dieser sie versetzt hatte, und daß man demgemäß, um daran abzuändern, an die Behörde, welche sie so geregelt hatte, sich wenden, d. h. die Zustimmung der europäischen Großmächte erlangen müßte. Man wendet ein, daß im Jahre 1848 der Frankfurter Bundestag, ohne ^ diese Einwilligung, mehrere Provinzen Preußens, die dem Bunde bis dahin fremd gewesen waren, in denselben eintreten ließ. Es läßt sich leicht antworten, daß, da Europa diese Entscheidung nicht genehmigt hat, sie dem Rechte nach so gut wie nicht geschehen
, da es sich um einen so mächtigen Staat, * slnn msln ohm Bedenken behaupten, daß das Wiener Cabmet, mag es nun die Einverleibung der Ge sammtheit semer Provinzen erlangen oder nicht, niemals freiwillig ^wchtm mxb, einen Theil eines BundeS zu bilden, auf »nmul ES der Haupt - Elemente seiner ? üschen Starke ist. Man kann hinzusetzen, daß die einheitliche Eristenz des österreichischen Reiches noch nicht einen absoluten Character trägt, noch nicht eine so vollendete Thatsache ist, daß man nicht ein Mittel finden
nicht zu bekümmern hätten. Das Wiener Kabinet behauptet auch, daß im Grunde in den Grundsätzen des deutschen Bundes rechts durch die ausdrückliche und effektive Aufnahme der nichtdeut- schen Provinzen Oesterreichs in den deutschen Bund nichts geändert sein würde, weil nämlich im Falle eines Vertheidigungskrieges, wor in Oesterreich oder Preußen sich verwickelt fänden, das eine oder das andere, vor wie nach einem solchen Anschlüsse, alle seine füg- baren Kräfte in den Kampf bringen würde, ohne Unterscheidung
zwischen denen, welche die deutschen Provinzen liefern würden, und jenen, welche auS seinen nichtdeutschen Provinzen herkämen. Man setzt hinzu, daß in der gegenwärtigen Lage der Dinge, sobald nur der Krieg umfassende Verhältnisse angenommen hätte, der gesummte Bund unvermeidlich dahin gebracht werden würde, sich kraft deS Artikels 47 der Schlußakte vom 15. Mai 1820 dabei zu betheili- gen. Dieser Artikel bestimmt, daß, wenn ein Bundesstaat „sich in seinen außer dem Bunde belegenen Besitzungen bedroht