, sich den Finänzorganen zu widersetzen, unterstützt. Valastina-Mlgerverein. Der Verein hat mit der Versendung eines Beitrages zur Erwerbung des „Pilgerkreuzes' an seine Pilger und Pilgerinnen der Jahre 1898 und 1901 begonnen. Der Vorgang zur Erwerbung des Kreuzes wäre nun folgender: Der Pilger - (Pilgerin) meldet sich beim zuständigen Pfarramte. Dieses sendet eine kurze Eingabe an - das hochwürdige Generalcommissariat des heiligen Landes zu Wien, erster Bezirk, Franciscanerkloster, in welcher die Bezugsberechtigung
bei Versendung eines Kreuzes 50 Heller, bei Versendung zweier oder mehrerer Kreuze 1 Krone. Priester, die auch nur einmal im hl. Lande waren, dann Pilger, die zweimal oder öfter das hl. Land besucht haben, können das silberne Pilgerkreuz beanspruchen. Wall fahrten, die vor dem 1. Jänner 1896 durchgeführt wurden, ergeben keinen Anspruch auf das Kreuz. Das „Pilgerkreuz' ist ein „Erinnerungszeichen', dessen Annahme keiner besonderen behördlichen Be willigung bedarf, das aber nur bei Kirchen- und Kirchenfesten