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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 14
Datum: 18.04.1903
Umfang: 14
berechnet. Die Äeträge für den Bezug und die Ankündigungen müssen postfrei Telepliun-u»r. ' eingesendet werden. — Jedes solide Anuoncen-Burcau nimmt Annoncen entgegen. Telephon-Nr Amtlicher Teil. Gesetz vom April betreffend den Schutz des Zeichens und Namens des roten Kreuzes. Mit Zustimmung beider Häuser des Rcichsrates finde Ich anzuordnen, wie folgt: Zum Gebrauche des' durch die Genfer Kon vention vom 22. August 1864, R. G. Bl. Nr. 97 sx 1366, als Neutralitätszcichen eingeführten ro ten Kreuzes

-Mini- sterium auch anderen dem militärischen Sanitäts dienste gewidmeten Vereinen gestatten, das rote jkreiH in bestimmter Art als Abzeichen zu ge brauchen^ Z 2. Zur Aufnahme der Worte: „Rotes Kreuz' in den Namen der Vereinigung sind nur die Österreichische Gesellschaft vom roten Kreuze und de^ren Hilss- und Zweigvereiue berechtigt. - Ebenso dürsen nur diese Vereine den Namen des roten Kreuzes zur Anrufung der öffentlichen Wohltätigkeit im Wege von Sammlungen oder «nderen Veranstaltungen gebrauchen

. '- H Z. Der Gebrauch des roten Kreuzes auf > »veißem Grunde oder die Worte „rotes Kreuz' Kur Bezeichnung von geschäftlichen Unteruehmuu- - gen oder Betriebsstätten, zur Bezeichnung feil gehaltener, zur Schau gestellter oder in Verkehr gesetzter Waren, auf deren Verpackung, Umhül lung oder Gefäßen, in Ankündigungen, Zirkn- larien, Preislisten u. dgl , sowie als Bestandteil von Firmen, ferner das Feilhalten, Znrschan- - stellen odür Jnvevkchrfetzen von Waren,, die mit diesem Zeichen oder Namen versehen

des roten Kreuzes auf weißem Grunde als Abzeichen auf Arm binden oder Fahnen und der gegen die Vorschrift des Z 2 verstoßende unbefugte Ge- ' brauch des Namens des roten Kreuzes; d. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Z 3, 1. Absatz; o. jeder andere unbefugte Gebrauch des rote» Kreuzes auf weißem Grunde, wenn der Ge brauch des Abzeichens den Schein zu erwecken geeignet ist, daß jemand Organ eines der gemäß Z 1 zur Führung des roten Kreuzes befugten Vereine und Körperschaften

ist, oder I daß es sich um Gegenstände oder Veranstal tungen dieser Vereine und Körperschaften handelt. Im Falle der Verurteilung ist auüc^dätti auf die Beseitigung der unbefugten Bezeichnung, wenn aber diese Beseitigung nicht mehr möglich ist, auf deu Verfall der diese Bezeichnung tragen den Gegenstände zu erkennen, soweit dem Ver urteilten noch das Recht zur Verfügung über diese Gegenstände zusteht. Z 5. Die Anwendung der Bestimmungen der ZZ 3 innd 4 wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß das Zeichen des roten Kreuzes

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 4
Datum: 14.09.1912
Umfang: 4
d. I. dem Baurate des Staatsbaudienstes in Tirol und Vorarlberg Gottfried Riccabona den Titel und Charakter eines Oberbaurates mit Nachsicht der Taxe huldvollst zu verleihen geruht. Trnka in. p. Das Handelsininistcrinm hat den k. k. Post- amtsprattika»te» und absolvierten Rechtshörer Dr. Rudolf Bennert in Bregenz zum Post- konzeptspraktikanten bei der k. k. Post- und Telegraphen-Direktion in Innsbruck ernannt^ Gesetz vom 3». August betreffend den Schutz des Zeichens nnd des Namens des Roten Kreuzes

-Orden, der souveräne Mal- :eser-Nitter-Orde» nno die Organe dieser Kör perschaften nach Maßgabe ihrer Natzungen be.- rcchtigt. Der Minister des Inner» kann im Einver nehmen mit dein Minister für Landesverteidi-» gung auch anderen, dem militärischen Sani tätsdienste gewidmeten Körperschaften den Ge brauch des Roten Kreuzes in bestimmtem Um fange und in bestimmter Art durch Verordnung gestatten. Z 2. Wer ohne hiezu berechtigt zu sein, das Genfer Zeichen oder die Worte „Rotes Kreuz' oder „Geufer Kreuz

der uugesetzlicheu Bezeichuuug und erklärt die Gegenstände, wenn die Beseitigung der Bezeichnung nicht möglich ist, als verfallen. Verfallene Gegenstände werden der Österreichi schen Gesellschaft vom Rote» Kreuze zur Verfü gung gestellt. Z 3. Die bereits erteilten Bewilligungen znm Gebrauche des Zeichens oder des Namens des „Roten Kreuzes' sowie die bereits erworbenen Marken- oder Mnsterrechte, deren Gebrauch den Bestimm»»gen dieses Gesetzes widerspricht, blei ben, soferne fie nicht früher erloschen

