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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 07.02.1923
Umfang: 4
werden. Die Kammer genehmigte dann die Ab kommen über die Beschrankungen der Rüstungen, den Schutz der Neutralen auf dem Meere, das Verbot der Verwendung giftiger Gase, sowie die Verträge über die Unabhängigkeit Chinas und die Gleichheit der? wirtschaftlichen Behandlung aller Natio nen in China. Wichtige Dekrete für'die neuen Provinzen. Rom. 7. Februar. Eigenbericht. Der König unterfertigte ein Dekret, womit die Bestimmung über die Zuständigkeit in Streitfragen mit der Elsenbahnverwalkung auf die neuen Provinzen

ausgedehnt wird. — Die „Gazzetta Ufficiale' verlautbart die königl. Dekrete vom 11. Jänner 192Z bezüg lich der Ausdehnung Ver Normen hinfichtt- des Verkaufes des staatlichen Chinins Im Königreiche, sowie die im Königreiche in Kraft stehenden Bestimmungen über den Wiederverkauf von Monopolartlkeln. ferner über die Verzehrungssteuer und die gesetz lichen Bestimmungen über das Lottospiel auf die neuen Provinzen und verlautbart schließ lich die Dekrete über die Errichtung der tech- Nischen Finanzämter

in Trieft und Trient und die Neuordnung der Finanzbehörden in den ueüen Provinzen. Aortsetzyng des Berichtes über den vorgestrigen Ministerrat. Ueber Vorschlag des Unterrichts Ministers Gentll-e wurde ein Dekretentwurf über die AfstmMerung der Lehrpersonen der Pro vinzen Trient und Trieft angenommen. Die Assimilierung betrifft das Personal der Mittelschulen, der Lehrerbildungsanstalten, der Fach-, Handels- und nautischen Schulen der neuen Provinzen. Weiters wurde ein mit vorgenanntem Dekret

in die Abonnsmentskategorie C. Der Mini ster berichtete dann, daß die 'Einnahmen aus dem Postverkehre feit 1. Jänner um rund 8 Millionen Lire gestiegen sind, also nicht sanken, wie wegen der Tarifererhöhung von manchen Seiten vorausgesagt wurde. Bezüglich der Justiz- und Kuktusverwal- tung nahm der Ministerrat ebenfalls meh rere Dekrete an, darunter u. a. eines, bein haltend Normen für die Eintragung der Staatsdomänen in den neuen Provinzen in die Grundbücher^ dann eines betreffend die Erstreckimg der zeitweiligen

monatlichen Zu- läge auf die Rechnungs- und Kanzleibeam ten'(impiegati di ragioneria e cancelleria) und die den Gerichtsorganen beigegebenen Diener der neuen Provinzen: dann eines betreffend die Aufhebung der Anwendung de» Art. 4 der vfterr. Verordnung vom 28. Oktober 1865: ferner» eines betreffend die Ausdehnung des Gesetzes und der Ver» ordnung über die Ausübung des Buch führerberufes (efercizio della profefsione vi vaaioniere) auf die Treuen Provinzen. Nach Annahme einer Menge von Ver ordnungen

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 03.11.1924
Umfang: 8
, mit der Bitte, diesen zu veröffentlichen. Der Brief lautet: .. „Lieber Jtalo! Ich erlaube mir, deine Aufmerksamkeit so wie die Aufmerksamkeit deiner Abgeordneten- Kollegen aus dem Trentino auf den Bericht des Abg. De Stefani betreffs die Maßnahmen zur Neuordnung der Aufteilung der direkten Steuern zu lenken. Aus diesem Bericht geht Hervor, daß das Ergebnis der Gebäudesteuer pro 1924 sich aus 222 Millwn>en ^für die alten Provinzen und 16 Millionen für die neuen Pro vinzen belies, während nach der Neuordnung

ein Steuerergebnis von,286 Millionen auf die alten Provinzen und '8 Millionen auf die neuen Provinzen vorgesehen erscheint. Das will besa gen, daß die neuen Provinzen im Jahre. 1924 V- (?) der gesamten Steuersumme gezahlt höben, während ihnen gemäß der Revision bloß ein Sechsunddreißigstel der gesamten Steuer summe zu zahlen obliegt. Die neuen Provinzen haben daher eine Ueberbesteuerung von 152°/» zu tragen gehabt. Während sie gerechterweise Lire 6,350.000 (d. i. — von 222 Millionen als der Steuersumme der alten

Provinzen) hät ten zahlen sollen, haben sie in Wirklichkeit 16 Millionen gezahlt, das heiß^AM 10 Millionen zu viel. Diese Sache hat übrigens nur die Voraussicht jener bestätigt, welche in Kenntnis der großen -Verschiedenheit in der Abschätzung des besteuer baren Einkommens in den alten und neuen Provinzen die Anwendung der in den alten Pro- vinzen geltenden Bemessungsmethoden auf die neuen Provinzen für ungerecht hielten. Ich' bin nun der Ansicht, daß man solche Vor kommnisse nicht unberücksichtigt

lassen darf und daß da unbedingt Abhilfe geschafft werden muß. Es handelt sich tatsächlich nicht bloß um einen Einzelfall ungleicher Steuerbemessung, die wohl vorkommen Kann und unvermeidlich ist, sondern um «die Ungleichbehandlung gänzer Provinzen, welche um das 2'/-fache im Verhältnis mehr Steuer gezahlt haben als die anderen Provin zen und dies, nur infolge falscher Anwendung eines Gesetzes; man wird doch! -nicht annehmen dürfen, daß die so auffällig verschiedene Anzie hung der Steuerschraube

ausdrücklich beabsich tigt war. Abgesehen davon, daß diese Belastung umso drückender erscheint, als die davon betroffenen Steuerträger zum guten Teil Gebieten angehö ren, welche schon vom Krieg hart heimgesucht wurden, kann man ruhig sagen, daß wir da einer ungebührlichen Steuereinforderung des Fiskus gegenüberstehen. Und ich gebrauche mit vollem Bewußtsein das Wort „ungebührlich', denn wenn die Steuerbehörde für die neuen Provinzen die gleiche Steuerbemessung in An wendung bringt, wie sie in den alten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 02.03.1923
Umfang: 8
Nr. 23) '>.'!!'elet;icn Bedlnsungen der Wer! r.erglltet werden wird. Bei Jnc.nipruch- nähme der Nirgü'ung mu?> die Anmelder'? der berrefsenden ' Zündstei^e mil der den Einlauis- preis dzrjelben aukioeijenden Or>iiialiat!urL bc- legi sein. AM ANfrschtkchÄL'Mg de? Gewerbe Die Einjührung aller in den alicn Provinzen geltenden Eeici.ic in dcn noi^n Provinzen erjolnl derzeit in sehr rascher Foi?c. es ist daher bereits die Zeit abzu-eheu wo !><> uns nur in-'dr die alt- italieni'chen Zeilen. Einzelne Gejci

