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Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Seite 12 von 13
Datum: 14.08.1920
Umfang: 13
m FOGLIO ANNUNZI LEGALI presenterà u questo Giudizio o no minerà un suo ■procuratore.' TRIBUNALE CIRCOLARE BOLZANO Sez. I, li 23 luglio .1920., ATTLMAYR . 2264 i Finn. 834 Reg. A 'II 28.1.-4 CAMBIAMENTO in una dies già inscritta. Il giorno 4 agosto 1920 fu iscritto nel. reg. A nei riguardi della ditta Antonio Friihauf, gioiel liere di corte a Merano, il seguente cambiamen to: Il nome dell'attuale proprietario Cristoforo Unterauer viene cancellato in seguito a cessio ne di negozio, e viene

sostituito da Antonio üYüliauf,. e Carlo Friihauf, ambedue gioiellieri a Merano. Dal 1 luglio 1920 la ditta assume la forma di società a nome collettivo. Sono auto rizzati a rappresentare la ditta i due soci indi pendentemente l'uno dall'altro. La firma avvie ne scrivendo la ragiono de'la' ditta Antonio Prü ll .auf senza aggiunta da parto del socio firman te. Viene cancellata la procura di Maria UnteT- auer, vedova Friihauf n. Laner. TRIBUNALE CIRCOLARE BOLZANO quale Foro Commerciale Sez. IV, li 4 agosto

1920. BAIIR 2265 Finn. 850 Reg. C 10-85 CAMBIAMENTO in una ditta già. inscritta Il giorno 4 agosto fu inserito nel reg. sez. C quanto segue: Stabilimento editoriale Tyrolia, so-. a g. 1. con la sede a Bressanone sull 'Isarco o lo filiali, di Bolzano, Innsbruck e Vienna I. Contessa la procura collettiva a Carlo Engholm, procuratore a Innsbruck. Lo stesso firma insie me al Presidente o Vicepresidente. TRIBUNALE CIRCOLARE DI BOLZANO quale Foro commerciale Sez. IV, li 4 agosto 1920. BAUE 2266

all'autorità estera od a una persona da essa designata. - GIUDIZIO DISTRETT. BOLZANO Sez. Ili, li 3 agosto 1920. TROY 2268 __ . . __________ ________ MANDATO DI CATTURA Giorgio Moessler nato ai 24-11-1896 a Klagen- fiut, pertinente a Fresach, celibe, catt. operaio ausli-lia^io,, alto| 170 cm., tozjzo, leggeri) baffi biondi, colorito sa,no, portamento diritto è fug gito dagli arresti del Giudizio distrettuale di Meraao ed è da arrestarsi. TRIBUNALE CIRCOLARE DI BOLZANO Se-s. IV. li 6 agosto 1920. RICCABONA

2269 N. d'aff. _ Firm.S4R~Reg. A,. II 224Ä CANCELLAZIONE DI UNA DITTA ,11 giorno 4. agosto 1920 venne cancellata in reguito a scioglimento di negozio la ditta Ei;ri- co Felicetti e C.i con sede a Bolzano, avente per esercizio:' commercio di legnami, agenzia e com- sioni. TRIBUNALE CIRCOLARE BOLZANO quale Foro commerciale. Sez. IV. li 4 agosto 1920. . BAIJR 2270 Finn. 831 Reg. Ä. IL 143-4 CAMBIAMENTO in una ditta già inscritta. Il giorno 4 agosto 1920 fu inscritto nel Reg. Sez. À. liei riguardi

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 18.10.1927
Umfang: 6
Brücke wiederum auf das rechte Ufer zurück geführt wird. Der Magistrato delle acque und das Genio Civile haben diese Arbeiten rasches! in Angriff genommen, sodaß Hoffnung besteht, den freien Durchzugsvertehr auf der Straße in der letzten Oktoberwoche wieder aufzunehmen.. Ebenso wird das Genio Civile für die Ab- grabung des aufgeworfenen Schuttriegels ra scheste Sorge tragen. Das durch die Passer mit gefühlte Material hat das Flußbett im Zuge der Eisenbahnbrücke Etsch — Passermündung neuerd'llgs

^ aüsgohöht, sodaß rascheste Räu- mungsarbeiten notwendig sind. Der Magistrato delle acque, bezw. das Genio Civile hat diese Arbeiten bereits im Dringlichkeitswege verge ben, sodaß dieselben rafcheft zur Ausführung kommen werden. Die Elschregulierung Das Projekt der Etschregulierung auf der Strecke Töllgraben—Forsterbriicke ist in rich' tiger Erfassung der Dringlichkeit dieser Arbei ten vom Genio Civile fertiggestellt und bereits dem Arbeitsniinisterium vorgelegt. Das Pro jekt sieht vor die endgültige

