; König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatken, Kroatien, Slavonien, Gali- zien, Lodomerien und Jllyrien; Erzherzog von Oester reich ; Herzog von Lothringen , Salzburg, Steyer, Körn» then, Krain, Ober-und Niedir-Schlesien; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; gesürsteter Graf von Habeburg und Tirol -c. ir. In Erwägung der wichtigen Vortheile. welche eine Zweck mäßige Einrichtung der StaatS-Post-Anstalt Unseren treuen Unterthanen gewähret, und in der Absicht, die in dieser An stalt
gründen, werden durch dieses Gesetz nicht auf gehoben; vielmehr haben diese Verleihungen und Verträge für die Beurtheilung der gedachten Rechte und Verbindlichkeiten auch künftig, bis ihre Erlöschung den Gesetzen gemäß erfolgt, zur Richtschnur zu dienen. Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, am funkten Tage des Monates November, im Jahre Amtsbl. z. B. v. n. f. T. V. 48. 18W nach Christi Geburt Ein »auftnd acht Hundert sieben und dreißig, unserer Reich« ifl» dMttn. Ferdinand