano am 19. De- zember, um 11 Ubr vormittags. 519 Auf Antrag der Witwe Anna

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 12
Datum: 02.12.1922
Umfang: 12
aller gesetzlich geltenden Bestimmun gen erfolgt und wir empfehlen ollen unseren Mitbürgern, sich um die Wahrung des ihnen zustehenden Rechtes umzuschen. - Der Regierungskommissär gibt bekannt, daß Molge kgl. Dekretes vom 7. Oktober 1921, '“13. administrative Wähler lind: \ en WSH- Zl. 1393, administrative Wähler sind^ 1. Diejenigen, welche in den politis lerlisten eingetragen sind', 2. diejenigen, welche -berechtigt sind, in die Li sten selbst eingetragen zu werden, aus Grund der im kgl. Dekrete

vom 25. September 1921, Zl. 1359, enthaltenen -Bestimmungen; 3. diejenigen, welche das 21. Lebensjahr be reits vollendet haben oder spätestens ^ am 31. Mai 1923 vollenden werden und den Titel dev Steuerzahlung in einer der im Artikel 4 des kgl. Dekretes vom 7. Oktober 1921, Zl. 1393, angegebenen Arten haben (direkte staatliche Austage jedweder Art; Zahlung eines jährlichen Betrages von wenigstens 5 Lire als Steuern, Zuschlagsteuern oder selbständige Gemeinde laxen, welche unmittelbar auf Grund

eines Zahlungsauftrages zu entrichten sind-; Pacht von Grundstücken, welche einer direkten Steuer im Betrage von wenigstens 15 Lire unterliegen; Mietzins in dem vom Gesetze festgesetzten Aus maße für das gewöhnlich bewohnte -Haus und- überüies bereits italienische Staatsbürger find oder die vollrechtliche italienische Staatsbürger schaft im Sinne der geltenden -Bestimmungen erlangt haben (kgl. Dekret vom 30. Dezember 1920, Zl. 1890), oder, falls sie die zur Erlan gung d'r italienischen Staatsbürgerschaft von rechtsw

werden in die Wählerlisten nur für den Fall eingetragen, daß sie das Optionsrecht für die italienische Staatsbürgerschaft in der durch das kgl. Dekret vom 80, Dezember 1920, Zl. 1890, vorgeschriebenen Art und innerhalb der durch dasselbe festgesetzten Frist ausgeübt haben, und infoferne die kompetenten Behörden das Optionsrecht nicht bereits Mt rechtskräftiger Entscheidung abgewiesen haben. Die Staatsbürger in den Verhältnissen ge mäß Nr. 1 und 2 müssen von amtswegen auf Grund der Verzeichnisse gemäß Artikel 21 (zwei

ter Absatz) des kgl. Dekretes vom 7. Oktober 1921, Zl. 1393,- in die administrative Wähler liste eingetragen werden, woferne sie in dieser Gemeinde den Wohnsitz haben und im register der ständigen Bevölkerung der meinde selbst eingeschrieben sind. Falls diesel ben ihren -Wohnsitz seit mindestens sechs Mona ten in eine andere Gemeinde verlegt haben» müssen sie über eigenes Ansuchen oder, in dessen Ermangelung, von aMswegen von den Wähler listen der Gemeinde. In der sie ihren Wohnsitz

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 6
Datum: 03.07.1924
Umfang: 6
Donnerstag, den 3. Juli 1924. „Der Landsmann- Seite Z yird t»ese Maßnahme auf alle Städte Italiens ssgcdehnt. Die Telephomiummer des Emp- Sngers ist immer gleich hinter den Namen p setzen, z. B. „Mario Careffi 2ZS Milano'. a PensionsbehaMung des von Oesterreich- Angara übernommenen Eisenbahnpersonals ta neuen Provinzen. Die Gazzetta UfficiÄe MM 30. Jim!, Nr. 152, veröffentlicht das kgl. Dekret vom 23. Mai, Nr. SSö. wodurch die Pensionsbehandlung des von Italien über nommenen Personals

