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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 12
Datum: 02.05.1822
Umfang: 12
Gegenstand zu lenken , und die Ansichten der erckiiti- ven Gewalt hierüber mitzutheilen, damit, wenn der Kon greß diefe Aniichten rbeilt, die beiden Regierungszweige (der vollziehende und gesetzgebende) in jener Üeberei'n- sti'iimung Handel» mögen, die ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten erheischeil. — Die revolutionäre Bewegn».; in den spanischen Provinzen anf dieser Hemisphäre liac von il're ni Anbeginn die Aufmerks^iukeit unscrer Milbür- ger ans sich gezogen, nnd ihre Theilnahme erregt. Die- 1eS

Gefühl ivar, guö lirsache», die hier kciuer nähern Er» vrtertiiig bediirfen, naknrskch und ehre»voll für sie. allseitigem Vergnügen bemerkte man die Zufriedenheit, die allgemein mit der Politik geäußert wurde, welche die Be« Horden der vereinigten Staaten rücksichtlich jenes Kampfes zu befolgen siir.zwelkyicisiig erachtet hatten. Sobald die Bewegung eine solche feste und konsistente Form gewann, daß der Sieg der Provinzen wahrscheinlich wurde, wur den die Rechte, woraus sie nach dem Völkerrechte

Kc»!,. pseS neutral geblieben, und haben alle, ziilt dieser Stel lung verbundenen Verpflichtungen, mit größter.Unxar- teili'chkeit erfüllt. Dieser Kamps hat nunmehr eine sèi.- che Periode erreicht, iuidist von so entscheidenden Suc- -,ce)>en auf Seite der Provinzen begleitet gewesen, daß es àuss reiflichste überlegt zìi werden verdient, ob nicht ihr Anspruch ans den Rang unabhängiger, Nationen, in.jh- . rem Verkehr mit den vereinigten Staaten,, mit alle» da- j mit verknüpften Vortheilen , vollständig

ist. . ^ Bne»oS-Ay- res legte sich diesen Rang dnrch eine förmliche Erklärung im Jahre bei, und befand sich seit dem Jahre igio, -frei von Invasion des Mntterlandes,' faetisch ini Beßhe derselben. Die Provinzen, welche die Republik Colum bia ausmachen, sind, nachdem sie früher einzeln ihre Un abhängigkeit erklärt hatten, durch das Grundgesetz ve>n 17. Dez. »Ll«) zu einem Buude vereiniget. Eine starke spanische Macht hielt dazumahl noch gewisse Theile des Gebiethes innerhalb der Gränzen jener Republik

beseßt . uud führte eine» verheerende» Krieg. Diese Macht wurde seitdem wiederholt geschlagen, und mit Ausnahme eines unbedeutenden Theils derselben, der in zwei Festungen blockirt ist, entweder aufgerieben, oder gefangen gemacht, . oder aus dem Lande vertrieben. Die Provinzen am stil len Ocean sind ebenfalls siegreich gewesen. Chili erklärte im Jahre 1L1V seine Unabhängigkeit, und ist seitdem im ungestörten Besitze derselben geblieben; und in der letzten Zeit hat sich, unter dem Beistande von Chili

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 12
Datum: 04.08.1823
Umfang: 12
des torum ccmtinentise caussrum läßt cs sich mit Gruud nicht sagen, daß davon in allen Provinzen, wo die g. G. O. gilt, keine Nede mehr seyn könne. Zwar macht gedachte G. O. 33 davon ausdrücklich keine Meldung: sie schließt selbes aber auch nicht aus, und sagt nirgends, daß die exceptio kor! 6ecìinstor!a od contineutiam caussrum nicht statt sinden könne. Es handelt sich also um ein Gesetz, welches positiv das frag liche Forum sankzionl'rt. Wir glauben cs in dem H. Ho der Josephinischen G. O. gesunden