^c, die für unser ganzes Wirllchast'. leben von grösitcr l Bsdoutun? sind, und die erst nzch judr ^hntelau- I pen Bemühungen erreich! wurden, dürsten w'!>! ! auch verschwinden, ivenn es niäz! l^linüt, die be sten Teile dieser Geseize, die sich gliin,end bewährt haben, und d/ir von anderen »uro^äischen Staaten als muslerciiltig anerkannt sind, auch in den clten Provinzen einzu'ühren. Ein solch gutes Gesetz, das für uns von ein schneidendster Bedeutung ist, ist unzweiselhÄt ^ uitserc belvährte Gewerbeordnung, die wohl

Mittelstandes, wie er jetzt ist, und nur durch die Geeoerseordn-ung wurde, auf das aiier- iinaünsrMc beeinflusjin und auf das schwerst« schädigen. Bestrebungen zur Aufrechlerhaitung der Sc- Werbeordnung. Der Verband der Gewerbegenossenschaften für den Sprengel der 5>an^.els. und Gewerbekam- mer Do»en, der ja auch au! Grund der Dvwerbe- o-rdnung errichtet ist, hat sich bereit» mit dcn ver schiedensten Korporationen, E«nol !<nsch >rf !en llsw. in den anderen neuen Provinzen in» Eiiiserneh- m«i gesetzt

, ist auch an die Handel«, und Ne- werbikammer herangstreien mil der Bitte, im Benein mir den üi>rig«n Kammern miizu-irbeitcn <m dem Bestreben, die Geiucrbeordnung sür uns aufreäit zu erhalten, u. wenn nur irgend möglich. sich dafür einzusetzen, das? die wichtigsten Bestim mungen unserer bewährten Gewerbeordnung auch in dcn alten Provinzen eingeMrt wecden, da ja doch auch andere gute, gesetzliche Bestimmungen, die wir bisher hatten, übernom men werden sollen. Die Gewerbeordnung als Rückgrat des ganzen Gewerbe

richten. — Ausdehnung d?r Gese-ze über die Äsrmal- lür.g des L!a:ts2'm5gcns aus die neuen Pro- vwzen. lSazzetta U'iie'ole Nr. 47 vom AZ. Febr. <?n;häl: dr>.s kgl. Delret vom ll. Jänner Nr. ll>-!, durch welches aus di> neuen Provinzen mi! Wirk samkeit vom 26. Aiärz I9Z3 folgende Gesetze über die Venvaltung des Slciatsvennözcns ausgedehnt werden? An. I bis ZK des tgl. Dekretes vom 17. Februar 168!, Nr. WIK. mit dcn Abänderungen der Gesctzc vim I-l. Juli 4713, 3. Juli 1902 Nr. LL5 und lg. Juli ISUl

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 04.07.1923
Umfang: 8
W Mittwoch, den 4. Juli 1923. .Der Tiroler- Tsite Z Nie Systemisierung der Postler. Die ..Gazzetto Ufsiciale' Nr. 1ö2 vom 29. Juni 1S2Z veröffentlicht eixdlich das langerwar- tete kzl. Dekret Nr. 123k vom 3. Mai 13?3, be treffend „die wirtschaitliche Angleichung des Post-, Telegraphen- und Telephonpersonals in den neuen Provinzen'. Wir geben hier die wichtig sten Bestimmungen des umfangreichen Dekretes auszugsweise wieder müssen aber besonders hinsichtlich der Einteilung in die altitalienischen

B^oldungsstusen aus das Dekrer selbst verweisen, da uns Raummangel leider hindert, die mehrere Seiten umfassenden Tabellen' zu veröffentlichen. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen: Art. 1 stellt das unter dem früheren Regime aufgenommene und gegenwärtig in Dienst ste hende Personal der annektierten Provinzen in .wirtschaftlicher Hinsicht den entsprechenden Kate gorien der alten Provinzen gleich Maßgebend sind für die wirtschaftliche Stellung: das kgi. De- kretgesch Nr. 1S-N vom 2. Oktober 1S19 über die Reform

-Karriere sowie die Teue- ni»gzzuliige Absatz c>. solange diese letztere dem Ff«.ch?cstkllien Personal der allen Provinzen aus» ztfotzi wird. Der Artikel Z bringt dann ausführliche Le- Jimmungen übe-' die Ungleichung, also die Atichstellunz mir den «entsprechenden Kategorien »rn Angest-Men der alten Provinzen. Dafür sind zmaue Tabellen beigegeben, die die Zuteilung dir bisher in Rangsklo'ien eingereihten Beamten m die entsprechenden Besoldungsstufen der alten Provinzen aufzählen. Der Artikel 4 bestimmt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 09.01.1923
Umfang: 8
- aussichtspersonales der Benezia Tridentina mit jenem der alten Provinzen hat die kgl. Präfektur bestimmt, daß die Dienstkleidung des Forstpersonals in einem grau-grünen Hute oder Mütze bestehen muß, wie sie oom kgl. Heere getragen werden. Darauf hat sich die vorgeschriebene Rosette mit dem Eichen laub zu befinden- Diese Bestimmung tritt mit 1- März 1923 in Kraft. a Bitte um Nachricht. Die Familie Eom- per richtet an alle jene Kriegsteilnehmer die innige Bitte, welche über Luigi Eoinper des 1. Tiroler Kaiserjäger

