, welche in einem grün emaillierten Eichen- ' kränz besteht. Der erste und zweite Grad Ehrenzeichens werden vom Kaiser, der dritte d des Ehrenzeichens und die Ehrenmedaille Protektorstellvertreter im Namen des Kaisers sehen. Bei Verleihung des Ehrenzeichens und A)rcnmedaille sind zugunsten des Roten Kreuzes 'axen zu entrichten: Für den Verdienststern K, für das Ehrenzeichen erster Klasse 500 K, das Ehrenzeichen zweiter Klasse 100 K, für Silberne Ehrenmedaille 20 K nnd für die l'Zene Ehrenmedaille 10 K. Förderer
Bestandes der Genfer Konvention vom sscr gestiftet wurde, besteht ans drei Graden und ^er Ehrenmedaille aus zwei Graden. Die Ab- nngen sind: Der Verdienstster», das Ehrenzeichen er und zweiter Klasse und die Silberne und nzenc Ehrenmedaille. Das Ehrenzeichen kann n jenen verliehen werden, dir sich auf dem iete des freiwilligen Hilfsdienstes des Roten uzes im Frieden oder Krieg um die Monarchie ient gemacht haben. Für Verdienste im Kriege [h dasselbe mit der Kricgsdekoration verliehen [beii
eines Vereine vom Rote» Kreuz in der Monarchie, e fortlaufende jährliche Beträge von 50 K auf einmal 1000 K für die Zwecke des Roten M erlegen, können sich um Verleihung des Zeichens zweiter Klassebewerben; solche, welche, auf einmal, sei es in drei gleichen Raten, etrag von 300 K erlege», um die Silberne