zu haben. Dieser bildet mit Ausnahme der Schlußkonstruktion offenbar ei nen integrirenden Theil aller unserer Jurisdiktions- Normen, welcher, ob er gleich nicht in der g. G. O. enthalten ist, wohin er auch nicht gehört, dennoch als Jurisdiktions - Bestimmung allgemeine Verbindlichkeit zu haben scheint. Gewiß besteht das korum continondias cnussrum in allen Provinzen Oesterreichs, denen die a. G. O. Vorsckristen giebt, ausrecht fort. H. <)3. Hinsichtlich der PunktirUng » und 2 ist keil! eigentlicher Zusammenhang

gewesen. ')9- In Tirol giebt cs keine WirthschaftSämter, auch ist daS ganze Liquidirungsgeschäft von dem der übrigen Provinzen wesentlich verschieden. n) Durcl, das Hosdekret vom 2. Oktober ,7lì3 ?tr. >9, ist das A»ert diese? ^>. mehr kontroversirt, als belegt; das Hofdekret vom 2t>. Juli >'äi 9!r. 32» gilt nur für Böhmen, Mähren und Schlesien, und ein Hosdekret vom '60. Juli »7U2 ist in der Justiz - Gesetz- Sammlung gar keines zu sinden. Hr. Verfasser hätte also ganz füglich die eigentlich zur Sache gehörigen 225

seiner Pèksonalinstanz zu, und. enthält in so ferne kcinc Ausnahme vom H. 97. H. » 10. Gilt die Verfügung des H. 23 dev bloß für das loinb. venez. Konigr. erlassenen I» N. auch für die übrigen Provinzen? , . - ' H. »1,. In so fern dieser rein politische Ver fügungen enthält, gehört er nicht zur Sache, ln seinen übrigen ^heilen aber nicht zur Ausnahme vom H» 97, weil sowohl der vormttndschastliche Konsens zUV Adop tion , als auch die Eintragu^ der Annahme an Kindes statt in die Gerichtsakten Pflicht

. dur6) das 33. Kap. der g. G. O. fd Hut> als für die übrigen Provinzen durch ihre JurisdiktioNs - Normen gegeben, und werden auch fast durch den täglichen Ge brauch ausgeübt. H. »17. b) Das Hosdekret vom »3. Oktober 1733 Nr. >tzc) bestimmt bloß die Frage, wann gegen ein Kvn- tnmazial-Urtheil odKr Hegett eine Bankalnozidn Exeku tion geführt werden dürfe; cs steht demnach nicht an feinem Platze. Dasselbe gilt voti dein Hofdekrete vom 3». Oktober 17K3 Nr. Hvy, vom iH. Jänner »783 Nr. 764

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 28.11.1825
Umfang: 12
von einem etwas zerstreuten, verworrenen Haare. Königreich beider Sizilien. Neapel, den »>. Nov. Der Finanzminister hat das Anerbieten eines gewissen Düpont angenommen, ihm sämmtliche Zölle in den Provinzen diesseits des Faro um 3,200 ,000 Ducati zu verpachten. Wenn die Ein- kunst diese Summe überschreitet, so beziehen vom Ueber schusse 46 pEt. die Regierung, eben so viel der Pächter, und 10'pCt. die Zollbeamten. Die Behebungskosten der Zölle trägt wie zuvor die Negierung. Neapel, den 12. Nov. Am 9. d. Abends kam von Rom