in Bozen, Pietrobonv. Heizhauschef in Bozen. Das Exekutivkomitee setzt sich aus 70 Personen zusammen. Heute. 9. Jänner, wird dem Verkauf der „Erinne- rungsblumen' in der ganzen Stadt gewidmet. Art. 231. Der Provrnzial-Verwaltung unterliegen: 1. Die Güter und Potrimonialaktiven der Provinz und ihrer Kreise; 2. Die Institutionen öffentlicher Anlagen, die für die Provinz und ihre Kreise eingerich tet sind: 3. Die Fonds- und Unterstützungsgelder. die nach den speziellen Gesetzen zur Verfügung der Provinzen

gestellt sind: l. Die Zinsen der Diözesen, wenn dieselben — Auf Grund der Gesetze — zur Bestreitung von Ausgaben oerpflichtet sind. Kapitel 2. Vom Promnzialvat. Artikel 232. Der Proomzialrat fetzt sich zusammen aus: KV Mitgliedern in jenen Provinzen, die über övv.oyo Enwohner haben: öl) Mitgliedern in jenen Provinzen, die über 400MV Einwohner haben: 40 Mitgliedern in jenen Provinzen, die über 2lX).vlX) Einwohner haben: 30 Mitgliedern in den anderen Provinzen. Art. 233. Der Proomzlalrat tritt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 6
Datum: 25.07.1922
Umfang: 6
Mtnstag. den 2S. IM 1S22. »Der Tiroler' Seite » zouopol für Feuerzeuge. Ausdehnung auf die neuen Provinzen. Zeiten im „Tiroler' vom 22. März ISZ2 oer- külichltn wir einen längeren Auszug des kgl. eMsdikretes Nr. 281 vom 2. Feder 1S2Z, wel- „Bestimmungen über die Erzeugung, die Ein- und den Verkauf der „automatischen Anzün- t«' (Feuerzeuge) und der Feuersteine enthäll. Artikel 7 dieses Dekretes hatte bestimmt, dag - auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt wer- Iicft Ausdehnung

über das Einfuhr- und Berkaufsmonopol ^ jegliche Feuerzeuge, jeglichem Artikel,' der in i Zusammensetzung d>m Zündhölzchen ähnelt, oi« für jeden anderen Gegenstand, der beim an Stelle der Zündhölzchen verwendet «n kann, für die Teile und Auswechselstürke - genannten Apparate, Artikel und Gegenstände icsie sür die Feuersteine und ähnlichen für das «ktiomeren der genannten Apparate nötigen ände auf die neuen Provinzen ausgedehnt Dabei sind die Bestimmungen der folgenden nlel zu beachten: Aach Artikel 2 müssen

!, versehen werden. Li Feuersteine jedweder Größe werden von der zimmzierwaltung zurückbehalten, welche den Jn- üiffenlcn dafür einen um 2li Prozent höheren als der Kostenpreis war. ausbezahlen wird. Zirikel Z: Die im Sinne des Artikels 1, letzter Kdiag und Artikel 2, erster Teil des Dekret-Geset ze; Nr. 281 er 1922 sür die allen Provinzen zu tt!ilsend-n Vorschriften müsien auch in den,neuen p'ie»m>en in solgendender Einsicht eigenhalten >irdcn: i> Für die Ausstellung der Erlaubnisscheine zur liedrüaüon

: 1. Das Staatsmonopol für die Einfuhr und den Verkauf von Feuerzeugen, Feuersteinen usw. wird auf die neuen Provinzen ausgedehnt. 2. Der Tag des Inkrafttretens dieses Monopols ist aber noch nicht festgesetzt. Artikel 7 des Dekret- Gesetzes Nr. 281 ex 1922 bestimmt nämlich, dah dieses Dekret erst in Kraft treten soll, ivenn das Finanzministeriums eine entsprechende Durchfüh rungsverordnung erlassen haben wird. Diese Durchführungsverordnung ist bis heute noch nicht erschienen. Daher tritt das eigentliche Monopol

noch nicht in Kraft. 3. Wohl aber müssen innerhalb zweier Monate, also bis 19. September 1922, alle im Besitze von Angehörigen der neuen Provinzen befindlichen Feuerzeuge, Feuersteine usw. beim Kommando der Finanzwache oder dem Monopol??r<ag ange» meldet und abgeführt werden. Wir hoffen, daß die maßgebenden Stellen d«n Besitzern von Feuerzeugen durch entsprechende Veröffentlichung bei der Ablieferung an die Hand gehen werden. Volkswirtschaftliche Rachrichten. — Die Italienisch« Soldzollparität

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 04.01.1922
Umfang: 8
- und Un ternehmungslust und drittens der fleißigen Bauleitung, die nicht nur die öffentlichen Bauten besorgt, sondern auch den Privaten jederzeit mit Rat und Tal bereitwilligst zu Hilfe kommt. Wenn diese Faktoren noch wei terhin sleißig zusammenarbeiten wie bisher, wird Sexten bald aus dem Trümmerhaufen, zu dem es der Krieg gemacht, vollendet da stehen. ^ Die AukMchung unseres?ost- diMes an öen der alten ! Provinzen. ^Gazz. Usf.' Nr. ZOK vom Z0. Dezember IM »nchält das kgs. Dekret Nr. lSS< vom IS. Dezem ber 1921

. durch iveich«« drr Post-, Teiegraphen- und Telephondienst und die entsprechenden Vemier in den neuen Provinzen direkt dem Post- und Te legraphenministerium unterstellt werden. Noch AN, l werden der Post-, Telegraphen- und Telephondienst in den neuen Provinzen und die entsprechenden Aemier direkt dem Post- und Te» leyrophenministerium unterstellt. Daher hört die bisher von den Seneratkommilsärea diesbezüglich ausgeübt» Funktion aus. Art. 2 unterstellt da» im Dienste bestätigt« Post-, Telegraphen

. An einem Tage starben oft sechs bis zehn Personen, manchmal innerhalb we niger Stunden. Obwohl an dieser Seuche 11S1 Menschen litten, so erlogen derselben aber doch nur 216. während 41 Personen anderen Krankheiten erlagen. Im ganzen Gebiete der Diözese Trient raffte die Cholera Mittwoch, den 4. Jänner 1W. ämter drr neuen Provinzen werden nach und nach den Normen gemäh umgewandelt, wie sie für die Zlemter des Regno gelten. Art. 4 besaht sich mit der vudgetierung der Ausgaben für den Posldienst in den neuen

