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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.10.1921
Umfang: 8
betreffenden, Gerichtshofes eingetragen ist. Umgekehrt können die Advokaten der alten Provinzen ihren Beruf auch vor den Gerichten der neuen Provinzen ausüben, sofern« Ne sich der Assistenz eines Rechtsanwaltes, der in einer Advokaten liste der neuen Provinzen eingetragen ist, bedienen. Zur Ver tretung vor dem Kassationshofe und vor der 6. Sektion des Staatsrates bedürfen jedoch die Rechtsanwälte der neuen Pro vinzen einer solchen A s s i st e n z nicht, soferne es sich um Urteile

und Verfügungen handelt, welche im Gebiete der neuen Provinzen ergangen sind. (Art. 7, Absatz 1 und 5 und Art. Zur Vertretung vor dem Kassationshofe werden nur An wälte zugelassen, welche eine fünfjährige Praxis bei Oberlan- desgerichten oder Gerichtshöfen bezw. Appelgerichtshöfen der alten oder der neuen Provinzen Italiens bereits abgelegt haben. Diese Befugnis steht jedoch den in eine Advokatenliste der neuen Provinzen bereits eingetragenen Rechtsanwälten ohne weiters bei allen Gerichten des Königreiches

, einschließlich des Kassa- tionshofes zu; desgleichen denjenigen Rechtsanwälten, welche die Advokatenprüfung bei einem Oberlandesgerichte der neuen Provinzen nach dem 3. Rov. 1918 abgelegt haben und innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Inkrafttreten des vorliegendes Dekretes In eine Advokatenliste eingetragen wer den Ärt. 7, Abs. 2, 3 und 4). Die in einer Liste der alten Provinzen eingetragenen Rechts- anwälte, welche in den neuen Provinzen geboren sind, die seit 1. Jänner 1921 aus Gründen

des öffentlichen Dienstes dort wohnhaften Anwälte der alten Provinzen und diejenigen, deren ffan'ile feit 1. Jänner 1921 dort ihren Wohnsitz hat. können die Eintragung in die Advokatenlkfte der neuen Provinzen mit der Befugnis, ihren Beruf in denjenigen Provinzen, in denen ihr Geburtsort liegt oder der Wohnsitz ihrer Familie ist, aus- zuüben, ohne weiters erlangen, werden jedoch in diesem Falle aus der Advokatenliste des Ortes des Königreiches, in der sie bisher eingetragen waren, gestrichen (Art

haben. In diese vierjährige Advo- katufavraxis wird die Ausübung der Advokatur in den alten Provinzen eingerechnet (Art. 13). ^Wir werden auf diese Verordnung nach näher zurückkommen.) Der österreichische Privatbesih in Südtirol wird nicht angetastel. Unser römischer Hw.-Korrespondent meldet: Die in Südtirol verbreiteten Gerüchte, als ob die durch den Friedensvertrag von St. Germain gewährleistete Unantastbarkeit des österrei chischen Privatbesitzes in der« neuen Provinzen Italiens be droht fei, können» auf Grrind

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 19.12.1924
Umfang: 8
in keinem Derhältms steht. Bei dielen Dorschreibungen handelt es sich um die E i n- tommensteuer. also um jene Steuer im italienischen Steuersystem, deren maßlose Steuersätze wir seit ihrer Einführung kriti siert und als unzweckmäßig, schädigend sür Sie Steuermoral und Hauptquelle der gröb sten Sieuerungerechtigkeiten bekämpft haben. Wir haben zwar schon stets darauf hingewie sen. daß gerade die Einkommensteuer in den neuen Provinzen bei ihrer Einführung m viel schärferer Weise als in den alten Provin zen

der Steuerung'.eichheit zwischen den Äten und neuen Provinzen die Aufmerksam keit der Behörden und der Oeffentlichksit lenken. Die Steuerreform zdes gegenwärtigen Fi nanzministers De Stefam, wÄche mit 1. Jän ner 1925 in Kraft tritt, hat sich — wie wir m unseren Besprechungen der Reform im „Landsmann' <24. Oktober. 8. und 22. No vember) hervorgehoben haben — zum beson deren Ziele die Ausgleichung der Steuer lasten in territorialer wie in persönlicher Be ziehung gesetzt. In der Begründung der Steuerreform

hat die Regierung festgestellt, daß die Steuerlasten in den neuen Prvoin- M erheblich höher find als in den alten Pro vinzen- die Gebäudesteuerlast der neuen Pro vinzen verhält sich zu jener der alten Pro vinzen wie 1:14-, d'e Einkommensteuerlast 1:23! Italien zählt aber 74 Provinzen. Durch die Reform der Gebäudesteuer wird nun das horrende Mißverhältnis verbessert, und zwar zum Derhältms von 1:35. Be züglich der Einkommensteuer-Verminderung in den neuen Provinzen schweigt aber die Begründung der Steuerreform

ganz. Wir haben daher anläßlich unserer Besprechung der Steuerreform die Hoffnung ausgedruckt, dast die vom Ananzminisler angekündigte Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens sich nur auf die allen Provinzen erstrecken möge, damit aus diese Weise das Mißverhält nis in der Einkommensteuerlast der neuen und allen Provinzen sich zugunsten der erske- ren verändere. Das war eine Hoffnung, die angesichts der tatsächlichen und bekanrnen Steuermehrleistung der neuen Provinzen während des Jahres 1924 mehr

war eine natürliche FeHengrotte wit vicien Nischen artigen Einschnitten und -^rtnfungen. Hier und dort war durch ^«rscheichand der Natur nachgeholpen und fertigt war. Leider erweist sich nun diese Hoffnung als trügerisch und die Steuerträ ger der neuen Provinzen werden sich veran laßt sehen, diese Hoffnung in eine Forderung an die Regierung umzuwandeln. Daß in den alten Provinzen eine Erhöhung der steuer pflichtigen Grundlagen und noch mehr die Erfassung des großen Heeres der Steusr- deserteure eine Notwendigkeit

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 21.06.1922
Umfang: 8
, daß der Landesschulrat in den neuen Provinzen aufge lassen wurde, da der neu eingesetzte Landesaus schuß schlechterdings die Aufgaben der Schulbe hörde nicht bewältigen könne. An zweiter Stelle spricht Tamanini über die Schulpflicht. Die achtjährige Schulpflicht werde mit Nachdruck durchgeführt und widerspenstige Eltern werden bestrast. Diesem Umstände sei es zu verdanken, daß in den neuen Provinzen bloß drei Prozent Analphabeten erscheinen und auch diese rührten von Zugewanderten her. Bei uns dro ben, sagt Tamanini

ist nach dem fünften Schuljahre eine drei jährige Bürgerschule angegliedert mit erweiter tem Lehrplane; diese sogenannte Bürgerschule entspricht ungefähr der Leuola teokniea in den alten Provinzen. Zur Mittelschule übergehend betont Tama nini, daß der auffälligste Unterschied Zwischen den alten und den neuen Provinzen in den Leh rerbildungsanstalten zu finden sei. In den neuen Provinzen werden die Zöglinge erst nach vollendetem 15. Lebensjahre aufgenommen und müssen durch volle vier Jahre die Anstalt besu chen