. Mit Zustimmung beider Hänser des Reichs- raies finde Ich anznordnen, wie folgt: H 1. Zum Gebrauche des durch die Genfer Convention vom li. Juli 190li (Nr. 191 R. G. Bl. ex 1911) dein militärischen Sanitätsdienste vorbehaltenen Zeichens des Noten Kreuzes auf weißem Grunde nnd zuiü Gebrauche der Worie „Rotes Kreuz' oder „Genfer Kreuz' im öffent lichen Perkehre sind, außerhalb des militärischen Dienstes, nnr die Österreichische Gesellschaft vom Noten Kreuze, deren Hilfs- nnd Zweigvereine, 0er Deutsche Ritter

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 4
Datum: 08.03.1916
Umfang: 4
. Seine k. und k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Franz <-alvatvr haben als Protektor-Stellvertreter des Roten Kreuzes in der Monarchie in von Seiner k. und k. Apo stolischen Majestät Allerhöchst übertragenem Wirkungskreise iin sinne des K 1 des 'Anhanges zu den Statuten zu verleihen geruht: das Ehrenzeichen zweiter Klasse vom Noten Kreuze als Förderern: dem Obersten Friedsich Hradeznh eines Landessch.- Reg.; dem Militärrechnnngs-Oberoffizial Wilhelm Leippert in Innsbruck. Seine k. und k. Hoheit

vor dem Feinde: dem Hauptmanne Wilhelm Schörg des I. Landessch.-Reg.; das Geistliche Verdienstkrenz zweiter Klasse am mei^-roten Bande in Anerkennung vorzüglicher und aufopferungsvoller Dienstleistnng vor dein Feinde: den röm.-kath. Feldknraten in der Re serve: Josef Fenerstein des 2. Landw.-Jnf.-Re .cz. beim Standschützenbat. Rankweil; Hugo Ranz er des I. Landessch.-Reg.; anzubefehlen: das; neuerlich die Allerhöchste belobende An erkennung bekanntgegeben werde: sür tapferes Verhalten vor dem Feinde

der durchlauchtigste Herr Erzherzog Franz Salvator haben als Pro-- iektorstellvertreter des Noten Kreuzes in der Monarchie in von Sr. k. und k. Apostolischen Majestät Allerhöchst übertragenem Wirkungskreise zn verleihen gernht: das Ehrenzeichen zweiter Klasse vom Noten Krenze als Förderern: dem Hauptmann des Gcniestabes Anton Amorth der Geniedirektion in Trient; dein Haupt mann Adolf Eizek des 13. Feldj.-Bat.; dem Jn- genicurlentnant Julius Irenes der Geniedirek- tion in Trient; dem Oberleutnant Johann Pnck- inann

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 05.11.1914
Umfang: 8
Seite 5 Hriegssürsorge und Kriegs spenden. Spendenliste Nr. 1 des Kriegsfürsorgeamtes, Sammelstelle Bozen Gries, Laubengasse 3». Naturalsp eudeu: Frauenzweigverein vom Roten Kreuz in Bozen für 15« Mann vollkommene Winterausrüstung; Schulleitung St. Christina (Sammlung in der Ge meinde) 1 große Kiste enthaltend diverse Kälteschutz- mittel und Spielsachen; Josef Dusini, Kaufmann in Bozen, diverse Kälteschutzmittel; Evangel. Frauen verein Bozen-Gries für 36 Mann vollkommene Wiu- terausrüstung

enthaltend diverse Kälteschutzmittel; Exzellenz Baronin Tina Kirchbach größere Spende von diversen Kälteschutz mitteln; Frau Direktor Lenrs größere Spende von Kälteschutzmitteln: Zweigsammelstellc in Bruneck vom Roten Kreuz große Spende, 3 Kisten von Kälte schutzmitteln für zirka M Manu; Luise Singer klei nere Spende von Kälteschutzmitteln; Frau Prof. Pausa kleinere Spende von Kälteschutzmitteln; Thomas Mayr in Knrtinig und Johann Sanin zwei Faß Wein; August Meyer diverse Kälteschutzmittel; Hilda Brunner

Edler v. Bennebnrg 100 15; Frauen- weigverein vom Roten Kreuz (Sammlung in der Ge meinde Völs am Schlern, eingeleitet von .Herrn Kooperator L. Kieferl) 200 X; Alfons Baron Wid mann in Margreid, Mitglied des Herrenhauses, 1000 X; Ungenannt zum Ankauf von Wolle SO Sammelliste Nr. 1 abgeschlossen- mit 1652,54 k. Spendet Wintersachen! An den Hilfsverband Bozen, Nathans 3, kam von Soldatenfrauen folgen de Bitte: „Mehrere Soldaten in der Festung Prze- mysl frieren nnd bitten inständig um warme Sachen

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