s »»O o? « e r N a ch r t ch t < «' Kr. SS Schwurgericht. Vierter Verhandlungstag: Eine Brandlegerin. (Schluß.) — 10. März. Im Schwurgerichtssaale hat sich ein zahlreiches Publikum eingefunden, welches diesem Straffall ein großes Interesse zu schenken scheint. Nach Verlesung der Anklage schreitet der Vorsitzende Herr Hofrath R. v. Koepf zum Verhöre der Angeklagten Rosa Hub er. Dieselbe ist ein kleines, krüppcl- haftes Weib mit apathischem Gesichtsausdruck und in nach« lässiger Kleidung
; eine Person, die trotz der ihr zur Last ge legten That, fast mehr Mitleid als Abscheu erregt. Rosa Hnber, welche von den hiesigen Gerichtsärzten bezüglich ihres geistigen Zustandes längere Zeit und genau untersucht worden ist, gibt zu, daß sie an jenem Oktober Abend den Verhängnis;- vollen Brand in Taufers gelegt hat. Sie empfindet Reue über ihre frevelhafte That und weint laut bei ihrer Verneh mung; Der Herrgott habe ihr den Teufel geschickt, damit sie den Stadel anschüre. Die Angeklagte ist in Betreff
, wie sie in der Anklageschrift ausgeführt sind. Fliri, ein geachteter Gcwebs mann, hatte der Rosa Huber und deren Stiefkindern Unterstand gewährt, weil seine Frau Fürbitte gethan hatte. Die Hnber konnte aber die Fliri'schen nicht leiden, weil die Frau des Nikolaus Fliri, Filomena Fliri, der Angeklagten Vorwürfe wegen Entwendung von Eßwaaren gemacht hatte und weil sie zänkisch und geizig gewesen, kurz keine angenehm- oder dank» bare Jngehäusin hatten. Zur Nachtzeit, wenn die andern Leute, die untertags gearbeitet
hatten, schlafen wollten, lamen- tirte die halbnärrische Rosa Huber und störte die Nachtruh«' im Hause. Diese Vorwürfe, die schlechten Verhältnisse der Huber'schen Familie und die trüben Aussichten in die Zukunft erregten in der Brust des unseligen, körperlich wie geistig gebrechlichen Weibes, die Gefühle des Hasses, des Neides und der Rache; Rosa Huber wollte die Familie Fliri, namentlich die Hausfrau und deren Kinder, verderben; so reiste in ihr der ruchlose Plan der Brandlegung. Zeuge Fliri ist der Ansicht
, daß die Angeklagte nicht aus Unvernunft oder im Zustand voller Sinnesverwirrüng seinen Stadel in Brand gesteckt habe, sondern aus Haß,! Nieid und - Bosheit, damit sein Weib und die Kinder in den Flammen umkommen. — De, Zeuge, dessen Haus und Oekonomiegebäude dem Feuer ganz znm Opfer fielen, berechnet den Schaden auf mindestens 5000 sl.; versichert ist Flori nur mit 3000 fl. Vom Präsidenten befragt, ober er, (Zeuge) nicht bemerkt habe, daß die Rosa Huber nicht bei Verstände gewesen, antwortet Fliri, es sei