. deutlich die Hochachtung be weiset, welche er gegen die Rechte der Republik Rio de la Piata und jene der Provinzen von Oberperu empsin- det, 3) daß der Oberbefelilsiiaber der Wefreiungsarnice bei leinem Eintritts in das Gebiet von Oberperu eine Versammlung der Repräsentanten einberufen, und 4) die vollziehende Gewalt der vereinten Provinzen am Rio de la Piata Maßregeln ergriffen hat, um diesen Provinzen Freiheit der Beratschlagung über ihre Interessen und ihre Regierung zu verschaffen

werden. 3. Bis dahin bleiben die Provinzen von Oberperu dem Großmarschall von Ayacucho, Gene ral Sucre, unmittelbar unterworfen, und sie erkennen für dermal nur die oberste Regierung dieser Republik für ihre Oberbehörde. Die Erklärung des, Kongresses vom ü3. Febr. d. I. soll ohne mindeste Abänderung vollzo gen werden.' Zu Karthagena hat sich das gelbe Fieber gezeigt und erregt große Besorgnisse. Es wurde von der englischen Korvette Sylla dahin gebracht. Man rüstete sich dort zu einer geheimen Expedition

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 17.09.1821
Umfang: 8
, welche für die Sicherhell dieser Provinzen die gehörigen Maaßregel» verordnet. Es werden in den Provinzen dießseitS des Faro vier Kriegsgerichte errichtet: eines für die Provinzen Neapel, Salerno lind Avellino; ein anderes für Terrei di La>orc>, die drei Abrnzzo'o nnd Campobasso; das dritte für Basilicata, Capitanala, Trani und Lecce; das vierte für die drei Calabrie». Sie bestehen, einschließlich des Präsdenten, aus sechs niilitärischen Osstzieren, wovon fiinss Richter und einer NappoNenr ist. Sie verfahren

: »Bek dein Zustande der Verwirrnng, in ivelchem sich der Pe- loponeo und die nniliegenden Provinzen befinden, ist eS äußerst schwer, die Thatsachen, die nnS von dorther be kannt werden, richtig auszufallen. Die Zeit, dieser beste Wegweiser, tat bereits eine Menge von Gerüchten wider legt, weiche »u'r einer Umständlichkeit erzählt wurden, dis ihnen allerdings den Anschein von wirklichen Ereignissen leihen konnten; von der Unzahl befliffeutlich anSgespreng» ter Fabeln ws'.Ien wir hier keine Erwähnung

machen. Ans einem vcn zuverläßiger Hand aus Zante vom Jnli geschriebenen Briefe, welcher über dei, damaligen Stand der Dinge in Morea nnd den angränzendeu Pro vinzen des türkischen Reiches (die unter dem allgemeinen Namen Nnineli und BoSua begriffen werden) Licht ver- dreiiet, sind wir im Stande, Folgendes mitzutheilen: »Die Lage der Dinge in Morea und den benachbarten Provinzen von Nnmelicn wird mit jedem Tage verworre ner. Jeder will in diesen insiirgirten Ländern regieren, jeder befehlen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 12
Datum: 11.05.1820
Umfang: 12
, daß alle Spanier an Ihrem Vergnügen über die glücklichen Resultate ihrer Beschlüsse Theil nehmen möchten» so verordnen Sie, folgende Thatsachen in der offiziellen Zeitung zn verkünden: Am 22. Màrz wurde das Zufamm-nberufungèdetrel auège- fertigt; am 25. wurde es mir dem Manifeste der Junta durch sechs Kouriere eilfertigst in die Provinzen gesen det. .Aoiqendes ist ein Auszug aus den Depeschen der Civii-Gouverneure: Am 27. wurde die VorberellunqS- junta in den Provinzen Socia und Guada axara einge setzt

, und die WahiauSschreiben ausgefertigt; am sst« hatte diese doppelte Verrichtung in den Provinzen von Avila, Madrid, Cueuca. lÄrenada» la Mancha, Toledo, zu BurgoS und Cordova sta,t; am zo. zu Pal-ncia; am Zi. zu Murcia und Valencia; und die Gouverneure von Salamanca und Biecaya kündigten iinnr demselben Da tum an. daß sie auf Ichleunige Vollziebnng der Befehle Sr. Majestät dringen. An, r. April war alles in Arragonien. zu Jacn, Leon, in Navarro und zu Zamora abgethan; und die Gouverneure von Asturien und Se govia