der ehemaligen östor- «ichisch-ungarischen Staatsbahnen, sowie der KWwhn geregelt wind. Für das Personal der Sekundärbahnen wird sMer eine eigene Ziegeiung durchgeführt werden. a Ausgabe von eigenen Briefmcrrken für He italienischen Kolonien. Die GaMtta Wciale vom 3V. Juni, Nr. 152, veröffentlicht das kgl. Dekret vom 3. Juni. Nr. 999, wodurch die Ausgabe von Kolonialbriefmarken für die «er italienischen Kolonien bewilligt wird. Dieselben dürfen jeweils nur bei den Post ämtern der betreffenden Kolonie

verwendet werden und dienen für jede Art von Fran- tstirr. a Aalienisch-Prüsung des Gerichtspersoaals der neuen Provinzen. Die Gazzetta Ufficial« vom 30. Juni, Nr. 152, veröfentlicht das kgl. Dekret vom 23. Juni, Nr. 1007, wodurch der Termin zur Ablesung der Jtalienisch-Prü- hmg für das Gerichtspersonal der neuen Provinzen bis zum 31. Dezember 1924 ver schoben wird. a Neue Tabak- und Zigarettensorten. Die Sazzetta Ufsiciale vom 28. Juni, Nr. 151. veröffentlicht das kgl. Dekret vom 19. Juni, Ztr. 1006

Häschen kommen? b Militärisches Scharfschießen mitten In einem Dorfe. Eppan, 1. Juli. Das kgl. Finanzier; von Kaltern hatten am 29. Juni vormittags, als gerade die Leute zum ! Hauptgottesdienste gingen, am Schießstande, der mi'.ren im Dorfe St. Michael ist, Scharf- fchießük'ung. Bekanntermaßen durfte auf den gewöhnlichen Schießständen mit St.ihl- mantelgeschossen nicht geschossen werden. Er stens sind die Schutzwälle nur derart, daß die Zieler dahinter nur gegen Weigsschosse or dentlich gesichert

, Dr. Aloise Fiorio, veröffentlicht m der „Mevaner Zeitung' folgende Erklärung: „Da die über Ersuchen des Herrn Alois Gögele, Besitzer in Obermais, in der „Mera- ner Zeitung' vom 1. Juki 1924 veröffentlichte Feststellung nicht den Tatsachen entspricht unv dritte Personen in Irrtum führen könnte, er achte ich es als mein« Pflicht, öffentlich zu er klären, daß ich von der kgl. Präfektur zum provisorischen Verwalter der Pitsch'schen Stif tung mit dem ausdrücklichen Auftrage be stellt wurde, alle Vorkehrungen

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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 28.05.1925
Umfang: 12
ein sehr gefürchteter Reb- schädling Nordamerikas ist. Sie stammen beide, wie ihr Name, aus Amerika. Erstere, auch Schwarzsäule der Rebe genannt, soll auch schon nach Brios! in Italien verbreitet sein. Die White-rot. auch Weißfäule, fft vor vielen Jahren u. a. auch hier von Rathay festgestellt worden. Glücklicherweise sind wir bis jetzt von Schäden dieser Rebfeinde be wahrt geblieben. Weinfachabteilung des Bauernbundes: A. Beck e. Achtung Waldbefitzer! Bon der kgl. Forfttiffpsktton Bruneck wer den wir um Aufnahme

folgender Zeilen er sucht: Sämtliche Waldbesitzer werden: im Sinne § 50 und 51 des-Forstgesetzes von 1852 und des Art. 15. Abt. 1 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1923, Nr. 3267, neuerlich aufmerksam gemacht, daß di« Näumungs- Aufarbsitungs- und Entrindungsaobeiten der Schlagrückläff« und des Schnesdruckes un verzüglich bis Ende Juki durchguführen sind. Nach Ablauf dies«s Termines wird gegen jeden Waldbesitzer. rücksichtslos im Sinne' obiger Gesetze vorgegangen werden und wer