Systemifierung die ses Flußlaufteiles und erfordert einen Kosten aufwand von 4 Millionen Lire. Die Arbeiten werden nach.Genehmigung raschest in Angriff genommen. Bei dieser Gelegenheit muß dem Magistrato delle.acque und dem Genio Civile für das rasche Eingreifen Dank und Anerken nung ausgesprochen werden. ^ Rathaüsbau . Der Beginn des Rathausbaues ist für Früh jahr 1928 vorgesehen. Die Arbeiten sollen l in zwei Bauperioden durchgeführt werden, . sodaß der Teil längs der Tappeinerstraße als unab hängiges

. gebeten der Vorsitzende des Genio Civile, der Vorsit zende des' Bauamtes, der Oberinàdant des Ufficio Belle Arti, der Chefingenieur des städ- tischen Bauamtes und ein Ingenieur freien Be rufes aus den im Albo eingetragenen Inge nieuren und Architekten. Bausachen Das Ansuchen der Marianne Frakaro um Errichtung eines Toreinganges zur Garage wird unter der Bedingung genehmigt, daß die eingedeckte Straßenkünette von der Bauwerbe- rin eingehalten werden muh. Das Baugesuch der Anna Bonvicini, Wohn bau

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 8
Datum: 03.10.1923
Umfang: 8
„Verständigung' (Avviso di nolifica) vom Inhalte des Be fundes mit dem Beifügen w Kenntnis zu setzen, dah es ihm frei stehe binnen 8 Tagen seine Ein wendungen geqen den Befund zu erstatten. Gegen das Straserkenntnis des Jntenden en ste hen zwei Wege offen: Di« Anfechtung im gerichtlichen Wege. Der Uebertreter kann gegen das ihm zugestellt« Dekrets penale des Jntenbentei' binnen jg Tagen noch Anstellung ein« einsprechend motivierte B e- sch werde <Jmpu«nazione) einbringen, und zwar entweder direkt

bei der Finanzint«ndana oder aber bei einem Finanzamte seines Wohn sitzes. Diese Beschwerde ist in doppelter Original- ausfertiqung (stempelfrei) abzufassen und wird ein Exemplar dem Rekurrenten mit dem Präsen tationsdatum. der Fertigung des betreffenden Beamten und dem Anussi«gel versehen, als Be weis über die erfolgte Anfechtung des Derreto Penale zurückgestellt. Die so überreichten Beschwerden werden seitens der Intendanz an die kompetente Gerichtsbehörde übermittelt, die sodann über die Uebertretung

nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und der sonstigen in Frage kommend«» Vorschrif ten erkennt und das Urteil schöpft ki. Abtuung der Strafsache im administrativen Wege. Gegen das Straserkenntnis — Decreto penale — des L.itendenten kann, solange da-Mbe nicht rechtskräftig gewrrten — sei es iniolse Nichtan- sechtung in der Frist von fünfzehn Tagen oder bei Anfechtung desselben durch die gerichtlia>? Beschwerde l^mpugnazione) über das selbe noch nicht durch Urteil entschieden wurde, das Ansuchen um Abtuung

zur Auskun»ts«riei>u^ ü» wendung. nicht auch bei den dort vorqesshe« übrigen Strafen und Erhöhungen, da diel« K- Charakter zivilrechtlichA- Abgaben tragen, kern Ermäßigung oder Nachsicht nicht zugänglich d» Zur vorläufigen Sicher st ellung derilj, gäbe und Strafe kann bis zur erkz!q:cn k, fechtung des Derreto penale der Iudendsm » «iz«nem am Grund des bloßen Befundes die Gesällsübertretung — processo verbale - >, nötigen Verfügungen erlcsieii und unter andtin auch das Pfandrecht oui die LiegentchaiM

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 06.07.1920
Umfang: 8
von der Getreideverkehrsanstalt zugewiesen wurde, insoweit diese Anstalt selbst, inner halb der ihr vomStaatsuntersekretariat für Approvisionierung und Konsum gemachten, besonderen monatlichen Zuweisungen dar über verfügen Kann. Art. A Bäcker und alle Verkaufsstel len von Brot und Teigwaren dürfen Bis quitts irgend welcher Gattung weder er zeugen noch verkaufen, noch zum Verkaufe halten. Art. 4. Die Ausübung des Gewerbes und Handels mit Süßigkeiten, welche nach Artikel 1 gestattet ist, muß vom Kommis sariate Generale Civile genehmigt

sein. Solche Ermächtigungen können auf keinen Fall an Bäcker oder Bvotverkäufer erteilt werden. Diese Genehmigung kann jenen erteilt werden, welche am Datum des vor liegenden Dekretes bereits die Herstellung und den Verkauf von Süßigkeiten ausüb ten und wenn diesex Betrieb zum wenigsten den Hauptteil ihres Handels und Gewerbes bildet. In Kaffees, Bars und Milchge schäften kann die Verabreichung von den im ersten Absätze erwähnten Süßigkeiten vom Kommissariats Generale Civile per la weil Brittas ruhige, Zurückhaltung