gesendet. Aon allen Seiten gehen Berichte ein, da» man stch bemühte, die Schwierigkeiten, die a»S den seit 17^7 vorgefallenen Aenderungen in B-gränzung der Provinzen stch erga, ben. zu beseitigen, und die Einwohner mit dem Buch staben und vorzüglich mit dem Geist« der Konstitution vtttrau« zu machen; mar, kann nicht zzenuz dtn guter, Geist loben, ber vie Dor?ereikungSjunten Sei Uesev Ä»» legenhelten beseelt.' — Der Bischof von Sala manca hat einen Hirtenbrief erlassen, worin er die Be hauptung

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 14
Datum: 20.04.1820
Umfang: 14
im fürstbischöflichen Konsistorium ju Brixen den 7. April 1820. Damian Freiherr v. Taxis. Jos. Joh.Perktvld, Sekretär, Circular-Verordnung. (Ueber die Regulierung der Zollsätze für die in keine Haupt« klassifikation gehörigen, und mit wenigen Ausnahmen in den alt österreichischen Provinzen außer Handel ge, setzten Artikel. ^ Seine Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 29. November vorigen JahrS, die von der k. t. Koms merzhofkommission in Antrag gebrachte Zollregulierung

für die, in keine Hauptklassifikation gehörigen — und mit wenigen Auenahmen in den alt österreichischen Provinzen anßer Handel gefetzten Artikel für den ganzen Umfang der Monarchie zu genehmigen, und in dieser Beziehung folgen de Bestimmungen festzusetzen geruhet: 1. Vom Tage der öffentlichen Kundmachung angefan gen haben die, in dem . hier beigefügten Tarife für die darin benannten Artikel bestimmten Zollsätze an allcii Gränzen der österreichischen Monarchie «legen das AuS, land gleichförmig in Wirksamkeit zu treten

s. Der Verkehr mir diesen, im Jnnlande erzeugten Artikeln wird im Innern der Monarchie, nämlich -wischen den alten und neuerworbenen österreichischen Provinzen, mit Ausnahme von Ungarn. Siebenbürgen, Dalmatien, Jstrien und den Freyhäfen Triest und Fiume, m-l Inbe griff der dazu gehörigen außer der Zollltine gelegenen Di strikten, unter der Bedingung ganz zollsrey gestartet, daß die einzelnen Versendungen jedesmal der Untersuchung bey den Zollämtern an den Zivlicyenlinlen unrenvvlsen bleiben

, welche sich überzeugen müssen, od darunter nicht andere — der Verzollung an den Zwischenlinien unterliegende Ar tikel beygepackt sind. . Z. In dem Verkehr mit Ungarn, Siebenbürgen, und den übrigen Provinzen der Monarchie halsen , in soscrne als in diesem Tariffe nicht schon besondere Bestimmungen enthalten sind, die üb^r diesen Verkehr in der Zoll - uud Dreyßigst - Ordnung enthaltenen allgemeinen, oder die durch specielle Verordnungen ausgesprochenen Grund sätze und Vorschriften in Anwendung zu kommen. 4. Endlich

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 12
Datum: 13.04.1820
Umfang: 12
wollen, haben ihre gehörig zu belegenden Bittschriften längstens binnen 4 Wochen beim k. t. Stadt- und Landrechte in Inns bruck, welches hierüber den ersten Vorschlag zu machen hat, zu überreiche». Circular-Verordnung. (Ueber die Regulierung der Zollsätze für die in keine Haupt» klasslfikation gehörigen, und mit wenigen Ausnahmen in den alt österreichischen Provinzen anßer Handel ge» setzten Artikel. Seine Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 20^ November vorigen JahrS, die von der k. k. Kom

