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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1896?]
Volks- und Wirthschafts-Kalender für das Burggrafenamt und Vintschgau ; 77. 1897
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Seite 89 von 173
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: [47] Bl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Burggrafenamt <Landschaft> ; f.Zeitschrift<br />g.Vinschgau ; f.Zeitschrift
Signatur: II Z 57/77(1897)
Intern-ID: 483904
von dummen Bauern sprechen', gründlich aufsitzen zu lassen. Er stellte sich dm Gerichtsherren regelrecht als Bergfelder vor. Sein ehrwürdiges Aussehen nahm für ihn. Ein geübter Physiognomiker hätte frei lich aus etwelchen Linien des Gesichtes eine ungewöhn liche Dosis Schlauheit herausgelesen. Er that von allem Anfang an so bedächtig, als wäre er der personi- sicirte Bruder Langsam. Jedesmal mußte der Richter zwei Mal fragen, ehe er Antwort bekam. Ehe er Antwort gab, dachte er eine geraume Zeit

nach, als müsse er sich erst darauf besinnen. Schon gleich anfangs mußte der Richter ihm das Wort . Deserteur erklären, und er that so begriffstützig. dass der Richter Mühe hatte, ihm dm wichtigen Begriff beizubringen. Er verstand es meisterhaft ganz unverfänglich zu antworten. Durch keine Quer- und Zwischensrage ließ er sich außer Fassung bringen. Gerade das, was der Untersuchungsrichter wissen wollte erfragte er nicht. Der Delinquent konnte sich so gut verstellen, daß den Gerichtsherren

auch nicht die Ahnung ausstieg, Bergfelder sei ein Psissikone, der sie hinters Licht führen wolle. Als aus einmal eine Frage an ihn gestellt wurde, die sehr verfänglicher Natur war und aus deren Be antwortung er nicht gefaßt war, ließ er sich plötzlich von Stuhle fallen und simulirte eine Ohnmacht, was ihm meisterhaft gelang. Das Mitleid des Richters wurde wach, und er schickte sofort den Amtsdiener zum Löwenwirth, eine kräftige Fleisch- suppe zu holen. Als er sich scheinbar etwas erholt hatte, und der Richter

neuerdings Fragen stellen wollte, erklärte er mit schwacher Stimme unter Hüsteln, er sei nicht mehr im Stande, ein weiters Verhör über sich ergehen zu lassen. Daraufhin entließ ihn der Richter, indem er sagte, er werde ihn noch ein anderes Mal vorrufen. Am zweiten Verhörtage wurde das Protocoll unter Ach und Krach fertig gebracht. Obwohl äußerst vorsichtig seine Antworten vorgebracht, so beschlich ihn doch eine leise Furcht, daß er gestraft werden könnte. Run wurde das Protokoll verlesen, darauf forderte

ihn der Richter aus, dasselbe zu unterfertigen. „Unterförtigen, wös ist denn dös?' „„Euren Namen darunter schreiben!'' „Noa, schreiben könn i not, dös hon i nöt glearnt.' „„Dann macht ein großes Kreuz!'' Der Bauer stellte sich in Positur und machte , mit der rechten Hand das Krenzzeichen auf Stirne j Mund und Brust in ungewöhnlicher Größe, während er mit lauter Stimme diè Worte sprach: „Fm Namen Gott des Vaters' u. s. w. „„Nein, so meine ich nicht; hier auf das Papier müsset Ihr mit Feder und Tinte

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Bücher
Jahr:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Seite 68 von 202
Autor: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: VIII, 191 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: D II 102.654 ; II 102.654
Intern-ID: 214632
flüchten, so mag der Herr seinem Baumann nachfahren, ihn an all seiner Habe, auf welchem Gute oder in welchem Gerichte er sie findet, pfänden und dieselbe heimführen oder Heimtreiben ohne demjenigen, zu welchem der Baumann seine Habe geflüchtet, oder dem Richter, in dessen Gerichte er auf dieselbe gegriffen hat, etwas zu entgelten; im Gegenteil, der Richter ist ver pflichtet, ihm über sein Erfordern verhilflich zu sein. 5. Jeder Herr hat das Recht, seinen Eigenmann (Leibeigenen