Pro vinzen im lausenden Budgetjahr. An. S erklärt. Saß die Funktion des Eonder amt«» sür die Verwaltung der Post- Telegraphen» und Telephonämter der neuen Provinzen, die beim Boilminisierium eingerichtet wurde, mit Sem Datum, da» durch Ministeratdetrrt sestzusegen ist, zu funktionieren aufhört. Nach Art. S tritt da» vorliegende Dekret am 1. Jänner lSZ2 in Kraft. Die Durchsührunq». bestunmungen werden durch kgl. Dekret erlassen. Zagesnelunteiten. t. Ein Elendsbild ans Mrn. Dem Kom missariat Hernals

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 10.03.1922
Umfang: 8
Freitag, den 10. März 1922. rieslet Vette » I die neuen Provinzen ausgedehnt. Di« bi-> I Halle österreichischen Bestimmungen find auf- I «hicken. z. Knzelne Teil« der bisherigen Gesetze kön- «u beibehalten werden: ebenso können die für I ^ ulten Provinzen geltenden Bestimmungen für I ^ neuen abgeändert werden. » » » Mr wollen hier nicht über die Zweckmäßig st der Nsdehmmg der italienischen Postgesetz« aÄMg auf die neuen Provinzen debattieren, l^sem stärksten Erstaunen aber müssen wir Ser

l»e oberflächliche Art und Weise Ztzzdruck geben, mit welcher die Ausdchnung er- hHe Es wird kurz und bündig erklärt: die «nz«' italienische Postgesetzgebung gilt jetzt auch Kr die neuen Provinzen. Ja. welches sind denn NHe Gesetze? Besicht ein« amtliche Ausgab« einschlägiger Bestimmungen? Unseres Mens nicht. Wo müßte jemand — z. B. ein yechtsanwalt — der gerade ein« Auskunft > Wmcht. stets zur Post laufen, um sich di« ein- Mgigen Bestimmungen zeigen zu lassen. Vor^ ausgeätzt, daß die Post einen Herrn

für Handelsschulen, «kn Pressedienst wird mitgeteilt: Das Zentral» für die neuen Provinzen teilt mit. daß «lf «Uschlag des Senenckkommissariates in Trient ^ Kommission für Lehrbesäyigungsprüfungen den zweijährigen Handelsschulen ernannt ^rden ist. Di« Kommission wird kommenden in Trieft bei der Oberhandelsschule zusam mentreten. Es können dort sowohl Kandidaten Pinscher, als auch deutscher Sprache ihre Lchrbesähigungsprüfungen für dief«s Fach abl«- ^ nur muffen die deutschen Kandidaten das ^benische insoweit

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 12.01.1929
Umfang: 6
: »Die Besitzer dieser Hotels, welche nur einige Monate im Jahr arbeiten und ihren Betrieb im Winter schließen, verspüren auf diese Art nichts von der Krise, die sich um diese Jahreszeit tatsächlich bemerkbar macht, und haben deshalb weniger Recht als andere, die Oeffcutlichkeit zu allarmieren.... In Ruhe er warten sie die neue Saison, welche ihnen Ein nahmen bringt, die zweifellos höher sind, als diejenigen eines Hotels der alten Provinzen, welches das ganze Jahr geöffnet ist. Sie haben verlangt

, aber im allgemeinen dürfen wir denen absolut keinen Glauben schenken, die behaupten, daß das Hotelgewerbe im Alto Adige in finanziellen Schwierigkeiten lebt. Wenn dies wahr wäre, müßten eines Tages die ganzen Hotels der alten Provinzen den Bankrott erklären, denn dort bleibt der Fremdenverkehr auch im Winter weit hinter dem unserer Region zurück... Die Wahr heit ist die, daß unsere Hoteliers zu viel des Tuten verlangen und sich mit dem Vielen, das sie schon haben, nicht zufrieden geben

nicht von den Forderungen der Provinz Bolzano allein, sondern auch der Provinzen Trento, Belluno und Venezia die Rede war. „Man besprach die verschiedenen Möglichkeiten einer weiteren Herabsetzung der Pensions preise, um die. Fremden zu längerem Aufenthalt in unserer Region zu veranlassen. Wir halten es für richtig, unsere Lebensfragen frei und offen zu besprechen und weisen die Unterstellun gen des Artikelschreibers zurück, der den An schein erwecken wollte, als ob die Hoteliers .Stützungsmaßnahmen

Investitionen (fließendes Wasser, Bäder usw.) durchführen, die - vmso unentbehrlicher sind, als die ausländischen Aotels bereits seit geraumer Zeit mit allem jWmfort versehen sià.., Die^ Verireter aller Provinzen konstatierten die zu hohe Besteue rung der Hotels.' In einem Kommentar weist die „Provincia di Bolzano* auf die glänzende Saison des letzten Sommers hin und meint, daß der Fremden strom setzt, nachdem die Ungewißheit der ersten Jahre vorbei ist — als ein Teil der ausländu schen Klientel

sich scheute, die italienische Grenze zu überschreiten und die Inländer das Alto Adige noch nicht kannten — endgültig den Weg in unsere Provinzen gefunden und erst neuer dings den Sommer zu einer Zeit der Hochsaison gemacht hat, die sich früher bekanntlich auf das Frühjahr und den Herbst beschränkte. Berkauf von Samenöl Alle Kaufleute, die in ihren Betrieben Samen öl oder Olivenöl, das über 30 Prozent mit an deren Oelen verschnitten ist, zum Verkaufe brin gen, seien nochmals daran erinnert, daß sie. außer

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 31.03.1923
Umfang: 8
und — mit einem Sechstel — Ingenieur Zuegg beitragen sollen. Auflassung des Zündholzmonopols. Rom» 28. März. Das Amtsblatt veröffentlicht das Dekret vom 11. März 1923, durch das die Auf hebung des Zündhölzchen-Monopols mit 1. Juni ds. Js. verfügt wird. An die Stelle dieses Monopols tritt eine Produktions st euer. Ausübung der ärztlichen Praxis. Die ärztlichen Verhältnisse in den neuen Provinzen sind mit Dekret Nr. 1396 vom 25. Dezember 1921 geregelt worden. Daraus geht hervor, daß alle jene Arzte der neuen Provinzen

