der Tätigkeit des Roten Kreuzes, der Kriegssiirsorge im weitesten Sinne dienen Landes- und loka'.e Organisationen ins Leben sollen. zu rufen, welche Sammlungen für den ge- Unsere tapferen Soldaten kämpfen für die dachten Zweck unter Kontrolle einleiten und Ehre und den Sieg unseres geliebten Vater- durchführen werden. landes. Tun auch wir unsere Pflicht! Statten Hiebei wird, um Zersplitterungen zu ver- wir im Rahmen der vorgenannten drei Zwecke mit auch durch eme ausreichende Furfirge- meiden, anzustreben
, ZeiWNgStiost. andigen politischen Bezirksbehörden ein- zu entscheiden haben und welche aus Grund ^ ringen- die nach sachverMn'oiger Prüfung ihrer Erhebungsakten amMten in der Lage vver^ Eignung der betreffenden Objekte die Kndigung der zuständigen Stelle des Kreuzes veranlassen werden, habe behufs Regelung dieser Aktion Mechende Aufträge an die Mitischen dksbehörden erlassen; desgleichen hat der 'Minister für Landesverteidigung an Behörden Weisungen gerichtet, die die oerung der Hilfstätigkeit des Roten
oder bei Nalla^fke- 6mmtti-aki? Sania den Landesstellen einlaufenden Mittel in po,tga,,e. yaupttram «vamg. ^Tranken bestimmten Geldmittel direkt an s »Gesellschaft vom Roten Kreuze' in Wien ^Bezirk, Tuchlauben Nr. 6) 'oder an die Medenen Landes- und Zweigvereine die- Gesellfchast zu senden sind. g» oen Lanoesiretien eintllusenoen ^ - r Ks Rote Kreuz bedarf aber noch, um seine möglichst Lascher und einfacher Meise unter m ü » <r^?. lanitären Zwecke voll erfüllen »u köntten. Anlehnung an jene behördlichen