. Das Reifezeugnis, das sie sich durch eine strenge Prüfung erwerben, befähigt aber die Zöglinge bloß zu einer provisorischen Anstel lung; wer definitw bestellt werden will, kann nach befriedigender Zweijähriger Dienstleistung die Lehrbesähigungsprüsung ablegen, auf weiche er sich durch fleißiges Studium vorbereiten muß. Demnach kann die Lehrerbildung als eine sechs jährige angesehen werden, während sie in den alten Provinzen dreijährig ist. Es sei einleuch tend, daß die neuen Provinzen gegenüber den alten

einen weiten Vorsprung haben und darum wäre es wünschenswert, ja notwendig, daß in den alten Provinzen eine Schulreform durchge führt würde, die das Schulwesen in den neuen Provinzen zum Vorbilde zu nehmen hätte. Mit Rücksicht auf die Bildungsstufe der Lehrkräfte in den neuen Provinzen möge die Regierung dafür Sorge tragen, daß sie auch entsprechend entlohnt werden. Eine Übungsschule, wie sie bei uns den Lehrerbildungsanstalten angeglie dert ist, scheint man in den alten Provinzen nicht Zu kennen

, denn Tamanini weist mit Nachdruck auf diese hin. Die übrigen Mittelschulen weichen hüben u. drüben nicht sonderlich voneinander ab. Schließlich weist der Abgeordnete auf die eingehend ausgearbeiteten Lehrpläne für alle Schulgattungen in den neuen Provinzen hin u. verspricht sich bei Einhaltung derselben große Erfolge. Tamanini soll für seine Ausführungen reichen Beifall erhalten haben, insbesondere im Zentrum, wo seine Parteigenossen, die Popo- lari. sitzen. Mögen seine Anregungen nur auf fruchtbaren Boden

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 4
Datum: 10.06.1922
Umfang: 4
ist nach kurzer Umschau in Südtirol am 7. und ~ m . m . . , , . Tr. v. Walther am 8. nach Rom abgereist. Im . Palazzo Vimmale trat am 7. ds. unter dem , Vorsitze Exzellenz Salatas die Zentralberatungskommission j Die Zentralberatungskommission für die neuen für die neuen Provinzen zur zweiten Session zusammen. ! Prodinzen Es waren die Senatoren mnd Abgeordneten der neuen hat am 7. Juni ihre Sitzungen eröffuet, für welche dies- Provinzen. der'Bürgermeister von Triest, die Präsiden- ^ mal eine reiche

auf die des ^entralamtes bis zum Dekrete vom 17. März 1922, allmähliche Gleichstellung der neuen Provinzen mir den das deni Chef des Zentralamtes den Zutritt zum Mi- ; alten hinarbeite, von der Autonomiefrage könne nicht ab- msterrat gestattet. s gegangen werden. Es handle sich hier nicht um etwas Ter Minister legt darauf Statistiketl vor, die die Zahl der in den Bezirken von Amassia. Reocesaria. Tra- pezunt. Charedie, Radopolis und Kolonia, außer jene» im Pontus durch Massen Hinrichtungen Getö teten mit 303.238

, da wir überzeugt sind, dag die Untersuchung unserer Verwaltung Gerechtigkeit wider, äh ren lassen wird. Griechenland hat keine Opfer gescheut, um allen christlichen Völkerschaften Sicherh.it zu brin- um allen christlichen Völkerschaften Sicherhnt 'zu brin gen. Es hat eigenes Blut vergossen, nm Millionen Mu selmänner und Christen zu befreien, die jetzt ohne 'Sorge ihren Geschäftes nachgehen können, wie es überhaupt cs nicht für zuträglich halte, daß man das 'Zentralamt der neuen Provinzen auf einen Schlag

verschwinden ma chen wolle, bevor eine normale Lage hinsichtlich der neuen Provinzen geschaffen ist. Salata gab dann einige Richt linien für die Vereinfachung der Gesetzgebung' in den neuen -Provinzen,- wo teils die - österreichischen, teils dir eigentlichen italienischen, und teils auch noch die Ver ordnungen des Heereskommandos in Kraft sind. Wenn auch die Vereinheitlichung der Gesetzgebung alles in al lem wenig Vorteil oder einen kleinen Nachteil bringen kann. 'ist die Einheitlichkeit;anzuftrek«n7 7wal

'diese' Allem', schon von.praktischen Wert ist. Salata setzte sich wei ters, für die-Errichtung einer ständigen Ksmmi?- sio'n bei . der Kammer und beim Senate für die An gelegenheiten'der neuen Provinzen ein und zählt die Vorteile- einer solchen Einrichtung unter Hinweis auf das französische Beispiel.in Elsaß-Lothringen auf. Mt. kur- zen -Würteir verteidigt er. weiters die Arbeiten der Regie rung bchüglich der Dezentralisierung und der. Autono mien./.'die. man bezichtigt. mit einzelnen.Vorkehrungen die . Lage'fast

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 10
Datum: 14.01.1922
Umfang: 10
TagesjragenMeuigkÄken Die Autonomiefrage. Meran, den 14. Jänner. In einer dem Sonderberichterstatter des „Jl Resto del Car- lrno', Hugo Marchettl, gewährten Unterredung äußerte sich, wie wir kurz berichtet baden, der Führer der parlamentarischen >pe der Dolkspartei, Abg. Degasperi, über das eminen teste Problem der neuen Provinzen: die Autonomiefrage. Die Aeußerungen des hervorragenden Politikers zu dieser brennen den Frage sind dazu angetan, auch in den Provinzen Mtltallens deren politische Kreise infolge Unorlentiertheit

. Es wird 'genüaen. wenn das Parlament bei der Beschließung eines agrarischen Gesetzes die Formel beifügt: 'für Me neuen Provinzen tritt dieses Gesetz sein entscheiden. Falls er Amte x aber dies nicht zustande brächte, so sei da» Urteil über die R schuld igung bereits gefällt. Der fchäuomenale Welukoufum Oesterreich» und dle Kredits rage. Wien, 14. Jänner. Aus einem Dartrage des Finanz- refsrenten der Stadt Wien, dem sozialdemokratischen Gemeinde. nur dann in Wirksamkeit, wenn es von den Provinzialaus! schüffen

des Jnnem (Zentrakamt der neuen Provinzen) mw zwei Provinz i-alausfchüsse bei den Generalzivilkommissariaten von Trient und Trieft. Da haben wir nun drei Räder, die sich drehen — wenn sie sich drehen , ohne daß sie ineinander, greifen, obwohl sie dem gleichen Antrieb dienen. Mefe VW Räder drehen sich um Drei andere kleinere Räder, die sich Zen. tralamt, Kommissariat «von Trient und Kommissariat von Triest nennen. Unglücklicherweise drehen sich aber auch diese letzteren Räder ohne kontinuierlichen

und der neuen Provinzen berufen sind. Er so! nicht in der Lage, -antwortete Degasperi auf eine be zügliche Frage, «im gegenwärtigen Augenblick ein zusammen, fassendes -Urteil über die politische Tätigkeit des Zentralamt's -der neuen -Provinzen und feines Leiters abzug-eben, welcher fick bekanntlich nicht mir mit Fragen! der -inneren, sondern auch mit Fragen -der äußeren Politik (Fiume und Rapallo) befaßt nabe. Doch eine Feststellung wolle er nicht unterlassen: Salata sei der einzige „Erlöste

', dem bei den Ministerien eine bemerkenswerte Stelle eingeräumt -wurde. Er habe -als Mitgift Kenntnis dcr lokalen Verhältnisse in den neuen Provinzen und Kenntnis dcr Gesetzgebung des verflossenen Regimes mitgebracht. De: zen trale -beratende Ausschuß habe sich veranlaßt gesehen, vor «Tai gen Wochen «einstimmig festzulegen, daß, wenn Salata gefthlt hätte, die durch die Politik der Regierungen besonders'?, der ersten Periode in den neuen Provinzen begangenen Frhl'r fatale Konsequenzen gehabt hätten. Die obigen