, die zum Zeitpunkt der Annexion im Ausland doktoriert haben und ita lienische Staatsbürger geworden sind, ihre Praxis ungestört weiter ausüben dürfen. Ein weiterer Ar tikel verfügte, daß alle italienischen Staatsbürger der neuen Provinzen, die bis zum 31. Dezember 1924 ein ausländisches Doktorat der Medizin erwer ben, die Praxis hier ausübeil dürfen. Schließlich existiert noch eine Bestimmung, die jenen hier leben den Ärzten, die nicht im Besitze der italienischen Staatsbürgerschaft sind, die Ausübung der Praxis

gegen Widerruf gestattet, tvenn sie dieselbe bereits über 10 Jahre in den neuen Provinzen ausüben. Erhöhung der Lizenzgebühren für automatische Pistolen und für die Jagd mit Netzen, Leimruten, Fallen usw. Mit kgl. Dekret vom 18. ds. wurden diese Gebühren wieder erhöht. Die Lizenz zum Tragen der automatischen Pistole wird von L. 70 auf L. 100 per Jahr erhöht. Für die Jagd mit Netzen, Leimruten, Fallen u. ä. wurden die Lizenz gebühren ebenfalls neu geregelt (vergl. Anhang? Hum Gesetzesdekret Nr. 2163

vom 24, November 1919, d. i. die staatl. Konzessionsgebühren-Tabelle). Diese Neubestimmungen gelten nur dort, wo diese Art von Jagd erlaubt ist und treten mit 24. März 1923 in Kraft, auch in den neuen Provinzen. Ein prächtiger Osterochse, reichbekränzt, wurde am Dienstag durch die Stadt zur Schlachtbank ge führt. Das Prachttier, das aus Bologna stammen soll und fast 1100 Kilogramm wog, gehörte dem Metzgermeister Herrn Schifseregger. Achtung auf Sprengkörper! Anmeldepflicht. In folge der letzthin ausgegebenen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 17 von 20
Datum: 20.08.1921
Umfang: 20
Samslag—Sonntag. 20./21. August 1921. ^See Xi<ale»« Seit« » — Die voraussichtliche Weinernte in ZlÄien. Der Abg. Marescalchi gibt in seinem Blatte „Jtalia vi- nicola e agraria' folgende Ueberfkcht über die Ern teaussichten für Wein: In den Gebieten von Kom pagnien, Sizilien und Emilien wird die Ernte viel geringer sein als voriges Jahr. Geringer wird die Ernte auch werden in Piemont. Lombardei. Tos kana und Venezien. Eine bessere als die vorjährige Ernte ergeben die neuen Provinzen. Puglien

di Napoli zur Ausgabe von sol lenden neuen Roten: N.lXX) Stück a Lire 1000: ».MV Stück a Lire 500.' 70.000 Stück a Lire 100' ZSL00 Stück a Lire 50,- Der Gesamtwert der neu st Noten betragt 76,250.000 Lire. Die Kriegsanleihe in den neuen Provinzen. Als seinerzeit bei den Pariser Friedensverhand lungen der GedaiSe auftauchte, die mit Gewalt er- pvungene« Zeichnungen von Kriegsanleihe in den Italien zuzusprechenden Provinzen auf Oesterreich and Ungarn abzuwälzen, stellte die ital. Kmnmis- sion

zur Untersuchung der Verletzungen des Völker rechtes, die angeblich Oesterreich und Deutschland be gangen hätten, eine Untersuchung auch über die Kriegsanleihe an. Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde jetzt veröffentlicht. Der ital. Plan, die Zah» dmgspflicht für die Kriegsanleihe in den neuen Provinzen auf Oesterreich abzuwälzen gelaug nicht. Desto interessanter sind daher diese Untersuchungen, da sie eine moralische Pflicht des ital. Staates aus weisen, die Kriegsanleihe einzulösen, besonders

hat, teil. In dem Memorials der Handelskammern der neuen Provinzen, das sich mit der Kriegsanleihe befaßte. wurde der Gesamtbetrag der noch in diesen Gebieten befindlichen Kriegsanleihen auf 900 Mill. angegeben. Es folgt in dem Bericht nun eine detaillierteDar- stellung über all die Methoden, die seinerzeit ange wendet wurden, um die Zeichnung der Kriegsan leihe zu erzwingen. Darnach wurden von den ge samten gezeichneten Kriegsanleihen für folgende Beträge die Zeichnung erzwungen: Trentino 163 Mill

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 8
Datum: 13.02.1923
Umfang: 8
an de» San gesbruder Verwalter Goftner gab der Männer- gesangversin Bozen 25 Lire der Kinderauslpei- sung statt eines Kranzes. Besten Dank! Für das Zesuheim bei uns abgegeben Unge nannt S<Z Lire. ?ür Arm, Außbaumer bei uns abgegeben Un- gonanirt 3 Lire. Briefkasten. „Licht'. Logik, wo bist du! „Patent'. In den neuen Provinzen gilt h?ute noch das österreichische Paientgesek: das Patent amt ist in Wien. Wien ist aber für die neuen Provinzen nicht mehr zustündig. daher Anmel dungen von Patenten

für die neuen Provinzen nicht bewerkstelligt werden können. Das italie nische Palentgefek mit dem Patentamt in Rom ist auf die neuen Provinzen bis heute nach nicht auszedehnt worden, daher auch nach diesem Ge setze Patentanmeldungen aus den neuen Provin zen nicht erfolgen können. Patente können dem- Ulczüen Sie unterricktet sein grüSler» «. meistgelesenen 7age»elUing ^o^vent^eotsck- Vei- re»^e.^llie!^euteU «Le Lecieataoz üss fükrenüen tlomburqer Export' Llottes frodenammera verzeväet lro»teo!o« «ier Verlag

.»Veat,edea Qbef»ee»Ieita»g',N«^dm'g3s. Lrvte 3S öo. I Geschäft floriert des halb sehr günstig, weil ich durch fortwähren des Inserieren im „Tiroler' den großen Kunden kreis heranzog. nach von Angehörigen der neuen Provinzen nur mr das jetzige Oesterreich beim Palenramte in Wien oder für das 'rühere Italien beim Uffieio delle proprieta intelleruale presse Ministers det Comercio ed Jndustria in Rom angemeider wer den. WirZ ein Patent für mehrere Tlaaien an- gestrebr, empfiehlt sich die Anmeldung beim