Standes. Von der Verwertung der Bodenprodukte gewährt uns die Nachricht, daß 1356 ein „Fuder' Wein — 8 Mren ----- 6 dì für sechs Mark Berner verkauft wurdet („wann der wein lieb und theur war'), einen Einblick. Das Gerichtswesen befand sich um diese Zeit in einem Ueberg angsstadium. Die eigentlichen Volksgerichte waren verschwunden, dafür bestanden aber noch durchwegs Geschwornengerichte, die gewöhnlich aus den von der Gerichtsherrschaft bestellten Richter, Schreiber (eventuell auch Notar) und fast

durchwegs 12 aus den Gerichtsangehörigen ge> wählten Geschwornen (Beisitzer) zusammengesetzt waren. Die Gerichte unterschieden sich in landesfürstliche (deren es um diese Zeit noch wenige gab, da eigentlich als oberste Richter des Landes früher die Bischöfe von Brixen, Trient und Chur galten und das eigentliche Landesfürstentum der Grafen von Tirol mit eigener Jnnehabung der hohen Gerichtsbarkeit noch jnng war und erst all Mazegger, Chronik von Mais, psg. Egg er. G. T. Bd. I. pgZ. 635.

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte
Jahr:
1907
Aus der Chronik von Latsch und seinen umgebenden Pfarrgemeinden
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Seite 75 von 192
Autor: Pegger, Hans / von Hans Pegger
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: 190 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Latsch <Südtirol>;s.Heimatkunde ; <br>g.Latsch <Südtirol>;z.Geschichte
Signatur: I 4.182
Intern-ID: 354802
Hier wurden sie der Latscher Eskorte überlassen und so ging's dann weiter mit ihnen nach Schlünders. Richter Aigner fand die Pässe für gut und bemerkte der Eskorte, er werde die Passagiere dessen unge achtet in Obhut nehmen und diesen Vorfall dem Erzherzog Johann, welcher anderen Tags erwartet war, mitteilen. Auf dem Rückwege machte die Eskort mannschaft, weit es bereits zu tagen begann, die Beobachtung, daß die Straße fort und fort von Zerrupften Papieren besät war. Dieser Umstand wurde

den: Richter Aigner rapportiert, aber er hatte die Herren schon bereits auf freien Fuß gegeben, ohne den Erzherzog abgewartet zu haben. Dieser Rapport ging ihm dann doch im Kops herum und er entsendete demzufolge den Amtsdiener Paregger per Expreß nach Glurus. Dort soll man — so hörte ich später sagen — nur noch Emen erwischt haben, der auch richtig ein Spion ^ein italienischer Offizier) gewesen sein soll. Weilers habe ich davon nichts mehr gehört. Daß Richter Aigner auch in diesem Punkte den Latschern

Zu trotzen schien, machte sie 'tutzig und es ließ sich niemand mehr herbei, in der Nacht zu patroulliere«/ indem sie sagten, was nützt uns das, wenn wir gar etwas fangen und einliefern lind ' Aigner es dann doch wieder laufen läßt. Mn dieser Stelle wird noch bemerkt, nach Aussage eines glaub- ' würdigen alten Gemeindevorstehers, daß Richter Aigner gegenüber einem Bauer, der ihn in einer Rechtssache einmal um Rat anging, derart grob war, daß der Bauer, vor Angst und/Furcht über mannt, den Rosenkranz

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Bücher
Jahr:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Seite 79 von 202
Autor: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: VIII, 191 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: D II 102.654 ; II 102.654
Intern-ID: 214632
„entlicher der Pesten die im Gericht sitzen' in Bann legen konnte, ferner über die Ausübung der Jagd, des Gastgewerbes, sowie die Einhaltung der Ver kehrswege. Jagd nnd Fischerei waren verboten mit Ausnahme von Bären, Wölfen, Füchsen und kleinen Vögeln. Weiters oblagen dem Richter alle Kundmachnngen der Herrschaft an die Talleute, insbesondere auch Entbietungen an die Schildhofbesitzer („schiltheren'), doch wurden die Schildhofbesitzer später auch von dieser Unterstellung unter den Talrichter befreit

. ***) Das Gericht konnte zu St. Martin oder St. Leonhard gehalten werden. 1395 bestätigt wieder Herzog Albrecht die Freiheiten und Rechte des Tales, Darin wird besonders angeführt, daß alle Malefiz<Kriminal-)Sachen vor das Burggrafenamt auf Tirol gehören. Ferner wurde festgesetzt, daß Totschläger mit Leib und Gut an das Gericht des Burggrafen verfallen feien; der Richter zn Passeier erhielt davon nur 50 Pfund Berner. Wer einen andern stark verwundet, ist dem Gericht mit 5l) und bei Ver ursachung einer bloß

blutrünstige» Wunde mit 5 Pfund Berner verfallen. Der Richter zu Passeier sollte auch niemanden verhaften (vachen), der eingesessen ist und Besitztum („aigen rauch') hat, ausgenommen in Malefizsachen. Den Gerichtsgeschworenen (aidschwerern) wird besonders die Ahndung von vier Dingen aufgetragen, nämlich Mord, Brand, Diebstahl und Grenz verletzung (Marksteine). ') und **) Vide Armin Tille: Die Bäuerliche Wirtschaftsverfassung des Vinstgaues, Innsbruck 1895. T. W. IV., pNZ. 99 f. -f) Ebenda, pAZ. 94.

