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Seite 5 von 6
Datum: 30.05.1933
Umfang: 6
Bezirksgericht Margareten wegen Ehrenbeleidigung geklagt, weil ihm Tennenbaum einmal auf der Straße zugerufen haben soll: „Sie sind ein Parachl" Außer dem soll ihn Tennenbaum bei einer Zivilverhandlung „Hochstapler" tituliert und sich geäußert haben: „Von so einem Professor kann man nicht beleidigt werden. Sie sind ein B els e r!" — Richter: Geben Sie die Ausdrücke zu? — Angekl.: Ich war sehr aufgeregt und kann mich nicht genau erinnern, „Parach" Hab' ich gesagt und das von dem Professor auch. — Richter

: Und wie ist das mit dem „Belfer"? — Angekl.: Ich Hab' gesagt. Sie haben höchstens so viel Bildung wie ein „Belfer". — Richter: Was ist das ein „Parach": — Bert.: Ein „Parch" oder „Parach" ist ein Mensch mit Kopfgrind. In übertragenem Sinn meint man damit einen Menschen von niederer Denkungsart. Wir bieten für alles den Wahrheitsbeweis an. — Richter: Das dürfte etwas schwierig werden. Der Beschuldigte soll sich geäußert haben: „Ganz Wien weiß, daß Sie ein Hochstapler sind!" — Bert.: Der Herr Halberstein tituliert

sich als „Professor", ohne es zu sein. — Kläger: Ich bin peruanischer Professor, ich kann das Nachweisen. — Richter: Was ist das ein Bester? Wahrscheinlich ein Mensch, der belfert oder kläfft? — Bert.: Nein, „Bester" ist auch ein Iargonausdruck. So nennt man an den Schulen im Ghetto einen einfachen Lehrer. — Klagevertreter: Das ist nicht richtig. „Bester" ist der typische Ausdruck für einen ungebildeten Menschen. — Richter: Da kenne ich mich nicht aus. Wir werden einen Sachverständigen vernehmen müssen

. Was bringen Sie weiter zum Wahrheitsbeweis vor? Ein Warenlager aus Kartons mit Klosettpapier. Bert.: Der Kläger wollte eine vermögende Dame heiraten und, um den zukünftigen Schwiegervater zu imponieren, mietet er ein leeres Lokal und' täuschte dadurch ein Warenlager vor, daß er die Regale mit Kartons ausfüllte, in denen sich nichts als Klosettpapier befand. (Lebhafte Heiterkeit.) Der Richter erteilte dem Kläger eine Frist zur Gegenäußerung und v e r t a g t e die Verhandlung. ff)mtez+lBufib§unf

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 28.12.1892
Umfang: 8
und schreiben zu lernen, Mnd ndmintlich um bei den damaligen vielen Gerichten auf den ein-' Aachen Bergdörfern, z. B. Jenesien, ^Deutschnoven,, 'Mölken Ä., Äe Zuschriften der Regierung zu verstehen, oder als Richter die Urkunden ausstellen M können. Bei' den Landgerichten waren oft einfache Bauern Richter, welche die Gerichte leiteten und die Urkunden ausstellten. So stellte der Bauer Leonhard Altsteiner in Jenesien 1497 den Wolkensteinern einen Revers aus und sein Nachbar, der Bauer Laurenz Schmid

zu Pitertscholl hängt sein eigenes Siegel an die Urkunde ^) Daß diese Richter etwas Latein verstanden, forderte das Amt. Aehnlich ist es heute noch in den Urkantonen der Schweiz, wo die Richter und andere Beamtete aus dem Volke genommen werden. Nebst den Primärschulen besuchen da viele Bauernsöhne 2—3 Jahre auch die Lateinschulen und gehen dann zu ihren Landarbeiten über. Mitten im Pusterthal, an den'Quellen der Rienz und Drau ist das windige Tob lach. Da begegnet uns 1431 Herr Ni kolaus G orzscher, Kaplan

habe (das., S. 396). In der Stiftungsurkunde des Johann von Füeger vom Jahre 1587 werden für den Schulmeister daselbst, „wenn einer ist', 10 Krz. bestimmt (das., S. 396). Die Bauern dieses Thales zeigten damals ein reges Interesse für die Schule. Nicht zufrieden mit dem Einen Lehrer, welchen ihnen der Pfleger auf dem Schlosse hielt, hatten sie noch einen zweiten bestellt, damit ein Theil der Kinder nicht einen allzu weiten Weg machen müßte. Der Richter hatte ihn aber aus dem Thale gewiesen, mit der etwas rohen

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