und Be>, fähigungsnachweis. Die Vormerkung bedeutet noch nicht die Zusicherung einer Aufnahme. (Eine freche italienische Verschluß marke.) Die Bundesleitung der österreichk schen Gesellschaft vom Roten Kreuz ist kürzlich in den Besch einer in Italien in den Handel gebrachten Verschlußmarke gekommen, die das „vergrößerte' Königreich Italien einschließlich der österreichischen Städte und Gebiete Trient, Triest und Zara zeigt, ferner am Kopfende das Zeichen des Roten Kreuzes und daneben die Aufschrift „Pro Croce Rossa
' („Für das Rote Kreuz'). Die Marke war in dieser Form vom Geographischen Institut in Novara an-, gefertigt worden. Die Bundesleitüng der öst« Gesellschaft vom Roten Kreuz hat daraufhin eine Zuschrift an das Internationale Kvnmee vom! Roten Kreuz in Genf gerichtet, in der gebeten wirb, dem Präsidium des italienischen Roten Kreuzes die gerechte Entrüstung und die schärfste Mißbilligung der öst. Gesellschaft von« Roten Kreuz bekanntzugeben. In der Begründung heißt es: ,M entspricht dem Wesen und Geiste
. Beginn 3 Uhr« (Anmeldung von Pflegerinnen.) Der Zweigverein Meran vom Roten Kreuz gibt bekannt, daß die Anmeldung von Pfle-, gerinnen, Hilfspflegerinnen und Bedienungs personal sür die hiesigen Spitäler von nun an nur am Dienstag und Freitag zwischen 4 und 6 Uhr nachmittags entgegengenommen wird. Pflegerinnen und Hilfspfiegerinnen müsse« Mitglieder des hiesigen Zweigvereines sein und haben folgende Papiere beizubringen: Heimat^ oder Taufschein, Leumundzeugnis, Gesundheitszeugnis, Jmpfzeugnis
der Genfer Konvention, daß die Gesellschasteu vom Roten KreH sich im Kriege auf dieBehandlung und Pflege Ver-, wundster und Kranker als ErgiktzUng des Heeressanitätsdienstes zu beschränken haben und sich in keinerlei politische Aktionen eini lassen dürfen. Durch die Hinausgabe der vor-, liegenden, dem nationalen Chauvinismus untl der Aufreizung zum Hasse deS politischen Gegners dienenden BerschluZmarke hat sich die italienische Gesellschaft vom Roten KreuA einer durch nichts zu rechtfertigenden Ver
-, sündigung gegen diedurchdie Genfer Kon^ vention den Vereinen vom Rvten. Kreuz auf-j erlegte. Neutralität schuldig gemacht. Wie können wir von den MegfüAenden Mächten Achtung vor den Satzungen dieses Völkerrecht-, lichen UebereinVoMmens verlangen^ wenn diese von einem Berein vom Roten Kreuz -- in diesem Falle vom italienischen — in der schnödesten Weise mißachtet und geradezumit Füßen getreten werden!..' ' ' ' (Soldatendank.) Fähnrich Rud. ZtSiS- ler, 3. Reg der Tir. KI., sendet uns eine Karte mit bestem