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Dolomiten
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Seite 3 von 12
Datum: 19.09.1928
Umfang: 12
, militärischen und politischen Behörden am Bahnhof erfolgt der Einzug des neuen Prä fekten in den Präfekkurspalast. wo in den nächsten Tagen die offiziellen Vorstellungen stattfindev werden. wir entbieten Sr. Ezellenz bei seinem Ein tritt in den neuen Wirkungskreis unseren höflichen Gruß. Möge seine Amtsführung allseits eine glück liche und segensreiche feint Aenduuug in der Iagdverwastung Ausdehnung der italienischen Jagdgesetze auf di« neuen Provinzen bevorstehend. In der „Eazzetta llfficiale' vom 12. Sept

. 1928 ist ein kgl. Gesetzdekret vom 3. August 1928, Nr. 1997 verlautbart, das wichtige Neuerungen auf dem Gebiete der Jagdver waltung bringt, die unmittelbar auch auf die neuen Provinzen Anwendung finden und das die baldige Ausarbeitung eines Einheitstextes des Jagdgesetzes und dessen Ausdehnung auf die neuen Provinzen in Aussicht stellt. Die Verwaltung des Jagdwesens wird einer Reichsjagdkommission beim Dolks- wirtfchaftsministerium in Rom und Pro- vinzialjagdkommissionen übertragen, in denen

80'» der Provinzjagdkommission und 207° dem Volks- wirtschaftsministerium zu. Durch den letzten Artikel des Gesetz- Dekretes wird das Volkswirtfchaftsministc- rinm ermächtigt, diese neuen Vorschriften mit allen bisher bestehenden Bestimmungen über Jagd und Vogelfang in ein einheit liches Gesetz zusammenzufassen. Dieser Ein- hcitstert soll auch jene besonderen Bestim mungen enthalten, die bei der Ausdehnung des italienischen Jagdrechtes auf die neuen Provinzen getroffen werden müssen, um das italienische Jagdrccht den besonderen Ver

hältnissen dieser Provinzen und den Eigen tümlichkeiten ihrer Tierwelt anznpassen. Daraus läßt sich schon heute entnehmen, daß die italienischen Jagdgesetze nicht ohne weiteres auf uns erstreckt, sondern daß auf unsere besonderen Verhältnisse im Jagd wesen und in den Schonzeiten Rücksicht ge nommen werden wird. a Veslaggung der öffentlichen Gebäude. Die Präfektur verlautbart: Am 20. Septem ber sind die öffentlichen Gebäude gelegent lich des Staotsfeiertages zu beflaggen und abends zu beleuchten

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Pustertaler Bote
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Seite 5 von 12
Datum: 05.11.1920
Umfang: 12
Zweiter Bogen zum „Pustertaler Bote' Nr. 4S Bruneck, Freitag den 5. November 1320.— 69. Jahrgang. Wochenfpr«ch7 Wollte, über die Erde schreitend. Aeder nur einen Fruchtbaum pflanzen, Eine jvlume, eine« Dufthanch hegen, Wäre längst ein Paradies die Erde, Blüte und unS Edens Garten wieder. Wien. Der Ministerrat befaßte sich letzter Tage mit den bezüglich der neuen Provinzen nötigen Vorkehrungen. Das Dekret, mittels dessen die Anwendung tzes Statutes (der ital. Verfassung) auf die neuen Provinzen

erfolgen soll, wurde geneh migt. Da zwischen der italienischen und öster reichischen Verfassung in einigen Punkten wesentliche Unterschiede bestehen, die insbeson dere die administrative Organisation betreffen, die Oesterreich seinen Provinzen auf Grund der lokalen Autonomien erteilen mußte, so wird dem Dekrete eine Begleitnote beigegeben. In dieser werden, um diesen Zustand und die wohlerworbenen Rechte der neuen Bürger nicht zu ändern, Vorkehrungen getroffen, um die administrattven Verhältnisse

der ehemaligen österreichischen Provinzen mit der italienischen Verfassung in Einklang zu bringen. Mit dieser Auslegung des Ministerpräsidenten, die auch von dem gewiß gut informierten Tren- tino geteilt wird, steht eine weitere Stelle eben dieses in . Übereinstimmung. In derselben heißt es, daß die Regierung bei der Neuge staltung der annektierten Gebiete jener beson deren Achtung der Autonomie und lokalen Ueberlieserungen sich befleißen wird, welche der^König selbst zugesagt hat. Damit wird offenbar

aus die Thronrede verwiesen, in der seinerzeit der Schutz unserer Eigenart zuge sichert worden ist. — Der Ministerrat beschloß, die Bestimmung für die Beamten und Staats angestellten des Königreiches auch auf die neuen Provinzen auszudehnen. — Den Ge rüchten über einen Militärputsch ist, wie die bürgerlichen Blätter melden, keine Bedeutung zuzumessen. Lenins W und KM. Seit 14 Tagen schweigen die Kanonen an der russisch-polnischen Front. Der Vorfriede ist unterzeichnet, die Russen Haben auf der ganzen Linie

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 21.06.1921
Umfang: 8
mit der Äußerung des Zentralamtes für die neuen Provinzen beim Präsidium des Miuister rates ordne ich an, daß der tatsächliche Beginn des Unterrichtsbetriebes an allen Mittelschulen nnd Lehrerbildungsanstalten der neuen Pro Vinzen für das Schuljahr 1921/22 nicht vor dem 25. September und nicht nach dem 1. Ok tober des l. Js. zu erfolgen habe. Die Präsi dien und die Direktionen der einzelnen Lehr anstalten müssen die notwendigen Vorkehrungen, treffen, auf daß innerhalb des bezeichneten Zeit raumes sämtliche

Borarbeiten hinsichtlich der Herbstprüfungen und der Einschreibungen ab geschlossen seien. Die General-Zivilkommissäre sür die Venezia Giulia und Tridentina nnd der Kommissär von Zara werden in telegraphischem Wege diesem Ministerium (Spezialamt für die neuen Provinzen) Nachricht über den regelrech ten Beginn des Unterrichtes innerhalb der oben angegebenen Grenzen geben. Ron:, am 2'. Mai 1921. Der Minister: Croc e. Diebstahl. Das Zimmer der im Hotel Gas ser bediensteten Kellnerin Maria Detomaso wurde

geltendeil Vorschrift.'« Exerzitien teilnehmen wollen, mögen sich wurden aikch auf die neuen Provinzen ansge- rechtzeitig, da fouft kein Platz mehr sein dehnt. Für die Nachprüfung der im Inland dürfte, bei dem Kougregatiouspräses, dem F.'- ^ erzengtell oddr vcnl Aiislaild eingeführte,l Films fnnden haben. Die freiw. Feuerwehr von je nesien sührte die Übung sehr straminnlid exakt ^us und erntete hiefür allseitige ehrende Aner kennung. Verhaftungen. Iu der ^iacht zum 20. ds. wurden ilt einem hiesigen