den Schlägeriungsbowilliguugen bis zur rest losen Durchführung der geforderten Aufräu- mungsarbeiten entzogen werden. Die kgl. Fovstinfpektion Bruneck macht auf die sem Woge alle Besitzer von Alpen, Dergwie- sen und Weiden aufmerksam, daß auf Grund des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1023, Nr. 3267 die Alpen, Dergwiesen und Waiden ausschließlich in die Kompetenz der kgl. Forst- inspektion über gegangen sind, somit jedwede Aonderunlg im Stande der Alpen, Weiden und Bergwiesen im Wege der zuständigen Forstinfpöktion zu regeln fft. f Spar

. Nachrichten — Konkurseröffnung. Das kgl. Tribrinal für Zivil- und Strafsachen hat über das Vermögen des Schuldners Hans Kröß. gew. Holzhändlers in Bozen, derzeit in Gries, Villa Ruhland, das Konkursverfahren eröff net. Zum Konkurskommiffär wurde Doktor Stöcker beim kgl. Tribunale in Vozrn, zum Masseverwalter Advokat Doktor Ernst von TsHurtschenthaler in Bozen, bestellt. Erste Gläubigerversammlung beim kgl. Tribunal in Bozen am 3. Juni 1925, nachmittags 3 Uhr, Prüfungslagsatzung bei dem genann ten Gerichte

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Dolomiten
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Seite 12 von 20
Datum: 29.04.1933
Umfang: 20
— bekannt gegeben: Straßenbauten. Erbauung der Marlinger Brücke über die Etsch, Lire 2,300.000; Bau einer Verbindungs- jtrnsse nach Luson, Lire 965.000. Bauten. Ausbauarbeiten in der Villa Vittorio Veneto Lire 072.000; Umbau der Residenz S. K. H. des Herzogs von Pistoia (Maurerarbeiten), Lire >.067.000: Legung des Bodens in der Kaserne der kgl. Enrabinieri in Quireln, Lire 18.000; Umbau des Gebäudes der aufgehobenen Prätur in S. Vigilia di Marebbe, wo ein Kindergarten »ntergebracht wird, Lire 10.000

; Abdichtungs- arbeitc» in den Lokalen der kgl. Prätur und im Gesüngnis non Ehiusa zum Schutz gegen Wasier, Lire >2.000; Einbau der Wasserleitung in der kgl. Zollstation beim Drau-Pass. Lire 26.850; Lieferung von Tranertin zur Bekleidung des kgl. Palastes in Gries, Lire 230.000. Wildbach-Berbcsierungev. Arbeiten zur Instandsetzung der Wager-Der» bauüngsarbeitcn zweiter Kategorie in der Pro vinz Bolzano Lire 135.000; Regulierungsarbeiten am Eisack bei Bressanone Lire 80.000; Regulie- rung des Puni-Baches

1272 Rcalversteigernngcn. a) 2m Kon- knrse Jakob Ladurner findet am 4. Mai. um 10 Uhr vormittags, beim kgl. Tribu. »al Bolzano die öffentliche ' Zwangs- Versteigerung der Grundbuchs-Einlage 7 II Quarazze in drei Partien statt, und zwar, t. Partie: Bauparzelle 73. Wohnhaus in Quarazze mit Hof und Garten im Flächcn- ausmatz von 671 Quadratmeter zum Aus. rufsprcis von Lire 90.000.—, Vadium Lire 18.000.—; zweite Partie: Grund, parzelle 10/2, Wiese in Quarazze, Im Flächenausmaß von 662 Quadratmeter

zum Ausrufspreis von Lire 9268.—, Vadium Lire 2990.—; dritte Partie: Erundparzelle 10/1. Wiese in Qarazze, im Flächen«»--- »lasse von 9196 Quadratmeter zum Aus- rufspreis von Lire 50.000.—, Vadium Lire 10.000.—. 1273 b) Auf Antrag der Raiffeisenkasse San Genosio wurde die Zwangsversteigerung der Grundbuchs-Einlage 76/7 San Genen». Eigentum der Karolina Thurncr. verehe lichte Raffeiner, bewilligt. Wiederverstci. gerung zu dem auf Lire 15.120.— herab gesetzten Ausrufspreis beim kgl. Tribunal Bolzano am 1 10. Mai