- merzhvfkvmmission in Antrag gebrachte Zollregulierung für die, in keine Hauptklassifikation gehörigen — und mir wenigen Aufnahmen in den alr österreichischen Provinzen außer Handel gesetzten Artikel für den ganzen Umfang der Monarchie zn genehmigen, und in dieser Beziehung folgen de Bestimmungen festzusetzen geruhet: 1. Vom Tage der öffentlichen Kundmachung angefan gen^) haben die, in dem hier beigefügten Tarife für die darin benannten Artikel bestimmten Zollsätze an allen Gränzen der österreichischen Monarchie

gegen das Aus land gleichförmig in Wirksamkeit zu treten. 2. Der Verkehr mir diesen, im Jnntande erzcngten Artikeln wird im Innern der Monarchie. nàmUch zwischen den alren nnd neuerivorbenen österreichischen Provinzen, mir Ausnahme von Ungarn, Siebenbürgen, Dalmatici,, Jstrien und de» Freyhäfen Triest und Fiume, mir Inbe griff der dazn gehörigen außer der Zolllinie gelegenen Di strikten, unter der Bedingung ganz zollfrey gestattet, daß die einzelnen Versendungen jedesmal der Untersuchung bey den Zollämtern

an den Zwischenlinien unterworfen bleiben, welche sich überzeugen müssen, ob darunter nicht andere — »er Verzollung an den Z.vischcnlinien unterliegende Ar tikel beygepackt sind. z. In dem Verkehr mit Ungarn, Siebenbürgen, und den üdrigen Provinzen der Monarchie haben, in soferiie als in diesem Tariffe nicht schon dcsondere Vestlniinungeil enthalten sind, die über diesen Verkehr in der Zoll - und Dreyßigst - Ordnung enthaltenen allgemeinen, oder die durch specielle Verordnungen ausgesprochenen Grund sätze

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 24.12.1821
Umfang: 8
korrespondieren dieSfallS mit ihm. 4. Die Gouverneurs der Divistone» und in ihrer Abwesenheit die Militär- Kommandanten haben in ihren Divisionen die Oberlei tung der Polizei. S. Den Gouverneuren wird ein. oder Mehrere Polizei-Kommissäre zur Vollziehung ihrer Be fehle zugegeben, b. Die Militär-Kommandanten in den Provinzen und Städten besorgen in ihren Distrikten unter und nach den Befehlen der Gouverneure die Polizei- Geschäfte.. 7. Ju jedem Orte, wo kein Militär-Kom mandant ist, versehen die^ Polizei

und andere öffentliche Bclustigungöorte sieht den Gou verneuren der Divisionen zu, welche dießsalls den Komman danten lind Sindikn»en die nothwendigen Jnsirnktionen zu ertheilen haben. 11. In unserer Hauptstadt tritt die Funktion des Vikars, wie sie vor dem Jahre -viti üblich war, wieder dieSfallS eiu. 12. Die Kommandanten i» den Provinzen mn»en die Pä»e der Fremden visire». Bei ihnen m»»?» sich auch die anfAbschied crla>lenen Mi- litärpersoiien melden. iZ. Bei jeder Anzeige eines Ver brechens müsse» die Sindiku

Karl Felix von Sardinien haben den Jesuiten im hie- sigenProfeßhaufe durch den Grafen Barbarono einen kost baren, und mit seltener Knust gearbeiteten silberne» Kelch mit goldener Patene als Geschenk übereichen kauen. Königreich beider Sizilien. Ncaoel, den 10. Dez. DaS Erdbeben am s». Nov., von welchem wir hier nur einen sehr unbedeuten den Stoß verspürten, hat in den Provinzen fürchterliche Spuren der Verwüstung zurückgelassen, besonders in der Capitanata und in der Provinz Molise

jener Gemeinde» so sehr be schädigten , daß einige gar zusammenstürzten. Die Er- scliütteruiig »an nach Westen. Der Koinnian.' dant der Inseln von Tremiti berichtete daher auch mittelst deS Telegraphen dein Jnte»danten der Capitanata, daß mit A»S»ahme deS westlichen Theils, die übrigen Mauern dieses Schlosses eingestürzt seyen, nnd die Trnvpen jetzt unter Zelten kampiren. In den übrigen Provinzen hat man bloß einen etwas heftigen Stoß empfunden. Man darf jedoch nicht zweifeln, daß die Bewegung vo» Osten