, . daß sie seinen Tod nicht gespürt hatte. Venezia Tridentina gestattet' werden, wenn sich ergibt, daß diese zu dem obgenannten Zeitpunkte bereits verabreicht wurde. Art. 5: Die vom vorhergehenden Ar tikel vorgesehene Ermächtigung kann in Fällen des Mißbrauches und der Nichtbe- obachtung der für die Herstellung und den Verkauf von Süßigkeiten vorgeschriebenen Normen jederzeit widerrufen werden. Ge gen die Entscheidung des Eommissariaw Generale Civile per la Venezia. Tridentina ist keine Beschwerde weder aufi

derselben die Beschlagnahme der Waren oder des dafür ezielten Erlöses ver fügen. Das Commissariato General. Civile ist berechtigt^ für die Durchführung der ein zelnen Prozess eine andere politische Be hörde 1. Instanz an Stelle jener, welche in dem betreffendenVerwaltungsbezirke Kom petent wäre, zu bestimmen. Art. 7: Für Übertretungen gegen dieses vorliegende Dekret, welche von inr Betriebe Angestellten oder Beauftragten begangen werden, sind stets die Eigentümer der Be triebe selbst solidarisch verantwortlich

in Übereinstimmung mit den Vorschriften der §§ 52 und 53 der kaiserlichen Verordnung vom 24. März 1917, Nr, 131. A r t. 8: Der Verkauf und die Verab reichung der Vorräte an Süßbäckereien wird bis zum 31. Juli 1920 und der Ver kauf von frischen Fembäckereien bis zum Ablauf des 3. Tages, welcher dem Inkraft treten des vorliegenden Dekretes folgt, ge stattet. Art. 9: Das vorliegende Dekret tritt am fünften Tage nach seiner Verlautbarung im Foglw Annunzi Legali del Commissi riato Generale Civile per la Venezia Tri

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 19.12.1923
Umfang: 8
im Unterinntal, ver- iibten in der Nacht zum 24. Oktober 1923 gemein schaftlich einen Einbruch in die Wohnung des Hein rich Mader in Untermais. Da sie anscheinend ver scheucht wurden, war ihre Beute nicht groß; sie be stand in einer Stehühr, 70 Lire tvcrt, 25—30 Lire Bargeld und Briefmarken im Werte von 13 Lire. Glück und Voll wurden bald nach dem Diebstahle verhaftet, dem Blgontina gelang die Flucht und konnte derselbe bis heute nicht ermittelt werben, letzthin faiid vor Qem Tribunale in Bozen die Ver

handlung gegen die drei Diebsgenossen statt. Sie wuroen verurteilt: Valeiltin Bigontina in Ab- westiibeit zu 3 Iayren 1 M o n a t Und 15 Ta gen Kerker, Jakob G! ück zu 17 Monaten 13 Tagen Kerker uns Oer noch unbescholtene Alfons Woll zu 5 Monaten und 3 Tagen Kerker. Zwe fache Ehe. Vor dem Tribunale in Bozen hatte sich in den letzten Tagen die ledige M. O. ans Eppan wegen zweifacher Eke zu verantworten. M. O. hat am 10. Februar 1919 in Bozen den bereits rechtsgültig verehelichten A. K. geehelicht

aber auch festgestellt, daß Olga Wach seitens der Eheleute Eberhard sehr oft mit Schlägen, Stößen und Reißen bei Ohren und Haaren mißhandelt wurde und durch diese Mißhandlungen einen Splitterbruch des rechten Ellenknochens erlitten hat. Angeklagt der vorsätz lichen Körperbeschädigung, hatten sich am 11. ds- Franz Eberhard und Marianne Eberhard vor dem Tribunale, in Bozen zu verantworten. Sie wurden schuldig erkannt und zu je 5 Monaten 27 Tagen Kerker verurteilt. Treibriemendiebstahl. Der Fabrikarbeiter Josef Leitner

nicht angemeldet hatte. Angeklagt wegen Diebstahles und Tragens des Stich Messers, hatte sick Josef Lei tner am 10. ds. vor dem Tribunale in Bozen zu verantworten. Er wurde schuldig er kannt und zu 1 Jahr und 2 Tagen Kerker ver urteilt. heimatliches. Vom Wetter. Das schöne Wetter Hält an. Det Barometerstand ist innerhalb der letzten 24 Stunde', von 743^ auf 73L Millimeter zurückgegangen. Die Temperatur betrug heute um 8 Uhr früh am Korn platz 0 Grad gegen 5^ Grad Celsius am Vortag. Außerhalb der Sla-'t zeigte

