¬Der¬ Kunstfreund ; N.F., 29. 1913
Scile Ai Santo nach Art der Kapelle und des Fried hofes im Campo Santo zu Rom und ver ordnet, daß ihnen auf welteivige Zeiten der Name Campo Santo verbleiben soll. Dann verleiht er k) allen Rechtgläubigen, sowohl jenen, die schon damals darin ihre Ruhe stätte hatten, als auch denjenigen, welche sie darin in Zukunft suchen und finden werden, einen vollkommenen Ablaß, sofern sie in Gemeinschaft der .Kirche nach reu mütiger Beicht aus dem Leben scheiden. Auch gibt er c) die Erlaubnis, vom Fried
- Hose des Campo Santo zu Rom heilige Grde wegzuführen uud dieselbe aus der Ober fläche des Friedhofes und Kirchenterrains zu Kolsaß auszustreuen. Endlich verleiht er ein sür Kirche, Friedhof und alle Begräbnisse der Gläubigen, die bereits darin stattge sunden hatten, oder in Zukunft stattfinden werden, und auch sür alle Gläubigen, deren Leiber dort ihre Ruhe finden werden, alle jene Privilegien, Befugnisse, Ablässe, Nach- lassnngen, Indulte, Vollmachten, Immuni täten, Freiheiten, Rechte und Gnaden
, deren sich die Kapelle uud der Friedhof des Campo Santo zu Rom und was immer für andere Kirchen, Friedhöfe oder darin beerdigte Christ gläubige erfreuen. — „Keinem Menschen sei es demnach erlaubt' — so schließt die Bulle — „diese Urkunde zu verletzen oder ihr mit vermessenein Wagnis entgegenzuwirken. Wer sich aber untersteht, so etwas zu versuchen, der wisse, daß er dem Unwillen des all mächtigen Gottes nnd seiner hl. Apostel Petrus und Paulus verfallen werde.' Diese Urkunde, beglaubigt
nicht ganz verwehen? Die Unruhen des Krieges hatten sich in der ersten Hälfte des Jahres 1513 gelegt, die Gemüter atmeten überall freier auf; Johann Kneufl, zuvor Priester der Erz diözese Salzburg, im Jahre 1514 zu Rom zum Bischöfe geweiht, fchickte sich als Weih bischof von Brixen an, den sehnlichen Wunsch der Pfarre zu erfüllen.. Die hl. Erde war schon im Jahre 1519 hiehergelangt; die übrigen Vorkehrungen, die zur würdigen Feier dieses Festes zu'treffen waren, wurden vom Klerus nnd Volke mit gleich