, um 11 Uhr vor mittags. 1271 c) Auf Antrag des Michael Larcher in Eorncdo durch Adv. H. Lutz. Bolzano, wurde die Zwangsversteigerung der Grund buchs-Einlagen 111/l und 963/11 Appiano, Eigentum der Maria Estrein in Appiauo- Bcrg, bewilligt. Wiederverstcigcrung zu dem auf Lire 30.999.— für die erste Rate und auf Lire 9969.— für die zweite Rate herabgesetzten Ausrufspreis beim kgl. Tri bunal Bolzano am 5. Juli, um II Uhr vormittags. 1275 Auf Antrag des Karl Burger durch Ad». Dr. H. Lutz. Bolzano, wurde

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Meraner Zeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 30.05.1923
Umfang: 8
Kstts S .Wen»»« Volkswirischaftliche Rundschau. Neue Veftimmungm für Umsatz stempelgebühren. Da? Finanzministerium hat folgende Bestim- münzen erlassen: Vervollständigung des Z 21, Buchstabe L. dcr DurcWhrung-bcstiinmungen z?un kgl. De kret lwm 13. März Nr. 55V, hinsichtlich dcr Einhebung der Umsatzstempelgebühren im Alfin^ungZwege wird bestimmt: H l. Prsdulie, roelche der Zabrikcttionsstever unlcrllcgcn und liir welche die Ulnsahflcmpcl- gcbühr im Sibflnoungswcqe za cukrlchkcn Ist. ^eni

^n Artikel 12. erster Msntz. des kgl. De- i>ete? vom ^.icürz Nr. ',50, muh die Il!nsali!rempclgemihr ftir Waren, welche der 5?a- dr>lat!o.:9steuer beim Verlassen der Fabrik unter '^oniiolle der FinauKehörde unterliegen, ab t. Juli 1W anstatt durch Anbringung von Slcmpelmarken auf den einzelner. Fakturen oder mittelst Vank- oder Postsiluroiiberweisungen, a»^schl!.'ßlich durch eine jährliche Abfindung er- flila.eii, ssur den weiteren Umsatz dieser Waren ist die Un-.satzstempelgebühr in gewöhnlicher Weise

.zwischen den Kausleuicn durch Stempelmarken '>u entrichten. Gemäß letzten Absatz des Art. 13 de>:> Dekretes muß ab 1. Juli 1923 die Entrich- tuiii, der Stempelgebühr geinäß Art. 1A fllr- Nkei >l'> bi? und -16 des kgl. Dekretes vom ?>». Februar 192l>, Nr. 1l>7) bei Lieferung von Gas und elektrischer Kraft an was immer für Abnehmer im Absindiingswege erfolgen. Die Cii'.lMung der Nmjatzgebühr im Avsmdungs- wcge ist sl'Nitt ?'.-lil?5tvrisch für d>e Fakturen und ^nrtiMlirn h!n!ii!)«l>ch ^ Lieferung >non Gas

Prozent). Für die oben unter Nr. 1, 5 und K aenanuten Produkte (Essigsäure, Harz' u. Teer« öle. Mineralöle) beträgt die Gebühr für je ItM Lire (Art. 7, Nr. 1. des kgl. Dekretes vom 1«. März INA, Nr. 5>V>). Nrocherl. Vlcr. TraubenMi'cr und Makzinckcr. v<lcuchluugsinstallalionen. Pulver und andere Exploflv-Erieugnisse. (Die Mebühr beträgt 1 L. pro IM Lire.) Die unter Nr. 2, 5. 4, 7 und st obangesührten Erzeugnisse, d. h. Kracherl. Bier. Traubenzucker und Malzzucker, Beleuchtungs- installotionen. Pulver