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 12
Datum: 06.04.1933
Umfang: 12
einem Mo nat di,. Verhandlung gegen den Kitchenfrevler Michele Piff rader nach Andrea, der mit einem Komplizen in die Kirche von San.Giorgio bei Brunirò eingedrungen war Und ver schiedene Gegenstande entwendet hatte, statt. Nun hatte sich Pifftader zum zweiten Male vor dem hiesigen Tribunale wegen Diebstahls eines Leinwandstückes, eines Schlüssel bundes und Beraubung des Opferstockes der Kirche zu ver antworten. Ferner nülßte sich Piffrader wegen der zum Schàdà der Kapelle Maria Hilf bei San Giorgio entwen

. Vorstellungen: 5. o.W. 8. 0.30. surrogai, die bei einer Hausdurchsuchung in einem Schlaf zimmer vorgefunden wurden, vor dem hiesigen Tribunale zu verantworten. Der Verteidiger des Angeklagten Tr. Adv. Gregorio erwähnte, das; Holzer in der Zeit, als die Hausdurchsuchung vorgenommen wurde, krank war und seine Mutter, die in der Zwischenzeit gestorben ist, einen Teil der beschlagnahmten Ware gekauft hatte. Der Ver teidiger ersuchte daraufhin den Äeüichkshof. den Angeklag ten wegen Mangels an Beweisen

zum Schluß auch die Taschen der gcsundcnen Jacke untersuchte, fand er in einer derselben 12 Gramm Saccharin. Klammer, der von dem Saccharin nichts mußte, erzählte den Finanzieri soldaten von dem Funde der Jacke, der allerdings nicht geglaubt -wurde und so mußte sich der 'äuer vorgestern wegen Sacchar!»sch''U5gels vor dem hiesigen Tribunale verantworten. Der Gerichtshof verurte'lte ihn bedingt zu Lire 360 Geldstrafe. MàMbenchte Centralkino. Heute der originelle Tonfilm- - schwank „Liebcskommando

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 30.08.1922
Umfang: 8
Eavalese—Eanazei vermittelt den Winterver kehr, der Pordoipaß ist verschneit und Eanazei liegt im Winterschlaf, bis sich im Juni wieder die Psorten des Hotels öffnen. Eine Probedose Schuhcreme 80 Cent., Seife pci Stück 70 Cent. Paul Mayr, Bozen, Kirchebner- straße Nr. 13. Gerichtssaal. Der Bruder des Raubmörders von Jenesien verurteilt. Das Tribunale in Bozen verhandelte am 22. August gegen den Gutspächter Franz Santer aüs St. Pankraz, wohnhaft in Burgstall, den Bruder des Raubmörders Karl Santer

dieses Diebstahles wurde Iuliana Tasser vom Tribunale in Bozen zu 23 Monaten, die noch jugendliche Marianna Taibon zu 7Vs' Mo n aten Kerker verurteilt. Verurteilter Kirchendieb. Der 66 Jahre alte Vagant Josef Schweiß gut aus Nauders vollführte am 24. Mai 1920 in der Pfarrkirche in Sterzing, in der Margare thenkirche in Sterzing und in der Pfarrkirche in Stilfes je einen Diebstahl und entwendete Kirchengeräte im Gesamtwerte von 135 Lire. Wegen dieses Diebstahls wurde der bereits vor bestrafte Dieb zu 2V- Jahren

Kerker verur teilt, wobei im Urteile ausgesprochen wurde, daß er von dieser Strafe 15 Monate in Einzel hast zu verbringen hat. Unverbesserlicher Dieb. Der . 22 Jahre alte, wiederholt vorbestrafte Bauerssohn Josef Haller aus Forst bei Me ran hatte sich letzthin vor dem Tribunale in Bo zen neuerdings wegen Diebstahles zu verant worten. Er entwendete in der Nacht zum 1- November 1921 aus dem Stalle des Joses Äungg (Nachdruck verboten.) BezWungen. Original-Roman vsn H. Abk. > (w. Fortsetzung.) 7 Änd

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