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 25.02.1924
Umfang: 4
in erster Jnjstanz, in zweiter Instanz der Generalstaats- i anwalt und in letzter Instanz das Justizmini- 'terium. Aber diese Behörden können nur von einen 'Ehehindernissen Dispens erteilen, welche m italienischen Gesetz vorgesehen sind. Wenn nun ein Ghehindevnis nach österreichischem Ge setz auftritt,, wer erteilt in diesem Falle dle Dis pens? Der zweite Punkt des Fragebogens handelt von der Anwendung des italienischen -Gherechtes (auch des materiellen) in den neuen Provinzen!. Wenn jemand

aus den alten Provinzen! eine Ehe in den neuen Provinzen eingeht, so ist er nach den Bsstiimmiuingen, !d!es italienischen Eherechts zu behandeln. Dies kommt auch zum Wusdvuck bei der Namensgebung unehelicher Kinder. Z. B. ein Mädchen aus den alten Provinzen gebiert in den neuen Pywinizen ein außereheliches Kind, dessen Water bekannt Ist. Mach italieni» fchem Gesetz erhält das uneheliche Kind nicht den Namen der Mutter, sondern den Namen des Vaters. «Und fo erhält auch bereits jetzt ein außereheliches Kind

eines Mädchens aus den Morr Provinzen, das >i>n den neuen Provinzen geboren wird, auch wenn der Water des Kindes in den neuen Provinzen zuständig ist, den Na men des Vaters. iDer dritte Punkt behandelt den umgekehrten Fall. Wenn Italiener,aus den neuen Provin zen in den alten Provinzen eine Ehe eingehen, so mÄssen sie nach den WestimjmunHen d>es öfter» reichffchen Gesetzes behandelt werden, weil w den neuen Provinzen noch das öistererchischs Recht w Geltung steht. ' Msan ficht daraus, daß die Ehegesetzgebung

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.07.1920
Umfang: 6
uns die Hoffnung, daß er den Bestrebungen der Jtalienisierung der Schulen Deutschsüd- tirols Einhalt gebieten werde. Weiß er doch selbst sehr gut, auf welcher hohen (Stufe das gesamte deutsche Schulwesen steht. Die Lage der exösterreichischen Eisen bahner in den neuen Provinzen. In den letzten Tagen änden in Rain zwischen der Generaldirektion der italien scheu Staatsbahnen und Ver treten! der ex-österreichischen Eisenbahnbeamten und -Arbeitern der rieuen Provinzen Verhandlungen betreffend die definitive

und unter den schwierigsten Verhältnissen den Eisenbahndienst in den neuen Provinzen bisher geführt hatten, einfach hinaus. Denn etwas anderes ist es nicht, wenn die Generaldirektion die sriiheren öster reichischen Eisenbahner in den einzelnen Gehallskategorien hinter alle italienischen Beamten einreihen will, so daß also der österreichische Beamte und Angestellte alle Dienstjahre verlieren und vom rangsjüngsten italienischen Eisenbahner derselben Gehallsklasse überflügelt werden würde I Die Bevölkerung muß

sich diesem Versuche, den wichtigsten Staatsbetrieb im Lande vollständig zu italieni« fieren, geschlossen widersetzen. Es wird Sache des Deutschen Verbandes fein, sich , er Frage anzunehmen und darauf hinzuarbeiten, daß den i kutschen Eisenbahnen! das Verbleiben im italienischen Staatsdienst ermöglicht werde. Wir erwarten, daß er sich mit größter Energie für dieses Ziel einsetzen wird und nicht eher Nachlassen wird, als bis der Erfolg erreicht ist. Eine Interpellation über die neuen Provinzen. Der Abg. Saloennini

hat den Ministerpräsidenten Glolitti über feine Absichten bezüglich der administrativen Regelung der neuen italienischen Provinzen und die Be handlung der stemdsprachigen Minoritäten dortselbst inter pelliert. — Der Abg. Saloennini, ein scharfer Den er und glänzender Redner, steht den Reformsozialisten nahe und hat kürzlich in der Kammer eine Reihe von Gedanken über die innere und äußere Politik Italiens entwickelt, die Geist vom Geiste Bissolatis darstelllen. Die Zusammenkunft von Spa. Die Konferenz in Brüffel

aber ist, daß Deutschlands wirtschaftliche Leistungsfähigkell wieder gehoben wird.' Politische Übersicht. Die Ausgaben für die neuen Provinzen. Im Voranschläge für das Finanzjahr 1920/21 findet sich die Summe von 720 Millionen Lire für das Zentral- c.mt der neuen Provinzen, die Zivilkommissariate und die von ihnen abhängigen Ämter, für den Wiederaufbau und zur Deckung des Defizltes der Eisenbahnen in den neuen Provinzen' eingestellt. Deutsche Beamte nach Romt Wie der „Vurggräfler' erfährt, sollen Schritte ein- geleitet

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 12.08.1921
Umfang: 4
Anwesenheit in Hieran dem Kurvorsteher M.-R. Dr. Huber gegenüber öflj eine diesbezügliche Anfrage, daß die Einreiseverhältziisse für die alten und neuen Pro vinzen vollkommen gleich seien and Ue Einreisevorschrtsten demnach für Sübtirol vollkommen gleich gehandhabt würden, wie für das übrige Italien. Die administrativen Wahlen in den neuen Provinzen. Im Zentralamt für die neuen Provinzen haben interministerielle Konferenzen für die Annahme der Landesvoranschläge für die neuen Provinzen stattgefunden

. An diesen Konferenzen nah men auch die Delegierten der General-Zivilkommiffariate von Triest, Trient und Zara teil. Die Verhandlungen wurden vom Senator Salata geleitet, welcher bereits mit dem Schatzminister De Rava über die Erhöhung der notwendigen Kredite, beson ders für dringende öffentliche Arbeiten» Vereinbarungen ge troffen hat. — In diesen Tcmen wird das Zentralamt für die neuen Provinzen auch eine Konferenz mit den Delegierten der General-Zivilkommiffariate und der Landesausschüffe von Trient, Görz, Triest

und Parenzo haben, um die Modalitäten für die Durchführung der administrattven Wahlen in den annektierten Provinzen festzusetzen. Die Wahlen sollen sofort nach der Rückkehr des Ministerpräsidenten Bonom aus Paris 'chrieben werden und innerhalb der tattfinden. Im Laufe des Monats durch ein Dekret ausge nächsten sechs Monate August sollen außerdem von seiten der Zentralregierung noch weiters bedeutende Vorkehrungen für die neuen Provinzen erfolgen. Der Militärdienst ln den neuen provtmen. Die Trientner

„Libertä' bringt ein Interview mit dem Knegsminister Gaspa- rotto, in dem derselbe die Einberufung der Rekruten der neuen Provinzen zum Militärdienst für den Monat April nächsten Jahres In Aussicht stellt. Dies bestätigt die vor einigen Tagen gebrachte Meldung unseres römischen Berichterstatters über die Absichten der Regierung in der Militärdienstsrage. Befreiungen vom Amsahstempek. Nach Artikel 11 de» Luxu»- fteuer-Dekretes sind von dem für Warenumsätze zwischen Kauf-' leuten festgesetzten

