jene- Titel bei, ob sie sich nun verheiratheten oder nicht; dies gilt im eigentlichen Mittelalter in der Regel selbst von den Fürsten. So werden m Urkunden des vierzehnten Jahrhunderts regierende Grafen zwar nobilss et xotsntss viri, aber dennoch nur äomicsUi und Zuaotsr (Junker) genannt, wenn sie noch nicht Ritter waren. — In einem Kaufbriefe von 1310 heißt Landgraf Johann von Hessen nur <IoMLyUlls. — In einer andern Urkunde von 1330 nennen sich die regierenden Herzoge Otto und Wilhelm
von Braunschweig und Lüne- bürg Junker. — Es kommt oft vor, daß Töchter sehr angesehener Geschlechter, Gräsinnen von Spiegelberg, von Waldenburg, sich niit Edelleuten vermählten, welche fortwährend in den Urkunven mir die Titel armier (Waffenträger) oder kamnlns führen. — Es wieder holt sich häufig, daß voii zwei Brüdern gleichen Alters der eine Herr, Ritter, oules genannt wird, der andere ürmiZsr, kamulus, Edelknecht, Knecht, Knappe, „von denne Wappene, oder „so zu den Wapen geboren.' Sonderbar
ist es, daß einer öfters zum Ritter geschlagen werden konnte. Michel von Ehenheim erzählt in seinem Leben, er sei fünf mal zum Ritter geschlagen worden, das letztemal 1505 vom Bi schof von Würzburg in seiner Eigenschaft als Herzog von Franken. „Der Bischof solches thun uns unt einem gesungen Ampt, und er muß einem Riter, den er schlegt, allen sein Harnisch und Schwert, auch Eisenhuet und Schilt und Spieß an sein Leib jetlichs besonders gePflegen, und darnach so schlägt er in mit seinem Schwert zum Riter.' Die Urkunden
, wo Bischöfe und Fürsten Ritter und Edelknechte um Sold „zu Dienern gewinnen', wie der Ausdruck lautete, sind sehr häufig. So bittet 1Ü40 Graf Gerhard von Holstein die Grafen Otto und Heinrich von Hellermund in einem Briefe um Beistand in einer Fehde. Er nennt sie Junker (äomieslli) und verspricht ihnen eine ihrem Adel gemäße Belohnung; jedem Ritter (miles), den sie stellen, 12, und jedem Knappen (armigsr) 10 Mark. ^ Im Jahr 13-14 gelobte Philipp von Jsenburg dem Erzbischof Heinrich von Mainz seine Dienste