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Volksrecht
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Seite 2 von 20
Datum: 31.12.1920
Umfang: 20
für die Bevölkerung der annektierten Gebiete sehr beschleunigt wird und es wird die Art und Meise festgesetzt, für die Fälle, in welchen die Bürger dieser Provinzen nach dem Vertrage von St. Germain die italienische Staatsangehörigkeit nicht ohne weiters mit allen Rechten erwerben würden, wie sie vom Optionsrechte Gebrauch zu machen haben. Der Termin läuft bis 15. Juli 1921. Sehr wichtig sind die Verfügungen hinsichtlich der Anerkennung der italienischen Rationalität für die juridischen Personen der neuen

Provinzen, besonders für die Handelsgesellschaften, Kon sumvereine und andere wirtschaftliche Vereinigungen. — Ein anderes Dekret dehnt infolge der Anwendung des Vertrages von Rapollo das Dekret vom 18. November 1920 hinsichtlich des politischen Wahlrechtes, im triden- .tinischen Venezien auf die neu annektierten Gebiete aus, indem es nur einige unbedeutende Aenöerungen vornimmt. Da die Gemeinden bereits die Vorbereitungsarbeiten für die Wählerlisten ausgenommen haben, so, wurde der Wahltermin

für die neuen Provinzen gleichzeitig für den Monat März festgesetzt. Was die Vertreter des Deutschen Verbandes in Bvm vergessen haben. Die bürgerlichen Blätter veröffentlichen einen längeren Bericht über die siebentägigen Verhandlungen der Ver treter üeS Verbandes in Rom, der angeblich die wichtig sten Punkte dieser Audienz enthält. Dabei fällt es auf, öasi von der Delegation der gegenwärtig gewiß wichtige Punkt der Wahlberechtigung für Süötirol gar nicht berührt wurde, wenigstens wird darüber

. Amtsenthebung. Kier wurde der Steuerverwaller )sef Bramböck seines Amtes enthoben. Die Staatsbürgerschaft der Beamten. Das Ge- raikommiffariat teilt mit: Das Zentralamt für die uen Provinzen hat, dem vom General-Zivilkommissariat »gegebenen Gutachten..sich anschließend, erklärt, daß die einer Krnieinden des annektierten Gebietes ge- i's,'.NL'n und. ursprünglich zuständigen Staatsbeamten, e infolge eines öffentlichen Amtes die Zuständigkeit m annektierten Gebieten erhalten haben und in der ;e, gleichfalls

infolge eines öffentlichen Amtes die Zu- igkeit in einer Gemeinde des annektierten Gebietes eder erlangt haben, rechtmäßig als italienische Staats- rger zu betrachten uno daher von amlswegen in die Mischen Wahllisten einzulragen sind. ■ Die Umwechslung der Kronenguthaben. Wie die r. Ztg.-Korr. aus Rom meldet, hat die Kommission m Studium der Systemifierung der österreichischen Va- !a in den neuen Provinzen ihre Arbeiten fast beendet, ehrere Vorschläge der Kommission werden in den chslen Tagen

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