» Da sie aber beide gegenwärtig Unwissend tv» ahme« send sind, so werden sie hiemit aufgefordert, Fall« sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, sich läng» stens in vier, wenn sie aber außer diesen Provinzen sind, in acht Wochen um so gewisser allda zu stelle», als sonst ihre Kapitulation»-Zeit um 2 J'.hre verlängert, ihre Ab» gäbe zum Militair auch nach Verlaus de« militoirpflichti« gen Alters »och statt finden, und sie darAberhin mit Geld« strafen belegt werden würden, K. K. Landgericht Zeli
sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, längstens in Vier, wenn sie aber ausser diesen Provinzen sind, in acht Wochen um so gewisser allda zu stellen, als sonst ihre Ka- pitulatiouS, Zeit um 2 Jahre verlängert, ihre Abgabe zum Milirair auch nach Verlauf deS militairpflichtigen Alters noch start finden. und sie darüberhin mit Geldstrafen be legt werden würden. K. K. Landgericht Zcll den 22. November Jcseph v. Pichl, Landrichter» 3 Ediktal-Vorladung. Bei der am 6., 7. und 8. dies MonatS vorgenommti nen