und andere Explosivstoffe unterliegen einer Kebü.-.r von 1 Lira für je 1W Lire. (Art. ?, Nr. 2, des angeführten Dekretes). Seifen. Für Seifen ist folgender Unterschied zu machen: a) Gewöhnliche Seife und Laugen tHöchstgebühr Lire V.50). Diese Seifen sind den Laugen gleichzuhalten, welcher von der Umsatz- steinpelgebühr befreit sind. <Ärt. 13, Buchstabe b, de? kgl. Dekretes r>. 18. März IVA, Nr. 55l>) und kann daher für dieselben In keiner Welse eine Anrechnung auf die Abfindungssumme statt finden. Für den Umsatz

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Dolomiten
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Seite 8 von 20
Datum: 06.10.1934
Umfang: 20
eingeführt gegenüber 488.447 Zentner in der selben Zeit des Vorjahres mit einer Ztinahms der Einfuhr um 185.512 Zentner. Wirtschaftliche Nachrichten Neue Einfuhrverbote Das Provinzamt des Provinzial-Korporations- wirtschaftsrates teilt mit, daß mit dem am 2. Okto ber l. I. in Kraft getretenen Intcrministcrial- dekrct der Tabelle A der vom Einfuhrverbot be troffenen Waren, welche dem kgl. Dekret-Gesetz vom 14. November 1926, Nr. 1923, angeschlossen ist. folgende neue bciacfiigt wurden: Butter aus frischer

/II, Caldaro, Eigentum des Leo», hard Toll in Caldaro. bewilligt. Der- steigcrung in drei Partien zu den Au-- rufsprcisen von 2000. 1900 und 2600 Lire beim kgl. Tribunal Bolzano, am 31. Okio- ber. um 11 Uhr vormittags. 452 b) Stuf Antrag des Franz Kröß. Zager in Mcltina, durch Dr. 91. Straudi in Bol zano, wurde die Zwangsversteigerung der Grundbuchs-Einlage 70/1, Tcrlano, Eigen, tum des Matthäus Plattncr, bewilligt. Versteigerung zum Ausrufspreis von 31.309 Lire beim kgl. Tribunal Bolzano, an, 14. November

, um 11 Uhr vormittags. 453 c) Auf Antrag der Maria Soravia, Witwe Pitscheider in Bolzano, durch Dr. R. Straudi. in Bolzano, wurde die Zwangs- Versteigerung der Grundbuchs-Einl. 37841. Bolzano (erste Partie), Eigentum des Dok tor Anton Kößler, und der Grundbnchs- Einlnacn 307/1! und 308/!!, Gries (zweite und Dritte Partie). Eigentum der Frau -Kößler, Witwe Bettina, beide wohnhaft in Bolzano, bewilligt. Versteigerung zu den Ausrufsprcisen von 43.500,' 500' und 1500 Lire beim kgl. Tribunal Bolzano

, am 14. November, um 11 Uhr vormittags. 454 d) Stuf Antrag des Raimund Novak, durch Dr. R. Straudi in Bolzano, wurde die Zwangsversteigerung der .Grundbuchs-Ein lage 483/11, Appiano, Eigentum des Anton Wallnöfer in Appiano,' bewilligt. Ver steigerung zum Ausrufsprcis von 86.700 Lire beim kgl. Tribunal Bolzano, am 7. November, um 11 .Uht vormittags. 455 c) Auf Antrag des Karl Vichwcider in Bolzano, durch Dr. R. Straudi in Bolzano, wurde die Zwangsversteigerung der Grund buchs-Einlagc 700/11, Renon 1. Eigentum

der Maria Lanqebner, bewilligt.' Ver steigerung zum Ausrufsprcis von 14.000 Lire beim kgl. Tribunal Bolzano, am 14. November, um 11 Uhr vormittags. 456 f) Auf Antrag der Sparkasse Bolzano, durch Dr. V. Foradori und Dr. N. Straudi in Bolzano, wurde die Zwangsversteigerung der Grundbuchs-Einlage 669/ll, Gries, Eigentum des Franz Mumcltcr. bewilligt. Versteigc rnng zum Ausrufspreis von 49.500 Lir- beim kgl. Tribunal Bolzano, am 14. No vember. um 11 Uhr vormittags. 457 N e a 1 s ch ä tz u n g. Theres

