tung des Genossenschaftswesens sein, es genügt daher nicht, daß nur vereinzelte Gruppen von Teilnehmern er scheinen. sondern soll eine zahlreiche Beteiligung die Auf merksamkeit der Bevölkerung Roms erwecken. Die Gutscheine, welche zur einmaligen Uebernachtung. zur Einnahme von vier Hauptmahlzeiten berechtigen, sind gegen Entrichtung von Lire 65.— beim Revisionsver bande Bolzano erhältlich. Mögen die hochetscher Genossenschaften der Einladung in Massen folgen, wie es die der anderen Provinzen
, possiamo sin d’ora assicurare che esso ha tenuto conto della legge di revisione demandata alle federazioni e crea ta col decreto ex-regime 24 giugno 1903, n. 134, man tenendola in vigore, contemporaneamente alla vigi- Das Gesetz 00 m 8. Juni 1932, Rr. 656, be treffend die Casse Rurali wird nächstens auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Die Neuordnung der Caffè Rurali nach dem Gesetze vom 6. Juni 1932, Nr. 656, hatte dem Wortlaute nach nur aus die aus Grund der Bestimmungen des Handels gesetzes
(Codice di Commercio) errichteten Caffè Rurali Anwendung, also in den neuen Provinzen nur aus jene, die nach dem 1. Juli 1929 und nicht schon vor diesem Datum auf Grund des alten Gesetzes vom 9. April 1873, R. G. Bl. Nr. 70, gegründet wurden. Es tauchten jedoch Zweifel auf hinsichtlich des Sinnes des Art. 1 des Gesetzes, welcher folgenden Wortlaut hat: „Den Normen des gegenwärtigen Gesetzes sind die So cietà Cooperative in nome collettivo (Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung) unterworfen
, die hauptsäch lich die Ausübung des Agrarkredites führen“, und aus jenem des Art. 27, welcher verfügt: „Die Gesellschaften, welche, auch wenn sie nicht in der Form der Società Co operative in nome collettivo errichtet sind, den Titel einer Cassa Rurale oder Agrarkaffe führen, müssen diesen Titel innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des gegen wärtigen Gesetzes umändern." Es ist klar, daß man dem Bestehen einer beträcht lichen Anzahl von Caffè Rurali in den neuen Provinzen, mit sehr verschiedener
juridischer Organisation, keine Rechnung getragen hat, weshalb es der Gesetzgeber für notwendig hält, zur Erleichterung Per Durchführung der Neuordnung in den neuen Provinzen, neue Bestimmun gen zu erlassen. Das Land- und Forstwirtschaftsministerium, welchem die Obliegenheiten der Caffè Rural! anvertraut sind, war der Dolmetsch unserer Wünsche und ist gegenwärtig die Erlassung eines Gefetzdekretes im Zuge, infolge dessen, mit entsprechender Anpassung, die zitierte Neuordnung vom 6. Juni 1932, auf unsere