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 10.08.1820
Umfang: 12
» vertagt haben, weil von der Bil dung einrs für die ganze Monarchie gleichförmigen kon? stituriouelleu Systems nicht mehr die Sprache ist. Nach Verschiedenheit der Provinzen wird auch die Organisi- rnng uud Zusammensetzling der Stande verschieden seyn; so werden die Rheinprovinzen, ivo es keinen Adel nnd keine privilegirten Kasten mehr gibt, ganz andere bilden, als die Mark Brandenburg öder Pommern. ES ist klar, daß durch die Bildung von Proviuzialständen nationale Einheit nicht erreicht

werden kann. Doch scheint dieses anch nicht der Zweck:u seyn, weil man von der Mei nung ausgeht, daß eS dem Könige, nls dem Oberhaupt einer hauptsächlich militärischen Monarchie allein zukomme, die Einheit zugleich mit seiner Regierung herzustellen, und so gleichsam der Centralpnnkt zu seyn, aus dem wie ans einer gemeinschaftlichen Sonne, die Strahlen über , die andern Provinzen herabglänzen. Aus diefein Gesichts» punkte betrachtet, wird der Geschäftskreis der zu errich tenden Provinzialstände sehr beengt

den Provinzialstände den neue» preußischen zum Mnster dienen werden, nno daß in Mehreren Provinzen Preu ßeiis, wie z. B. in Pommern, in Schlesien n. s. w., die alten Stände, wie sie ehemals Bestand hatte», nur unter gewi^en Abänderungen wieder neu ins Leben tre ten werden.<< Berlin, den 2?. Jnli. Man bemerkt dermalen ei-- ne» starken Kourierwechsel; der kaiserl. ru»ische Feldjä ger, Lieutenant Otto, als Kourier von Petersburg nach Karlsbad; der königl. französische Kabiuetskourler Dragon, vou Paris »ach Petersburg

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 24.08.1829
Umfang: 8
, . oder systematische Darstellung dcr gesetzli che n Verfassung dee -- - MannsakturS- und Handels-Gewerbe i « ^ c il deutsche» , böhmischen, galizischen, italienischen und ungarische» Provinzen des östreichischen Kaiserstaates/ von W. Gustav Kopetz, Doktor der Rechte, k. k. ordenti, öffentl. Professor der po litische» Wi>>e»schaslen nnd der östreichische» politische» Gesetzknnde an der lliiiversität zu Prag, iviikl. Mitgliede der k. k. patriotisch-ökonomischen Gesellschaft und deö po- inologischen Vereines ini

Königreiche Böhme». - Erster Band, öü i/2 Bogen. Grov-Median-Format. I» diesem eisten Bande handelt der Herr Verfasser vo» der gesetzlichen Organisirung der Maiiufakturs- und Handels - Gewerbe in sämmtliche» Provinzen des östrei chischen Kaiserstaateö in fuuf Hauptstücte», und zwar: I. Von den verschiedenen Gattungen de, Manufak- turS-Gewerbe nach ihrer Abtheilung i» zünftige und nn- zünstige, in Polizei - und Koiinnerzial - Gewerbe, und voii den HaiidelS-Gewerben insbesondere, diese verschiedenen

GewerbSgartiinge» erscheinen hier nach ihrer vollständi gen gesetzliche» nnd herkömmlichen Verfassnng nnd orga nischen Einrichtung, mit genauer Angabe der in den ein zelnen Provinzen bestehenden Abweichungen. II. Aon den verschiedenen Beretl'ti.iiiiiqS-Titeln zum Besitze und znr selbstständigen Ausübung der Gewerbe, alö: von den Personal-Bcsugiiissc», von radizirten und