über die Um sätze der genannten Waren zwischen Produzenten, Kaufleuten und Gewerbetreibenden zu unterziehen sind. Die Handels- und Gewerbekaminer Bozen hat jedoch in Erfahrung gebracht, daß in den alten Provinzen Italien« auf derartigen Fakturen fol gende Stemvelgebühren angewendet werden; bi« 5 Lire frei; von 5—10 Lire Gebühr 5 Ets.; von 10—100 Lire Gebühr 10 Ets.; von 100—1000 Lire Gebühr 20 Ets.; von 1000 bla 5000 Lire Gebühr 30 Cts.; von 5000—10.000 Lire Gebühr 40 Ets.; über 10.000 Lire Gebühr ö0 Ets

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 11.01.1922
Umfang: 6
sozialdemokra tischen Parteien erklärten im Steuerausschusse, auf die Repa- ratlonsfrage besonders in Hinsicht der Erfassung der Sachwerte mit vollem Nachdrucke einzugehen und eine Kommission zu diesem Zwecke zu bilden. Dies wird, als Kampfansage g die Regierung und die bürgerlichen Parteien aufgesaßt. Die Aushebungen in den neuen Provinzen. Rom, 10. Jänner. Der Wortlaut -des Gesetzes betreffend -die Aushebungen in -den neuen Provinzen gelangt, -wie «die Zei- . tungsagentur „Volta' berichtet, demnächst

zur Veröffentlichung. Es verdient bemerkt zu werden, daß die Abfassung des Textes außer in italienischer auch in deutscher Sprache vorgesehen, da gegen von der Uebersetzung des Textes ln die slowenische Sprache abgesehen wurde. Im kommenden Monate werden einige Funktionäre der Generaldirektion für Aushebungen beim Kriegsministerium In die verschiedenen Verkehrszentren der neuen Provinzen delegiert werden, zwecks Vorbereitung der Aushebungsakten und zwecks mündlicher Erteilung eventuell notwendiger Weisungen

. Be kanntlich sind' von der Regierung die in den neuen -Provinzen bereits existierenden, sogenannten fliegenden Aushebungskom missionen beibehalten worden. Den Vorsitzenden dieser Kommis sionen sind nun Instruktionen erteilt worden, durch welche sie ermächtigt werden, außer Mn bereits vorgesehenen Amtssitzen der Aushebungsräte nach Bedarf neue Amtssitze einzuschalten. Die für die alten Provinzen vorgesehene Norm, daß die Ein- becusungsdauer für Rekruten, deren Brüder im Kriege gefallen sind oMr invalid

wurMn, auf drei Monate zu beschränken ist, wird auch auf die neuen -Provinzen erstreckt. Tagung des beratenden Ienlralausschustes. Rom, 11. Jänner. Voraussichtlich am 30. d. M. wird Mr beratende Zentralausschuß für die neuen -Provinzen in 'Rom zu sammentreten. Die Sanierung der vauca Jtaliäna di Sconko. Rom, 11. Jänner. Es verlautet, daß für die Sanierung her Danca Jtaliana dt «Scon-to das «Interesse Ms amerikanischen Großkapitals gewonnen worden sei. Blutige Zusammenstöße zwischen Faschisten

und Kommunisten. R o m, 11. Jänner. In ganz Italien macht sich ein Wieder aufflammen des Kampfes zwischen Faschisten und Kommunisten bemerkbar. In «Mn verschiedenen Zentren der alten Provinzen häufen sich die von Faschisten und Kommunisten verübten ge- walitätigen Akt». Di« Frag« txs deutschen Dorkriegsdefltze». Rom, 11. Jänner. Ueber Einladung der Eonsulta hat di« «deutsche Regierung zwecks Anbahnung einer Lösung Mr Frage der Freigabe des deutschen Dorkriegsbesitzes in Italien eine aus zwei Delegierten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 21.04.1922
Umfang: 8
wurde, voller Kinder war, weil eben d r Gottesdienst abgehalten wurde. 30.000 Familien sind obdachlos. Es explodier- icn 4L9 TIaggon .ArMerien.unition der ehe maligen Orieniarmee. Die Stadl brennt noch in vielen Teilen. » O t. lsl) Millionen sür neue Sirahen in den neuen Provinzen. Die ital. Regierung er kennt die Notwendigkeit der Erbauung nener Straßen in den neuen Provinzen an und will 15(1 Millionen Lire dafür answerfen. t. Osisrc?aben des Papstes i:n arme Buda- peflcr Kinder. Ai-s Budapest

zu dürfen, da er ein llr.M fürchte. Alle Winkel waren schon durM ben worden, ohne Valenti zu find?»! Schließlich schaute man auch in den Aeon hinein, wo Valenti — sich erhäng: banc. Tk: Grund der unseligen Tat liegt in einer h-m- vielvecbreiteten Leidenf^?ast. dem kokai».- genuß, der gerne Geistesstörungen besick Aus Stadt UAd! Land. Bozen und Umgebung.! Die Regelung des Bolksschnlwefcns in bi, I neuen Provinzen. Der „Nnovo Trellünz'! weiß aus Rom zu melden, daß die im Herii! 1921

vom Ilnterrichtslninistcr ernanWl Kommission, welche die Frage der Ä.-, I regelung des Volkc-schulwesens in den. nc-^il Provinzen zu studieren und diesdez^ü?:! Vorschläge zu ei statten haue, ih ee Ä rlWi I beendete. Sie hat dem Unt?rrich:sm:.i:stc:I Anile auch bereits ihren Bericht, iawie ei'^I Ges^tzesentwürfe vorgelegt. Tie habe sich bewogen gesel/cn. insbesondere ftrl Beibehaltung jenes Teiles der b-sichc!^^! Cchn!gcseng>.!.'!!'!g ein^ureien, der 'ich e.il die Daner der Schnlpslichi bezie.):. ?ie I wähnten Vorschläge finden

eine Erga-.-Ml in den vor kurzem ebenfalls dem lln^r:iä::--I minister vorgelegten Vorschlägen A>-i d::I ^lusoildnng de: Volksschnl!?i'rer in ^'1 neuen Provinzen und die Systemisierunz in Trient bestehenden Lehrerbitdunas-'.'.«!-! ien. Lehrplnn für den 7. Sprachenpcrs.'liisDl kurz für Miidchenliz-euiü. „Äa^,e:ia I riale' Sir. vom 1!. April vcröife-nN.1 das königliche Dekret Nr. lü. ck>I »einher !'.>2l. welches ..die Progr?.-::'n.' >-i'.»I Sprach-enperfe.'tionskurses sür die lyzeen in den neuen Provinzen

inigt'. Artilel 1 genehiuigt die eines 7. Sprachen-Persektionskurses, der den Alädchenlyzeen mit Lefs^nll'.ch!eltSi-:t:I siir die nenen Provinzen crrich:-.r kann. Nach Arrilcl 2 !;al>en die Schüler!-:^' des Kurses, unter der Vorausse:-,'.'.:'..?. ^'?I aus diesen .Kurs das Le;s'.'n:liänei!s:cÄl ausgedehnt wird, das Necht a:n Handlung mit den Schülern der lr^tr«! Kick der Obrrmi'.ttlschtrlen hinsichtlich der Z-- lasinng znr Lehrerdildungsabteilung »es.,! Dberinstilutes für ?>ande!'-siud<e>l' tuto

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 24.02.1923
Umfang: 6
un mittelbar bevor und gedenkt man damit hauptsächlich den Clektrlzitätsunternehmun- gen und der Landwirtschaft neuen Impuls zu geben. Die „Gazzella Itfficiale' verlaut- bart ein kgl. Dekret vom 11. Jänner 1SZ3, womit die in den alten Provinzen be stehende Steuer auf die tote Hand, sowie die Steuer für Lebens Versicherungsverträge und den Handel mit Tilres von ausländischen Gesellschaften auf die neuen Provinzen aus gedehnt wird. Es verlautbart ferner das kgl. Dekret vom 8. Februar 1923. womit das Geseh