Provinzen auszuüben. Die von deu Präfeltnren des alten Königreiches ausgestellten Jagdgewehrpässe berechtigen ihre Besitzer lediglich zum Tragen eines Jagdge wehres, ohne ihnen jedoch das Recht zn geben, damit in den neuen Provillzell das Jagdrecht auszuüben. Gleich verhält es sich uatürlich,auch mit Jagdgewehrpässen, die iu eiuer der neuen Provinzen ausgestellt wurdeu. Studenten-Exerzitien. Die Mar. Studen- tenkougrec?ationen bieten allen Studeuteu, die währeud des Schuljahres

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 3
Datum: 22.05.1920
Umfang: 3
nicht gestattet ist; überdies ist der Auftrieb aus solchen Gemeinden unter sagt, welche infolge Bestehens von Tierseu chen. Viehverkehrsbeschränkungen unter worfen sind. 4. Es ist streng verboten, auf Märkte Vieh aus den Provinzen des Kö nigreiches zu treiben, bevor selbes nicht die Beobacktungszeit im Sinne der Verordnung vom 25. August 1919 Nr. 294730 mit gün stigem Erfolge überdauert hat. 5. Tiere, die am Markte erworben wurden, können in irgend eine Gemeinde des obbezeichneten Gebietes, wenn sie srei

noch ausstehende Bücher zurückzugeben, da die Bücherei wegen Bücherausnahme kurze Zeit geschlossen wird: Stempelgebühr von Weinen und Likören. Ge mäß telegraphischer Verfügung des Finanz-Mini- teriums, Spezialamt für die neuen Provinzen, wurde der Termin für die Versendung von Weine und Liköre enthaltenden Fässern und Korbflaschen ohne vorherige Entrichtung der Stempelgebühr, welcher mit letztvergangenem 30. April festgesetzt war, noch bis 31. Mai l. I. verlängert. Dem Verbände deutscher Krankenkassen in Süd

derselben im Falle des Bedarfes zu emp fehlen. Fristerstreckung betr. Stempelgebühr von Wein und Likör beim Versandt in Fässern und Korb slaschen. Gemäß telegraphischer Verfügung des Finanzministeriums, Spezialamt sür die neuen Provinzen, ist der Termin für die Versendung von Weine und Liköre enthaltenden Fässern und Korb flaschen ohne vorherige Entrichtung der Stempel gebühr, welcher mit 30. April festgesetzt war, noch bis 31. Mai l. Is. verlängert worden. Aufnahme staatlicher Forstbeamter. Mit kgl. De kret

vom 15- November 1919 Nr. 2526. verlautbart in der Gazzetta Ussiciale vom 17. Jänner 1920, Nr. 13, wurde angeordnet, daß Angehörige der neuen Provinzen oder solche, die die italienische Staatsbürgerschaft auf Grund des Friedensvertra ges mit Oesterreich erwerben und wenigstens den dritten Jahrgang der Hochschule für Bodenkultur in Wien absolviert haben als ordentliche Zöglinge zum ersten Jahrgänge des Instituts Superiore Fo- restale Nazionale in Florenz zugelassen werden können. Hiezu müßten

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 15.03.1922
Umfang: 6
- sozialen «wird zum Großteil, wie in den letzten Wochen, vom Wohklvollen der Sozialdemokraten iabhängen. Besprechungen beim Ministerpräsidenten. R o m, 15. März. Der Ministerpräsident hatte im Laufe des gestrigen Tages Sonderbesprechungen mit den General- zivilkommlssären Credaro und Mosconi und mit dem Leiter des Zentralamtes der neuen Provinzen, Cxz. Salata. Die Orientfrage. London. 15. März. Die Angora-Mission ist hier an gekommen. Einem Vertreter der Neuteragentnr erklärte der Führer der Mission

eines Erlasses des Generalzivilkommisfariates Nr. 5100 vom 3. ds. M. ist eine nach dem 3. November 1018 erworbene Heimatszuständigkeit In den neuen Provinzen für die Erwerbung der Italienischen Staatsbürgerschaft von Seite jener Personen, welche früher niemals in den neuen Provinzen zuständig waren, bedeutungslos. Diejenigen Personen, welche zufällig im Auslande ge boren sind, aller seit ihrer Geburt ununterbrochen im an nektierten Gebiete zuständig sind, erwerben die italieni sche Staatsbürgerschaft

mit vollem Rechte und sind von amtswegen in die Heimatslisten aufzunehmen, wenn nach- gewiesen erscheint, daß dieselben zufällig im Auslande geboren sind (wie z. B. in einer auswärtigen Gebärklinik), aber ihre Zu ständigkeit durch Abstammung ableiten und diese Zuständig keit in einer Gemeinde der neuen Provinzen seit ihrer Geburt ununterbrochen beibehalten haben. Die Im zweiten Absatz der Nachtragsbestimmungen enthaltene Erleichterung bei Erwerbung der italienischen Staatsbürgerschaft ist im Prinzip

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 10.10.1922
Umfang: 6
, in- welcher der Rücktritt der Regierung gefordert wird. Gestern ist Lloyd George von seinem Lands Die Lage. t . Die Entscheidung über das Zenlralamt der neuen Provinzen verschoben. Rom. 10. Oktober. Infolge Verzögerung der Rückkehr des Kriegsministers Soleri ist der Ministerrat verschoben morden, in Welchem über die Frage der Auflösung oder Deibehal- tung des Zenckralamtes der neuen Provinzen entschieden werden sollte. Geistern hat eine vorbereitende Sitzung für die Lösung der Südtiroler Fragen- im Minister- rat

der gestrige „Popo-lv' aus Trient einen zwei Spalten l-cmgen Artikel«, der sich mit Lusignoli -eingehend befaßt und die Richtigkeit der Mel dung, d!aß Crcüaro durch -Luisiginoli ersetzt Würde, bestätigt. ' Billa Franca, 10. Oktober. Als Exzel lenz Credaro -am 4. ds. von Rom nach Trient zurückkehrte, wurde er durch Faschisten, die von Farenacci angeführt -waren, in Porta Villa Franca gezwungen^, mit feiner Frau den Zug zu verlassen. Die Systemifierung der neuen Provinzen. Rom, 10. Oktober. Die römische