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 18.09.1928
Umfang: 6
Seils N »Mipevzeüvnss' Zum Gcburislag des Kronprinzen Anläßlich des Wiegenfestes S. kgl, Hoheit de; Prinzen von Piemonte hat der außerordentliche Kommissär der Provinziawiinvaltung Graf Comm. Ferruccio Amigoni an den ersten Felo- odjutanten S, ?gl. 5)cheit folgende? Telegramm gerichtet: „Geruh?,, Ew. Exzellenz S. kgl. Hoheit anläß lich der Wiederkehr seines Geburtsseftes die huldvollstoü Gefühle dieser Provinz zum Aus- druck zu br.nzcn, die in dem erlauchten Prin zen ein glückverheißendes

Auspizium für die künftigen beschicke Italien? erblickt'. S. kgl. Hoheit der Kronprinz hat mit folgen dem Telegramm geantwortet: «S. kgl. Hoheit dankt herzlichst für die lieben?' tvürdige Huldigung, die er freudigst zntgcg.'n- genommen hat'. Prüfung?!' für die Handhabung vss Giftgasen Die kgl. Präs»!lur gibt bekannt: Die Pciifuil- gen zur Erlangung des Patentes für die Hand habung von Gl'tgclen finden für die Bewerber aus der Provinz Bolzano im Monat Oktober in Venezia statt. Ort und Heil

werden noch mitgeteilt werden. Die Bewerber haben ihre diesbezüglichen Gesuche an die kgl. Präfektur bis zum 30. Cep- tmber einzureichen und gleichzeitig den Betrag von L. 150,10 M'ttels Wertposrk<irte <in die Prä fektur von Venezia zu übermitteln. Das Ge!>ich m>.h mit den nn Art. 27 des Reglements vorn 0 Jänner 5927. Nr. 1,4?. ge- nannten Dokun'en.-en versela» sein. Die Prüfungen bestehen aus praktischen Pro ben und münolichcn Examen. Beschlüsse des Podest« Vom Podestà der Stad'^meinde Bolzano wurden lobende

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 6
Datum: 22.02.1922
Umfang: 6
SBflatxi goaMaftt Der vmWE« Sie SWW rer ZAMMle». Artikel-1: Die Einziehung der Titres der österrei chischen Vorkriegsrente zwecks. Umtausch'gegen fünfpro- zensiac Konsols, Kr welche dis Verzinsung ob 1. JSnner 1922 läuft, beginnt am 1 . März 1932 bei den Sektio nen des kgl. Proomziolschatzomtes; die Einziehung er folgt mit Rückwirkung vom 1. JSnner 1922 ab; sie er folgt nur für solche österr. Vorkriegsrenten, dis mit dem Gegenzeichen des ital. Schatzamtes versehen sind; der Umtausch- erfolgt

und fortfahren, solchen zu ge hören. Wo ein Zweifel über die Nationalität (ist jedenfalls im Sinne von „Staatsbürgerschaft' zu verstehen. D.R.) der Titreseigentümer entsteh! hat der ital. Schatz das Recht, die den Fall erweisenden Akte zu verlangen. -Ist die Richtigkeit des Verzeichnisses festgestellt, und festgcstellt. daß die Titres das Gegenzeichen (das heißt Stempel) des ital. Schatzamtes tragen, so wird die Sek tion des kgl. Schatzamtes dem Heberbringer die vom 1. August 1920 bis 1. Jänner 1922