über die Ausübung des Berufes der Ragioneri (Rechnungsführer) auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. Wieder einmal Zusicherungen. R o m, 24. Februar. Eigenbericht. Der Sekretär der deutschen Abgeordneten hatte eine Besprechung mit dem Unterstaatssekre tär im Ministerratspräsidium, Acerbo, über die Probleme der neuen Provinzen und hauptsächlich über die Abgrenzung der einzelnen administrativen Bezirke und er- hieÄ Weitgehende ZusichMUMen,. Die Regie rung werde den Beschlüssen der hiefür maß gebenden Stellen

«können sich die In teressenten direlkt an die kail. BrMekt'r In Trient wenden. Dlö Eintreibung der direkten Stevern. ,Aie „Gazzetta Wiciale' Nr. 42 vom 20. ds. verlautbart das kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923, Nr. 117, womit das Steuereintretbungs- stzstem der alten Provinzen auf die neuen aus gedehnt wird. Der Art 1 dieses Dekretes dehnt auf die neuen Provinzen das Dekret vom 17> Oktober 1922, Nr. 140>1, welches den Testo unico der Gesetze über die Eintreibung der direkten Steuern enthält, sowie die diesbezügliche Ver

ordnung vom 10.. Juli 1902, Nr. 296, auf die neuen Provinzen aus. Der Art. 2 verfügt, daß die dem Präifekten zustehenden Agenden von diesem unter Zustimmung des Finanzministe riums an die Vizepräsekten, welche an die Spitze der mit?gl. Dekretgesetze vom AI. August 1921, Nr. 1269, bestimmten Aemter gesetzt sind, Wer- tragen können. Der Art. 3 enthält nur interne Verfügungen. Der Art. 4 ficht den Zusammenschluß mehrerer Gemeinden zu Steuergenossenischasten im Sinne des Art. 2 des Desto Unico der Gesetze

und der Durchführungsverordnung über die Eintreibung. Die Dauer der Steuereintreibungs- vertrage kann höchstens bis zum Ende des Iah' res 1923 lausen. Es handelt sich hier um das i» den alten Provinzen bestehende System der Steuerverpachtung, wobei nämlich die Gemein den gegen Stellung einer entsprechenden Kau tion die Steuer verpachten. Der Pächter der Steuer -Sann bis zu 6 Pro^entt der Steuerbetröge vergütet bekommen. Nach den Bestimmungen des Art. 5 dieses Dekretes haben die Präsekten die Gemeindeausschüsse bis spätestens 13. Juli

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 24
Datum: 27.06.1833
Umfang: 24
sich ein feuriger Lavastrom gegen Torre del Greco, welcher jedoch bisher noch keinen Schaden angerichtet hat, sondern bloß ein interessantes Schauspiel gewährt. Griechenland. Unterm IS. April ist folgende königl. Verordnung über die Eintheilung des Königreichs Griechenland und dessen Verwal tung erschienen: „Art. 1. Das Königreich Griechenland ist in ld Departements und 47 Provinzen getheilt. In jeder Pro vinz sollen sofort Gemeinden errichtet und deren Bezirke be stimmt werden, lieber Anzahl und Benennung

der Gemein den wird seinerZeit eine besondereVerordnung erscheinen. — Art. g. Die Departements des Königreichs sind folgende: 1. Arga lis und Korimh. 2. Achaja und Elis. S. Messenien. 4. Ar kadien. s. Lakonien. k. Akarnanien nnd Aerolien. 7. Phokis und Lokris. 8. Attika und Böotien. g. Euböa. IN. Die Ky- kladen. — Art. 3. Das Departement ArgoliS umfaßt die bis herigen Provinzen Nauplia, Arges, Nieder-Nakaje' und Ko- rinth nebst den Inseln Hvdra, Spezzia undPoros; es zerfallt in sechs Bezirke; Hauptstadt

des Departements ist Nauplia.— , Art. 4. Das Departement Achaja undEliS umfaßt die bishe rigen Provinzen Aostizza , Kalavrita, Gastuni und Pyrgo, mit Ausschluß der auf dem linken llfer des AlpheuS liegenden Theile der letzteren Provinz; es zerfällt in vier Bezirke; Haupt stadt ist Patras. — Art. s. Das Departement Messenien um faßt anßer dem auf dem linken llfer des AlpheuS gelegenen Theile der Provinz Pyrgo die bisherigen Provinzen Phanari, Arkadia, Methone, Navarino, Koron, Kalamata, Nist, An- drussa

, Jinplachika und Mikromani, Gränze gegen EliS ist der Alpheus, Gränze gegen das westliche Lakonien die „Verga' genannte Kette des Taygetus; es zerfällt in fünf Bezirke; Hauptstadt ist Arkadia. — Art. 6. Das Departement Arka dien enthält die bisherigen Provinzen Leontari, Karitene, Tri polis , San Pietro und Prasto; es zerfällt in vier Bezirke; Hauptstadt Tripclizza. — Art. 7. Das Departement Lako nien umfaßt die bisherigen Provinzen Mistra, Malvasia und Mani und zerfällt in vier Bezirke ; Hauptstadt Mistra

(Sparta). — Art. 8. Das Departement Akarnanien und Aerolien um faßt die bisherigen Provinzen Z5eromcro, Vonizza, Valto, Zigo, Naupaktos, Kravari, Apokuro, Karpenissi und Agrafa; eS zerfällt in fünf Bezirke; Hauptstadt Vrachori. — Art. v. Das Departement Lokris nnd PhokiS enthält die frühern Provinzen Zeitnni, Patrassiki, Liboriki, Malandrino, Talati, Budo- nizza, Salona und Gala^idi; zerfällt in vier Bezirke; Haupt stadt Salona. — Art. 10. DaS Departement Atlika und Bö otien umfaßt diese Provinzen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 20.10.1921
Umfang: 8
Vonnerstag, den 20. Oktober 1321. „Der Tiroler' Seite S BslkswWchaft. Iie sezeswartig dringendsten FwanzsraZen. Zwei Finanzfragen stehen gegenwärtig im Vorder» gründe des Interesses: 1. Die Regelung der vor dem Z. November 1918 fäl ligen Forderungen und Schulden zwischen Parteien, die in Deutschösterreich und solchen, die in den neuen Provinzen wohnen. 2. Die nachträglich« Abstempelung der in Deutsch- österreich liegenden nicht sichergestellten Schuldoerschrei bungen durch Deutschösterreich

