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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 15.09.1921
Umfang: 6
einer Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiete der beiden Staaten nunmehr gemacht sei. Es wäre nur zu wünschen, daß dieselben noch stärker und ausgedehnter würden. Die Systemisierung der neuen Provinzen. Rom, 15. September. Gestern abend» hat eine besondere Kommission die Arbeiten beendet, die sich mit der Ausarbel- tung der Dahlvorschrifken zur Durchführung der administra tiven Wahlen in den neuen Provinzen beschäftigte. Der nächste Ministerral wird diesen Derrekenlwurf genehmigen, worauf das Dekret

im Amlsblalt verlaulbart werden wird. E» wurde am Proporzsystem festgehalten. Die Dekrete betreff» der ad ministrativen Autonomien der neuen Provinzen, sowie die Bildung der beratenden provinzialkommlssionen. welche damit beauftragt werden sollen, die endgültige Systemisierung der neuen Provinzen vorzuberelten. werden bereits in den nächsten Tagen verlaulbart werden. Rom, 15. Sevtember. Folgende Dekrete stehen unmittel bar vor der Veröffentlichung: Ein Dekret über die staatliche und autonome Verwaltung

in den neuen Provinzen, sowie ein Dekret vom 8. September, da» die Gebiet, und Zentralkom- mifsion für die neuen Provinzen einsetzt und deren Geschäfts ordnung regelt. Dantekongreh in Trient und Entaationallsierung Südtlrols. Rom. 15. September. Die Zenlralleitung der Danle- aefellfchast Hai bereit» da» Programm für den Dantekongreh in Trient am 28. September festgesetzt. Im Programm er scheint u. a. die Propagandatätigkeit dieser Gesellschaft in Südtirol und dem gemischtsprachigen Gebiete zweck» Jlalieni

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 15.09.1921
Umfang: 8
. ? > ^ ^ WichtigeDettete. Die staatliche und autonome Verwaltung, ^die Beratungskonmnfsionen.- . . Rom, 14. September. Folgende Dekrete stehen unmittelbar vor der Veröffentli chung: Ein Dekret über die staatliche und autonome Verwaltung in den neuen Pro vinzen sowie ein Dekret vom 8. September 1921, das die Gebiets- und zentralen Be ratungskommission für die neuen Provin zen einsetzt -und deren Geschäftsordnung regelt. ' -, - ' Der Minister für die neuen Provinzen Exz. Salata hat sich bereits

am 4. d. M. vor den Vertretern des Trentino über die provisorische Systemisierung der neuen Provinzen geäußert. Demnach werden bis zur verfassungsmäßigen. Regelung außer ordentliche provisorische Landes- ausschüsse eingesetzt. Diese haben das Recht, der Regierung die Erlassung von ge setzgeberischen Vorkehrungen, die in die Kompetenz des Landtages fallen, vorzu schlagen. Diese Ausschüsse werden von der Regierung ernannt. Zur. Regelung der endgültigen Einrich-. tung der neuen Gebiete ist serners die Ein- setzung

von beratendenKommis- sione n beabsichtigt. . Diese haben die Auf gabe, geeignete Vorschläge für eine defi nitive Gestaltung aller Zweige der Verfas sung zu machen, z. B. über die Abgrenzung der Provinzen, die Bestimmung der Lan des- und Gemeind'eautonomie und der dem Provinziallandtag zustehenden gesetzgeben den Rechte. Es werden drei derartige Kom missionen eingesetzt, darunter eine für die Wenezia Tridentina. Mitglieder der Lan deskommissionen sind die Senatoren und -Abgeordneten der betreffenden Wahlkreise

und eine Anzahl von Mitgliedern, die der Ministerpräsident aus den politischen Par teien ernennt. Die Zähl dieser Mitglieder darf nicht größer fein, als die Hälfte der Gesamtzahl der Senatoren und Deputier ten. In Rom wird eine Wköpfige Zentral kommission gebildet, die der Ministerpräsi dent ernennt und zu welcher ebenfalls Par teivertreter beigezogen werden sollen / : ^^ ItalßStk - Königsbesuch m den neuen Provinzen. Wie verlautet, steht in absehbarer Zeit der Besuch des Königs im Trentine bevor

und es „Bozner Nachrichten' 15. September igZi' sei möglich, daß der Körng seinen Besuch auch nach Südtiro^ ausdehnt. Die WehrMicht in des neuen Provinzen. Aus R o m, 14. ds., wird folgendes ge meldet: Kriegsminister G a s p aro t t o hat mit Senator Salata und den kompetenten Stel len im Kriegsministerium und Marineministe- rium über die endgMge Fassung der vom Mi nisterrat beschlossenen Dekrete betreff Ausdeh nung des Gesetzes und der' Verordnungen über die Rekrutierung zu Heer und Marine beraten. Es wurde

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Volksbote
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Seite 2 von 14
Datum: 15.09.1921
Umfang: 14
gestellte Ausdeh nung des italienischen Wehrgesetzes auf die neuen Provinzen im Gesellenvereinshause in Bozen versammelten Gemeindevertreter, Vor steher und Bürgermeister Südtirols erblicken in der Absicht der ital. Negierung, die Söhne un seres Landes zum italienifchenHeeresdienste her anzuziehen, eine ungeheuerliche, nicht zu verant wortende Schädigung der nationalen, kulturel len und wirtschaftlichen Interessen der Südtiro ler Bevölkerung sowie auch der gesamtstaatlichen Jnteresien Italiens

veröffentlichte, durch das die Pflicht des Militärdienstes nun auch auf Südtirol ausgedehnt wird. In diesem Gesetzesdekret heißt es u. a.: „Der Ministerrat hat über Vorschlag des Kriegsministers das Gesetz über die Ausdehnung der Wehrpflicht auf die neuen Provinzen beschlos sen. Danach müssen alle jene Bürger, die bereits unter Oesterreich rekrutiert waren, neuerdings in die Listen eingetragen werden. Diejenigen, welch« noch nicht gemustert wurden, haben sich der Mu sterung zu unterziehen

zusammen zuarbeiten. auch wenn wir wollten. Die Versammlung verlieh der Zustimmung zu den Ausführungen Toggenburgs in folgender mit Stimmeneinhelligkeit aufgenommenen Entschlie ßung Ausdruck. „Die heutige Vorsteheroersammlung nimmt Kenntnis davon, daß die Regierung die Einset zung von außerordentlichen Landesausschüssen in den neuen Provinzen beabsichtigt. Sie begrüßt es, daß, — wenn auch nur in provisorischer und in den Landesgesetzen nicht vorgesehener Weise, — endlich ein Schritt

, direkten Steuern und die riesigen neuen indi rekten Italiens. Eine nicht mindere Belastung stellt der neue Zolltarif dar. Eine maßgebende Stelle hat ihre Verwunderung darüber ausgedrückt, daß das Erträgnis der Steuem in den neuen Provinzen doppelt so hoch war, als es veranschlagt war. Das beweist einfach daß man in Italien mit Steuerhinterziehungen rechnet, die Steuern keines wegs strenge eintreibt, während bei uns die Steu erbehörden erpresserisch vorgehen. Als sich die Ab geordneten für di« Erhöhung

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