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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 05.10.1921
Umfang: 6
derselben, wenn es nötig ist, um den Zweck besser zu erreichen. G e n f, 6. Oktober. Die Bölkerbundsversammlung hat das Budget für 1S22 angenommen, das sich auf 20,858.945 Franken gegen 21,250.000 Franken im Jahre 192i stellt. Men Slh des Völkerbundes? W t e n, 5. Oktober. In Wien ist eine Abordnung des Bolkerbundrvates oingetroffen, die studieren soll, ob sich Wien °ls permanenter Sitz des Völkerbundes eigne. Zur Neusyfkemtsierung der neuen Provinzen. Rom, 5. Oktober. Die Ernennung eines Vize-General» koinmissärs

für Südtirol steht unmittelbar bevor. Der Sitz der provisorischen Landesvertretung wird Trient sein. Die Ernen nung von Mitgliedern einer gemischten parlamentarischen Kom- Mission zum Studium der endgültigen 'politischen und verwal tungsrechtlichen Gestaltung der neuen Provinzen soll ebenfalls unmittelbar bevorstehen. — Der Ministerrat tritt Freitag zu sammen. Aenderung des neuen Schulgesetzes. . Rom, 6. Oktober. Der gestrige Ministerrat nahm eine kleine Aenderung des von Exz. Credaro ausgearbeiteten Schul

dekretes vor, irroem er bestimmte, daß zur Errichtung einer italienischen Schule das Vorhandensein von mindestens zwölf italienischen Schulkindern genüge. Der „paese' über Südtirol. Rom, 5. Oktober. Das römische Blatt „Paese' wendet sich in einem Artikel in scharfer Weise gegen Salata, daß er die.neuen Provinzen wie eroberte Gebiete behandle. Das ge nannte Blatt unterzieht das neue Gesetz über die Reusystemi- sierung der Werwaltung in den neuen Provinzen einer ver nichtenden Kritik und sagt

, dasselbe erdrossele 'jegliche Auto nomie. Die neuen Provinzen hatten seit dem Waffenstillstand noch keinen Frieden bekommen. Brezzls Eindrücke über Südtirol. Rom, 5. Oktober. Exzellenz Brezzi hob in einem Inter view mit einem Berichterstatter des „Messaggero' nach be geisterten Worten über die Schönheiten Südtirols die Diszi plin der ehemaligen österreichischen Beamten hervor. Er be absichtige, den Verkehr mit Südtirol in jeder Welse anszuge- stalten und das Projekt Hoffingott über eine Kanalverbinoung

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 4
Datum: 05.10.1921
Umfang: 4
über die Gewährung von Vorschüssen an die Gemeinden und Landesverwaltungen in den neuen Provinzen. Die „Gazzetta usficiale' veröffentlicht in Nr. 220, vom 20. September ein kgl. Dekret, das für unsere Gemeinden von großer Wichtigkeit ist. Durch dasselbe wird nämlich ermöglicht, daß die Kommunen, welche in b»dellkender fi nanzieller Bedrängnis find, von dem Reichsinstitut dev Spar- und Darlehenskasse (cassa 'depositt e prestitt) unter Mithilfe der Regierung Vorschüsse auf Darlehen erhalten können. Die wichtigsten

Bestimmungen dieses Ge setzes lauten in freier Uebersetzung des „Tir.': Art. t: Der Schatzminister wird ermächtigt, ausnahms weise und provisorisch bis zum 31. Dezember 1921 in der Gewährung von Vorschüsten an die Provinzen und Ge meinden der änneksierten Provinzen fortzufahren. Vor aussetzung für eine solche 'Gewährung ist. daß diese der Vorschüsse unbedingt zur Aufrechterhaltung des Gleichge wichtes ihrer Finanzen bedürfen und die Genehmigung hiezu, von der im Art. 6 erwähnten Kommission erteilt

Provinzen gerichtet werden und :oerdm von diesem an die in Art. 6 bezeichnete Kommission weiter geleitet. Art. 4: Das schuldnerische Gemeinwesen hat als Ga re utit für die Vorschüsse für den ganzen Zeitraum d»; zur Tilgung die Zuschläge zu den direkten steuern. auf die Verzehrungssteuer und event. eigene Abgaben festzusetzen. Das schuldnerische Gemeinwesen hat die Rückzahlungsratei» ’u seinen Voranschlag emzufthen und für deren Deckung Sorge zu tragen. Falls das Genre uwesen diese Eintra gung

den von den Eintreibungsorganen monatlich der zustän digen Abteilung der Provinzschahverwaltung zugeführt. Diese liefert sie an die Generatdirektion des Schatzmi nisterrums ab. Art. 6: Die Prüfung der Gesuche um Vorschüsse'und der diesbezüglichen Vorschläge, welche dem Schatzministe- rium gemacht werden, geschieht von einer Kommission. de ren Vorsitzender der 'Generaldirektor des Schatzamtes ist. Sie besteht aus einem Vertreter des Mnanzministeriums. des Zentralamtes der neuen Provinzen. d:s Staatsrech.

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 05.10.1921
Umfang: 8
bis 31. Dezember verlängert worden. Die Anmeldungen sind beim Verifikations und Kompensationsamt beim Industrie- u. Handelsministerium zu machen. Vorschüsse an die Gemeinden und Landes verwaltungen in den neuen Provinzen. Die „Gazzetta uffieiale' veröffentlicht in Nr. 229 vom 29. September ein kgl. De kret, das für unsere Gemeinden von gro ßer Wichtigkeit ist. Durch dasselbe wird ermöglicht, daß die Gemeinen, welche in bedeutender finanzieller Bedrängnis sind, von dem Reichsinstitut der Spar und Dar

lehenskasse (OasLa Zsposiii v ^restiti) un ter Mithilfe der Regierung Vorschüsse aus Darlehen erhalten können. Der Schatzminister wird ermächtigt, ausnahmsweise und proviso risch bis zum 31. Dezember 1921 in der Gewährung von Vorschüssen an die Pro vinzen und Gemeinden der annektierten Provinzen sortzufahren. Voraussetzung für eine solche Gewährung ist, daß diese der Vorschüsse unbedingt zur Ausrechterhal tung des Gleichgewichtes ihrer Finanzen bedürfen und die Genehmigung hiezu von der im Art

Instanz begleitet sein. Sie müssen an das Zentralamt für die neuen Provinzen ge richtet werden und werden von diesem an die in Art 6 bezeichnete Kommission wei tergeleitet. ' , Das schuldnerische Gemeinwesen hat als Garantie sür die Vorschüsse für den ganzen Zeitraum bis zur Tilgung die Zu schläge zu den direkten Steuern, aus die Verzehrungssteuer und eventuelle eigene Abgaben festzusetzen. > Die Prüfung der Gesuche um Vorschüsse und der diesbezüglichen Vorschläge, welche dem Schatzministerium gemacht

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