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Schwazer Bezirksanzeiger
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Seite 4 von 12
Datum: 20.02.1915
Umfang: 12
mit 4 . Dem Petersburger „Courijr" zufolgte teilte der russische Gesandte in Bukarest Poklewski-Ko- ziell in seinem letzten Berichte an Sasanow mit, Laß der Anschluß Rumäniens an den Drei verband, den Rußland als vollzogene Tatsache hielt, als aussichtslos zu betrachten sei. Rumänien und der Weltkrieg. Girr angesehener Politiker Rumäniens über das Verhalten seines Vaterlandes. Wenn auch Peter Carp kein aktiver Poli tiker mehr ist, so beteiligt er sich doch auch heute noch lebhaft an der Politik

ist es eine unantastbare, unwiderlegbare Tat sache, daß die Unabhängigkeit Rumäniens, ich meine die wirkliche, wirtschaftliche Unabhängig keit, von der Freiheit zweier Punkte äbhängt. Die Zukunft Rumäniens ist von dem Delta der D o n a u. und der frei e n B e n ü tz u n g der Dardanellen abhängig. Wir müs sen uns die Donaumündung vollständig ver schaffen, Rußland muß von dort ent fernt werden. Das Donaudelta muß ganz uns gehören. Davon hängt unsere Zukunft ab. Wie wichtig es aber für unsere wirtschaftliche Freiheit

ist, daß die Dardanellen, nicht unter dem Einflüsse eines mächtigen Fremden stehen, glaube ich nicht ausführlicher erklären zu müs sen. Rußland kann uns ganz mnfassen, kann un sere Lebenskräfte abschneiden, kann uns in Wirk lichkeit wirtschaftlich einverleiben, wenn seine Macht zu sehr wächst. Betrachten wir aber die, Fäden, die uns, an das Ausland binden, so können wir nicht über gehen, daß u n s etc ganze Staats- und Privat w i r t s ch a ft sich a u s deut schem u n d ö st e r r e i ch i f ch -ungari schem Kapital

. So geschieht es auch mit den Kriegsgefangenen in Frankreich, Rußland und Serbien. Unter den Kriegsgefan genen befinden sich gewiß auch sogenannte quali fizierte Arbeiter, die dort zu gebrauchen wären, wo es sich nicht allein um gewöhnliche Feld- und Erdarbeiten handelt. Die Gefahr des Ausrci- ßens ist nicht allzusehr zu befürchten, denn die meisten dieser Leute dürften sich mit dem Geschicke vorweg abgefunden haben. Zu bemerken ist, daß die Verfügung über die Kriegsgefangenen ausschließlich

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