verfallen dem Strafgesetze. Weiters wird in unserem Tale, besonders gegen wärtig, auf Wagen oder Autos oft sehr langes Stangenholz befördert, oder auch sehr lange Roh ren, Schienen usw. Reichen nun, wie gewöhnlich diese Stangenholze, Röhren usw. über den Wagen- räum hinaus, so besteht die Vorschrift, rückwärts am Ende der Stangen eine Tafel anzubringen, die in weiß-roten oder weiß-blauen Farben ein Strich netz enthält, wodurch die gesetzliche Warnung her gestellt wird. Auch das Uebertreten
dieser Vor schrift ist streng strafbar. Die vielen Radfahrer seien einmal wiederum au die sehr strenge Verordnung aufmerksam gemacht, wonach die Räder, wenn sie nach Eintritt der Dun kelheit benützt werden, mit einem klaren Lichte am Vorderteile und einem roten Lichte am rückwär tigen Teile versehen werden müssen. Weiters sind bei allen Kurven und beim Vorfahren vor Fuß gänger oder Fahrzeugen die Glockensignale zu ge ben. Ungemein wichtig ist die Bestimmung, daß auch Wàldeigètttlimer keinerlei Grogholz