angefallenen Koupons cinlöfen und unverzüglich die entsprechenden italienischen Titres übergeben. Sofern sie (die Sektion) diese sofortige Einhändigung (der ital. Papiere) nicht durchführen kann, wird sie eine Empfangsbestätigung ausstellen, die bei der Uebcrgabch der ital. Titres wieder einzuziehen ist. Die genannten Sektionen des kgl. Schatzamtes sind ermächtigt. die in den Kupons, welche im ersten Halb jahr 1922, und zwar nach dem 1. Jänner 1922 fällig werden, enthaltenen Teile der Halbjahrszinsenraten

jener Koupons angerechnet werden, welche am 1. Juli 1922 und am 1. Jänner 1923 von den Titres der 5pro;entigen Kon sols, welche denk Interessenten übergeben werden, fähig werden. Artikel 0. Tie Namenspapiere werden nach den vor angehenden Vorschriften mit anderen ebenfalls nament lich eingetragenen und vinkulierten Titres umgetauscht: diese werden von der Eeneraldirektion der ösfentlickhen Schuld durch die Sektionen des kgl. Provinz!alschatzanr- tes ausgefolgt. Dem Ueberbringer der Namenspapiere

und des entsprechenden Zahlungsblattes wird von der Sektion des kgl. Provinzialschatzamtes eine Empfangs bestätigung ausgestellt. Tic Zahlung der ^Zinsen wird dem Ueberbringer ge gen entsprechende Quittung geleistet- Artikel 7. Die Sektionen des kgl. Schatzamtes werden ermächtigt, die am 1. Oktober fällig gewordenen Kou pons der österr. Goldrente zu 115 Lire für je 109 Gold kronen für jene Titres zu zahlen, welche mit dem Si m pel des ital. Schatzes versehen sind. Sie werden weiter ermächtigt, die fällig gewordenen

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 6
Datum: 14.02.1922
Umfang: 6
.' vom 11. Feber peröffeEcht ein Äies kgl. Dekret vom 29. Jän. 1922, Z. 43. betr.. Op- bkM. Erlangung der italienischen Ktaatsbürger- kft. Es bautet: Art. 1. Die Erklärungen zur Erlangung 8er Staats- ürgerschaft, welche mach den Bestimmungen des Art. 4 ff. des Sgl. ^Dekretes vom 30. Dez. 1920, Nr. 1890, efaßt fein müssen, können innerhalb sechs iMpnaten Aih Verlautbarung dieses Dekretes, dhrgebracht werden s. i. bis 11. Aug. 1922.) Art. 2. In besonderen.Fällen kann die italienische -taatsbürgerschast

durch .kgl. Dekret auf Grund der Be zwungen des Art. 8 des kgl. Dekretes vorn 30. Dez. 920, Nr. 1890 — vorausgesetzt, daß ein günstiges Eut- ftm des iStaatsrates vorliegt — über tvorgebrachres «suchen innerhalb sechs Monaten nach Veröffentlichung tfes Dekretes verliehen werden, auch wenn nicht Ile Bedingung en des Art. 8 erfüllt sind. Tie Mrmungen des Ast/ 4 des kgl. Dekretes vom 28. De nier INS, Mr. 2560. find -auch auf die ZuerkennMg auf die Erlangung der Staatsbürgerschaft auf Mund Art. 3 des kgl

- Dekretes vom 80. Dez. 1929 und 5 ersten Teiles dieses Artikels änzuwenden. Art. 3. Die Bestimmungen des kgl. Dekretes vom 30. kz. 1920 ftnd 'auch in den Fällen der Erlangung der Äenischen Staatsbürgerschaft auf. Grund dieses gegen? ‘ tigen Dekretes aNMwenden. ^ Art. 4. Personen, welche die italienische Staatsbürger in im Sinne des Dekretes vom 30. Dez. ,1929 und * gegenwärtigen erlangt haben, sind in jener 'Gemeinde zuständig zu betrachten, in welcher sie oder ihre Var- «n schon das Heimatrecht

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