Kirchsteiger in Salzburg, Verfassers des den Klerikalen so verhaßten Romans „Das Be'ichtfiegel", gegen den Obmann des ch r i st l i ch s o zi a l e n Arbeiter vereines in Donawitz, Franz Burghuber, statt. Am 20. Februar fand nämlich in Vordernberg eine Versammlung des dortigen „christlichsozialen" Vereines statt, wo Herr Burg huber einen „Vortrag" hielt. Er fühlte sich unter den An wesenden. meist alte Weiblein und Kinder, sicher vor den Roten und benützte die Gelegenheit, um den Roman „Das Beicht siegel
", sowie seinen Verfasser, Kaplan K i r ch st e i g e r, zu beschimpfen und zu verdächtigen. Ueber Kaplan Kirchsteiger sagte er: „Ich kenne den Kirchsteiger sehr genau, besser als euch alle, meine lieben Anwesenden; der ist gar nicht fähig, einen solchen Roman zu schreiben, man hat ihm einfach, vielleicht um eine hohe Summe, seinen Namen dazu ab gekauft, geschrieben hat ihn wer weiß wer..." Wegen dieser infamen Beleidigung erhob Kaplan Kirchsteiger die Klage wegen Ehrenbeleidigung. Bei der ersten
hatte. Sie können sich nicht erinnern, wie Burghuber gesprochen hat, aber trotzdem geht aus ihren Angaben nur die Bestätigung der Anklage hervor. Der Wahrheitsbeweis, den Burghuber anzutreten versuchte, ist natürlich kläglich mißlungen. Es war Gräfin Edith Salburg, die Ver fasserin des Romans „Das Priesterstrafhaus", als Zeugin ver nommen worden, und zwar wollte Burghuber die Schriftstellerin mit dem Roman Kirchsteigers in seinem Sinn in Verbindung bringen, was jedoch vollständig mißlang. Die Zimmergenoffen und die Wirtschafterin
des Kaplans Kirchsteiger gaben überein stimmend an, daß Kirchsteiger nächtelang an seinem Roman ge schrieben hat, ebenso geben die Verleger als Zeugen an, daß das Manuskript von Kirchsteiger war und die Behauptung des Ge klagten vollkommen erfunden ist. Der Richter (Gerichtssekretär Duchatsch) sprach den angeklagten Burghuber der Ehren beleidigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 I, eventuell sechs Tagen Arrest. In der Begründung des Urteils heißt es, daß der Tatbestand
(den der tapfere Christlichsoziale geleugnet hatte) erwiesen und daß der Wahrheitsbeweis vollständig m.ißlungen sei. Auch wegen der Beschuldigung, KirLsteiger habe einen „Schund roman" geschrieben, erfolgte die Verurteilung. Der Richter er klärte in seiner Begründung, daß „Das Beichtsiegel" ein zeit gemäßes Werk sei, welches in sehr fesselnder und poetischer Art und Weise das Geheimnis des Beichtsiegels schildere. Die Frau des Thronfolgers als Göunerin der Schulverpfaffung. Vor einigen Tagen wurde die Zentral