. Die Frist für die Er hebung des Protestes wurde inzwischen bis 30. No vember verlängert- Dagegen ist die Frage, wie sich Optanten und in Südtirol ansässige Nichtiialiener und Nickt-Optanten zu verhalten haben, ungeklärt. Regierungsrat Dr. Sie gl von der Bozner Handels kammer hat nun in einer Eingabe an das Zentralamt für die neuen Provinzen auf den Zustand beständiger Sorge und Aufregung hingewiesen, in dem sich viele Parteien infolge der zahlreichen Unklarheiten in diesen beiden wichtigen Fragen

befinden. In einem Memoran dum stellt dann die Kammer die gegenwärtige Lage und die Zweifel dar und macht geeignete Vorschläge zur Klärung. Wir geben den wesentlichen Inhalt der aus gezeichneten Darlegungen wieder: I. Anmeldung vou Forderungen und Schulde«. Mit einer österreichischen Verordnung ist den in Oesterreich wohnhaften Parteien, die gegenüber den neuen Provinzen Gläubiger oder Schuldner sind, die Pflicht zur Anmeldung ihrer Forderungen und Schul den bis zum 2lZ. Oktober 1S21 vorgeschrieben

worden. Das decreto legge vom 21. Juli 19Z1 Nr- 1VZ1 sieht eine analoge Anmeldung in den neuen Provinzen nicht vor. weshalb die Kammer ihr am 6. September l. I. an das Eeneralkommissariat Trient und am 28. September I. I. an das Zentralamt der neuen Provinzen gerich tete Ansuchen Zahl 4478. in gefällige Erinnerung bringt. (Dieses Ansuchen schlug eine analoge Anmeldung in den neuen Provinzen vor. wie sie Oesterreich für seine Parteien anordnete. Die Anmeldung im April d. I. war zu kurzfristig

der neuen Provinzen erliegenden Vorkriegs renten abgestempelt, sondern nur die jener Parteien, die hier heimatberechtigt waren. Es gibt sonach in den neuen Provinzen folgende Ka tegorien von Parteien im Besitze von Vorkriegs- schulden. a) Hier heimatsberechtigte Parteien, deren Titres sich im Zeitpunkte der Abstempelung in den neuen Provin zen hier befanden und abgestempelt wurden. b) Hier heimatsberechtigte Parteien, deren Titres sich in diesem Zeitpunkte außerhalb des Landes befan

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 8
Datum: 01.06.1922
Umfang: 8
hatten gestern mit dem Kriegsminister eine lange Unterredung über die Rekrutierung in Südtirol. Zentralbe ratungskommission. — 7. Zun! Sitzung. Rom, 1. Juni. Die Zentralberatungs- kommifsion für die neuen Provinzen ist für 7. Juni nach Rom einberufen. Das Arbeits programm umfaßt: Vorkehrungen zur Sy- stemtsierung der staatlichen Beamten des alten Regimes, Prüfung von Gesetzentwür fen über die Ausdehnung von Gesetzdekreten auf die neuen Provinzen (Gesetz über die öffentliche Sicherheit, Zollgesetze und Regle

ments. Gesetz über die Spar- und Vorschuß kasse. Minderjährigkeitsbestimmungen, meh rere Gesetze wirtschaftlichen Charakters). Auf der Tagesordnung stehen auch Anfra gen über Ausgaben und Einnahmen der neuen Provinzen, über das Recht der Op tion um die italienische Staatsbürgerschaft und über den Prozentsatz (Saggio) der Einwechslung der österreich-uilgarifchen Vor- kriegsschuldcnTitel. Es wird auch ein Ar beitsprogramm für eine weitere Prüfung des Autonomieprogrammes und der Dezen tralisierung

festgesetzt werden. Weiters soll über die Resultate der Rom Konferenz be züglich der neuen Provinze« berichtet wer den. Kammer sihuug. Rom. 1. Juni. In der Kammer wurde ge stern nach Erledigung einiger Anfragen die Diskussion der Bilanz für das Ministerium sür öffentlichen Unterricht fortgesetzt. Tamä- nini betont die Notwendigkeit, wenn schon nicht einer Schulautonomie für die neuen Provinzen, so doch die Möglichkeit des größe ren Einflusses auf dieselbe durch die Bevöl kerung selbst um die Schule

dem Volke und den bestehenden Institutionen anzupassen. Bei der Erwähnung der Bestimmung der Schulpflicht vom 6. bis 14. Lebensjahr in den neuen Provinzen empfiehlt der Redner, diese Bestimmung auch aus die anderen Gebiete des Königreiches auszudehnen. In den grö ßeren Städten soll den Schülern Gelegenheit gegeben werden, sich auch in den einzelnen Professionen besser ausbilden zu können. Redner bemerkt, daß die Absolventen der Volksschule der neuen Provinzen erst nach Abfertigung einer dreijährigen

Lehrzeit in eigenen Lehrseminarien zur Schulhaltung ermächtigt werden können, welche Ordnung auch auf die alten Provinzen ausgedehnt werden könnte. Er empfiehlt die Aufstellung eines einzigen Verzeichnisses der Lehrer. Die Reparationsfrage. Eine vermittelnde Rede Lloyd Georges. London, 1. Juni. Im Unterhauje er klärte gestern Lloyd George in der Repara tionsfrage, daß Deutschland wirklich alle An strengungen gemacht habe, den Forderungen gerecht zu werden. Er fei sicher, daß die deutsche Regierung

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 09.06.1922
Umfang: 8
Q 4.50, vierteljährlich L 13.50; monatliche Bezugsgebühr für Deutschösterreich d.-ö K 7»0.—, Deutschland Mk. 40.—, Tschechoslowakei tschech. K 20.—, übriges Ausland L 8.— Unverlangte Manuskripte werden nicht zuriickgestellt. Nummer 130 Freitag, den 9. Juni 1922 3. Jahrgang l Die Arbeiten der Zenkralberatungs kommisiion. lisiemirg in den Bilanzen der neuen Provinzen — Richtlinien für die Erleichterung der Auf stellung der Voranlschläge -und der Parlament» rischen Kontrolle. -Die -Erklärungen und Anre

gungen wurden mit großem Beifall -aufgenom- men und -beschlossen, daß dieselben gedruckt und in den neuen Provinzen, belegt mit allen nötigen Dokumenten -und Ausweisen, verbreitet werden sollen. Das Parlament soll ebenfalls diese Erklä rungen zugestellt erhalten. Die Zentolberatungskommission hat, wie wir -bereits gestern berichtet haben, ihr« Sitzungen begonnen, für welche diesmal «ine besonders reich« Tagesoidnung vorliegt. In der- gestern bereits-im Auszug gebrachten Eröffnungsrede bedauerte

. seines Vorstandes besser zu regeln, ohne daß aber durchaus .klare Verhältmssej -geschaffen morden wären. Jedenfalls müßdö man das Zentral), amt sobald als möglich au-fheben oder es aber viel besser -ausgestalten. -Das Zentralamt werde immer pflichtgemäß -auf die allmähliche Unifi zierung der neuen Provinzen mit den alten hinarbeiten. In der Verteidigung der Autono mien werde es sich oder nicht wankend machen lassen. Hier handle es sich nicht um etwas Neues, sondern nur um die Einlösung gegebe ner -Versprechen

, die -bestehenden Autonomien zu erhallen. Die glänzenden Königsreisen in das Trenllno, Südtirol und fetzt in das julische Venetien hätten den Beweis erbracht, daß auch in den neuen Provinzen das vaterländische, nationale Empfinden ein begeistertes sei. : lieber Verlangen der Versammlung wird '-diese sehr bedeutsame RedenächsterTage vlm Druck verteilt werden. man ja nicht gl-cmben diirfe, daß etwa Bozen ein besonderes Interesse daran habe, -daß Trient so geschädigt weide. Wenn es technisch Lurchführ bar sei

direkten DeMndung Per- gine—St. Michele geschehen -würde, unbedingt vermieden -werden müsse. Mbg. Graf Toggenburg führte aus, daß Provinzial- und Aommunalaulonomien und die Dezentralisierung wurde mit allen gegen ! drei Stimmen -der Vorschlag- genehmigt, -das Zentralamt für die neuen Provinzen zu beauf tragen, -bis zum Herbst ein -konkretes Projekt, das die Modalitäten der Lösung der Frage in allen Provinzen unter Beachtung der beste-hen- ! den -Gesetze beinhaltet, auszuarbeiten. In -der gestrigen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 18.10.1830
Umfang: 10
auS Antwerpen vom 6. Okt. ist der Prinz von Oranien dort angekommen, um die zeitliche Regierung der belgischen Antheile, welche die königliche Authorität anerkennen, in Folge nächste» hender Verordnung zu übernehmen : „Wir Wilhelm, durch Gottes Gnaden König der Niederlande, Fürst von Oranien-Nassau, Großherzog von Luxemburg ?c. In Erwägung, daß in der dermaligen Lage der südlichen Provinzen deS Königreichs die Wirksamkeit der Regie rung auf die Theile dieser Provinzen, wo Ordnung und Ruhe bisher erhalten

worden sind, in der Residenz zu Haag nur mit Schwierigkeit ausgeübt werden kann; im Äerlangen, dieser Nachtheile abzuhelfen, und zu glei cher Zeit die Gelegenheit herbeizuführen, die Bemühun gen der gutgesinnten Einwohner dieser Provinzen zur Herstellung der Ordnung und Ruhe dort, wo sie gestört worden sind, unmittelbarer zu unterstützen: in Anse hung der uns am i. d.M. von inehrern angesehenen Ein wohnern dieser Provinzen «vergebenen Adresse, haben wir verordnet und verordnen: Art

