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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 14
Datum: 20.04.1820
Umfang: 14
im fürstbischöflichen Konsistorium ju Brixen den 7. April 1820. Damian Freiherr v. Taxis. Jos. Joh.Perktvld, Sekretär, Circular-Verordnung. (Ueber die Regulierung der Zollsätze für die in keine Haupt« klassifikation gehörigen, und mit wenigen Ausnahmen in den alt österreichischen Provinzen außer Handel ge, setzten Artikel. ^ Seine Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 29. November vorigen JahrS, die von der k. t. Koms merzhofkommission in Antrag gebrachte Zollregulierung

für die, in keine Hauptklassifikation gehörigen — und mit wenigen Auenahmen in den alt österreichischen Provinzen anßer Handel gefetzten Artikel für den ganzen Umfang der Monarchie zu genehmigen, und in dieser Beziehung folgen de Bestimmungen festzusetzen geruhet: 1. Vom Tage der öffentlichen Kundmachung angefan gen haben die, in dem . hier beigefügten Tarife für die darin benannten Artikel bestimmten Zollsätze an allcii Gränzen der österreichischen Monarchie «legen das AuS, land gleichförmig in Wirksamkeit zu treten

s. Der Verkehr mir diesen, im Jnnlande erzeugten Artikeln wird im Innern der Monarchie, nämlich -wischen den alten und neuerworbenen österreichischen Provinzen, mit Ausnahme von Ungarn. Siebenbürgen, Dalmatien, Jstrien und den Freyhäfen Triest und Fiume, m-l Inbe griff der dazu gehörigen außer der Zollltine gelegenen Di strikten, unter der Bedingung ganz zollsrey gestartet, daß die einzelnen Versendungen jedesmal der Untersuchung bey den Zollämtern an den Zivlicyenlinlen unrenvvlsen bleiben

, welche sich überzeugen müssen, od darunter nicht andere — der Verzollung an den Zwischenlinien unterliegende Ar tikel beygepackt sind. . Z. In dem Verkehr mit Ungarn, Siebenbürgen, und den übrigen Provinzen der Monarchie halsen , in soscrne als in diesem Tariffe nicht schon besondere Bestimmungen enthalten sind, die üb^r diesen Verkehr in der Zoll - uud Dreyßigst - Ordnung enthaltenen allgemeinen, oder die durch specielle Verordnungen ausgesprochenen Grund sätze und Vorschriften in Anwendung zu kommen. 4. Endlich

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 16
Datum: 06.11.1823
Umfang: 16
vom zo. Sept. d. I. Z. 30907/4499 allgemein bekannt gemacht mird. ZunSbruck am 20. Okt. 182z. Vom t. t. LandeSgubernium für Tirol und Vorarlberg. Okt. Ant. Petter, k. k. Gub. Sekretär. ' Kundmachung. Se. Maj. haben mit a. h. Entschließnng vom 8. Jän ner d. I. dem Georg Duldner, ehemaligen Cancelliere der k. k. Agenzie in Jassy, ein zwölfjähriges ausschließende» Oct>oi auf den Verkauf des in Siebenbürgen quellenden Borszcker- Mineralwasser« für den Umfang der deutschen und italienischen Provinzen

Erfordernissen nur durch angemessene Begünstigung eines geeigneten Un ternehmers entsprochen wird, über einen a. u. Vortrag Unserer Kommerz - Hofkommisston bewogen gefunden, dem Georg Duldner, seinen Erben und Zessionaren zum Verkaufe deS Borszcker- GesundheitSwasserS ein ausschließendes Qc, troi auf zwölf nach einander folgende Jahre für den gan zen Umfang Unserer deutschen und italienischen Provinzen gegen dem hiemit zu verleihen, daß Georg Duldner, sei ne Erben, Zessionare oder sonst »bestellte

werden, so soll er nicht nur dieses ihm a. g. verliehenen Octroi sich zu erfreuen haben, sondern Wir verordnen zugleich, daß während zwölf Jahre von dem Ta ge der öffentlichen Kundmachung dieser Urkunde anzufangen, in dem ganzen Umfange Unserer dcuischen und italienischen Provinzen sich außer Georq Duldner, seinen Erben, Zes« sionaren oder sonstigen Bestellten, Jedermann vön dem Verkaufe des mehrenvähnten GesundheitSwasserS enthalten scll, und zwar bei Verlust deS betretenen zum verbothenen Verkaufe bestimmten Borszcker - Wassers

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