mir den Vorschlag zu machen, den Antrag des Comitö's anzunehmen und die Debatte darüber zu schließen.« , xReichsralh Freiherr v. Schaguna erklärte sich, zwar mir dem Gatze, daß die Subventionirung ein-- zelner Provinzen eine Unbilligkeit gegenüber den anderen involvire, vollkommen einverstanden, jkonnie sich aber mit der daraus gezogenen Folgerung, daß darauf hinzuwirken sein werde, den Staatsschatz all mälig von dieser Last zu befreien,, nicht zufrieden stellen. Vom Standpunkte eines'Patriolcn könne
er nicht umbin, zu beantragen , es möge gesagt werden, daß dieselbe» Wohlthaten,, welche den drei Provinzen Oesterreich unter der Enns, Tirol- mit Vorarlberg und Dalmatien aus dem Staatsschatze bisher zu geflossen stnv, nach Maßgabe der Bedürfnisse, der- Zeitumständc und der Möglichkeit auch allen anderen Ländern z» Gute kommen, sollen. Sollte dieser Antrag keiner-Unterstützung gewürdigt werden, so stimme er für, die gänzliche Streichung des Absatzes im Comitvberichte. Reichsralh Graf Hartig fand
, daß die Debatte eine sehr gefährliche Wendung nehme, indem der der Grundsatz aufgestellt /werden solle, daß jedes Kronland bezüglich aller seiner inneren Bedürfnisse unmittelbar auf sich selbst beschränkt werde und es unthunlich sei, einzelnen Provinzen aus Staats mitteln irgend eine.Subvention zuzuführen. Dieser Grundsatz sei gefährlich, weil er alle Länder, welche in der Civilisation nicht genügend weit fortgeschritten, und deren Lage nicht so günstig sei, daß stc aus dem Boden und der Industrie bedeutenden
mit der österreichischen Monarchie oder vielleicht auch noch Schlimmeres hervorgerufen würde. Nach der Meinung des Red ners wäre daher die bezügliche Stelle aus dem Cvmitv-Antrage ganz wegzulassen und diese Debatte ihrer möglichen gefährlichen Folgerungen wegen zu schließen. , ? Reichsrath Bischof Stroßmayer erkannte zwar die Gerechtigkeit des Satzes, daß jedes Land für seine eigenen Bedürfnisse selbst zu sorgen habe, an, glaubte jedoch > daß von diesem Principe wegen der eigenthümlichen Verhältnisse einiger Provinzen
! aus höheren Rücksichten Ausnahmen stattfinden müssen. Der Redner faßt schließlich seine Ansicht dahin zu sammen, «6 solle alS Regel anerkannt w-rden, daß jedes Land sür seine eigenen Bedürfnisse aus eigenen Mitteln zu sorgen habe, wobei einerseits jeder Willkür- lichen Behandlung begegnet werden müsse, und anderer, seitS doch die in der Eigenthümlichkeit einiger Provinzen gegründeten und durch höhere Rücksichten gebotenen Ausnahmen berücksichtigt werden sollen. Indem der Revner beifügt