Taigeszei- tung „L'Epoca' tritt für die Schaffung bloß zweier ein-hM-icher Provinzen: Trient und Triest ein. Die kammereröffnung. Rom, 10. Oktober. Die Faschisten haben der Eröffnung der Kammer am 5. November und dev Einberufung- dev Wahlausschüsse im März kommenden Jahres zugssti-mmti. Redeverbot. Rom. 10. Oktober. Die Falschisten habenden llnteüstaatssekretär Martini daran gehindert, in Florenz eine Rede zu halten. Der Mderruf der Bestätigung des Bürgermeisters Dr. Perathoner. R o m, 10. Oktober

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 10
Datum: 23.12.1924
Umfang: 10
Serbe 2 »Der Landsma Menstag, den 23. Dezember 1924. Waisen, deren Gleichstellung mit den Kriegs- oerwundeten der alten Provinzen, die doch ein Gebot der elejnentaren Gerechtigk^ü rväve. noch immer niätt err«cht ist? Aber noch imchr. söübst die diesen Personen nach den ge genwärtigen Gesetzen gebührenden Pensionen lassen noch immer auf sich warten, so daß die Erbitterung in diesen Kreisen und in der ganzen Bevölkerung umso tiesevgehend ist, Äs selbst Kriegskrüppel, die seit Jahren

Verwaltung nicht klag- und reibungs loser in Abwicklung begriffen, wenn sie dieje fähigen und eingearbeiteten Leute, die meist auch beide Sprachen kennen, noch behalten hätte? Diesen Bedauernswerten wurden dann in ganz mißverständlicher Anwendung der früheren Pensionsvorschriften soici^e Ruhegenüsse gegeben, daß selbst ihre Kolle gen aus den Äten Provinzen, deren Loge wahrlich auch nicht beneidenswert ist, sich für sie verwendeten, wofür ich ihnen hier den Dank aussprecl>e. Und selbst diese Hunger

und eines drückenden Steuersystems auf sich nahm, niemals die öfsentlliche Ruhe auch nur im geringsten störte, ja nicht einmal sich zu einer Ungehorsomkeit hinreißen li.'ß, lrotsdcm unsere grundlegenden Rechte, unser Spraä)enrech< aus das gröblichste von den Staaisbehörden verletzt wurde. Während die Bevölkerung die schweren Militärlasten in einer Weise ertrug, das; bei uns ein« geringer« Zahl der Stellungsflüch- «igen zu oerzeichnen ist, als selbst in den alten Provinzen, während mit wenigen Worten ge sagt

. Man untorscherdet wicLungsreiche Bronzezeit - PwrnnzeZ (Schweiz) und enrwicklnngsarme (OestcrwÄ Ungarn. Frankreich). Die Bronzezeit üt nicht in allen Gegenden gleichzeitig anzunehmen, wie auch dos Ende derselben nicht auf eine« bestimmten Zeitpunkt zu berechnen ist. 2» den «mtwicklnngsarr.'en Provinzen wurde dl» Eisen früher bekannit und dadurch die Bronze zeit verdrängt; in diesem Falle hat sie etoa bis Ivov v. Chr. gedauert. In der Schweiz wird ihr Ende erst mit MO v. Chr. angenommen. Die Eisenzeit

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 14.03.1924
Umfang: 8
werden oder in irgend einer Weise Geqen» stand eines Rechtsgeschäften au? der Börse, zwi schen Banken und Prwaren bilden, 'mit einem staatlichen Sieinpel versehen soin müssen. Die bei der Stempelung der ausländischen Wertpapiere zu entrichtende Gebühr ist folgend festgesetzt: V Renten, Obligationen und andere oon aus- wärrigen Staaten ausgegcbenen Wertpapiere für jede angefangenen 10<Z Liro. Lire 1.A1. L. Aknen, Obliga?ionen und Anlehen jeder Art, die oon Provinzen und Gemeinden aus- ivärü^er Staaten

vor genommen. Zum Zwecke der Gebiihrenberech- iiung wird die auswärtige Valuta, auf die das AZerrpapier laut«, nach der Goldparität in Lire umgere<linei. Es wird daher z. B. ei?« äster- reichische. tschechoslowakische, ungarische Krone gleich l.tö Lire: eine deutsche Mo.-'? gleich l '-A Are usw. gerechnet. Was jene 'Wertpapiere berrifft, ip^uhe im Je- sitze oon Personen, Banken usw. sind, die in den neuen Provinzen Italiens ihren Wohnsitz haben, isl folgendes ;u beochiein 1. Alle vor dem 3. November Iätt

zu bringen und untersiegen der oben unter L angegebenen Gebül>r. Z. Solche Wertpapier-, die schon w der frü heren Ssterr.-ungirr. Monarchie ad «»lSodische gegolten Hobe» und deshalb schon den österreichi schen Ztenipel für ausländische Wertpapiere tra gen. oder die zwischen dem 3. November 19IS und dem ZV. Juni ISN bei einem Finanzamt« der neuen Provinzen abgestempelt wurden. Auch diese Wertpapiere müssen bis Min A. Mär) l9St beim '^iegisterainie zur Abstempelung vorK'.viesen werden Di« dabei

, also auch im jetzigen Oester reich oder dessen »uccesfionssraaten ausgegeben wurden <,z. B. die vom Völkerbünde garanriene n«i»e öfterr. AnieN>e> Dieie Wertapiere sind zur Adsteiiiveliing dem Registeranns oor,zulegen, wo bei j« naa) der Art des Wertpapiere die unter .V bis L. ange>'->bene Gebühr zu bezahlen ist. Solche Wertpapiere ('Aktien and Obligationen», welche von Unternehmungen auscx-qede« wor den. die in den neue» Provinzen ihre» Sitz ha ben und daher als ilaueiiische anzusehen sind >z. B. Obligationen ocr

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