. ». Unser vielgeliebte Sohn, der Prinz von Oranien, wird von uns beauf ?> tragt, in unserm Warnen temporär alle südlichen Pro viazen zu regieren, in welchen die gesetzliche Authorität anerkannt wird. s. Er wird seine Residenz in der Stadt Antwerpen aufschlagen. Ä. Er wird, so viel als mög lich , die Bemühungen der gutg»sinntrn Einwohner zur Herstellung der Ordnung in den Theilen der Provinzen, wo sie gestört worden ist, durch Mittel der Aussöhnung unterstützen und befördern. 3. Unser StaaiSminister, der Herzog

V. Okt. folgende Proklamation erlassen: ,»Wir WilhtlM, Prinz von OranieN-Nassau, an die Einwoh- ner der südlichen Provinzen des Königreich«. Von dem Könige, unsern erlauchten Vater, temporär mit vir Re gierung dir südlichen Provinzen beauftragt, kommen wir in eure Mitte zurück, mit der Hoffnung, dort zur Wiederherstellung der Ordnung, zur Wohlfahrt des Va terlands mitzuwirken. Unser Herz blutet ob den Leiden, welche ihr erduldet habt. Mögen wir, unterstützt von den Bemühungen aller guten Bürger

werden können, haben Se. Majestät schon pro visorisch den südlichen Provinzen eine besondere Admini stration bewilligt, deren Haupt ich bin, und die ganz aus Belgiern besteht. Die Geschäfte sollen dort mit den Administrationen und den Privaten in der Sprache, welche sie wählen, verhandelt werden. Alle von dieser Regierung abhängigen Stellen werden an die Einwoh ner der Provinzen, welche es bilden, verliehen werden« Im Bezug auf den Unterricht der Jugend wird die größte Freiheit gelassen werden. Auch noch andere Ver besserungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 01.10.1860
Umfang: 8
mir den Vorschlag zu machen, den Antrag des Comitö's anzunehmen und die Debatte darüber zu schließen.« , xReichsralh Freiherr v. Schaguna erklärte sich, zwar mir dem Gatze, daß die Subventionirung ein-- zelner Provinzen eine Unbilligkeit gegenüber den anderen involvire, vollkommen einverstanden, jkonnie sich aber mit der daraus gezogenen Folgerung, daß darauf hinzuwirken sein werde, den Staatsschatz all mälig von dieser Last zu befreien,, nicht zufrieden stellen. Vom Standpunkte eines'Patriolcn könne

er nicht umbin, zu beantragen , es möge gesagt werden, daß dieselbe» Wohlthaten,, welche den drei Provinzen Oesterreich unter der Enns, Tirol- mit Vorarlberg und Dalmatien aus dem Staatsschatze bisher zu geflossen stnv, nach Maßgabe der Bedürfnisse, der- Zeitumständc und der Möglichkeit auch allen anderen Ländern z» Gute kommen, sollen. Sollte dieser Antrag keiner-Unterstützung gewürdigt werden, so stimme er für, die gänzliche Streichung des Absatzes im Comitvberichte. Reichsralh Graf Hartig fand

, daß die Debatte eine sehr gefährliche Wendung nehme, indem der der Grundsatz aufgestellt /werden solle, daß jedes Kronland bezüglich aller seiner inneren Bedürfnisse unmittelbar auf sich selbst beschränkt werde und es unthunlich sei, einzelnen Provinzen aus Staats mitteln irgend eine.Subvention zuzuführen. Dieser Grundsatz sei gefährlich, weil er alle Länder, welche in der Civilisation nicht genügend weit fortgeschritten, und deren Lage nicht so günstig sei, daß stc aus dem Boden und der Industrie bedeutenden

mit der österreichischen Monarchie oder vielleicht auch noch Schlimmeres hervorgerufen würde. Nach der Meinung des Red ners wäre daher die bezügliche Stelle aus dem Cvmitv-Antrage ganz wegzulassen und diese Debatte ihrer möglichen gefährlichen Folgerungen wegen zu schließen. , ? Reichsrath Bischof Stroßmayer erkannte zwar die Gerechtigkeit des Satzes, daß jedes Land für seine eigenen Bedürfnisse selbst zu sorgen habe, an, glaubte jedoch > daß von diesem Principe wegen der eigenthümlichen Verhältnisse einiger Provinzen

! aus höheren Rücksichten Ausnahmen stattfinden müssen. Der Redner faßt schließlich seine Ansicht dahin zu sammen, «6 solle alS Regel anerkannt w-rden, daß jedes Land sür seine eigenen Bedürfnisse aus eigenen Mitteln zu sorgen habe, wobei einerseits jeder Willkür- lichen Behandlung begegnet werden müsse, und anderer, seitS doch die in der Eigenthümlichkeit einiger Provinzen gegründeten und durch höhere Rücksichten gebotenen Ausnahmen berücksichtigt werden sollen. Indem der Revner beifügt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 29.04.1921
Umfang: 8
Vorschlag« formuliert. 1. für die Regelung der Bezahlung von Schulden und Forderungen zwischen den neuen Provinzen und Oesterreich und zwischen den neuen Provinzen und den übrigen Sukzessionsstaa- ten. 2. über die Art und Weise der Aufteilung der tirolischen Hypothekenanstalt u. endlich 3. über einen Vorschlag betreffend die sicherge stellten von den einzelnen Sukzcssionsstaaten zu übernehmenden Eisenbahnschuldver- i^chreibungen. Die Auslandsforderungen und -Guthaben. Ich kann mich an dieser Stelle

nicht in das De tail dieser einzelnen Fragen einlassen und möchte nur bemerken, daß unsererseits für die Bezahlung von Schulden und Forderungen zwischen Angehöri gen der neuen Provinzen u. Oesterreichs die Er richtung von Ausgleich- und Kompen sation s-A e m t e r n vorgeschlagen wur de, wobei, um den österreichischen Schuldnern ent gegenzukommen, die Zahlung der in Lire zum Kurse von 5L.8 zu leistenden Verbindlichkei ten in Raten Zahlungen von verschiedener Dauer je nach der Qualität des Schuldners zuge standen

der geschuldeten Summe bei Gericht als un wirksam zu gelten hätte. Vom Tage des Inkrafttretens des Vertrages werden die Zahlungen bezw. Annahme von Zah lungen verboten und Ausgleiche nur mit Zustim mung des Kompensationsamtes möglich sein. Die Verbindlichkeiten gegenüber den anderen Sukzessionsstaaten wä ren in jener Weise zu begleichen, daß die Ange hörigen der neuen Provinzen für jede alte Krone V.5K Lire bezahlen, während der Schuldner der übrigen Sukzessionsstaaten für jede Krone

