hat. Elf Ruthenen, an der Spitze der Pension- irte österreichische Hofrath DobrzanSki und dessen Tochter Frau Hrabar, ferner einige ruthevifche Geistliche, ZeitungSeigenthümer u. Journalisten zc., auch ein Landwirth, find deS Hochverraths, welchen daS Gesetz mit Todesstrafe bedroht, angeklagt. Sie find beschuldigt die LoSreißung GalizienS und der Bukowina, oder Theile derselben, von Oesterreich und deren Anschluß an Rußland an gestrebt und betrieben ^u haben. Dieser Prozeß .wird I irriger Weise
Zeit wegen HochverrathS steckbrieflich verfolgt wird. Der junge DobrzanSki befindet sich allerdings in Sicherheit, er ist —» in St. Petersburg dem Ministerium deS Innern „zur besonderen Dienst- leistung' zugetheilt und ist Privatseeretär deS Grafen Jgnati.ff, daS heißl^ bis zur Entlassung deS Letzteren dessen Sekretär gewesen. Die Be. hörden in Lemberg, von jener großen Correspon- denz aus Rußland aufmerksam gemacht, wollten nach dem jungen DobrzanSki fahnden und unter nahmen eine Haussuchung
österreichischen Patriotismus und selbst die Gr-virtesten haben lediglich rein literarische Verbindungen mit Rußland gehabt. Die Gelder, die sie vo» dort erhielten, seien Honorare sur harmlose Dienst l,istungen gewesen. Der eine Angeklagte bekam SO Rubel, angeblich für einen Brief, der andere 100 Rubel, ohne, wie er behauptet, je etwas dafür gethan zu haben, er kennt Niemanden in ganz Rußland und weiß gar nicht waS daS ist: PanslaviSmuS. Doch diese Personen, deren Schuld oder Un schuld sich am Schlüsse
deS Prozesses herausstellen wird, interessiren uns ungleich weniger als die sehr umfangreiche Anklageschrift deS Lemberger StaatSauwalteS Herrn Gürtler, denn diese An klageschrist ist eine StaatSschrift ersten Ranges, sie klagt weniger die elf Ruthenen, als vielmehr Rußland selbst an, und fast wäre man versucht, anzunehmen, ein simpler StaatSanwalt in einer Proviazstadt könne gar nicht ein derartiges Actenstück verfassen^ sondern dieses müsse auS der Feder eines gewiegten Diplomaten und Staatsmannes
herrühren. ^ Die Anklageschrift beginnt mit einer ge drängten, aber meisterhaften Geschichte. deS Pan slaviSmuS und zeigt sei» Entstehen, seine Ziele, seine Mittel, und beleuchtet seine angebliche ^Berechtigung.' Letztere wird ihm gänzlich ab» gesprochen, die Schrift weist nach, daß Rußland weder auS culturellev, noch auS sonstigen Gründen selbst nur ideell das Recht ableiten dürfe, die andern Slaven einverleiben zu wollen. Gleich wohl fei vieS daS Ziel der Panslavisten. nament lich