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
1896
¬Die¬ Agrarreform im Tiroler Landtag
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Seite 134 von 169
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Karl v. Grabmayr
Ort: Meran
Verlag: Ellmenreich
Umfang: XII, 157 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: c.Tirol / Landtag;s.Agrarreform;z.Geschichte 1896
Signatur: II 102.284 ; D II 102.284
Intern-ID: 160246
und wärmste befürwortet, aber die Bemühungen, es voll und ganz zum Durchbruch zu bringen, scheiterten an der entschiedenen Erklärung der Regierung, dass das strenge Deckungssystem dem Richter, der durch die neue Civil- processordnung ohnehin vor neue und schwierige Aufgaben gestellt werde, zu sehr belasten würde und dass sie daher die Verantwortung für die Einführung des deutschen Systems nicht übernehmen könne. Die Anhänger des Deckungssystems können sich bei der schliesslich angenommenen Gestaltung

desselben als WiderspTuchsrecht immerhin dabei beruhigen, .... dass es der Zukunft überlassen bleibt, zwischen diesen beiden Verwirklichungsarten des JJecirungsjnincips die endgiltige Entscheidung zu treffen«. Also die befürchtete Belastung der Richter gab den Ausschlag! In Fällen, wo die Wahrung von Rechten als Forderung der Gerechtig keit erscheint, zur Entlastung des Richters die Parteien zr belasten. dürfte überhaupt nicht als einwandfreier Vorgang gelten. Ueber- dies überschätzt die Regierung die den Gerichten

durch regelmässige Feststellung des »geringsten Gebots« erwachsende Mehrbelastung, da diese Feststellung als vorläufige Liquidierimg dem Richter die spätere unvermeidliche Arbeit der eigentlichen Liquidierung stets erleichtert und häufig ganz erspart.

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Bücher
Jahr:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Seite 91 von 202
Autor: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: VIII, 191 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: D II 102.654 ; II 102.654
Intern-ID: 214632
Frühere Dingstätten vor der Bildung der kleinen Gerichte dürften in Marling und Scherma gewesen sein. Schenna bildete vor Entstehung des Gerichtes dort mit Mais zusammen eine Gedingstatt (Gericht).*) Das Gerichtspersonale bestand gewöhnlich aus dem Richter, dessen Stellvertreter (Anwalt), wo ein solcher vorhanden ist, und dem Frohn boten, der den unentbehrlichen Gehilfen des Richters darstellt und dessen Exekutivorgan bildet, der die Gerichtsausträge zu über bringen

, bei Gerichtsversammlungen und Pfand Hebungen gegenwärtig zu sein und die Aufsicht über Maß und Gewicht namens des Gerichtes zu führen hat. Die Person des Frohnboten, der wohl auch das Vorbild für den „Gemeindebieter' abgegeben hat, ist unverletzlich wie die anderer Beamten; Beleidigungen oder gar Verletzungen desselben werden strenge bestraft. Gewöhnlich gehört zu jeder Dingstätte ein Frohnbote, der von der Gerichtsgemeinde oder dem Richter bestellt wird. Außerdem bestehen bei manchen Gerichten noch, z. B. in Passeier

wird, if) Zu den Gerichtssitzungen werden die Geschworenen meist bei zehn fachem Bann (50 Pf. B.) geboten.fff) Die Tätigkeit der Gerichte ist durchaus nicht bloß eine richter liche, sondern auch eine meist ausgedehnte verwaltungsrechtliche, welche die Pflichten der Territorialherrschaft erfüllt, ihre Rechte wahrt, und später mehr und mehr in die Verwaltmlgstätigkeit der Gemeinden ein greift und dieselben in jeder Hinsicht zu bevormunden sucht. Das Gcrichtsterrltorium bildet gewöhnlich auch einen Landsturm bezirk zur Erlassung

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