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Dolomiten
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Seite 3 von 4
Datum: 10.09.1945
Umfang: 4
werden die 1 Komitee des Roten Kreuzes in Bozen, Helene- stralle 10, täglich von 16 bis 18 Uhr gesammelt. Laut internationaler Vorschrift sollen die Pakete wie folgt beschaffen sein: Höchstgewicht 5 kg, starke Verpackung mit genähtem Stoffumschlag. Adresse des Absenders und Empfängers klar und verständlich (Lagermimmer und Hundert- schaitenzalilL möglichst auf zwei‘Seiten des .Slofrumsdilage.s geschrieben. Es ist gestattet, m den Paketen Lebensmittel. Kleidungsstücke und Rauchwaren zu senden. Verboten

. können diese heim Rotcn-Kreiiz-Komitee abgegeben werden. Dort werden diese in Pa keten gesammelt und mit Erlaubnis des Lage’ - - kommandaiitcn in den einzelnen Lagern verteil: Die gewissenhafte Uebergabc der Pakete be sorgt als Delegierte des Roten Kreuzes in Boz.en Frau Rosa 1 erznlo-Ralim. Sie wird den Dienst zweimal im Monat durchführen. Ein gleicher Sammclriicnst für Korrespondenzen und Pakete wird sobald als möglich auch 111 den Zweig stellen in Brixen und Bruneck eröffnet werden. Aus den Syndikaten

ist der Versand von Arzneimitteln und alkoholischen Getränken. Es durien auch keine Drucksachen feicber .Art. noch Briefschaften enthalten sein, außer der laste des Pakettnhaltes. sowfa die -\dresse des Absenders und Empfängers. Eine Abschrift der luhaltsiiste wird bei Uebcrgabe des Paketes im Roten-Kreuz-Komitec zur Auf bewahrung vorgelegt. Es wird gsbeten. keine verderblichen Eßwaren und keine (ilnsbehüiur zu verwenden. Um den Gefangenen Bücher. Zeitschriften und Zeitungen zukonuueu zu las sen

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