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 09.02.1829
Umfang: 10
. Den 4 Febr. Maria Nuez, geb. (Äogl, TaglöhnerS Wittwe, alt Lc>J , zu St. Nikolai'S Nr. 2>^, an derAnSzehrnng. -— —- Anna Lindenthaler, geb. Jtteni,.TaqlöhnerS Witt we, alt L tJ., an derK^ijersiraße Ikr. 442, an Entkräf tung. l Ankündigung. Der k. k. Professor der politischen Wissenschaften an der Università» zu Prag, Doktor der Recht., W. Gustav Hopetz, erhielt voii den höhen Behörde» den Auftrag, die in den einzelnen Provinzen des bsterr, ichische» Kaiser. . staateö bestehenden, sowohl auf gesetzlichen

, böhiiiischeii, gallischen, italie nischen und nngarischen Provinzen nmsafit, vollendet, und von den hohen Behörden die Herausgabe im Drucke bewilliget worden. Die gefertigte Buchhandlung gibt sich die Ebre anzu zeigen, daß sie von dem, durch die Herausgabe seiner österreichischen politischen Gesehknnde bekannten Herrn Verfasser den Verlag des obigen Werkes übernommen ha> be, welches unter dein Titel: Allgemeine österreichische Gnverbs - Gcschkunde, oLer systematische Darstellung der gesetzlichen Verfassung

der Manufaktur » und Handelsgewerbe in den deutschen, böhmischen, galizische», italienische» lind ungarischen Provinzen deS österreichischen Kaiseistaates, m einigen 'Z?/onaten erscheinen wird. Die bekannte, ge- drängte Bearbeitungsweise deö Herr» Verfassers, be schrankte den für einen so ausgebreiteten ^jweig der Ge setzgebung vorhandenen Stoff ans i-ier Bande, von wel che» dic z^vei ersten der Darstellung der allgemeinen Grund sähe der gesetzlichen Orgaiilsirnng nnd Leitung derGewer- be nnd deö Handels

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 18
Datum: 12.02.1829
Umfang: 18
. Kreuz). 5: Ankündigung. Der k. k. Professor der politischen Wissenschaften an der Universität zu Prag, Doktor der Rechte, W. Gustav Kopetz, erhielt von den hohen Behörden den Auftrag, die in den einzelnen Provinzen des österreichischen Kaiser- staateS bestehenden, sowohl auf gesetzlichen Vorschriften als auch auf Herkomme» und Gewohnheiten beruhenden GewerbS- und Kommerzial - Einrichtungen in «ine ge drängte systematische General-Uebersicht zu verarbeiten, und dabei die besonderen Provinzial

-Abweichungen mög lichst genau auszuscheiden. Von diesem, durchaus auf den eingelieferten amtli chen Elaboraten beruhend?»., systematischen Werke »st nun mehr diejenige Abtheilung, welche die Darstellung der all gemeinen Grundsätze der Kommerzial- und Gewerbsver- fassung in den deutschen, böhmischen, galizischen, italie nischen und ungarischen Provinzen umfaßt', vollendet, und von den hohen Behörden die Herausgabe im Drucke bewilliget worden. Die gefertigte Buchhandlung gibt sich die Ehre anzu zeigen

, daß sie von dem, durch die Herausgabe seiner österreichischen politischen Gesetzkunde bekannten Herrn LZerfasser den Verlag des obigen Werkes übernommen ha- be, welches unter dein Titel : Allgemeine österreichische Gewerbs - Gesetzkunde, oder systematische Darstellung der g e s e tz l i ch e n V e r fa ssu ng der Manufaktur - und Handelsgewerve in den deutschen, böhmischen, galizischen, italienischen nnd ungarischen Provinzen des österreichischen Kaiserftaates, in einigen Monaten erscheine» wird. Die bekannte, ge drängte

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