: Die der Landeshypothetenanstalt gehörigen in sen neuen Provinzen von der Landeshypotheken anstalt gewahrte Kredite werden der neu zu grün denden Hypothekenanstalt für dieses Gebiet über tragen, der auch die diesbezüglichen Pfandrechte zugesprochen werden. Dagegen haben sie die ent sprechende Menge von Pfandbriefen zu überneh men. Die Pfandbriefe, die Personen gehören, die in Südtirol bezw. im Trentino ihren Wohnsitz ha ben, werden abgestempelt und zum Kurse von W in Lire umgewandelt. Ergibt sich, daß sich in Süd- tirol^md^im.Treatino

der nachträglichen Abstempelung der Renten, die den in den neuen Provinzen Wohnhaften, aber nicht Heimatberechtigten gehören, bezw. betreffend die Einsuhr und Abstempelung der noch im Aus lande befindlichen Renten, die Angehörigen der neuen Provinzen gehören, waren konform jenen von der Kammer bereits im Jänner dieses Jahres dem Zentralamte bekanntgegebenen in eingehen der Weise von der Kammer Trieft in einem schrift lichen Elaborate behandelt und der Konferenz vorgelegt werden. Es handelt sich nun darum

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Volksblatt
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Seite 1 von 6
Datum: 04.09.1878
Umfang: 6
Provinzen, Bosnien und Herzegowina. Es ^ dem Berliner Vertrage nicht ausdrücklich gesagt, ver steht sich aber von selbst: Oesterreich soll als die nächstbenachbarte fähige Macht in den Provinzen den Zustanden ein Ende machen, vie, wie für die Bewohner des Landes, so auch für die Nachbar staaten eine stete Beunruhigung sind, soll geordnete Verhältnisse Haffen und für Arbeit und Wohlstand, für Kultur und Sittlichkeit m den beiden Ländern die Wege bahnen. Daß die Türkei das nicht 'ann, ist für Jedermann

, wenn die Provinzen das Szepter des Sultans zurückkehren, bntev K ^ um so wmiger der Fall sein, weil die benach- ^d 5v?. ''b Monteneginer nicht ablassen werden, ihre Stammes- vder i^A^?^enossen in Bosnien und der Herzegowina aufzuregen dix P,„. ftMng zu erhalten, wenn und so lange die schwache Pforte ^ird ^ den beiden Provinzen führt. Nur eine starke Macht ia Stande sein, den Vergrößerung!»- und Annexionsgelüsten Rorte ^ der Montenegriner einen Dämpfer aufzusetzen: die ^ dem ^ ^ so weniger können, da die beiden

Landestheile der Regierung weit entfernt und zwischen Serbien Montenegro eingeschlossen sind, lich. / Beruhigung der beiden Provinzen ist nur dann mög- elso ^'.Oesterreich dieselben in seiner Verwaltung behält. Mag hch berliner Vertrag in Betreff der Zeitdauer der Besetzung ^°?ung durch Oesterreich keine Bestimmung treffen, dem !^ svll m- ^ demselben bestimmt worden, daß sie eine dauernde ' uickM , möge 'sich eine Täuschung darüber machen: von ^G^Mchen Diplomaten des Congresses wird keiner an die ^ Bosm

Türkei glauben darum auch keiner geglaubt haben, Uen h und die Herzegowina jemals an die Türkei zurückge- Dem Berliner Vertrage, auf Grund dessen Oesterreich die beiden Provinzen in Besitz und Verwaltung nimmt, hat auch der Sultan seine Unterschrift gegeben. Demnach hatte auch die Türkei in den Landestheilen Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten und den öster reichischen-Truppen die Provinzen übergeben sollen; statt dessen hat sie ihre Truppen vor der Zeit theils zurückgezogen, theils auSkin- andergehen

— abgesehen von den übrigen — Grund genug, daß Oesterreich für alle Zukunft seine Herrschaft über beide Provinzen ausdehne. „Linzer Volksbl.' Rundschau. Vom Kriegsschauplatz? liegen noch immer keine bedeu tendere Nachrichten vor. Wir lassen das Wenige, was die Zeitungen bringen, der Rcihe nach folgen. Aus Wien wird vom 30. v. M. ge gemeldet: „Vom Occupationsschauplatze sind im Laufe des gestrigen TageS keine offiziellen Nachrichten von Belang eingelaufen. - Das. türkische Zollhaus an der dalmatinischen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 10.11.1921
Umfang: 8
erfolgt voraussichtli' 1. Jänner 1922 Im Einvernehmen mit der Landesverwaltung durch ein Bankinstitut. Weiters wurden nachstehende Anträge zum Beschlüsse er hoben: 1. Das auf die neuen Provinzen ausgedehnte Militärgesetz räumt das EInjährlg-Freiwilligen-Recht auf Gnind einer Mittelschulbildung und Erlag von 1500 bis 2000 Lire ein. Die Delegiertenversammlung beauftragt die Leitung der Standes organisation, ehestens festzustellen, ob die Absolvierung der Lehrerbildungsanstalt der Mittelschulbildung

in dieser Hinsicht gleichgehalten wird, und im Falle nicht anerkannter lerrvimmn für die Erwirkung der bezeichneten Begünstigung in der Erfüllung der Wehrpflicht auch für oie Absolventen der Lehrerbildungsanstalt mit Nachdruck hinzuwirken. 2. Die Delegiertenversammlung beschließt: Die für die neuen Provinzen zur Anwendung kommende Gemeinde-Wahl ordnung reiht die Lehrer der Volks- und Bürgerschulen »»'<”■ jene Gruppen der Angestellten ein, denen das passive Walü- re t kür ine Gemeinde ni-bt znkommt

hat unter den Angehörigen der neuen italienischen Provinzen große Beunruhigung hervorgerufen und wurde dann die österreichische Negierung über Intervention Italiens ge nötigt, den Termin für die Abstempelung dieser Papiere bis 30. November 1921 zu verlängern. Cs ist bisher nicht bekannt geworden, daß die Italienische Regierung irgendwelche weitere Schritte für die Sicherung der Interessen seiner neuen Untertanen in dieser Hinsichr unter nommen hätte. Es handelt sich unter anderem vor allem um die Lombardierung

. Zahlungen jeder Art nach Oesterreich zu leisten, sei es auch, weil die Zahlung dieser Titres laut Kursfestsetzung des Vertrages von Saint- Germa-in viele Angehörige der neuen Provinzen einfach zu Bettlern machen und die Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften furchtbar fchädigen würde. Tatsache ist aber, daß alle diese seinerzeit deponierten Titres noch bei den ver schiedenen Kreditinstituten hinterlegt sink, und v'ele der Be sitzer dieser Titres wissen heute nicht einmal, wo dieselben er liegen

haben. Vor allem ist die Frage zu beantworten, ob sie zur Abstempelung auch die Optionserklärungen vorzulegen, bzw. die Staatsangehörigkeit nachzuweifen haben. Wenn dies nicht der Fall ist, was wird überhaupt das Los dieser Papiere sein? Es wäre Sache der zuständigen Behörden, der Bevölkerung hier klaren Aufschluß zu geben. Es wäre wohl an der Zeit, daß die Angehörigen der ireuen Provinzen endlich müßten, wie sie sich gegenüber den Verfügungen der österreichischen Regierung zu verhalten haben, die ja nur darauf hinzielen

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