, und zur andern Hälfte die Verwandten ihre» Ehegatten, und zwar zu fünf Sechs, theilen Anna Pergmann von Toblach, dem übrigen SechStheile aber Joseph Pergmann dahier al» Erben eingesetzt habe. Zur Erlangung deS von der Erblasserin ihren eige. nen Verwandten zugedachten Erbsbetreffnisses haben bereits Maria Rosa Witwe Steiner, Marianna verehe lichte Berenthaler und Elisabeth, rückgelassene Kinder der vorverstorbenen Johanna Flarer und Maria Thönig, so wie die aus der Ehe deö Joseph Flarer mit Maria Güster erzeugten
Kinder Maria, Franziöka, Gertraud verehelichte Wenter, Krescenz, Anion und Joseph Flarer, als auch Rosa Flarer sich als Erben angemeldet, und al» Abkömmlinge der Großeltern der Erblasserin Anna Pergmann, nämlich Joseph Flarer und Anna Scharlet ausgewiesen. Da nun dem Tribunale, al» Abhandlungsinstanz, daran liegt zu erfahren, welche Personen auf Grund de» oben erwähnten Testaments auf die gesetzliche Erbfolge nach Maßgabe deS H. 731 altg. bürgerl. Gesetzbuches zu dem von der Erblasserin