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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Seite 1 von 4
Datum: 22.08.1850
Umfang: 4
vor, daß der Erzbischos nicht, wie man glauben konnte, unkluger- weise aus eigenem Antrieb dem Pfarrer die bestehenden Kirchen- gesetze bezüglich der Versagung der Sakramente eingeschärft hatte, sondern daß sein Befehl in dieser Hinsicht nur eine nothgedrungene und streng von der Pflicht gebotene Antwort war auf die Anfrage des Pfarrers, der seinerseits nicht über das nach den Kirchengese- tzew einzuhaltende Verfahren an sich, sondern nur darüber im Zweifel war, ob die von Santa Rosa ausgestellte Erklärung

und das Kirchenvermögen einzuziehen, zur Aus führung zu bringen, und daß ihr kein verdrießlicherer Streich hätte begegnen können, als wenn Santa Rosa im Frieden mit der Kirche dahin geschieden wäre. Nicht zu übersehen ist, daß die Volksbewe gung, die dabei eine so große Rolle spielen mußte, wesentlich durch tue lombardischen Flüchtlinge, die sich zu Tausenden in Turin auf halten, bewerkstelligt wurde, und in diesen erblicken Viele, wohl nicht mit Unrecht, auch schon die Werkzeuge zu der vielleicht nicht allzu fernen

Bestrafung jener frevelnden verblendeten Regierung.' Im Augenblick, als wir eben den obigen Brief in die Drucke- ; rei gegeben hatten, ist uns in der „Presse' vom tö. d. M. ein Artikel aus Wien ausgeftoßen, der als ein Muster der Entstellung sowohl des Thatbestandes, als des Rechtspunktes in der fraglichen Sache anerkannt werden muß. Was den Thatbestand' anbelangt, so will der Artikelschreiber glauben mächen, der Erzbischof von Turin habe nur die politische Gesinnung des sterbenden Santa Rosa

bei der Verweigerung der heiligen Wegzehrüng im Auge-gehabt und - bestrafen, vielmehr mit seiner Rache treffen wollen; während doch die ganze Welt weiß, daß es sich von Santa Rosa s Theilnahme an einem Staatsacte handelte, der, man mag nun von den Privilegien der Kirche in Sardinien denken, wie man will, in der Art seiner Durchführung von Jedermann als-ein offe ner Bruch feierlicher, durch die Staatsverfassung selbst sanctionirter und in ihr aufgenommener, mithin beschworener Verträge an erkannt werden muß. Erd

- und Treubruch sind unseres Wissens stets , abgesehen von aller politischen Gesinnung, als Sünde und Verbrechen behandelt worden, und die Ansicht der „Presse' ist da her ganz unbegreiflich, wenn sie nicht etwa von der Voraussetzung ' ausgeht, daß diese Verbrechen um der politischen Ansicht des Santa Rosa willen hätten aufhören sollen, als Verbrechen zu gelten. Was den RechtSpunkt anbelangt, so sagt zwar die „Presse'' sehr i richtig, „nie und nimmermehr könne den Bischöfen das Recht ein geräumt

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